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Ausgabe 2006.2 [PDF, 852.7 KB] - Institut für Interne Revision ...

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AUDIT<br />

V vJOURNAL<br />

de (Lagerhallen, Kühl-und Schlachthäuser usw.) um Förderung angesucht, so<br />

hat sich der Revisor selbstverständlich nicht allein auf die Behauptung des<br />

Unternehmens zu verlassen, sondern diese Objekte sind körperlich durch eine<br />

Besichtigung auf ihre Tatsächlichkeit hin festzustellen. Auch ist zu prüfen,<br />

ob das Förderungsziel überhaupt erreicht wurde. (Im Strukturprüfungsbereich<br />

verhält es sich ähnlich.)<br />

Die da und dort vorgebrachte Entschuldigung, der WP/Revisor müsse sich<br />

doch auf die Aussage des Vorstandes verlassen können, ist zumindest für die<br />

„Hauptpflicht“ nicht stichhältig.<br />

Richtig ist, und das gilt für den WP als auch für den Revisor, dass es sich bei<br />

der Überprüfung vieler Geschäftsvorgänge nur um eine stichprobenartige<br />

Prüfung handeln kann, denn eine Vollprüfung würde oft den Zeitrahmen<br />

sprengen. Für beide gilt auch, dass das IKS eine wichtige Rolle spielt. Noch<br />

ehe der Revisor die Firma betritt, hat er sich von der Bewilligenden Stelle/Zahlstelle<br />

die Ergebnisse der Vorortkontrolle vorlegen zu lassen, denn<br />

meisten kleinen Unternehmen haben keinen institutionalisierten internen<br />

Kontrolldienst.<br />

Unregelmässigkeiten werden geahndet<br />

Ich räume gerne ein, dass Investitionsprüfungen körperlich leichter nachzuvollziehen<br />

sind als irgendwelche riskanten Bankgeschäfte im Ausland. Aber<br />

auch bei Käse-oder Fleischexporten rund um den Erdball ist es 2 oder 3 Jahre<br />

danach oftmals schwer, die tatsächliche Destination mit Dokumenten belegt<br />

eindeutig nachzuweisen. Papier ist bekanntlich geduldig und die Ware landet<br />

meist dort, wo der höchste Gewinn (oft zu Lasten des Gemeinschaftshaushalts)<br />

gemacht wird. Es ist aber umgekehrt für den Revisor möglich, durch<br />

Amtshilfersuchen gem. Art. 7 der zit.Verordnung quer durch die Union Ergänzungs-und<br />

Plausibilitätsprüfungen zu entrieren. Auch Auskunftsersuchen<br />

über den Handelsattache außerhalb der EU haben so manche Ungereimtheiten<br />

ans Tageslicht und das Exportunternehmen in arge Bedrängnis gebracht.<br />

Rückzahlung der Förderungsmittel samt Zinsen und Gerichtsprozesse sind<br />

immer wieder Thema für die Presse. Gott sei Dank ist die große Mehrheit der<br />

Unregelmässigkeiten auf Schlampigkeit, Unachtsamkeit, Berechnungsfehler,<br />

falsche Zuordnung udgl. zurückzuführen und den wenigsten liegt eine strafrechtliche<br />

Handlung (Betrug) zugrunde.<br />

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