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KRAFTSTOFF 1.2015

Das Kundenmagazin vom ccunirent

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Wann immer falsche Tatsachen behauptet<br />

werden, besteht ein gesetzlicher<br />

Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch.<br />

Dasselbe gilt für Schmähkritik,<br />

also etwa die Verunglimpfung als<br />

‚Betrüger‘. Dagegen sind Aussagen wie<br />

‚Ich war sehr unzufrieden‘ oder ‚Finger<br />

weg‘ in der Regel von dem Recht auf<br />

freie Meinungsäußerung gedeckt. Das<br />

gilt aber nicht für ‚den letzten Laden‘.<br />

„Handelt es sich klar um eine Verunglimpfung,<br />

die das Unternehmen substanziell<br />

angreift, sollte man sich in jedem<br />

Fall gegen die Bewertung zur Wehr<br />

setzen“, sagt der Anwalt. In der Praxis<br />

ist das freilich oftmals nicht so einfach.<br />

Denn häufig werden die Kommentare<br />

anonym abgegeben und es ist nicht<br />

einfach, herauszufinden, wer dahinter<br />

steckt, um überhaupt rechtlich aktiv<br />

werden zu können. Ein Weg sei es, den<br />

Anbieter der Plattform anzusprechen,<br />

die Tatsachen vorzutragen und ihn zur<br />

Löschung aufzufordern, da bei klaren<br />

Rechtsverletzungen auch er letztlich<br />

haftbar gemacht werden könnte, wenn<br />

er von diesen Kenntnis erlangt hat. Ein<br />

weiterer Ansprechpartner bei klarer<br />

Rechtsverletzung ist Google. Der Suchmaschinenbetreiber<br />

kann zumindest<br />

dafür sorgen, dass die Kommentare<br />

nicht mehr so leicht gefunden werden.<br />

Die Tatsachen klar stellen<br />

Unabhängig davon, ob Autovermietunternehmen<br />

sich mit rechtlichen Schritten<br />

gegen eine ungerechtfertigte Kritik<br />

wehren oder nicht, sollten sie in jedem<br />

Fall kommunikativ gegensteuern. Denn<br />

unabhängig davon, ob eine negative Bewertung<br />

später entfernt werden muss<br />

oder nicht, entfaltet sie ja zunächst einmal<br />

ihre Wirkung. Diese können betroffene<br />

Unternehmen nur abschwächen,<br />

indem sie sich selbst aktiv und sichtbar<br />

mit der Bewertung auseinandersetzen.<br />

Werden konkrete Vorwürfe vorgebracht,<br />

sollten sie zunächst im eigenen Unternehmen<br />

recherchieren, welche Umstände<br />

den Kunden dazu veranlasst haben. In<br />

einem eigenen Kommentar sollten sie<br />

dann die Situation aus ihrer Sicht schildern<br />

und dabei gegebenenfalls auch<br />

Fehler einräumen und sich dafür entschuldigen.<br />

Wichtig ist in jedem Fall,<br />

sachlich und freundlich zu bleiben. Denn<br />

eine flammende Gegenrede verfehlt das<br />

Ziel, andere potenzielle Kunden davon<br />

zu überzeugen, dass in der Autovermietung<br />

zwar nicht immer reibungslos, aber<br />

doch stets respektvoll gearbeitet wird, -<br />

ganz egal, wie sehr Sie im Recht sind.<br />

Das Internet ist ein gewaltiges Sprachrohr<br />

der Unzufriedenen und verleiht<br />

Kunden eine Macht, die Unternehmen<br />

künftig weit mehr abfordert, als nur<br />

ein souveränes Beschwerdemanagement.<br />

Dadurch, dass sich jede Unstimmigkeit<br />

im Grunde ganz unmittelbar<br />

sofort auf den Umsatz auswirkt<br />

– nämlich ganz konkret potenzielle<br />

Kunden fernhält – gewinnt der Servicegedanke<br />

immens an Bedeutung.<br />

Nur derjenige, der es schafft, nahezu<br />

seine gesamte Kundschaft restlos<br />

zufrieden zu stellen, ist vor negativen<br />

Kommentaren gefeit. Das bedingt<br />

eine ganz wesentliche Veränderung<br />

des Handelns in der Station, einen<br />

neuen Umgang mit dem Kunden, der<br />

ihn am Ende vielleicht so begeistert,<br />

dass er tatsächlich spontan eine positive<br />

Bewertung abgibt.<br />

Rechtlich schwieriger Rahmen<br />

„Den Kunden ohne dessen Einwilligung<br />

per E-Mail zur Abgabe von positiven<br />

Bewertungen aufzufordern oder diesen<br />

etwa mit Rabattversprechen entsprechend<br />

zu motivieren, ist übrigens<br />

rechtlich unzulässig“, sagt Rechtswalt<br />

Nagel. Ebenso ist es selbstverständlich<br />

illegal, „gefakte“ (engl.: fake =<br />

Fälschung) positive Bewertungen ins<br />

Netz zu stellen oder gar Agenturen<br />

damit zu beauftragen, dies zu tun.<br />

„Wenngleich dies der gelebten Praxis<br />

entspricht, würde ich dringend davon<br />

abraten, dies zu tun. Denn wenn das<br />

auffliegt, kann‘s richtig teuer werden“,<br />

rät der Anwalt. Vor diesem Hintergrund<br />

verbleiben letztlich nur die stärkere<br />

Kundenorientierung und eine moderne<br />

Servicekultur als die einzigen Möglichkeiten,<br />

dauerhaft auch im Web Fans zu<br />

gewinnen.<br />

[abu]<br />

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