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BFD-Ende - Paritaetischer-freiwillige.de

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PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND<br />

NIEDERSACHSEN e. V.<br />

BUNDESFREIWILLIGENDIENST<br />

Zeißstr. 60 • 30519 Hannover<br />

Zuständig für das Bun<strong>de</strong>sland<br />

Nie<strong>de</strong>rsachsen<br />

www.paritaetischer-<strong>freiwillige</strong>.<strong>de</strong><br />

Ansprechpartner: Heino Wolf, 0511 / 987 83-10<br />

Merkblatt anlässlich <strong>de</strong>r Beendigung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s<strong>freiwillige</strong>ndienstes<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

Tschüss und Danke für<br />

die Zeit ...<br />

auch <strong>de</strong>r hoffentlich noch so positive <strong>BFD</strong> einer/eines Freiwilligen neigt sich irgendwann <strong>de</strong>m<br />

<strong>En<strong>de</strong></strong> entgegen. Selbstverständlich ist, dass mit <strong>de</strong>m <strong>En<strong>de</strong></strong> <strong>de</strong>s <strong>BFD</strong> in Ihrer Einrichtung keine<br />

weiteren Bezüge einschließlich Sozialversicherung für <strong>de</strong>n <strong>BFD</strong> mehr gezahlt wer<strong>de</strong>n. Das<br />

bedarf keiner beson<strong>de</strong>ren Erwähnung. Aber, ein paar Kleinigkeiten sind anlässlich <strong>de</strong>r Beendigung<br />

<strong>de</strong>s <strong>BFD</strong> doch zu beachten, die ich Ihnen nachstehend kurz aufzeigen möchten.<br />

<strong>En<strong>de</strong></strong> <strong>de</strong>s <strong>BFD</strong><br />

Der <strong>BFD</strong> en<strong>de</strong>t entwe<strong>de</strong>r mit Ablauf <strong>de</strong>r vereinbarten Vertragslaufzeit, ohne dass es einer<br />

Bestätigung bedarf. Vergleichbar eines befristeten Arbeitsverhältnisses.<br />

O<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r <strong>BFD</strong> en<strong>de</strong>t durch Auflösung <strong>de</strong>r Vereinbarung bzw. Kündigung <strong>de</strong>r Vereinbarung. In diesem Fall muss das<br />

Bun<strong>de</strong>samt als Vertragspartner <strong>de</strong>r/<strong>de</strong>s Freiwilligen die Auflösung o<strong>de</strong>r Kündigung bestätigen.<br />

Bescheinigung und Zeugnis gemäß § 11 Bun<strong>de</strong>s<strong>freiwillige</strong>ndienstgesetz<br />

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Sie als Einsatzstelle, o<strong>de</strong>r wahlweise natürlich <strong>de</strong>r Rechtsträger Ihrer Einrichtung,<br />

zum einen <strong>de</strong>r/<strong>de</strong>m Freiwilligen eine formlose schriftliche Bescheinigung darüber ausstellen, dass und in welchem Zeitraum<br />

sie/er <strong>de</strong>n <strong>BFD</strong> bei Ihnen geleistet hat. Und zum an<strong>de</strong>ren ein qualifiziertes Dienstzeugnis. Bei<strong>de</strong>s ohne dass<br />

die/<strong>de</strong>r Freiwillige die Bescheinigung o<strong>de</strong>r das Zeugnis anfor<strong>de</strong>rn o<strong>de</strong>r beantragten muss.<br />

Die aktuelle vertragliche Regelung mit <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>samt verpflichtet uns, die Ausstellung <strong>de</strong>r Dienstzeitbescheinigung<br />

und <strong>de</strong>s Zeugnisses zu überwachen und ggf. die Ausstellung <strong>de</strong>s/<strong>de</strong>r Dokumente bei <strong>de</strong>r Einsatzstelle anzumahnen.<br />

Bitte lassen Sie uns daher möglichst bis zum Diensten<strong>de</strong> <strong>de</strong>r/<strong>de</strong>s Freiwilligen, spätestens jedoch vier Wochen nach<br />

Diensten<strong>de</strong>, sowohl eine Kopie/Ausfertigung Ihrer Dienstzeitbescheinigung als auch eine Kopie/Mehrfertigung Ihres<br />

Zeugnisses zukommen.<br />

Sollten wir die Dienstzeitbescheinigung und/o<strong>de</strong>r das Dienstzeugnis nicht bis spätestens vier Wochen nach Diensten<strong>de</strong><br />

erhalten haben, wür<strong>de</strong>n wir nicht umhin kommen, Sie solange daran zu erinnern, bis bei<strong>de</strong> Unterlagen hier vorliegen.<br />

