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Baustellensicherheit - Ontras

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III<br />

8<br />

III. Grundsätzliche Sicherheitsregeln<br />

Folgende Sicherheitsregeln gelten bei<br />

allen Arbeiten:<br />

1. Sicherheitsschuhe und geeignete<br />

Schutzkleidung müssen auf Baustellen<br />

und bei der Durchführung<br />

von Arbeiten, bei denen mit Gefährdungen<br />

zu rechnen ist, getragen<br />

werden. Schutzhelme sind auf<br />

Baustellen, gekennzeichneten Anlagenteilen<br />

von Obertageanlagen<br />

bzw. umzäunten, entsprechend gekennzeichneten<br />

Netzanlagen generell<br />

zu tragen.<br />

2. Erforderliche zusätzliche persönliche<br />

Schutzausrüstung (Schutzbrille,<br />

Schutzhandschuhe, Absturzsicherungen)<br />

sind bei Auftreten<br />

bzw. der Möglichkeit des Auftretens<br />

entsprechender Gefahren zu<br />

benutzen.<br />

3. In gekennzeichnten Lärmbereichen<br />

(Lärm > 85 dB(A)) und bei Arbeiten<br />

mit erheblicher Lärmentwicklung<br />

(z. B. Maschinenlärm, Ausblaseprozesse<br />

u. a. m.) ist Gehörschutz<br />

zu tragen.<br />

4. Vor Beginn der Ausführung freigabepfl<br />

ichtiger Arbeiten bzw. bei erforderlichenÄnderungen/Ergän-<br />

zungen der bestätigten Ausführungstechnologie<br />

(z. B. zusätzliche<br />

Spundwände, Wasserhaltungen,<br />

Anlagenfreischaltungen u. a. m.) ist<br />

die erforderliche Arbeitserlaubnis<br />

(z. B. Freigabe Gas, Freigabe Elt,<br />

Schweißerlaubnisschein usw.) einzuholen<br />

bzw. zu ergänzen.<br />

5. Der Aufenthalt ist grundsätzlich<br />

nur in den zugewiesenen Arbeitsbereichen<br />

zulässig.<br />

6. Generell besteht in den gekennzeichneten<br />

technischen Anlagen<br />

und Gebäuden der VNG-Gruppe<br />

Rauchverbot.<br />

7. An den Betriebsstandorten sowie<br />

auf Baustellen ist der Konsum von<br />

Alkohol und anderen Rauschmitteln<br />

verboten.<br />

8. Ist für das Bauvorhaben ein Sicherheits<br />

und Gesundheitsschutzplan<br />

(nach § 3 Abs. 2 BaustellV)<br />

erarbeitet worden, so sind die darin<br />

beschriebenen Festlegungen<br />

einzuhalten.

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