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Baustellensicherheit - Ontras

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VII<br />

16<br />

VII. Maschinen, Werkzeuge, Geräte<br />

und Einrichtungen<br />

Alle eingesetzten Kfz, Maschinen,<br />

Werkzeuge, Baustelleneinrichtungen<br />

und Hilfsmittel müssen im voll funktionstüchtigen,<br />

einwandfreien Zustand<br />

sein. Bei Benutzung prüfpfl ichtiger<br />

Geräte sind Prüfbücher zu führen und<br />

auf der Baustelle kontrollfähig aufzubewahren.<br />

Arbeiten an unter Spannung<br />

stehenden elektrischen Betriebsmitteln<br />

mit Betriebsspannungen<br />

über 120 V Gleichspannung und 50 V<br />

Wechselspannung sind ausschließlich<br />

durch besonders geschulte Mitarbeiter,<br />

unter Benutzung besonderer Arbeitsmittel<br />

(isolierendes Werkzeug)<br />

und unter Beachtung zusätzlicher organisatorische<br />

Maßnahmen gemäß<br />

den Forderungen der berufsgenossenschaftlichen<br />

Regeln gestattet. Reparaturen<br />

an elektrischen Anlagen<br />

und Betriebsmitteln dürfen grundsätzlich<br />

nicht unter Spannung durchgeführt<br />

werden.<br />

Schutzvorrichtungen an Maschinen,<br />

Geräten und Anlagen sind bestimmungsgemäß<br />

einzusetzen und dürfen<br />

nicht beeinfl usst, manipuliert oder<br />

entfernt werden. Auf Baustellen mit<br />

sensiblen Umweltbedingungen, z. B.<br />

Trinkwassereinzugsgebieten, Feuchtbiotopen<br />

usw., sind ausschließlich<br />

Geräte mit biologisch abbaubarem<br />

Hydrauliköl einzusetzen. Für die Bedienung<br />

der Geräte ist nur geeignetes<br />

Personal auszuwählen, eine<br />

spezifi sche Ausbildung (z. B. Schweißerpass,<br />

Umhüllerpass usw.) ist auf<br />

Verlangen nachzuweisen. Es ist sicherzustellen,<br />

dass das Bedienpersonal<br />

von Tiefbaugeräten gem. BGR<br />

500, Kap. 2.12 „Betreiben von Erdbaumaschinen”<br />

vor Einsatz auf Baustellen<br />

des VNG Konzerns an Schulungen<br />

zur Vermeidung von Schäden<br />

an unterirdischen Versorgungsanlagen<br />

gemäß Hinweis GW 129 teilgenommen<br />

hat. Der entsprechende<br />

Nachweis (Teilnehmerausweis) ist auf<br />

der Baustelle mitzuführen.<br />

Nächster<br />

Prüftermin<br />

8 9 10 11 12 13<br />

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12

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