Der Vertrag mit <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>samt sagt hierzu aus, dass sofern die Ausstellung dieser Unterlagen trotz Anmahnung nicht<br />

erfolgt, unsererseits <strong>de</strong>r Vorgang an das Bun<strong>de</strong>samt zwecks Prüfung <strong>de</strong>r Rücknahme o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rrufs <strong>de</strong>r Anerkennung<br />

als Einsatzstelle <strong>de</strong>s <strong>BFD</strong> abzugeben ist. Aber dazu wird es in <strong>de</strong>r Praxis ganz sicherlich nicht kommen müssen.<br />

Beson<strong>de</strong>re inhaltliche Vorgaben zum Zeugnis gibt es keine, so dass es sich<br />

empfiehlt, auf ggf. vorhan<strong>de</strong>ne Vorlagen für Arbeitszeugnisse sonstiger<br />

Beschäftigter (Praktikanten, Azubis) zurückzugreifen.<br />

Folgen<strong>de</strong> Bestandteile müssen jedoch gemäß § 11 Abs. 2 <strong>BFD</strong>G in Dienstzeugnissen<br />

für Freiwillige im <strong>BFD</strong> enthalten sein:<br />

Hinweis darauf, dass das Zeugnis Ihrerseits im Auftrag <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s<br />

erstellt wor<strong>de</strong>n ist.<br />

Art und Dauer <strong>de</strong>s Dienstes<br />

Führung, Tätigkeit/en und Leistung/en im Dienst<br />

Berufsqualifizieren<strong>de</strong> Merkmale <strong>de</strong>s <strong>BFD</strong><br />

Erworbene Kompetenzen<br />

Durchgeführte Bildungstage / Seminare<br />

Zeugnis und Dienstzeitbescheinigung sind<br />

Pflicht im <strong>BFD</strong>!<br />

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Paritätischer Wohlfahrtsverband Nie<strong>de</strong>rsachsen, e. V., Bun<strong>de</strong>s<strong>freiwillige</strong>ndienst<br />

Merkblatt zur Beendigung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s<strong>freiwillige</strong>ndienstes Seite 2 von 2<br />

Neben diesen gesetzlichen Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen können Sie selbstverständlich darüber hinaus, falls Ihrerseits gewünscht,<br />

noch Angaben zur Einsatzstelle und/o<strong>de</strong>r zum Rechtsträger <strong>de</strong>r Einsatzstelle und <strong>de</strong>ren grundsätzliche Aufgabenstellung<br />

etc. machen.<br />

Rückgabe <strong>de</strong>s Freiwilligenausweises bei vorzeitiger Beendigung <strong>de</strong>s <strong>BFD</strong><br />

Die Freiwilligen erhalten im <strong>BFD</strong> direkt vom Bun<strong>de</strong>samt einen Freiwilligenausweis, <strong>de</strong>r ggf. auch berechtigt, regionale<br />

Vergünstigungen, z. B. für Monatskarten öffentlicher Verkehrsmittel, reduzierte Eintrittspreise etc. in Anspruch nehmen<br />

zu können. Bei Freiwilligen, die ihren Dienst nach <strong>de</strong>r ursprünglich vorgesehenen Zeit been<strong>de</strong>n, muss man <strong>de</strong>n Freiwilligenausweis<br />

nicht zurückfor<strong>de</strong>rn, da die Gültigkeitsdauer auf <strong>de</strong>m Ausweis angegeben ist. Ist vielleicht ein nettes Souvenir.<br />

Bei Freiwilligen, die wegen Auflösung o<strong>de</strong>r Kündigung vorzeitig ausschei<strong>de</strong>n, sollten Sie sich jedoch um möglichen<br />

Missbrauch zu vermei<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>n Ausweis zum Diensten<strong>de</strong> zurückgeben lassen und zusammen mit <strong>de</strong>n übrigen Unterlagen<br />

<strong>de</strong>r/<strong>de</strong>s Freiwilligen zu gegebener Zeit vernichten.<br />

Datenschutz<br />

Natürlich unterliegen auch die Daten <strong>de</strong>r Freiwilligen, sei es in Papierform<br />

o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Datenverarbeitung, <strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sdatenschutzgesetzes.<br />

Da bei Freiwilligen im <strong>BFD</strong> kein Rechtsverhältnis zwischen<br />

<strong>de</strong>r Einsatzstelle und <strong>de</strong>r/<strong>de</strong>m Freiwilligen, son<strong>de</strong>rn vielmehr ein<br />

