Lehr- und Rahmenplan - Franziska Schervier Altenhilfe
Lehr- und Rahmenplan - Franziska Schervier Altenhilfe
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1 Vorgaben für die <strong>Lehr</strong>planarbeit<br />
Rechtliche Rahmenbedingungen<br />
Gr<strong>und</strong>lage für diesen <strong>Lehr</strong>plan bilden<br />
<br />
das Altenpflegegesetz vom 25. August 2003 (BGBl. I S.1690),<br />
die Altenpflege-Ausbildungs- <strong>und</strong> Prüfungsverordnung vom 26. November 2002,<br />
<br />
die Landesverordnung zur Ausführung des Altenpflegegesetzes vom 22. Juni 2004 in<br />
ihrer letzten Fassung.<br />
Mit dem erfolgreichen Absolvieren der Abschlussprüfung am Ende des 3. Ausbildungsjahres<br />
wird die Erlaubnis erteilt, die Berufsbezeichnung<br />
„Altenpflegerin“ oder „Altenpfleger“ zu führen (§1 AltPflG).<br />
Der erfolgreiche Abschluss berechtigt zu einem Studium an Fachhochschulen in Rheinland-<br />
Pfalz (§ 11 Abs.7 SchulG). 1<br />
Die Fachschülerinnen <strong>und</strong> Fachschüler, die nach einer beruflichen Erstausbildung den Bildungsgang<br />
besucht, ihn erfolgreich abgeschlossen, am Ergänzungsunterricht teilgenommen<br />
<strong>und</strong> die Fachhochschulreifeprüfung bestanden haben, sind zu einem b<strong>und</strong>esweiten Studium<br />
an einer Fachhochschule berechtigt.<br />
1 KMK-Beschluss vom 05.06.1998 i. d. F. vom 22.10.1999 findet Berücksichtigung.