Ausgabe 2006.2 [PDF, 852.7 KB] - Institut für Interne Revision ...
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AUDIT<br />
V vJOURNAL<br />
kundtat, der Bestätigungsvermerk (Testat) des WP hätte bloß formalen Charakter,<br />
so steht er im Gegensatz zur Lehre. Denn schon in den Grundlagen<br />
der Wirtschaftsprüfung (Autor: Dr.Grünberger, 2004) ist unmissverständlich<br />
klargestellt, dass der WP sich nicht auf die Aussagen des Vorstandes verlassen<br />
könne, sondern die analytische Prüfung ein Grundpfeiler seiner Tätigkeit<br />
ist und er überdies eingangs das Funktionieren des internen Kontrollsystems<br />
(IKS) festzustellen hat und davon seine weitere Prüfung abhängt: Funktioniert<br />
das IKS, so kann sich der WP einiges an Aufwand, inbes. bei den Stichproben,<br />
ersparen; funktioniert es nicht, so hat er seine Prüfungen auszuweiten. Auffälligkeiten,<br />
zB steile Zunahme der Gehaltssumme, sind durch Gegenchecks<br />
(etwa durch Überprüfung der Zahl der Beschäftigten) zu plausibiliseren. Das<br />
heißt, das Testat des WP hat sehr wohl auf Basis diverser analytischer bzw.<br />
materieller Prüfungen zu erfolgen. Ob die Form des Jahresabschlusses nach<br />
formalen Aspekten erfolgt, ist eine andere Geschichte. (Sh. dazu die einschlägigen<br />
Bestimmungen des HGB, die jedoch auch von der wirklichkeitsgetreuen<br />
Abbildung der Finanzlage des Unternehmens ausgehen.)<br />
Die materielle Wahrheit ist unabdingbar<br />
Der Autor dieser Zeilen ist schon seit vielen Jahren in der nationalen und EU-<br />
Förderungsprüfung leitend tätig. Die Revisoren haben sich dabei an den internationalen<br />
Standards (International Standards on Auditing, kurz ISA) zu<br />
orientieren, sowohl was die operationelle Einschau selbst als auch was das<br />
anschließende Reporting betrifft. Nach VO (EWG) Nr. 4045/89 idgF ist<br />
a) die ordnungsgemäße als auch<br />
b) die tatsächliche Durchführung der Maßnahme<br />
einer strengen Überprüfung (Scrutiny) zu unterziehen. Das heißt, es geht<br />
nicht allein um die Ordnungsmässigkeit, sondern auch um die tatsächliche<br />
Durchführung der Maßnahme.<br />
Ein Beispiel: Wenn die Geschäftsführung eines Unternehmens für 1000 Tonnen<br />
Käse eine Förderung/Erstattung/Beihilfe begehrt, so ist vom Revisor<br />
selbstredend ein Gegencheck durchzuführen, ob der Antrag, die Aussage der<br />
Geschäftsleitung überhaupt stimmig sein kann: durch Prüfung des Rohstoff-<br />
Produktionspotentials, durch Check der Zulieferungen (wobei laut Art. 3 der<br />
bezughabenden Verordnung auch die Lieferanten einbezogen werden können),<br />
um solcherart den Antrag zu plausibilieren. Wird für Wirtschaftsgebäu-<br />
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