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<strong>Bauen</strong><br />
auf städtischen<br />
Grundstücken<br />
Ein Leitfa<strong>de</strong>n für private Bauherren<br />
zusammengestellt vom<br />
• Amt für Liegenschaften –<br />
Immobilienentwicklung<br />
• Amt für Wohnungswesen<br />
• Stadtplanungs- und<br />
Bauordnungsamt<br />
• Tiefbauamt<br />
• Umweltamt<br />
• Vermessungs- und Katasteramt<br />
4. überarbeitete Aufl age<br />
Stadt <strong>Dortmund</strong><br />
Amt für Liegenschaften<br />
Immobilienentwicklung
Inhalt<br />
Das Grundstück<br />
– vom Angebot zum Kaufvertrag 6<br />
Die För<strong>de</strong>rung<br />
– fi nanzielle Anreize von Stadt und Land 10<br />
Der Bebauungsplan<br />
– Städtebauliche Planung für die gute Nachbarschaft 14<br />
Der Bauantrag<br />
– vom Grundstückseigentümer zum Bauherren 25<br />
Die Erschließung<br />
– Bauherrenpfl ichten rund ums Haus 29<br />
Die Grünfl ächen<br />
– Verantwortung gegenüber <strong>de</strong>r Natur 33<br />
Energiesparen<strong>de</strong>s <strong>Bauen</strong><br />
– innovative Techniken mit Mehrwert 36<br />
Die Vermessung<br />
– Garant für ordnungsgemäßes <strong>Bauen</strong> 38<br />
Ansprechpartner 40<br />
Stichwortverzeichnis 41<br />
Anlagen<br />
- Bewerbung um ein Baugrundstück 42<br />
- Musterkaufvertrag 43
zusammengestellt vom<br />
• Amt für Liegenschaften – Immobilienentwicklung<br />
• Amt für Wohnungswesen<br />
• Stadtplanungs- und Bauordnungsamt<br />
• Tiefbauamt<br />
• Umweltamt<br />
• Vermessungs- und Katasteramt<br />
Herausgeber Stadt <strong>Dortmund</strong>,<br />
Son<strong>de</strong>rvermögen „Grundstücks- und<br />
Vermögensverwaltungsfonds <strong>Dortmund</strong>“<br />
Ostwall 60, 44122 <strong>Dortmund</strong><br />
Redaktion Bodo Schnei<strong>de</strong>r (verantwortlich), Katja Wal<strong>de</strong>ier<br />
Text Beteiligte Dienststellen, Überarbeitung: Barbara Baumann<br />
Gestaltung <strong>Dortmund</strong>-Agentur <strong>de</strong>r Stadt <strong>Dortmund</strong><br />
in Zusammenarbeit mit Fortmann.Rohle<strong>de</strong>r Grafi k.Design<br />
Druck <strong>Dortmund</strong>-Agentur – 08/2010<br />
Stand 01.06.2010<br />
Aufl age 3000 Stück<br />
Rechtsän<strong>de</strong>rungen vorbehalten. Rechtsansprüche sind erst aus konkreten Beratungen<br />
ableitbar.<br />
Vorwort<br />
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,<br />
die Broschüre für Bauherren wur<strong>de</strong> erstmals 2002 veröffentlicht.<br />
Seit<strong>de</strong>m konnte sie zahlreiche Bauherren beim Hausbau unterstützen.<br />
Sie liegt Ihnen nun in einer aktualisierten Fassung vor,<br />
mit <strong>de</strong>r die Stadt <strong>Dortmund</strong> Ihnen Informationen aus einer Hand<br />
bieten möchte.<br />
Aktuelle Umfragen bestätigen: Nach wie vor steht <strong>de</strong>r Wunsch nach <strong>de</strong>n eigenen vier<br />
Wän<strong>de</strong>n mit viel Platz für Kin<strong>de</strong>r und Freizeitaktivitäten ganz oben auf <strong>de</strong>r Wunschliste<br />
<strong>de</strong>r Familien. Politik und Verwaltung <strong>de</strong>r Stadt <strong>Dortmund</strong> haben darauf reagiert und ein<br />
Baulandangebot geschaffen, das es <strong>de</strong>n Menschen ermöglicht, ihren Eigenheimwunsch<br />
auch innerhalb <strong>de</strong>r Stadtgrenzen zu erfüllen - mit Erfolg: In fast allen Stadtbezirken<br />
können kurz- und mittelfristig Baugrundstücke angeboten wer<strong>de</strong>n. Das Amt für Liegenschaften<br />
– Immobilienentwicklung steht hier als Kooperationspartner zur Verfügung.<br />
Die Entscheidung, eines dieser Baugrundstücke zu kaufen, ist Ihr erster Schritt auf <strong>de</strong>m<br />
Weg zum eigenen Heim. Doch wie geht es dann weiter?<br />
Welche Partner brauchen Sie?<br />
Welche städtischen Dienstellen müssen eingeschaltet wer<strong>de</strong>n?<br />
Welche Anträge sind zu stellen?<br />
Was müssen Sie beachten?<br />
Diese Broschüre, die nun in <strong>de</strong>r vierten Aufl age vorliegt, soll Ihnen als Wegweiser dienen<br />
durch die verschie<strong>de</strong>nen Fachbereiche, die an <strong>de</strong>r Verwirklichung Ihres Bauvorhabens<br />
beteiligt sind. Wir versuchen, <strong>de</strong>n „Ämterdschungel“ für Sie transparent zu machen und<br />
zeigen auf, wo Sie kompetente Partner fi n<strong>de</strong>n, die Ihnen behilfl ich sind und Sie beim<br />
Bau Ihres Eigenheims unterstützen. Wir helfen Ihnen gern. Bitte nehmen Sie uns beim<br />
Wort.<br />
Jörg Stü<strong>de</strong>mann<br />
Stadtkämmerer
6<br />
Das Grundstück<br />
– vom Angebot zum Kaufvertrag<br />
Wer bietet wem, was und wo?<br />
Die Stadt <strong>Dortmund</strong> entwickelt kontinuierlich<br />
in zahlreichen Stadtteilen Baugebiete<br />
für <strong>de</strong>n privaten Wohnungsbau.<br />
Ihnen – zukünftige Bauherrinnen und<br />
Bauherren – eröffnet sich dadurch ein<br />
attraktives Angebot an Einzelgrundstücken<br />
ohne Architekten- und Bauträgerbindung.<br />
Konkrete Auskünfte über die aktuellen<br />
Grundstücksangebote erhalten Sie rund<br />
um die Uhr über das Internet unter<br />
www.liegenschaftsamt.dortmund.<strong>de</strong><br />
sowie über das städtische Call-Center<br />
unter <strong>de</strong>r Telefon-Nummer<br />
(02 31) 50-1 22 30<br />
während <strong>de</strong>r Service-Zeiten<br />
montags bis mittwochs von<br />
8.00–16.00 Uhr<br />
donnerstags von<br />
8.00–17.00 Uhr<br />
freitags von<br />
8.00–15.00 Uhr<br />
Exposés mit <strong>de</strong>taillierten Informationen<br />
zu einzelnen Baugebieten können Sie<br />
kostenlos unter <strong>de</strong>r oben genannten<br />
Telefon-Nummer o<strong>de</strong>r per E-Mail (liegenschaftsamt@dortmund.<strong>de</strong><br />
) bestellen.<br />
Wie bewerbe ich mich<br />
um ein Grundstück?<br />
Grundstücksgeschäfte wer<strong>de</strong>n stets wohl<br />
überlegt und generell schriftlich abgeschlossen:<br />
Von <strong>de</strong>r Bewerbung um ein<br />
Grundstück bis zur notariellen Beurkundung<br />
<strong>de</strong>s Kaufvertrages.<br />
Sobald Sie sich für ein städtisches Grundstück<br />
interessieren, richten Sie eine formlose,<br />
schriftliche Bewerbung unter Angabe<br />
Ihrer persönlichen Daten sowie <strong>de</strong>r bevorzugten<br />
Baugebiete und Stadtteile an<br />
das Amt für Liegenschaften – Immobilienentwicklung.<br />
Anschrift:<br />
Stadt <strong>Dortmund</strong><br />
Amt für Liegenschaften<br />
– Immobilienentwicklung –<br />
44 122 <strong>Dortmund</strong><br />
Selbstverständlich können Sie Ihr Bewerbungsschreiben<br />
