Schall & Rauch
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Aus dem DV 41<br />
Welche Kosten entstehen?<br />
Ehrenamtlich Tätige sind von der Gebühr für das Führungszeugnis<br />
befreit. Bei der örtlichen Meldebehörde<br />
muss ein Antrag auf Gebührenbefreiung gestellt und<br />
durch eine Bescheinigung des Verbandes nachgewiesen<br />
werden, aus der hervorgeht, dass das Führungszeugnis<br />
für eine ehrenamtliche Tätigkeit benötigt wird.<br />
Wie geschieht die Einsichtnahme?<br />
In der Regel müssen die Stammesvorsitzenden die erweiterten<br />
Führungszeugnisse einsehen. Den Stammesvorsitzenden<br />
wird damit eine sehr große Verantwortung<br />
übertragen. Um sie zu entlasten, bietet das Bundesamt<br />
die Möglichkeit an, die Einsichtnahme der erweiterten<br />
Führungszeugnisse über den Mitgliederservice vorzunehmen<br />
und das Datum der Einsichtnahme in NaMi dokumentieren<br />
zu lassen.<br />
So nutzt ihr NaMi für die erweiterten<br />
Führungszeugnisse:<br />
1. Einrichten eines eigenen NaMi-Zugangs<br />
2. NaMi-Administrator gibt euch Leserecht für NaMi<br />
3. Erläuterung, Bescheinigung über ehrenamtliches<br />
Engagement und Einverständniserklärung aus NaMi<br />
herunterladen und ausdrucken<br />
4. Erweitertes Führungszeugnis beim Meldeamt beantragen<br />
5. Erweitertes Führungszeugnis kommt per Post zu<br />
euch nach Hause<br />
6. Einverständniserklärung und eFz an den Mitgliederservice<br />
der DPSG schicken<br />
7. Mitgliederservice nimmt Einsichtnahme vor<br />
8. Datum d. Einsichtnahme wird in NaMi dokumentiert<br />
9. Das erweiterte Führungszeugnis wird vernichtet<br />
10. Bescheinigung über die Einsichtnahme aus NaMi herunterladen<br />
und ausdrucken<br />
Was ist wegen des Datenschutzes zu<br />
bedenken?<br />
Weder das Jugendamt noch der Jugendverband dürfen<br />
laut Bundeskinderschutzgesetz eine Kopie oder Abschrift<br />
des vorgelegten Führungszeugnisses anfertigen.<br />
Das Original verbleibt bei den Eigentümern.<br />
Gibt es Zeiten für eine Wiedervorlage oder<br />
sonstige Fristen?<br />
Das Führungszeugnis sollte bei der Vorlage nicht älter als<br />
drei Monate sein. Spätestens nach fünf Jahren ist ein aktuelles<br />
Führungszeugnis vorzulegen.<br />
Offizielle<br />
Gründung<br />
AK Pfadfinden für alle unmöglich<br />
Am 28. Mai 2013 hat sich ein Arbeitskreis zum Thema<br />
Behindertenarbeit (wieder-) gegründet. Dank Tom<br />
haben wir erfahren, dass es Ende der 80er Jahre bereits<br />
einen AK zu dem Themenbereich gab.<br />
Passend zur Neugründung haben wir auch zahlreiche<br />
Überlegungen zum Namen getroffen. Dazu wurde<br />
von allen anwesenden Personen die Gründungsurkunde<br />
mit dem neuen AK Namen unterschrieben<br />
und auf die Gründung des AKs angestoßen.<br />
Foto: Ute Schneider<br />
Wir nennen uns nun „Arbeitskreis Pfadfinden für alle<br />
unmöglich“. Auf dem Foto seht ihr die anwesenden<br />
Gründungsmitglieder mit der Urkunde. Der Name<br />
soll eine Offenheit beinhalten und das „un“ ist durchgestrichen.<br />
Wir wollen damit deutlich machen, dass<br />
wir es möglich machen wollen, dass Pfadfinder mit<br />
Behinderung auch ihren Platz bei uns im Verband<br />
haben.<br />
Passend zur Jahresaktion 2014 haben wir schon zahlreiche<br />
Ideen gesponnen, die wir beim nächsten Treffen<br />
weiter verfolgt haben werden. Weiterhin sind Interessierte<br />
wieder herzlich eingeladen. Meldet euch<br />
bei Ute Schneider im Büro.<br />
Ute Schneider<br />
BDKJ-NRW / Mechthild Weskamp