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Ausgabe 2006.2 [PDF, 852.7 KB] - Institut für Interne Revision ...

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AUDIT<br />

V vJOURNAL<br />

kundtat, der Bestätigungsvermerk (Testat) des WP hätte bloß formalen Charakter,<br />

so steht er im Gegensatz zur Lehre. Denn schon in den Grundlagen<br />

der Wirtschaftsprüfung (Autor: Dr.Grünberger, 2004) ist unmissverständlich<br />

klargestellt, dass der WP sich nicht auf die Aussagen des Vorstandes verlassen<br />

könne, sondern die analytische Prüfung ein Grundpfeiler seiner Tätigkeit<br />

ist und er überdies eingangs das Funktionieren des internen Kontrollsystems<br />

(IKS) festzustellen hat und davon seine weitere Prüfung abhängt: Funktioniert<br />

das IKS, so kann sich der WP einiges an Aufwand, inbes. bei den Stichproben,<br />

ersparen; funktioniert es nicht, so hat er seine Prüfungen auszuweiten. Auffälligkeiten,<br />

zB steile Zunahme der Gehaltssumme, sind durch Gegenchecks<br />

(etwa durch Überprüfung der Zahl der Beschäftigten) zu plausibiliseren. Das<br />

heißt, das Testat des WP hat sehr wohl auf Basis diverser analytischer bzw.<br />

materieller Prüfungen zu erfolgen. Ob die Form des Jahresabschlusses nach<br />

formalen Aspekten erfolgt, ist eine andere Geschichte. (Sh. dazu die einschlägigen<br />

Bestimmungen des HGB, die jedoch auch von der wirklichkeitsgetreuen<br />

Abbildung der Finanzlage des Unternehmens ausgehen.)<br />

Die materielle Wahrheit ist unabdingbar<br />

Der Autor dieser Zeilen ist schon seit vielen Jahren in der nationalen und EU-<br />

Förderungsprüfung leitend tätig. Die Revisoren haben sich dabei an den internationalen<br />

Standards (International Standards on Auditing, kurz ISA) zu<br />

orientieren, sowohl was die operationelle Einschau selbst als auch was das<br />

anschließende Reporting betrifft. Nach VO (EWG) Nr. 4045/89 idgF ist<br />

a) die ordnungsgemäße als auch<br />

b) die tatsächliche Durchführung der Maßnahme<br />

einer strengen Überprüfung (Scrutiny) zu unterziehen. Das heißt, es geht<br />

nicht allein um die Ordnungsmässigkeit, sondern auch um die tatsächliche<br />

Durchführung der Maßnahme.<br />

Ein Beispiel: Wenn die Geschäftsführung eines Unternehmens für 1000 Tonnen<br />

Käse eine Förderung/Erstattung/Beihilfe begehrt, so ist vom Revisor<br />

selbstredend ein Gegencheck durchzuführen, ob der Antrag, die Aussage der<br />

Geschäftsleitung überhaupt stimmig sein kann: durch Prüfung des Rohstoff-<br />

Produktionspotentials, durch Check der Zulieferungen (wobei laut Art. 3 der<br />

bezughabenden Verordnung auch die Lieferanten einbezogen werden können),<br />

um solcherart den Antrag zu plausibilieren. Wird für Wirtschaftsgebäu-<br />

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