auch per Telefax unter<br />
<strong>de</strong>r Faxnummer<br />
(0231) 50-2 56 42<br />
o<strong>de</strong>r per E-Mail unter<br />
liegenschaftsamt@dortmund.<strong>de</strong><br />
an das Amt für Liegenschaften –<br />
Immobilienentwicklung – sen<strong>de</strong>n.<br />
Wie geht es nach <strong>de</strong>r Bewerbung weiter?<br />
Interessieren Sie sich für ein in Planung<br />
befi ndliches Baugebiet, wird Ihre Bewerbung<br />
erst einmal schriftlich bestätigt.<br />
Über <strong>de</strong>n Stand <strong>de</strong>r Erschließungsarbeiten,<br />
die Festlegung <strong>de</strong>r Grundstückszahl, -größe<br />
und -kosten sowie die Bebaubarkeit und<br />
<strong>de</strong>n Beginn <strong>de</strong>s Grundstücksverkaufes<br />
wer<strong>de</strong>n Sie rechtzeitig informiert.<br />
Mit <strong>de</strong>r Rücksendung eines vom Amt für<br />
Liegenschaften – Immobilienentwicklung –<br />
beigefügten Begleitschreibens bekräftigen<br />
Sie Ihr Interesse am Grundstückskauf<br />
in diesem Baugebiet und sichern sich die<br />
Teilnahme am Vergabeverfahren.<br />
Wie wer<strong>de</strong>n die Grundstücke vergeben?<br />
Das Losverfahren entschei<strong>de</strong>t über die<br />
Zugriffsrechte auf die Grundstücke.<br />
In <strong>de</strong>r Regel bewerben sich mehrere<br />
Interessenten um ein Grundstück. Um eine<br />
objektive Vergabe <strong>de</strong>r Grundstücke zu<br />
garantieren, führte das Liegenschaftsamt<br />
das Losverfahren ein. Aus einer Lostrommel<br />
mit allen Bewerbernamen wer<strong>de</strong>n<br />
nacheinan<strong>de</strong>r die Kandidaten gezogen,<br />
die sich jeweils aus <strong>de</strong>m verbleiben<strong>de</strong>n<br />
Grundstücksbestand ihren Grund und Bo<strong>de</strong>n<br />
auswählen können. Wie die Erfahrungen<br />
<strong>de</strong>r vergangenen Jahre bestätigen,<br />
empfi n<strong>de</strong>n alle Beteiligten diese Metho<strong>de</strong><br />
als einen gerechten Weg.<br />
Das Datum <strong>de</strong>r Verlosung wird allen Bewerbern<br />
mit <strong>de</strong>r Zusendung <strong>de</strong>s Baugebiet-Exposés<br />
bekannt gegeben.<br />
Hat die Verlosung <strong>de</strong>r Zugriffsrechte in<br />
<strong>de</strong>m von Ihnen bevorzugten Baugebiet<br />
bereits stattgefun<strong>de</strong>n und sind nur ein<br />
Das Grundstück<br />
Teil <strong>de</strong>r Grundstücke vergeben wor<strong>de</strong>n,<br />
dann können Sie sich umgehend für eines<br />
<strong>de</strong>r noch verfügbaren Grundstücke entschei<strong>de</strong>n.<br />
Sobald Sie Ihre Wahl getroffen<br />
haben, wird das Grundstück ca. zwei Wochen<br />
auf Ihren Namen reserviert. In dieser<br />
Zeit können Sie die notwendigen Finanzierungsfragen<br />
klären und Vorgespräche<br />
mit Bauunternehmen führen.<br />
Wie lange bleibt „mein Grundstück“<br />
reserviert?<br />
Nach <strong>de</strong>r Verlosung stehen Ihnen ca.<br />
zwei Wochen zur Verfügung, die Sie zur<br />
Klärung <strong>de</strong>r Finanzierungsfragen und für<br />
Vorgespräche mit Architekten o<strong>de</strong>r Bauunternehmen<br />
nutzen können. In diesem<br />
Zeitraum ist das Grundstück kostenfrei auf<br />
Ihren Namen reserviert.<br />
Innerhalb dieser Frist können Sie Ihre<br />
Grundstücksreservierung auch noch ohne<br />
fi nanzielle Aufwendungen stornieren.<br />
Benötigen Sie für Ihre Abstimmungsgespräche<br />
mit <strong>de</strong>r Bank, <strong>de</strong>m Architekten<br />
o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Baufi rma mehr als zwei<br />
Wochen Zeit, so können Sie mit <strong>de</strong>m<br />
Amt für Liegenschaften – Immobilienentwicklung<br />
– einen kostenpfl ichtigen<br />
Reservierungsvertrag über maximal vier<br />
Monate abschließen. Die zu entrichten<strong>de</strong><br />
Reservierungsgebühr beträgt pro Monat<br />
0,5 Prozent <strong>de</strong>s Kaufpreises ohne Erschließungskosten.<br />
Nur bei Abschluss <strong>de</strong>s<br />
Kaufvertrages wird Ihnen diese Gebühr<br />
erstattet, d.h. auf <strong>de</strong>n Grundstückspreis<br />
angerechnet.<br />
7
8<br />
Bei einem Notar Ihrer Wahl wird nach<br />
Ablauf <strong>de</strong>r Reservierungsfrist <strong>de</strong>r Termin<br />
für die Beurkundung <strong>de</strong>s Kaufvertrages<br />
vereinbart.<br />
Wann muss das Grundstück<br />
bezahlt sein?<br />
In <strong>de</strong>r Regel wird <strong>de</strong>r Kaufpreis ca. vier bis<br />
sechs Wochen nach Erwerb <strong>de</strong>s Grundstückes<br />
fällig. Das genaue Datum wird im<br />
Kaufvertrag festgelegt.<br />
Einen Musterkaufvertrag fi n<strong>de</strong>n Sie im<br />
hinteren Teil dieses Heftes.<br />
Wann sollte das Grundstück<br />
bebaut wer<strong>de</strong>n?<br />
Im Interesse aller Erwerber und neuen<br />
Grundstückseigentümer sollte die Zeit bis<br />
zur endgültigen Bebauung <strong>de</strong>s Gebietes<br />
absehbar sein. Niemand möchte über<br />
mehrere Jahre täglich <strong>de</strong>n Lärm von Baustellenfahrzeugen<br />
sowie Staub und Dreck<br />
von Bauarbeiten ertragen müssen. Trotz<strong>de</strong>m<br />
soll je<strong>de</strong>r neue Eigentümer Rücksicht<br />
auf Termine <strong>de</strong>s Bauunternehmers o<strong>de</strong>r<br />
Architekten nehmen können, bzw. bei<br />
Fertighäusern auch auf die Liefermöglichkeiten<br />
<strong>de</strong>s Herstellers.<br />
So enthält <strong>de</strong>r Kaufvertrag einen praktischen<br />
Kompromiss. Innerhalb eines Jahres<br />
wird <strong>de</strong>r Baubeginn erwartet und nach<br />
rund zwei Jahren die Fertigstellung <strong>de</strong>s<br />
Hauses.<br />
Kommen auch Sie<br />
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Zum zweiten Mal in Folge ...<br />
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Besser geht‘s nicht! FOCUS MONEY hat im April 2010 die Sparkasse wie<strong>de</strong>r zur besten<br />
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10<br />
Die För<strong>de</strong>rung<br />
– fi nanzielle Anreize von Stadt und Land<br />
Welche Vergünstigungen<br />
bietet die Stadt <strong>Dortmund</strong>?<br />
Zurzeit gewährt die Stadt <strong>Dortmund</strong> <strong>de</strong>n<br />
Käufern städtischer Eigenheimgrundstücke<br />
unter bestimmten Voraussetzungen<br />
ein zinsloses Darlehen<br />
Unter welchen Voraussetzungen kann<br />
ich ein Darlehen erhalten?<br />
Sie können ein Darlehen erhalten,<br />
wenn in Ihrem Haushalt Kin<strong>de</strong>r leben,<br />
für die Kin<strong>de</strong>rgeld bezogen wird, und<br />
