BFD-Ende - Paritaetischer-freiwillige.de
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PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND<br />
NIEDERSACHSEN e. V.<br />
BUNDESFREIWILLIGENDIENST<br />
Zeißstr. 60 • 30519 Hannover<br />
Zuständig für das Bun<strong>de</strong>sland<br />
Nie<strong>de</strong>rsachsen<br />
www.paritaetischer-<strong>freiwillige</strong>.<strong>de</strong><br />
Ansprechpartner: Heino Wolf, 0511 / 987 83-10<br />
Merkblatt anlässlich <strong>de</strong>r Beendigung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s<strong>freiwillige</strong>ndienstes<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
Tschüss und Danke für<br />
die Zeit ...<br />
auch <strong>de</strong>r hoffentlich noch so positive <strong>BFD</strong> einer/eines Freiwilligen neigt sich irgendwann <strong>de</strong>m<br />
<strong>En<strong>de</strong></strong> entgegen. Selbstverständlich ist, dass mit <strong>de</strong>m <strong>En<strong>de</strong></strong> <strong>de</strong>s <strong>BFD</strong> in Ihrer Einrichtung keine<br />
weiteren Bezüge einschließlich Sozialversicherung für <strong>de</strong>n <strong>BFD</strong> mehr gezahlt wer<strong>de</strong>n. Das<br />
bedarf keiner beson<strong>de</strong>ren Erwähnung. Aber, ein paar Kleinigkeiten sind anlässlich <strong>de</strong>r Beendigung<br />
<strong>de</strong>s <strong>BFD</strong> doch zu beachten, die ich Ihnen nachstehend kurz aufzeigen möchten.<br />
<strong>En<strong>de</strong></strong> <strong>de</strong>s <strong>BFD</strong><br />
Der <strong>BFD</strong> en<strong>de</strong>t entwe<strong>de</strong>r mit Ablauf <strong>de</strong>r vereinbarten Vertragslaufzeit, ohne dass es einer<br />
Bestätigung bedarf. Vergleichbar eines befristeten Arbeitsverhältnisses.<br />
O<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r <strong>BFD</strong> en<strong>de</strong>t durch Auflösung <strong>de</strong>r Vereinbarung bzw. Kündigung <strong>de</strong>r Vereinbarung. In diesem Fall muss das<br />
Bun<strong>de</strong>samt als Vertragspartner <strong>de</strong>r/<strong>de</strong>s Freiwilligen die Auflösung o<strong>de</strong>r Kündigung bestätigen.<br />
Bescheinigung und Zeugnis gemäß § 11 Bun<strong>de</strong>s<strong>freiwillige</strong>ndienstgesetz<br />
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Sie als Einsatzstelle, o<strong>de</strong>r wahlweise natürlich <strong>de</strong>r Rechtsträger Ihrer Einrichtung,<br />
zum einen <strong>de</strong>r/<strong>de</strong>m Freiwilligen eine formlose schriftliche Bescheinigung darüber ausstellen, dass und in welchem Zeitraum<br />
sie/er <strong>de</strong>n <strong>BFD</strong> bei Ihnen geleistet hat. Und zum an<strong>de</strong>ren ein qualifiziertes Dienstzeugnis. Bei<strong>de</strong>s ohne dass<br />
die/<strong>de</strong>r Freiwillige die Bescheinigung o<strong>de</strong>r das Zeugnis anfor<strong>de</strong>rn o<strong>de</strong>r beantragten muss.<br />
Die aktuelle vertragliche Regelung mit <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>samt verpflichtet uns, die Ausstellung <strong>de</strong>r Dienstzeitbescheinigung<br />
und <strong>de</strong>s Zeugnisses zu überwachen und ggf. die Ausstellung <strong>de</strong>s/<strong>de</strong>r Dokumente bei <strong>de</strong>r Einsatzstelle anzumahnen.<br />
Bitte lassen Sie uns daher möglichst bis zum Diensten<strong>de</strong> <strong>de</strong>r/<strong>de</strong>s Freiwilligen, spätestens jedoch vier Wochen nach<br />
Diensten<strong>de</strong>, sowohl eine Kopie/Ausfertigung Ihrer Dienstzeitbescheinigung als auch eine Kopie/Mehrfertigung Ihres<br />
Zeugnisses zukommen.<br />
Sollten wir die Dienstzeitbescheinigung und/o<strong>de</strong>r das Dienstzeugnis nicht bis spätestens vier Wochen nach Diensten<strong>de</strong><br />
