(4,80 MB) - .PDF - Gemeinde Axams - Land Tirol
(4,80 MB) - .PDF - Gemeinde Axams - Land Tirol
(4,80 MB) - .PDF - Gemeinde Axams - Land Tirol
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
axams 12/2011<br />
42<br />
axams<br />
Rettungsgasse ab 1. Jänner 2012 Pflicht<br />
Schnellere Zufahrt der Einsatzkräfte<br />
erhöht Überlebenschancen<br />
Rettungs- und Einsatzkräfte sind um bis<br />
zu vier Minuten schneller vor Ort, die<br />
Überlebenschancen von Unfallopfern<br />
steigen um bis zu 40 Prozent. Die Rettungsgasse<br />
rettet Leben! Und ist ab 1.<br />
Jänner 2012 bei Staubildung in Österreich<br />
Pflicht.<br />
Kommt es auf Autobahnen oder Schnellstraßen<br />
bzw. Autostraßen zu stockendem<br />
Verkehr oder Stau, sind alle Verkehrsteilnehmer<br />
verpflichtet, eine Rettungsgasse<br />
zu bilden. Auf zweispurigen<br />
Fahrbahnen gilt: Alle Fahrzeuge auf der<br />
linken Spur ordnen sich parallel zur Straße<br />
am linken Fahrbahnrand ein. Alle anderen<br />
weichen so weit wie möglich an<br />
den rechten Rand aus – auch auf den<br />
Pannenstreifen. Dadurch entsteht in der<br />
Mitte die Rettungsgasse, die ausschließlich<br />
von Einsatzfahrzeugen (wie Rettung,<br />
Feuerwehr und sonstigen Einsatzkräften)<br />
benützt werden darf.<br />
Dasselbe System gilt auf drei- oder<br />
mehrspurigen Fahrbahnen: Alle Fahrzeuge<br />
auf der äußersten linken Spur<br />
fahren soweit wie möglich nach links.<br />
Alle anderen Spuren fahren soweit wie<br />
möglich nach rechts. Idealerweise bilden<br />
Personenkraftwagen, Motorräder, Lastkraftwagen<br />
oder Busse Kolonnen, stehen<br />
parallel (und nicht schräg) zur Fahrtrichtung<br />
und halten ausreichend Sicherheitsabstand,<br />
auch zum vorderen Fahrzeug.<br />
Achtung: Die Bildung einer Rettungsgasse<br />
ist nicht nur dann verpflichtend, wenn<br />
ein Unfall als Ursache der Verzögerung<br />
auftritt. Die freie Durchfahrt von Einsatz-<br />
INFORMATION<br />
fahrzeugen muss grundsätzlich auch zu<br />
anderen Einsatzorten gewährleistet sein.<br />
Die so entstehende Zeitersparnis für Einsatzkräfte<br />
kann im Ernstfall über Leben<br />
und Tod entscheiden. Aus diesem Grund<br />
wird die Behinderung von Einsatzfahrzeugen<br />
sowie die widerrechtliche Benützung<br />
der Rettungsgasse mit Geldstrafe<br />
von bis zu 2.1<strong>80</strong>,- Euro geahndet.<br />
In vielen unserer Nachbarländer ist die<br />
Rettungsgasse bereits ein Erfolgsmodell.<br />
Ab 1. Jänner 2012 wird sie auch in Österreich<br />
Pflicht, Rettungseinsätze beschleunigen<br />
und schnellere Hilfe ermöglichen.<br />
Helfen Sie mit, Leben zu retten – bei<br />
Staubildung Rettungsgasse!<br />
@<br />
Weitere Informationen:<br />
www.rettungsgasse.com<br />
www.axams.gv.at