die Einkommensgrenze <strong>de</strong>s § 13 <strong>de</strong>s<br />
Gesetzes zur För<strong>de</strong>rung und Nutzung<br />
von Wohnraum für das Land Nordrhein-<br />
Westfalen ( WFNG NRW) nicht ( Typ A)<br />
o<strong>de</strong>r nicht mehr als 40 % ( Typ B)<br />
überschritten wird.<br />
Da diese Einkommensgrenze nicht<br />
pauschal <strong>de</strong>fi niert ist, wird sie für je<strong>de</strong>n<br />
Käufer individuell unter Berücksichtigung<br />
seiner familiären Situation ermittelt.<br />
Die Prüfung <strong>de</strong>r Voraussetzungen für <strong>de</strong>n<br />
Anspruch auf ein Darlehen <strong>de</strong>r Stadt übernimmt<br />
für Sie das Amt für Wohnungswesen,<br />
Südwall 2–4, 44 122 <strong>Dortmund</strong>.<br />
Reichen Sie dazu bitte Ihre Einkommensunterlagen<br />
ein.<br />
In welcher Höhe kann ich ein<br />
Darlehen erhalten?<br />
Berechnungsgrundlage für <strong>de</strong>n Darlehensbetrag<br />
ist die Anzahl <strong>de</strong>r zum Haushalt<br />
gehören<strong>de</strong>n Kin<strong>de</strong>r, für die Kin<strong>de</strong>rgeld<br />
bezogen wird. Für je<strong>de</strong>s Kind kann ein<br />
Darlehensbetrag von 10.000,00 € ( Typ A)<br />
o<strong>de</strong>r 6.000,00 € (Typ B) gewährt wer<strong>de</strong>n.<br />
Der Höchstbetrag <strong>de</strong>s Darlehens beträgt<br />
im Typ A 40.000 € und im Typ B 24.000,00<br />
€, in bei<strong>de</strong>n Fällen jedoch max. 80 % <strong>de</strong>s<br />
Grundstückswertes. Voraussetzung für die<br />
För<strong>de</strong>rung ist die Errichtung eines Hauses<br />
im Energiestandard „ Effi zienzhaus 70“<br />
auf <strong>de</strong>r Basis <strong>de</strong>r jeweils gelten<strong>de</strong>n Energieeinsparverordnung.<br />
Wann und wie ist das Darlehen<br />
zurückzuzahlen?<br />
Die Laufzeit <strong>de</strong>s Darlehens beträgt 15<br />
Jahre. Jährlich sind 1 % Tilgung zu leisten;<br />
nach 15 Jahren erfolgt die Rückzahlung<br />
<strong>de</strong>s Restbetrages in einer Summe.<br />
Wie wird das Darlehen gesichert?<br />
Im Grundbuch wird eine Buchgrundschuld<br />
in Höhe <strong>de</strong>s Darlehensbetrages eingetragen.<br />
Dabei haben an<strong>de</strong>re Finanzierungsmittel<br />
bis zu einer Höhe von 80<br />
Prozent <strong>de</strong>s voraussichtlichen Objektwertes<br />
(Grundstücks- und Gebäu<strong>de</strong>kosten)<br />
Vorrang. Darlehen aus öffentlichen bzw.<br />
nichtöffentlichen Mitteln <strong>de</strong>s sozialen<br />
Wohnungsbaus <strong>de</strong>r Wohnungsbauför<strong>de</strong>rungsanstalt<br />
<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Nord-Rhein-Westfalen<br />
dürfen im Rang nicht vorgehen.<br />
Welche För<strong>de</strong>rung stellt<br />
das Land Nordrhein-Westfalen<br />
bereit?<br />
Das Land Nordrhein-Westfalen bietet im<br />
Rahmen <strong>de</strong>s Wohnungsbauprogramms<br />
zinsgünstige Darlehen an zur För<strong>de</strong>rung<br />
<strong>de</strong>s Neubaus bzw. <strong>de</strong>s Ersterwerbes von<br />
Eigentumsmaßnahmen (Kauf vom<br />
Bauträger).<br />
Welche För<strong>de</strong>rungsvoraussetzungen<br />
sind zu erfüllen?<br />
Grundvoraussetzungen für eine För<strong>de</strong>rung<br />
sind, dass<br />
zum Haushalt min<strong>de</strong>stens ein Kind, für<br />
das Kin<strong>de</strong>rgeld bezogen wird, und/o<strong>de</strong>r<br />
ein schwerbehin<strong>de</strong>rter Angehöriger<br />
gehört<br />
<strong>de</strong>r Bauherr mit <strong>de</strong>n Bauarbeiten vor<br />
Bewilligung <strong>de</strong>r Mittel noch nicht<br />
begonnen hat<br />
<strong>de</strong>r Ersterwerber noch keinen notariellen<br />
Kaufvertrag abgeschlossen hat<br />
es sich grundsätzlich um eine Neubaumaßnahme<br />
han<strong>de</strong>ln muss<br />
Eigenkapital in Höhe von min<strong>de</strong>stens<br />
zehn Prozent <strong>de</strong>r Gesamtkosten<br />
eingesetzt wird – Selbsthilfeleistungen<br />
sind im gewissen Umfang möglich<br />
vorgegebene Einkommensgrenzen<br />
eingehalten wer<strong>de</strong>n<br />
die Belastung aus <strong>de</strong>m Objekt auf<br />
Dauer getragen wer<strong>de</strong>n kann<br />
die Gesamtkosten angemessen sind<br />
bestimmte technische Vorgaben<br />
eingehalten wer<strong>de</strong>n<br />
Die För<strong>de</strong>rung<br />
Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung staatlicher<br />
Finanzierungsmittel besteht nicht.<br />
Welche Einkommensgrenzen gelten?<br />
Die För<strong>de</strong>rung richtet sich nach festgelegten<br />
Einkommensgrenzen, <strong>de</strong>ren Höhe von<br />
<strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r zum Haushalt gehören<strong>de</strong>n<br />
Personen abhängt. För<strong>de</strong>rungswürdig sind<br />
Sie, wenn Ihr bereinigtes Haushaltsjahreseinkommen<br />
die nachfolgend aufgeführten<br />
Grenzen um nicht mehr als 40 Prozent<br />
überschreitet<br />
Einpersonenhaushalt 17.000,00 €<br />
Zweipersonenhaushalt 20.500,00 €<br />
Dreipersonenhaushalt 25.200,00 €<br />
Vierpersonenhaushalt 29.900,00 €<br />
Fünfpersonenhaushalt 34.600,00 €<br />
Sechspersonenhaushalt 39.300,00 €<br />
Für je<strong>de</strong>s zum Haushalt gehören<strong>de</strong> Kind<br />
im Sinne <strong>de</strong>s § 32 Abs. 1 bis 5 <strong>de</strong>s<br />
Einkommenssteuergesetzes erhöht sich<br />
die Einkommensgrenze um 600,00 Euro.<br />
Maßgebend ist grundsätzlich das Einkommen,<br />
das im Kalen<strong>de</strong>rjahr vor <strong>de</strong>r<br />
Antragstellung erzielt wur<strong>de</strong>. Steuern,<br />
Sozialversicherungsbeiträge, Son<strong>de</strong>rausgaben<br />
und außergewöhnliche Belastungen<br />
im steuerrechtlichen Sinne wer<strong>de</strong>n nicht<br />
abgezogen. Sie wer<strong>de</strong>n durch einen pauschalen<br />
Abzug wie folgt berücksichtigt:<br />
12 % vom steuerpfl ichtigen Einkommen<br />
und vom Gesamteinkommen jeweils<br />
10%, wenn Beiträge zur Krankenversicherung<br />
und<br />
12%, wenn Beiträge zur Rentenversicherung<br />
entrichtet wur<strong>de</strong>n.<br />
11
12<br />
Da das bereinigte Jahreseinkommen zu<br />
Grun<strong>de</strong> gelegt wird, kann somit beispielsweise<br />
ein Vier-Personen-Arbeitnehmerhaushalt<br />
(Ehepaar mit zwei Kin<strong>de</strong>rn unter<br />
18 Jahren) mit einem Jahresbruttoeinkommen<br />
von rund 48.500,00 Euro zinsgünstige<br />
Baudarlehen in Höhe von insgesamt<br />
107.000,00 Euro und mit einem Jahresbruttoeinkommen<br />
von rund 67.000,00 €<br />
zinsgünstige Baudarlehen in Höhe von<br />
