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(4,80 MB) - .PDF - Gemeinde Axams - Land Tirol

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axams 12/2011<br />

42<br />

axams<br />

Rettungsgasse ab 1. Jänner 2012 Pflicht<br />

Schnellere Zufahrt der Einsatzkräfte<br />

erhöht Überlebenschancen<br />

Rettungs- und Einsatzkräfte sind um bis<br />

zu vier Minuten schneller vor Ort, die<br />

Überlebenschancen von Unfallopfern<br />

steigen um bis zu 40 Prozent. Die Rettungsgasse<br />

rettet Leben! Und ist ab 1.<br />

Jänner 2012 bei Staubildung in Österreich<br />

Pflicht.<br />

Kommt es auf Autobahnen oder Schnellstraßen<br />

bzw. Autostraßen zu stockendem<br />

Verkehr oder Stau, sind alle Verkehrsteilnehmer<br />

verpflichtet, eine Rettungsgasse<br />

zu bilden. Auf zweispurigen<br />

Fahrbahnen gilt: Alle Fahrzeuge auf der<br />

linken Spur ordnen sich parallel zur Straße<br />

am linken Fahrbahnrand ein. Alle anderen<br />

weichen so weit wie möglich an<br />

den rechten Rand aus – auch auf den<br />

Pannenstreifen. Dadurch entsteht in der<br />

Mitte die Rettungsgasse, die ausschließlich<br />

von Einsatzfahrzeugen (wie Rettung,<br />

Feuerwehr und sonstigen Einsatzkräften)<br />

benützt werden darf.<br />

Dasselbe System gilt auf drei- oder<br />

mehrspurigen Fahrbahnen: Alle Fahrzeuge<br />

auf der äußersten linken Spur<br />

fahren soweit wie möglich nach links.<br />

Alle anderen Spuren fahren soweit wie<br />

möglich nach rechts. Idealerweise bilden<br />

Personenkraftwagen, Motorräder, Lastkraftwagen<br />

oder Busse Kolonnen, stehen<br />

parallel (und nicht schräg) zur Fahrtrichtung<br />

und halten ausreichend Sicherheitsabstand,<br />

auch zum vorderen Fahrzeug.<br />

Achtung: Die Bildung einer Rettungsgasse<br />

ist nicht nur dann verpflichtend, wenn<br />

ein Unfall als Ursache der Verzögerung<br />

auftritt. Die freie Durchfahrt von Einsatz-<br />

INFORMATION<br />

fahrzeugen muss grundsätzlich auch zu<br />

anderen Einsatzorten gewährleistet sein.<br />

Die so entstehende Zeitersparnis für Einsatzkräfte<br />

kann im Ernstfall über Leben<br />

und Tod entscheiden. Aus diesem Grund<br />

wird die Behinderung von Einsatzfahrzeugen<br />

sowie die widerrechtliche Benützung<br />

der Rettungsgasse mit Geldstrafe<br />

von bis zu 2.1<strong>80</strong>,- Euro geahndet.<br />

In vielen unserer Nachbarländer ist die<br />

Rettungsgasse bereits ein Erfolgsmodell.<br />

Ab 1. Jänner 2012 wird sie auch in Österreich<br />

Pflicht, Rettungseinsätze beschleunigen<br />

und schnellere Hilfe ermöglichen.<br />

Helfen Sie mit, Leben zu retten – bei<br />

Staubildung Rettungsgasse!<br />

@<br />

Weitere Informationen:<br />

www.rettungsgasse.com<br />

www.axams.gv.at

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