erhalten haben, wür<strong>de</strong>n wir nicht umhin kommen, Sie solange daran zu erinnern, bis bei<strong>de</strong> Unterlagen hier vorliegen.<br />
Der Vertrag mit <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>samt sagt hierzu aus, dass sofern die Ausstellung dieser Unterlagen trotz Anmahnung nicht<br />
erfolgt, unsererseits <strong>de</strong>r Vorgang an das Bun<strong>de</strong>samt zwecks Prüfung <strong>de</strong>r Rücknahme o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rrufs <strong>de</strong>r Anerkennung<br />
als Einsatzstelle <strong>de</strong>s <strong>BFD</strong> abzugeben ist. Aber dazu wird es in <strong>de</strong>r Praxis ganz sicherlich nicht kommen müssen.<br />
Beson<strong>de</strong>re inhaltliche Vorgaben zum Zeugnis gibt es keine, so dass es sich<br />
empfiehlt, auf ggf. vorhan<strong>de</strong>ne Vorlagen für Arbeitszeugnisse sonstiger<br />
Beschäftigter (Praktikanten, Azubis) zurückzugreifen.<br />
Folgen<strong>de</strong> Bestandteile müssen jedoch gemäß § 11 Abs. 2 <strong>BFD</strong>G in Dienstzeugnissen<br />
für Freiwillige im <strong>BFD</strong> enthalten sein:<br />
Hinweis darauf, dass das Zeugnis Ihrerseits im Auftrag <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s<br />
erstellt wor<strong>de</strong>n ist.<br />
Art und Dauer <strong>de</strong>s Dienstes<br />
Führung, Tätigkeit/en und Leistung/en im Dienst<br />
Berufsqualifizieren<strong>de</strong> Merkmale <strong>de</strong>s <strong>BFD</strong><br />
Erworbene Kompetenzen<br />
Durchgeführte Bildungstage / Seminare<br />
Zeugnis und Dienstzeitbescheinigung sind<br />
Pflicht im <strong>BFD</strong>!<br />
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Paritätischer Wohlfahrtsverband Nie<strong>de</strong>rsachsen, e. V., Bun<strong>de</strong>s<strong>freiwillige</strong>ndienst<br />
Merkblatt zur Beendigung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s<strong>freiwillige</strong>ndienstes Seite 2 von 2<br />
Neben diesen gesetzlichen Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen können Sie selbstverständlich darüber hinaus, falls Ihrerseits gewünscht,<br />
noch Angaben zur Einsatzstelle und/o<strong>de</strong>r zum Rechtsträger <strong>de</strong>r Einsatzstelle und <strong>de</strong>ren grundsätzliche Aufgabenstellung<br />
etc. machen.<br />
Rückgabe <strong>de</strong>s Freiwilligenausweises bei vorzeitiger Beendigung <strong>de</strong>s <strong>BFD</strong><br />
Die Freiwilligen erhalten im <strong>BFD</strong> direkt vom Bun<strong>de</strong>samt einen Freiwilligenausweis, <strong>de</strong>r ggf. auch berechtigt, regionale<br />
Vergünstigungen, z. B. für Monatskarten öffentlicher Verkehrsmittel, reduzierte Eintrittspreise etc. in Anspruch nehmen<br />
zu können. Bei Freiwilligen, die ihren Dienst nach <strong>de</strong>r ursprünglich vorgesehenen Zeit been<strong>de</strong>n, muss man <strong>de</strong>n Freiwilligenausweis<br />
nicht zurückfor<strong>de</strong>rn, da die Gültigkeitsdauer auf <strong>de</strong>m Ausweis angegeben ist. Ist vielleicht ein nettes Souvenir.<br />
Bei Freiwilligen, die wegen Auflösung o<strong>de</strong>r Kündigung vorzeitig ausschei<strong>de</strong>n, sollten Sie sich jedoch um möglichen<br />
Missbrauch zu vermei<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>n Ausweis zum Diensten<strong>de</strong> zurückgeben lassen und zusammen mit <strong>de</strong>n übrigen Unterlagen<br />
<strong>de</strong>r/<strong>de</strong>s Freiwilligen zu gegebener Zeit vernichten.<br />
Datenschutz<br />
Natürlich unterliegen auch die Daten <strong>de</strong>r Freiwilligen, sei es in Papierform<br />
o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Datenverarbeitung, <strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sdatenschutzgesetzes.<br />