insgesamt 75.000,00 Euro erhalten.<br />
Für einige Personenkreise erhöht sich die<br />
Einkommensgrenze noch, weil bestimmte<br />
Freibeträge von <strong>de</strong>n erzielten Einkünften<br />
För<strong>de</strong>rfähiger<br />
Personenkreis<br />
Einkommensgrenze<br />
gemäß<br />
§ 13 WFNG<br />
NRW)<br />
abgezogen wer<strong>de</strong>n können (schwerbehin<strong>de</strong>rte<br />
Angehörige, junge Ehepaare,<br />
Alleinerziehen<strong>de</strong> u.s.w.).<br />
Wie hoch sind die Baudarlehen?<br />
Die Höhe <strong>de</strong>r Baudarlehen ist abhängig<br />
von <strong>de</strong>r Familiengröße und vom anzurechnen<strong>de</strong>n<br />
Jahreseinkommen. Die jeweilige<br />
Einkommensgrenze sowie die Höhe <strong>de</strong>s<br />
Darlehens können <strong>de</strong>r nachfolgen<strong>de</strong>n<br />
Tabelle entnommen wer<strong>de</strong>n.<br />
Haushalte mit min<strong>de</strong>stens einer erwachsenen Person und einem Kind<br />
o<strong>de</strong>r<br />
Haushalte mit min<strong>de</strong>stens einem schwerbehin<strong>de</strong>rten Angehörigen<br />
Typ A Typ B<br />
Unterschreiten <strong>de</strong>r<br />
Einkommensgrenze<br />
Überschreiten <strong>de</strong>r<br />
Einkommensgrenze<br />
um bis zu 40 %<br />
Grundpauschale<br />
65.000,00 € 45.000,00 €<br />
Kin<strong>de</strong>rbonus<br />
für je<strong>de</strong>s Kind<br />
5.000,00 € 5.000,00 €<br />
Stadtbonus 20.000,00 € 20.000,00 €<br />
Starterdarlehen<br />
12.000,00 € 0,00 €<br />
Das Baudarlehen wird in Höhe von 99,6<br />
Prozent ausgezahlt. Das Darlehen ist im<br />
Typ A zunächst zinslos, im Typ B anfänglich<br />
mit zwei Prozent zu verzinsen sowie<br />
mit einem Prozent zu tilgen. Darüber<br />
hinaus wird ein laufen<strong>de</strong>r jährlicher Verwaltungskostenbeitrag<br />
in Höhe von 0,5<br />
Prozent erhoben.<br />
Das Starterdarlehen für <strong>de</strong>n Typ A ist<br />
zunächst zinslos sowie mit fünf Prozent<br />
zu tilgen.<br />
Wann gilt eine Belastung als tragbar?<br />
Eine För<strong>de</strong>rung setzt voraus, dass die aus<br />
<strong>de</strong>m Bau bzw. Kauf resultieren<strong>de</strong> fi nanzielle<br />
Belastung die Existenzgrundlage <strong>de</strong>s<br />
Antragstellers und seiner Familie nicht<br />
gefähr<strong>de</strong>t. Nach Abzug aller laufen<strong>de</strong>n<br />
Kosten sollen zum Lebensunterhalt<br />
monatlich min<strong>de</strong>stens verbleiben (Min<strong>de</strong>strückbehalt):<br />
720,00 € für einen Einpersonenhaushalt,<br />
925,00 € für einen Zweipersonenhaushalt,<br />
235,00 € für je<strong>de</strong> weitere Person.<br />
Wo erhalte ich das Antragsformular?<br />
Im Internet-Portal <strong>de</strong>s Ministeriums für<br />
Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport<br />
<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s NRW unter<br />
www.mbv.nrw.<strong>de</strong><br />
sowie <strong>de</strong>r Wohnungsbauför<strong>de</strong>rungsanstalt<br />
<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Nordrhein-Westfalen unter<br />
www.nrwbank.<strong>de</strong><br />
können Sie die Antragsformulare kostenlos<br />
herunterla<strong>de</strong>n. Hier erhalten Sie auch<br />
weiterführen<strong>de</strong>s Informationsmaterial zu<br />
einzelnen Fachthemen.<br />
Die För<strong>de</strong>rung<br />
Wer erteilt weitergehen<strong>de</strong> Auskünfte?<br />
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter <strong>de</strong>r<br />
Bewilligungsbehör<strong>de</strong>n beantworten Ihnen<br />
gern konkrete Fragen zur Wohnungsbauför<strong>de</strong>rung<br />
o<strong>de</strong>r informieren Sie über<br />
aktuelle För<strong>de</strong>rmöglichkeiten. Ob es sich<br />
um <strong>de</strong>n Erwerb vorhan<strong>de</strong>nen Wohneigentums<br />
o<strong>de</strong>r um die Mo<strong>de</strong>rnisierung von<br />
Wohnungen han<strong>de</strong>lt, Sie wer<strong>de</strong>n kompetent<br />
beraten.<br />
Zuständig für die För<strong>de</strong>rung von Bauvorhaben,<br />
die innerhalb <strong>de</strong>s <strong>Dortmund</strong>er<br />
Stadtgebietes errichtet wer<strong>de</strong>n sollen,<br />
ist das Amt für Wohnungswesen. Die<br />
Anschrift lautet:<br />
Stadt <strong>Dortmund</strong><br />
Amt für Wohnungswesen<br />
Südwall 2–4<br />
44122 <strong>Dortmund</strong><br />
Der Kun<strong>de</strong>nbereich Wohnungsbauför<strong>de</strong>rung<br />
<strong>de</strong>s Amtes für Wohnungswesen kann<br />
unter <strong>de</strong>n Telefonnummern:<br />
(02 31) 50-2 39 18,<br />
(02 31) 50-2 39 20,<br />
(02 31) 50-2 39 21,<br />
(02 31) 50-2 39 23,<br />
(02 31) 50-2 39 24 o<strong>de</strong>r<br />
(02 31) 50-2 47 65 erreicht wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Öffnungszeiten sind<br />
montags von 7.30–15.00 Uhr<br />
dienstags von 7.30–12.00 Uhr<br />
donnerstags von 7.30–17.00 Uhr<br />
freitags von 7.30–12.00 Uhr<br />
Terminvereinbarungen außerhalb <strong>de</strong>r<br />
genannten Öffnungszeiten sind ebenfalls<br />
möglich.<br />
13
14<br />
Der Bebauungsplan<br />
– Städtebauliche Planung für die gute Nachbarschaft<br />
Was ist ein Bebauungsplan?<br />
So wie Ihr Haus gemäß <strong>de</strong>r Bauzeichnung<br />
eines Architekten realisiert wird, liegt <strong>de</strong>r<br />
Entwicklung einzelner Stadtgebiete <strong>de</strong>r<br />
Bebauungsplan zu Grun<strong>de</strong>.<br />
Damit die einzelnen Häuser zusammen ein<br />
Wohnquartier bzw. einen Stadtteil bil<strong>de</strong>n,<br />
haben Stadtplaner vorher ebenfalls einen<br />
Plan entwickelt, <strong>de</strong>n Bebauungsplan, <strong>de</strong>r<br />
Straßen, Wege, Spielplätze, öffentliche<br />
Grünfl ächen usw. sichert und die bebaubaren<br />
Flächen festlegt.<br />
Der Bebauungsplan ist das Ergebnis eines<br />
städtebaulichen Entwurfes. Er wird in<br />
einem förmlichen Verwaltungsverfahren<br />
aufgestellt und abschließend vom Rat <strong>de</strong>r<br />
Stadt <strong>Dortmund</strong> als Satzung beschlossen.<br />
Er <strong>de</strong>fi niert <strong>de</strong>n Rahmen für die zukünftige<br />
Gestaltung und Bebauung eines neuen<br />
Quartiers.<br />
Wie schafft <strong>de</strong>r Bebauungsplan gute<br />
Nachbarschaft?<br />
Ob sie in einer bereits bebauten Straße<br />
o<strong>de</strong>r in einem bestehen<strong>de</strong>n Wohnquartier<br />
wohnen wollen, können Sie meist schon<br />
nach <strong>de</strong>m ersten Spaziergang beurteilen,<br />
wenn Sie die Art und Größe <strong>de</strong>r Häuser,<br />