Rechtsverhältnis zwischen <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>samt und <strong>de</strong>r/<strong>de</strong>m Freiwilligen<br />

bestan<strong>de</strong>n hat, ergibt sich somit gemäß § 35 Bun<strong>de</strong>sdatenschutzgesetz<br />

(BDSG), dass alle personenbezogenen Daten <strong>de</strong>r Freiwilligen zu löschen<br />

sind, „sobald ihre Kenntnis für die Erfüllung <strong>de</strong>s Zwecks <strong>de</strong>r Speicherung<br />

nicht mehr erfor<strong>de</strong>rlich ist.“ Das heißt in <strong>de</strong>r Konsequenz, bitte löschen/vernichten<br />

Sie einige Zeit nach <strong>En<strong>de</strong></strong> <strong>de</strong>s <strong>BFD</strong> alle personenbezogenen<br />

Daten <strong>de</strong>r Freiwilligen unwie<strong>de</strong>rbringlich.<br />

Da weiß man wenigstens woran man ist ... TIPP: Löschen/vernichten Sie personenbezogene Daten <strong>de</strong>r Freiwilligen<br />

erst dann, wenn sowohl mit <strong>de</strong>r/<strong>de</strong>m Freiwilligen alle internen Angelegenheiten<br />

geklärt sind und Sie auch alle Zahlungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>samts (Zuschuss für Taschengeld und Sozialversicherung,<br />

ggf. Fahrkostenerstattung für Reisen zu Bildungszentren <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>samts.) erhalten haben. Denn vorher ist <strong>de</strong>r<br />

Zweck <strong>de</strong>r Speicherung, wie es das Gesetz so schön ausdrückt, sicherlich nicht erfüllt.<br />

Sofern Freiwillige aus <strong>de</strong>m <strong>BFD</strong> irgendwann nach <strong>En<strong>de</strong></strong> <strong>de</strong>s Dienstes noch Informationen benötigen<br />

wür<strong>de</strong>n, können und müssen sie sich an das Bun<strong>de</strong>samt wen<strong>de</strong>n, wo selbstverständlich noch<br />

Daten <strong>de</strong>r Freiwilligen vorhan<strong>de</strong>n sind. Auch bei uns wer<strong>de</strong>n die Daten <strong>de</strong>r Freiwilligen gelöscht,<br />

die nach <strong>de</strong>m <strong>En<strong>de</strong></strong> <strong>de</strong>s <strong>BFD</strong> nicht mehr benötigt wer<strong>de</strong>n.<br />

Nicht von <strong>de</strong>m Erfor<strong>de</strong>rnis <strong>de</strong>r zeitnahen Löschung nach Beendigung <strong>de</strong>s <strong>BFD</strong> betroffen sind natürlich<br />

Unterlagen wie die „Gehaltsabrechnung“ im <strong>BFD</strong>, Unterlagen/Belege <strong>de</strong>r Sozialversicherung,<br />

Reisekostenabrechnungen etc. Im Gegenteil! Diese sind, wie auch für alle sonstigen Beschäftigten,<br />

je nach Art <strong>de</strong>r Unterlage in <strong>de</strong>r Regel 10 o<strong>de</strong>r sechs Jahre aufzubewahren. Hinsichtlich<br />

<strong>de</strong>r Dauer <strong>de</strong>r Aufbewahrungspflicht gibt es keinen Unterschied für Freiwillige im <strong>BFD</strong> und<br />

sonstigen Beschäftigten, so dass Sie sich an <strong>de</strong>r Handhabung für die sonstigen Beschäftigten in<br />

Ihrer Einrichtung orientieren können.<br />

Das papierlose<br />

Büro ....<br />

Das waren sie dann auch schon, unsere Hinweis zur Beendigung <strong>de</strong>s <strong>BFD</strong>. Wir bitten Sie herzlich um Beachtung. Und<br />

wenn Sie noch Fragen haben sollten, stehen wir Ihnen wie immer gern zur Verfügung.<br />

Ihr<br />

Heino Wolf<br />

Inhalt und Gestaltung: Paritätischer Wohlfahrtsverband Nie<strong>de</strong>rsachsen e. V., Bun<strong>de</strong>s<strong>freiwillige</strong>ndienst, Zeißstr. 60, 30519 Hannover<br />

C:\Users\Wolf\Merkblätter <strong>BFD</strong>\Beendigung <strong>de</strong>s <strong>BFD</strong>.docx; Stand: Februar 2015

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