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Schall & Rauch

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Aus dem DV 41<br />

Welche Kosten entstehen?<br />

Ehrenamtlich Tätige sind von der Gebühr für das Führungszeugnis<br />

befreit. Bei der örtlichen Meldebehörde<br />

muss ein Antrag auf Gebührenbefreiung gestellt und<br />

durch eine Bescheinigung des Verbandes nachgewiesen<br />

werden, aus der hervorgeht, dass das Führungszeugnis<br />

für eine ehrenamtliche Tätigkeit benötigt wird.<br />

Wie geschieht die Einsichtnahme?<br />

In der Regel müssen die Stammesvorsitzenden die erweiterten<br />

Führungszeugnisse einsehen. Den Stammesvorsitzenden<br />

wird damit eine sehr große Verantwortung<br />

übertragen. Um sie zu entlasten, bietet das Bundesamt<br />

die Möglichkeit an, die Einsichtnahme der erweiterten<br />

Führungszeugnisse über den Mitgliederservice vorzunehmen<br />

und das Datum der Einsichtnahme in NaMi dokumentieren<br />

zu lassen.<br />

So nutzt ihr NaMi für die erweiterten<br />

Führungszeugnisse:<br />

1. Einrichten eines eigenen NaMi-Zugangs<br />

2. NaMi-Administrator gibt euch Leserecht für NaMi<br />

3. Erläuterung, Bescheinigung über ehrenamtliches<br />

Engagement und Einverständniserklärung aus NaMi<br />

herunterladen und ausdrucken<br />

4. Erweitertes Führungszeugnis beim Meldeamt beantragen<br />

5. Erweitertes Führungszeugnis kommt per Post zu<br />

euch nach Hause<br />

6. Einverständniserklärung und eFz an den Mitgliederservice<br />

der DPSG schicken<br />

7. Mitgliederservice nimmt Einsichtnahme vor<br />

8. Datum d. Einsichtnahme wird in NaMi dokumentiert<br />

9. Das erweiterte Führungszeugnis wird vernichtet<br />

10. Bescheinigung über die Einsichtnahme aus NaMi herunterladen<br />

und ausdrucken<br />

Was ist wegen des Datenschutzes zu<br />

bedenken?<br />

Weder das Jugendamt noch der Jugendverband dürfen<br />

laut Bundeskinderschutzgesetz eine Kopie oder Abschrift<br />

des vorgelegten Führungszeugnisses anfertigen.<br />

Das Original verbleibt bei den Eigentümern.<br />

Gibt es Zeiten für eine Wiedervorlage oder<br />

sonstige Fristen?<br />

Das Führungszeugnis sollte bei der Vorlage nicht älter als<br />

drei Monate sein. Spätestens nach fünf Jahren ist ein aktuelles<br />

Führungszeugnis vorzulegen.<br />

Offizielle<br />

Gründung<br />

AK Pfadfinden für alle unmöglich<br />

Am 28. Mai 2013 hat sich ein Arbeitskreis zum Thema<br />

Behindertenarbeit (wieder-) gegründet. Dank Tom<br />

haben wir erfahren, dass es Ende der 80er Jahre bereits<br />

einen AK zu dem Themenbereich gab.<br />

Passend zur Neugründung haben wir auch zahlreiche<br />

Überlegungen zum Namen getroffen. Dazu wurde<br />

von allen anwesenden Personen die Gründungsurkunde<br />

mit dem neuen AK Namen unterschrieben<br />

und auf die Gründung des AKs angestoßen.<br />

Foto: Ute Schneider<br />

Wir nennen uns nun „Arbeitskreis Pfadfinden für alle<br />

unmöglich“. Auf dem Foto seht ihr die anwesenden<br />

Gründungsmitglieder mit der Urkunde. Der Name<br />

soll eine Offenheit beinhalten und das „un“ ist durchgestrichen.<br />

Wir wollen damit deutlich machen, dass<br />

wir es möglich machen wollen, dass Pfadfinder mit<br />

Behinderung auch ihren Platz bei uns im Verband<br />

haben.<br />

Passend zur Jahresaktion 2014 haben wir schon zahlreiche<br />

Ideen gesponnen, die wir beim nächsten Treffen<br />

weiter verfolgt haben werden. Weiterhin sind Interessierte<br />

wieder herzlich eingeladen. Meldet euch<br />

bei Ute Schneider im Büro.<br />

Ute Schneider<br />

BDKJ-NRW / Mechthild Weskamp

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