die Dichte <strong>de</strong>r Bebauung und die Gestaltung<br />
<strong>de</strong>r Straßen und Freifl ächen gesehen<br />
haben.<br />
Bei einem neuen Baugebiet gibt Ihnen nur<br />
<strong>de</strong>r Bebauungsplan Auskunft und Sicherheit<br />
über die zukünftige Gestaltung <strong>de</strong>r<br />
Nachbarschaft.<br />
Der Bebauungsplan regelt vor Beginn<br />
einer Baumaßnahme die Anordnung,<br />
die Dichte und die Art <strong>de</strong>r zukünftigen<br />
Bebauung.<br />
Je<strong>de</strong>/-r Bauwillige kann am Bebauungsplan<br />
zum einen ablesen wie das eigene<br />
Grundstück bebaut wer<strong>de</strong>n darf, zum<br />
an<strong>de</strong>ren aber auch sehen, welche<br />
Bebauung auf benachbarten Grundstücken<br />
möglich ist.<br />
Die durch <strong>de</strong>n Bebauungsplan geregelte<br />
städtebauliche Entwicklung <strong>de</strong>s Baugebietes<br />
gewährleistet je<strong>de</strong>m/je<strong>de</strong>r Bauwilligen<br />
<strong>de</strong>n Werterhalt <strong>de</strong>r eigenen Investition,<br />
wenn sich alle Beteiligten an die Regeln<br />
halten.<br />
Aus <strong>de</strong>m Tagebuch einer Baufamilie<br />
Das Baugebiet haben wir! Unser Grundstück<br />
liegt am „Wohnweg D“. Bisher<br />
dient <strong>de</strong>r geplante Wohnweg noch als<br />
Baustraße.<br />
Jetzt soll gebaut wer<strong>de</strong>n!<br />
Aber wie?<br />
Der Bebauungsplan<br />
Abb. unten:<br />
Ausschnitt aus einem Bebauungsplan<br />
15
16<br />
WA II<br />
0,4 0,8<br />
D PD<br />
25–30° FH 12,0 m<br />
Bestandteil <strong>de</strong>s Bebauungsplanes:<br />
Eine Tabelle mit Buchstaben und Zahlen!<br />
In ihr sind alle wesentlichen Informationen<br />
enthalten, wie an diesem Ort gebaut<br />
wer<strong>de</strong>n darf.<br />
WA be<strong>de</strong>utet „Allgemeines Wohngebiet“.<br />
Ein allgemeines Wohngebiet dient vorwiegend<br />
<strong>de</strong>m Wohnen, darf aber zusätzlich<br />
Lä<strong>de</strong>n, Gaststätten, nicht stören<strong>de</strong><br />
Handwerksbetriebe etc. enthalten, die <strong>de</strong>r<br />
Versorgung <strong>de</strong>s Gebietes dienen.<br />
Der erste Schritt: Die Auswahl <strong>de</strong>r Grundstücksparzelle.<br />
Das Baufeld wird vom<br />
Vermesser in Grundstücke eingeteilt. Das<br />
dritte von links wollen wir bebauen!<br />
Im „Baufeld“ darf das Haus – in unserem<br />
Fall eine Doppelhaushälfte (s.u.) – gebaut<br />
wer<strong>de</strong>n. Vor <strong>de</strong>m Haus entstehen Vorgärten<br />
bis zum Wohnweg.<br />
Zwischen Baufeld und seitlicher Grundstücksgrenze<br />
bleiben auf je<strong>de</strong>m Grundstück<br />
4,50 Meter Abstand. In diesem<br />
Bereich, auf <strong>de</strong>m „Ga“-Feld, darf eine<br />
Garage o<strong>de</strong>r ein Carport errichtet wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Garage muss min<strong>de</strong>stens fünf Meter<br />
von <strong>de</strong>r Straße zurückbleiben, damit in<br />
<strong>de</strong>r Zufahrt genügend Raum für einen<br />
weiteren „Stellplatz“ (St) ist.<br />
Das Baufeld hat zu drei Seiten eine<br />
Baugrenze - - · - - · (Strich, Strich, Punkt).<br />
Bis hierher und nicht weiter darf maximal<br />
gebaut wer<strong>de</strong>n. Weniger geht aber – unser<br />
Haus soll mehr Vorgarten bekommen.<br />
Zur Gartenseite gibt es eine Baulinie<br />
- · · - · · (Strich, Punkt, Punkt), auf <strong>de</strong>r alle<br />
Häuser gebaut wer<strong>de</strong>n müssen.<br />
So zeigt die fertige Hauszeile eine klare<br />
Kante.<br />
Was be<strong>de</strong>uten 0,4 und 0,8 ?<br />
0,4 ist die „Grundfl ächenzahl“.<br />
40 Prozent <strong>de</strong>s Grundstückes dürfen versiegelt<br />
wer<strong>de</strong>n, das be<strong>de</strong>utet von Gebäu<strong>de</strong>n,<br />
Garagen, Wegen etc. be<strong>de</strong>ckt sein.<br />
Gebaut wird natürlich nur im Baufeld. Der<br />
Rest <strong>de</strong>s Grundstückes bleibt Garten.<br />
0,8 ist die „Geschossfl ächenzahl“. Sie sagt<br />
aus, dass die Summe aller Geschossfl ächen<br />
80 Prozent <strong>de</strong>r Grundstücksfl äche nicht<br />
überschreiten darf.<br />
Der Bebauungsplan<br />
17
18<br />
Beispiel:<br />
Ein Haus wird auf einem 350 Quadratmeter<br />
großen Grundstück gebaut.<br />
Laut Grundfl ächenzahl 0,4 dürfen also<br />
140 Quadratmeter bebaut wer<strong>de</strong>n<br />
(40 Prozent von 350 Quadratmetern<br />
Grundstück)<br />
Das entspricht zum Beispiel einem Haus<br />
von 10 x 10 Metern Grundfl äche mit<br />
einer Garage von 3 x 6 Metern und<br />
einem Stellplatz von 3 x 5 Metern. In<br />
<strong>de</strong>r Summe sind hier 133 Quadratmeter<br />
<strong>de</strong>r Grundstücksfl äche bebaut.<br />
Unser Beispielhaus ist zweigeschossig<br />
und hat im Obergeschoss eine Grundfl<br />
äche von 10 x 10 Metern. Die Geschossfl<br />
äche im Obergeschoss beträgt<br />
10 x 10 Meter, also 100 Quadratmeter.<br />
In <strong>de</strong>r Summe <strong>de</strong>r Geschossfl ächen<br />
kommen zu <strong>de</strong>n 133 Quadratmetern im<br />
Erdgeschoss (Haus, Garage und Stellplatz)<br />
noch einmal diese 100 Quadratmeter<br />
Geschossfl äche im Obergeschoss<br />
hinzu.<br />
Die Summe <strong>de</strong>r Geschossfl ächen<br />
beträgt somit 233 Quadratmeter. Dies<br />
entspricht ca. 67 Prozent <strong>de</strong>s 350 Quadratmeter<br />
großen Grundstückes.<br />
80 Prozent <strong>de</strong>r Grundstücksfl äche, das<br />
sind 280 Quadratmeter, sind in unserer<br />
Beispielrechnung maximal als Geschossfl<br />
äche erlaubt.<br />
Aber Achtung: Die Geschossfl äche enthält<br />
noch alle Wän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Hauses. Die<br />
später tatsächlich nutzbare Wohnfl äche<br />
<strong>de</strong>s Hauses beträgt nur ca. 75 Prozent<br />
<strong>de</strong>r Geschossfl äche. Im Beispiel liegt sie<br />
bei etwa 150 Quadratmetern im Haus<br />
(75 Prozent von 200 Quadratmetern).<br />
II<br />
Genau zwei Geschosse sollen hier gebaut<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
II ohne Kreis wür<strong>de</strong> be<strong>de</strong>uten, dass maximal<br />
zwei Geschosse erlaubt sind, also auch<br />
eingeschossig gebaut wer<strong>de</strong>n darf.<br />
Gezählt wer<strong>de</strong>n hier „Vollgeschosse“<br />
Vollgeschosse sind oberirdische<br />
Geschosse mit min<strong>de</strong>stens 2,30<br />
Metern Höhe.<br />
D<br />
Steht für Doppelhäuser. Unser Nachbar<br />
baut also an unsere Haushälfte an.<br />
Weitere mögliche Festsetzungen zur<br />
Hausform sind:<br />
E für Einzelhaus<br />
