Ausgabe 2006.2 [PDF, 852.7 KB] - Institut für Interne Revision ...
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AUDIT<br />
V vJOURNAL<br />
de (Lagerhallen, Kühl-und Schlachthäuser usw.) um Förderung angesucht, so<br />
hat sich der Revisor selbstverständlich nicht allein auf die Behauptung des<br />
Unternehmens zu verlassen, sondern diese Objekte sind körperlich durch eine<br />
Besichtigung auf ihre Tatsächlichkeit hin festzustellen. Auch ist zu prüfen,<br />
ob das Förderungsziel überhaupt erreicht wurde. (Im Strukturprüfungsbereich<br />
verhält es sich ähnlich.)<br />
Die da und dort vorgebrachte Entschuldigung, der WP/Revisor müsse sich<br />
doch auf die Aussage des Vorstandes verlassen können, ist zumindest für die<br />
„Hauptpflicht“ nicht stichhältig.<br />
Richtig ist, und das gilt für den WP als auch für den Revisor, dass es sich bei<br />
der Überprüfung vieler Geschäftsvorgänge nur um eine stichprobenartige<br />
Prüfung handeln kann, denn eine Vollprüfung würde oft den Zeitrahmen<br />
sprengen. Für beide gilt auch, dass das IKS eine wichtige Rolle spielt. Noch<br />
ehe der Revisor die Firma betritt, hat er sich von der Bewilligenden Stelle/Zahlstelle<br />
die Ergebnisse der Vorortkontrolle vorlegen zu lassen, denn<br />
meisten kleinen Unternehmen haben keinen institutionalisierten internen<br />
Kontrolldienst.<br />
Unregelmässigkeiten werden geahndet<br />
Ich räume gerne ein, dass Investitionsprüfungen körperlich leichter nachzuvollziehen<br />
sind als irgendwelche riskanten Bankgeschäfte im Ausland. Aber<br />
auch bei Käse-oder Fleischexporten rund um den Erdball ist es 2 oder 3 Jahre<br />
danach oftmals schwer, die tatsächliche Destination mit Dokumenten belegt<br />
eindeutig nachzuweisen. Papier ist bekanntlich geduldig und die Ware landet<br />
meist dort, wo der höchste Gewinn (oft zu Lasten des Gemeinschaftshaushalts)<br />
gemacht wird. Es ist aber umgekehrt für den Revisor möglich, durch<br />
Amtshilfersuchen gem. Art. 7 der zit.Verordnung quer durch die Union Ergänzungs-und<br />
Plausibilitätsprüfungen zu entrieren. Auch Auskunftsersuchen<br />
über den Handelsattache außerhalb der EU haben so manche Ungereimtheiten<br />
ans Tageslicht und das Exportunternehmen in arge Bedrängnis gebracht.<br />
Rückzahlung der Förderungsmittel samt Zinsen und Gerichtsprozesse sind<br />
immer wieder Thema für die Presse. Gott sei Dank ist die große Mehrheit der<br />
Unregelmässigkeiten auf Schlampigkeit, Unachtsamkeit, Berechnungsfehler,<br />
falsche Zuordnung udgl. zurückzuführen und den wenigsten liegt eine strafrechtliche<br />
Handlung (Betrug) zugrunde.<br />
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