Da bei Freiwilligen im <strong>BFD</strong> kein Rechtsverhältnis zwischen<br />
<strong>de</strong>r Einsatzstelle und <strong>de</strong>r/<strong>de</strong>m Freiwilligen, son<strong>de</strong>rn vielmehr ein<br />
Rechtsverhältnis zwischen <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>samt und <strong>de</strong>r/<strong>de</strong>m Freiwilligen<br />
bestan<strong>de</strong>n hat, ergibt sich somit gemäß § 35 Bun<strong>de</strong>sdatenschutzgesetz<br />
(BDSG), dass alle personenbezogenen Daten <strong>de</strong>r Freiwilligen zu löschen<br />
sind, „sobald ihre Kenntnis für die Erfüllung <strong>de</strong>s Zwecks <strong>de</strong>r Speicherung<br />
nicht mehr erfor<strong>de</strong>rlich ist.“ Das heißt in <strong>de</strong>r Konsequenz, bitte löschen/vernichten<br />
Sie einige Zeit nach <strong>En<strong>de</strong></strong> <strong>de</strong>s <strong>BFD</strong> alle personenbezogenen<br />
Daten <strong>de</strong>r Freiwilligen unwie<strong>de</strong>rbringlich.<br />
Da weiß man wenigstens woran man ist ... TIPP: Löschen/vernichten Sie personenbezogene Daten <strong>de</strong>r Freiwilligen<br />
erst dann, wenn sowohl mit <strong>de</strong>r/<strong>de</strong>m Freiwilligen alle internen Angelegenheiten<br />
geklärt sind und Sie auch alle Zahlungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>samts (Zuschuss für Taschengeld und Sozialversicherung,<br />
ggf. Fahrkostenerstattung für Reisen zu Bildungszentren <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>samts.) erhalten haben. Denn vorher ist <strong>de</strong>r<br />
Zweck <strong>de</strong>r Speicherung, wie es das Gesetz so schön ausdrückt, sicherlich nicht erfüllt.<br />
Sofern Freiwillige aus <strong>de</strong>m <strong>BFD</strong> irgendwann nach <strong>En<strong>de</strong></strong> <strong>de</strong>s Dienstes noch Informationen benötigen<br />
wür<strong>de</strong>n, können und müssen sie sich an das Bun<strong>de</strong>samt wen<strong>de</strong>n, wo selbstverständlich noch<br />
Daten <strong>de</strong>r Freiwilligen vorhan<strong>de</strong>n sind. Auch bei uns wer<strong>de</strong>n die Daten <strong>de</strong>r Freiwilligen gelöscht,<br />
die nach <strong>de</strong>m <strong>En<strong>de</strong></strong> <strong>de</strong>s <strong>BFD</strong> nicht mehr benötigt wer<strong>de</strong>n.<br />
Nicht von <strong>de</strong>m Erfor<strong>de</strong>rnis <strong>de</strong>r zeitnahen Löschung nach Beendigung <strong>de</strong>s <strong>BFD</strong> betroffen sind natürlich<br />
Unterlagen wie die „Gehaltsabrechnung“ im <strong>BFD</strong>, Unterlagen/Belege <strong>de</strong>r Sozialversicherung,<br />
Reisekostenabrechnungen etc. Im Gegenteil! Diese sind, wie auch für alle sonstigen Beschäftigten,<br />
je nach Art <strong>de</strong>r Unterlage in <strong>de</strong>r Regel 10 o<strong>de</strong>r sechs Jahre aufzubewahren. Hinsichtlich<br />
<strong>de</strong>r Dauer <strong>de</strong>r Aufbewahrungspflicht gibt es keinen Unterschied für Freiwillige im <strong>BFD</strong> und<br />
sonstigen Beschäftigten, so dass Sie sich an <strong>de</strong>r Handhabung für die sonstigen Beschäftigten in<br />
Ihrer Einrichtung orientieren können.<br />
Das papierlose<br />
Büro ....<br />
Das waren sie dann auch schon, unsere Hinweis zur Beendigung <strong>de</strong>s <strong>BFD</strong>. Wir bitten Sie herzlich um Beachtung. Und<br />
wenn Sie noch Fragen haben sollten, stehen wir Ihnen wie immer gern zur Verfügung.<br />
Ihr<br />
Heino Wolf<br />
Inhalt und Gestaltung: Paritätischer Wohlfahrtsverband Nie<strong>de</strong>rsachsen e. V., Bun<strong>de</strong>s<strong>freiwillige</strong>ndienst, Zeißstr. 60, 30519 Hannover<br />
C:\Users\Wolf\Merkblätter <strong>BFD</strong>\Beendigung <strong>de</strong>s <strong>BFD</strong>.docx; Stand: Februar 2015