und<br />
H steht für Hausgruppe/Reihenhäuser<br />
PD heißt, hier soll ein Pultdach entstehen.<br />
25-30° gibt die Dachneigung in Grad an.<br />
FH 12,0 m: Der First (also die hohe Seite<br />
<strong>de</strong>s Daches) darf bis zu 12 Meter hoch<br />
sein. Gemessen wird in <strong>de</strong>r Regel ab<br />
Straßenhöhe.<br />
Die Höhe <strong>de</strong>r Traufe (niedrige Dachseite)<br />
kann entsprechend mit TH (Traufhöhe)<br />
festgelegt wer<strong>de</strong>n.<br />
Der Pfeil im Bebauungsplan zeigt auf die<br />
niedrige Seite <strong>de</strong>s Pultdaches, die Traufe.<br />
Der Bebauungsplan<br />
19
20<br />
Schnitt durch die Geschosse eines Hauses<br />
Weitere gebräuchliche Dachformen sind:<br />
SD: Satteldach dach<br />
ZD: Zeltdach ch<br />
DF: alle Dachformen außer<br />
Flachdächern sind zulässig<br />
Jetzt noch die Garage auf das mit „Ga“<br />
bezeichnete Feld. Der Nachbar macht es<br />
genauso.<br />
„Das anfallen<strong>de</strong> Nie<strong>de</strong>rschlagswasser<br />
<strong>de</strong>r privaten Grundstücke ist, wenn die<br />
Bo<strong>de</strong>nbeschaffenheit es zulässt, auf <strong>de</strong>m<br />
eigenen Grundstück zurückzuhalten und<br />
zu versickern.“<br />
Diese Festsetzung meint: Kein kostbares<br />
Regenwasser in <strong>de</strong>n Gully! Das Wasser<br />
wird z.B. in einer fl achen Rasenmul<strong>de</strong><br />
im Garten versickert (unten ein Beispiel<br />
hierfür).<br />
Am En<strong>de</strong> pfl astert die Stadt <strong>de</strong>n Wohnweg,<br />
stellt Straßenlaternen auf und<br />
pfl anzt Bäume in <strong>de</strong>r angrenzen<strong>de</strong>n<br />
öffentlichen Grünfl äche.<br />
Das unten abgebil<strong>de</strong>te Zeichen markiert<br />
<strong>de</strong>n Standort für einen zu pfl anzen<strong>de</strong>n<br />
Baum.<br />
Fertig!<br />
Der Bebauungsplan<br />
21
22<br />
Lesen Sie auch das „Kleingedruckte“:<br />
Die Textlichen Festsetzungen!<br />
Textliche Festsetzungen stehen in <strong>de</strong>r<br />
Regel in einem Schriftfeld unterhalb o<strong>de</strong>r<br />
neben <strong>de</strong>r Bebauungsplanzeichnung.<br />
Sie legen insbeson<strong>de</strong>re gestalterische<br />
Merkmale <strong>de</strong>s neuen Baugebietes fest.<br />
Häufi ge Festsetzungen sind zum Beispiel:<br />
Gestaltung<br />
Gera<strong>de</strong> bei Reihen- und Doppelhäusern<br />
ist die Schönheit und Werthaltigkeit<br />
<strong>de</strong>s eigenen Hauses entschei<strong>de</strong>nd vom<br />
direkt angrenzen<strong>de</strong>n Nachbarn abhängig.<br />
Insbeson<strong>de</strong>re die Abstimmung von<br />
Dachform, Dachneigung, Dachhöhen und<br />
<strong>de</strong>n Dachüberstän<strong>de</strong>n tragen wesentlich<br />
zur harmonischen Gesamtwirkung von<br />
aneinan<strong>de</strong>rgebauten Häusern bei. Die<br />
Festsetzungen im Bebauungsplan geben<br />
für diese Entscheidungen einen Spielraum<br />
vor, in <strong>de</strong>m sich die zukünftigen Nachbarn<br />
einig wer<strong>de</strong>n können. Im Bebauungsplan<br />
können außer<strong>de</strong>m Materialien für Dach<br />
und Wand und die farbliche Gestaltung<br />
festgelegt wer<strong>de</strong>n.<br />
Dachgauben prägen das Bild <strong>de</strong>r „Dachlandschaft“.<br />
Entschei<strong>de</strong>nd ist ein ausgewogenes<br />
Größenverhältnis zwischen Gauben<br />
und Dachfl äche. Dies sollen folgen<strong>de</strong><br />
typische Festsetzungen sicherstellen:<br />
Regel a)<br />
Dachgauben als Einzelfenstergauben von<br />
maximal 2,0 m Breite und einem Abstand<br />
von 1,5 m zur nächsten Gaube und zum<br />
Ortgang.<br />
Regel b)<br />
Dachgaube als zusammenhängen<strong>de</strong><br />
Schleppgaube, <strong>de</strong>ren Gesamtlänge 50%<br />
<strong>de</strong>r Traufl änge nicht überschreiten darf.<br />
Nebenanlagen<br />
Unter Nebenanlagen versteht man zum<br />
Beispiel Garagen, Carports, Gartenhäuser<br />
und Abstellräume. Da diese in ihrer<br />
Gestaltung recht unterschiedlich ausfallen,<br />
legen Bebauungspläne häufi g fest,<br />
in welchen Bereichen sie stehen dürfen.<br />
Im Vorgarten wirken sie oft störend und<br />
wer<strong>de</strong>n hier meist ausgeschlossen.<br />
Einfriedungen<br />
Das einfachste Mittel, eine schöne Einfriedung<br />
zu errichten, ist das Anpfl anzen<br />
einer immergrünen Hecke. Dies ist im<br />
Bebauungsplan häufi g festgesetzt. Die<br />
Auswahl <strong>de</strong>r Pfl anzen ist im Prinzip freigestellt;<br />
aus Naturschutzgrün<strong>de</strong>n empfehlen<br />
sich aber einheimische Laubhölzer,<br />
z. B. Buche, Hainbuche und Liguster. Um<br />
<strong>de</strong>m Bedürfnis nach Sicherheit gerecht<br />
zu wer<strong>de</strong>n, sind oft zusätzlich Zäune auf<br />
<strong>de</strong>r Innenseite <strong>de</strong>r Hecke zugelassen, also<br />
z.B. im Abstand von 0,8 Metern von <strong>de</strong>r<br />
Grundstücksgrenze.<br />
Der Bebauungsplan<br />
Was habe ich davon, mich an <strong>de</strong>n<br />
Bebauungsplan zu halten?<br />
Das Bonbon für alle Bauwilligen, die sich<br />
an die Festsetzungen <strong>de</strong>s Bebauungsplanes<br />
halten ist ein einfaches, schnelles und<br />
kostengünstigeres Baugenehmigungsverfahren!<br />
Für das neue Haus kann Ihr/e Architekt/-in<br />
<strong>de</strong>n Bauantrag im Verfahren <strong>de</strong>r „Genehmigungsfreistellung“<br />
beantragen. Einen<br />
Monat nach Eingang <strong>de</strong>r Unterlagen beim<br />
Bauordnungsamt kann mit <strong>de</strong>m Bau begonnen<br />
wer<strong>de</strong>n, wenn das Amt bis dahin<br />
keine Einwän<strong>de</strong> geäußert hat.<br />
Bei allen Fragen zum Bebauungsplan hilft<br />
Ihnen Ihr/-e Architekt/-in o<strong>de</strong>r das Dienstleistungszentrum<br />
Planen und<br />
<strong>Bauen</strong>.<br />
Informationen hierzu fi n<strong>de</strong>n Sie auf<br />
Seite 25.<br />
23
Jetzt in die eigenen vier Wän<strong>de</strong><br />
BHW För<strong>de</strong>r Baudarlehen<br />
<br />
<br />
<br />
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<br />
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Wir beraten Sie gerne!<br />
Postbank Finanzberatung – Beratungscenter,<br />
<br />
Der Bauantrag<br />
– ein Traumhaus wird Wirklichkeit<br />
Was muss ich bei <strong>de</strong>r Planung meines<br />
Hauses beachten?<br />
Mit <strong>de</strong>r Entscheidung ein Haus zu bauen<br />
o<strong>de</strong>r Eigentum zu erwerben, erklären Sie<br />
sich bereit, als zukünftige Bauherrinnen<br />
und Bauherren die in <strong>de</strong>n Bereichen <strong>de</strong>s<br />
Bau- und Planungsrechtes gelten<strong>de</strong>n<br />
gesetzlichen Bestimmungen zu berücksichtigen.<br />
Welche Vorschriften konkret Ihr Bauvorhaben<br />
betreffen, welche Anträge Sie<br />
stellen müssen und welche Sachfragen<br />
geklärt wer<strong>de</strong>n müssen, das erfahren Sie<br />
im Dienstleistungszentrum Planen und<br />
<strong>Bauen</strong> im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt<br />
.<br />
Ihre fachkundigen Ansprechpartner sind<br />
Petra Dahlheim Tel. (0231) 50-2 98 78 und<br />
Joachim Müller Tel. (0231) 50-2 98 77,<br />
Burgwall 14, 44122 <strong>Dortmund</strong>.<br />
Per E-Mail zu erreichen unter<br />
petra.dahlheim@stadtdo.<strong>de</strong><br />
und<br />
joachim.mueller@stadtdo.<strong>de</strong>.<br />
Einige grundlegen<strong>de</strong> Fragen wer<strong>de</strong>n jetzt<br />
gleich beantwortet.<br />
Welche Gesetze regeln die<br />
Bebaubarkeit von Grundstücken?<br />
Wesentliche Grundlagen zur Regelung <strong>de</strong>r<br />
Grundstücksbebauung sind das Baugesetzbuch<br />
(BauGB), die Baunutzungsverordnungen<br />
(BauNVO) und die Lan<strong>de</strong>sbauordnung<br />
(BauO NRW) .<br />
Darüber hinaus gibt es Satzungen wie<br />
Bebauungspläne, die verbindliche Festset-<br />
Der Bauantrag<br />
zungen für die Bebauung eines Gebietes<br />
enthalten ( siehe hierzu auch das Kapitel<br />
„Der Bebauungsplan“).<br />
Welches Genehmigungsverfahren trifft<br />
auf mein Bauvorhaben zu?<br />
Bauvorhaben können im Freistellungso<strong>de</strong>r<br />
genehmigungspfl ichtigen Verfahren<br />
beantragt wer<strong>de</strong>n.<br />
Genehmigungspfl ichtige Vorhaben regelt<br />
<strong>de</strong>r § 63 BauO NRW.<br />
Unter welchen Voraussetzungen Bauvorhaben<br />
von <strong>de</strong>r Genehmigung freigestellt<br />
sind, beschreibt § 67Abs.1 BauO NRW.<br />
Ausgenommen von <strong>de</strong>r Genehmigungspfl<br />
icht sind Wohngebäu<strong>de</strong> mittlerer<br />
und geringer Höhe einschließlich ihrer<br />
Nebengebäu<strong>de</strong> und Nebenanlagen im<br />
Geltungsbereich eines Bebauungsplanes<br />
im Sinne <strong>de</strong>s § 30 Abs. 1 o<strong>de</strong>r Abs. 2 <strong>de</strong>s<br />
Baugesetzbuches und wenn:<br />
1. das Vorhaben <strong>de</strong>n Festsetzungen <strong>de</strong>s<br />
Bebauungsplanes nicht wi<strong>de</strong>rspricht,<br />
2. die Erschließung im Sinne <strong>de</strong>s Baugesetzbuches<br />
gesichert ist und<br />
3. die Gemein<strong>de</strong> nicht innerhalb eines<br />
Monats nach Eingang <strong>de</strong>r Bauvorlagen<br />
erklärt, dass ein Genehmigungsverfahren<br />
durchgeführt wer<strong>de</strong>n soll.<br />
Auf Wunsch <strong>de</strong>s Bauherren kann auch ein<br />
Genehmigungsverfahren durchgeführt<br />
wer<strong>de</strong>n, wenn das Vorhaben vom Gesetzgeber<br />
freigestellt wäre. Dazu wird ein<br />
Bauantrag nach § 67 Abs. 1 Satz 3 BauO<br />
NRW beim Bauordnungsamt eingereicht.<br />
25
26<br />
Wie erhalte ich eine Baugenehmigung<br />
und wer stellt <strong>de</strong>n Bauantrag?<br />
Der Bauantrag wird schriftlich, mit allen<br />
für seine Bearbeitung, sowie für die<br />
Beurteilung erfor<strong>de</strong>rlichen Unterlagen<br />
(Bauvorlagen) in min<strong>de</strong>stens zweifacher<br />
Ausfertigung bei <strong>de</strong>r Bauaufsichtsbehör<strong>de</strong><br />
eingereicht.<br />
Der Bauantrag ist vom/von <strong>de</strong>r<br />
Bauherren/-herrin und vom/von <strong>de</strong>r<br />
Entwurfsverfasser/-in zu unterschreiben,<br />
die Bauvorlagen vom/von <strong>de</strong>r<br />
Entwurfsverfasser/-in.<br />
Entwurfsverfasser/-innen sind bauvorlageberechtigteArchitekten/innen,<br />
Bauingenieure/-innen, sowie<br />
Innenarchitekten/-innen, die Mitglie<strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>r Architektenkammer bzw. Ingenieurkammer<br />
Bau sind. Sie erstellen die Bauvorlagen<br />
und begleiten die Antragsstellung.<br />
Wann muss ich eine bauvorlageberechtigte<br />
Person hinzuziehen?<br />
Alle Bauvorlagen für die Errichtung und<br />
Än<strong>de</strong>rung von Gebäu<strong>de</strong>n müssen von<br />
einer Entwurfsverfasserin o<strong>de</strong>r einem Entwurfsverfasser,<br />
welche o<strong>de</strong>r welcher<br />
bauvorlageberechtigt ist, durch Unterschrift<br />
anerkannt sein.<br />
Ausgenommen von dieser Regelung sind<br />
Einzelgaragen und überdachte Stellplätze<br />
bis 100 Quadratmeter Nutzfl äche, Behelfsbauten<br />
und untergeordnete Gebäu<strong>de</strong>.<br />
Für die unterschiedlichen Bauvorhaben<br />
sind nach <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sbauordnung NRW<br />
unterschiedliche Nachweise <strong>de</strong>r staatlich<br />
anerkannten Sachverständigen beim Bauordnungsamt<br />
vorzulegen.<br />
Welche Nachweise für ihr Vorhaben<br />
notwendig sind, darüber informiert Sie<br />
ihre Entwurfsverfasserin o<strong>de</strong>r ihr<br />
Entwurfsverfasser.<br />
Die staatlich anerkannten Sachverständigen<br />
wer<strong>de</strong>n wie die Architekten, Ingenieure<br />
und Innenarchitekten in Listen bei<br />
<strong>de</strong>r Architekten- bzw. Ingenieurkammer<br />
geführt. Weitere Informationen dazu<br />
erteilen die<br />
Architektenkammer<br />
Nordrhein-Westfalen<br />
Zollhof 1<br />
40221 Düsseldorf<br />
Tel.: (02 11) 49 67-0<br />
Fax: (02 11) 49 67-99<br />
www.aknw.<strong>de</strong><br />
info@aknw.<strong>de</strong><br />
Ingenieurkammer-Bau<br />
Nordrhein-Westfalen<br />
Carlsplatz 21<br />
40213 Düsseldorf<br />
Tel. 0211-130 67-0<br />
Fax 0211-130 67-150<br />
www.ikbaunrw.<strong>de</strong>/<br />
info@ikbaunrw.<strong>de</strong><br />
Welche Personen sind für das<br />
Bauvorhaben zuständig?<br />
Sie als Bauherr/Bauherrin sind für die<br />
Einhaltung <strong>de</strong>r öffentlich-rechtlichen<br />
Vorschriften während <strong>de</strong>r Bautätigkeit<br />
verantwortlich. Je<strong>de</strong>r Genehmigung und<br />
je<strong>de</strong>m Bescheid sind Bedingungen, Auflagen<br />
o<strong>de</strong>r Hinweise beigefügt, die von<br />
Ihnen beachtet wer<strong>de</strong>n müssen.<br />
Tritt ein Unternehmen an die Stelle<br />
<strong>de</strong>s Bauherren/<strong>de</strong>r Bauherrin, ist dieses<br />
verpfl ichtet, die gesetzlichen Vorschriften<br />
einzuhalten und die ordnungsgemäße<br />
Ausführung <strong>de</strong>r Arbeiten zu überwachen.<br />
Dazu gehört auch die sichere Einrichtung<br />
<strong>de</strong>r Baustelle und die Beachtung <strong>de</strong>r arbeitsschutzrechtlichen<br />
Bestimmungen.<br />
Wann kann eine Baugenehmigung<br />
abgelehnt wer<strong>de</strong>n?<br />
Einer Baugenehmigung wird nicht zugestimmt,<br />
wenn das Vorhaben die Festsetzungen<br />
eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes<br />
nicht einhält, eine Befreiung<br />
nicht möglich ist o<strong>de</strong>r eine Umplanung<br />
<strong>de</strong>s Bauvorhabens nicht erfolgt.<br />
Sie kann auch abgelehnt wer<strong>de</strong>n, wenn<br />
die Erschließung nicht gesichert ist. Die Erschließung<br />
eines Grundstücks dient <strong>de</strong>ssen<br />
Ver- und Entsorgung sowie <strong>de</strong>r Anbindung<br />
an eine öffentliche Straße.<br />
Die Erschließung ist gesichert, wenn das<br />
Grundstück in ausreichen<strong>de</strong>r Breite an einer<br />
befahrbaren öffentlichen Verkehrsfl äche<br />
liegt o<strong>de</strong>r das Grundstück eine befahrbare<br />
Zufahrt hat, welche öffentlich-rechtlich<br />
gesichert ist (z. B. durch eine Baulast).<br />
Der Bauantrag<br />
Wie erhalte ich Vordrucke zum<br />
Bauantrag?<br />
Antragsformulare zum Bauantrag<br />
erhalten Sie im Gebäu<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Stadtplanungs-<br />
und Bauordnungsamtes, im<br />
Dienstleistungszentrum Planen und<br />
<strong>Bauen</strong>, Burgwall 14, 44122 <strong>Dortmund</strong>,<br />
o<strong>de</strong>r im Internet unter<br />
www.stadtplanungsamt.dortmund.<strong>de</strong><br />
27
VERBAND WOHNEIGENTUM<br />
Kreisverband <strong>Dortmund</strong> e.V.<br />
Wir vertreten in <strong>Dortmund</strong> über 14.000 Mitgliedsfamilien und <strong>de</strong>ren Interessen als<br />
Wohneigentümer. Bun<strong>de</strong>sweit gehören unserem Gesamtverband mehr als 370.000<br />
Mitgliedsfamilien an.<br />
Im Rahmen <strong>de</strong>r Mitgliedschaft bieten wir Ihnen vielfältige Vorteile:<br />
Kostenlose Erst- und Grundberatung rund um Haus und Garten,<br />
u.a. in Rechts-, Steuer-, Bau- und Gartenfachfragen<br />
Monatlich/ halbjährlich erscheinen<strong>de</strong> Zeitschriften<br />
Grundstücks- und Gebäu<strong>de</strong>haftpflichtversicherung<br />
Rechtsschutzversicherung für Haus- und Grundbesitz<br />
Prämienvergünstigungen bei Versicherungen<br />
Günstige Einkaufsmöglichkeiten bei unseren Partnern<br />
Informationen, Vorträge und Seminare rund um das Wohneigentum<br />
Sie erreichen uns:<br />
VeWo Kreisverband <strong>Dortmund</strong> e.V.<br />
Brackeler Hellweg 76, 44309 <strong>Dortmund</strong><br />
Tel.: 0231 / 25 30 58 Fax.: 0231 / 25 30 50<br />
kv-dortmund@verband-wohneigentum.<strong>de</strong> www.verband-wohneigentum.<strong>de</strong>/kv-dortmund<br />
Die Erschließung<br />
– Bauherrenpfl ichten rund ums Haus<br />
Welche Vorgaben muss ich als privater<br />
Bauherr beachten?<br />
Zur Erschließung Ihres Grundstückes mit<br />
einem Gebäu<strong>de</strong> müssen Sie gesetzlich<br />
vorgeschriebene Maßnahmen ergreifen,<br />
die die ordnungsgemäße Entsorgung <strong>de</strong>s<br />
Schmutz- und Regenwassers sowie die<br />
sichere verkehrliche Anbindung gewährleisten.<br />
Im Einzelnen stimmen Sie alle Fragen bezüglich<br />
<strong>de</strong>r Erschließung Ihres Grundstückes<br />
mit <strong>de</strong>m Tiefbauamt, Königswall 14,<br />
44 122 <strong>Dortmund</strong> ab. Bereits bei Antragstellung<br />
<strong>de</strong>r Baugenehmigung erarbeiten<br />
Sie mit Ihrem Berater einen Plan für die<br />
Entwässerung, legen die Zahl <strong>de</strong>r Autostellplätze<br />
und die Anlage <strong>de</strong>r Zufahrtsstraßen<br />
fest.<br />
Die zügige und erfolgreiche Bearbeitung<br />
Ihres Baugenehmigungsverfahrens durch<br />
das Tiefbauamt unterstützen Sie, in<strong>de</strong>m<br />
Sie folgen<strong>de</strong>s beachten:<br />
Entwässerung<br />
Im Rahmen Ihres Baugenehmigungsverfahrens<br />
überprüft die Dienststelle, ob<br />
das Schmutz- und Regenwasser ordnungsgemäß<br />
entsorgt wer<strong>de</strong>n kann. Wenn ja,<br />
sollten Sie zügig die Genehmigung für<br />
<strong>de</strong>n Anschluss an die städtische Kanalisation<br />
beim Tiefbauamt <strong>de</strong>r Stadt <strong>Dortmund</strong>,<br />
Abteilung Grundstücksentwässerung<br />
schriftlich beantragen.<br />
Die Erschließung<br />
Kanaldatenauskunft<br />
Für die Planung <strong>de</strong>s Kanalanschlusses ist<br />
eine gebührenpfl ichtige Kanaldatenauskunft<br />
schriftlich unter Beifügung eines<br />
Lageplanes zu beantragen. Das Antragsformular<br />
zur Erteilung einer Kanaldatenauskunft<br />
steht Ihnen auf <strong>de</strong>r Internetseite<br />
www.tiefbauamt.dortmund.<strong>de</strong> unter<br />
„downloads“ zur Verfügung.<br />
Für einzelne Baugebiete gilt eine Son<strong>de</strong>rregelung,<br />
nach <strong>de</strong>r Sie die Kanaldatenauskunft<br />
nach Abschluss <strong>de</strong>s Kaufvertrages<br />
direkt vom Amt für Liegenschaften<br />
– Immobilienentwicklung – o<strong>de</strong>r einem<br />
Erschließungsträger erhalten.<br />
Die Kanaldatenauskunft enthält die<br />
wesentlichen Angaben über die städtische<br />
Kanalisation. Sie dient <strong>de</strong>m Fachplaner als<br />
Grundlage für die fachgerechte Konstruktion<br />
und Verlegung <strong>de</strong>s Kanalanschlusses.<br />
Vorlage <strong>de</strong>r Entwässerungsplanung<br />
Die gebührenpfl ichtige Genehmigung<br />
zur Einrichtung <strong>de</strong>s Kanalhausanschlusses<br />
müssen Sie noch vor Baubeginn schriftlich<br />
beantragen. Folgen<strong>de</strong> Unterlagen fügen<br />
Sie <strong>de</strong>m Entwässerungsantrag bei:<br />
2 Deckblätter zum Entwässerungsantrag<br />
2 Kopien <strong>de</strong>r Kanaldatenauskunft<br />
2 Baubeschreibungen für die<br />
Grundstücksentwässerung<br />
2 Übersichtslagepläne Maßstab 1:100<br />
2 Entwässerungsgrundrisse<br />
Maßstab 1:100<br />
2 Entwässerungslängsschnitte<br />
Maßstab 1:100<br />
29
30<br />
Nach <strong>de</strong>r technischen Prüfung erhalten Sie<br />
die beantragte Kanalanschlussgenehmigung<br />
mit einem Satz <strong>de</strong>r Planunterlagen<br />
zurück.<br />
Kanalanschlussarbeiten dürfen nur von<br />
zugelassenen Tiefbaufi rmen vorgenommen<br />
wer<strong>de</strong>n. Eine Fachfi rmenliste steht<br />
Ihnen ebenfalls auf <strong>de</strong>r Internetseite<br />
www.tiefbauamt.dortmund.<strong>de</strong><br />
zur Verfügung.<br />
Nie<strong>de</strong>rschlagswasserbeseitigung<br />
Bei <strong>de</strong>r Planung <strong>de</strong>r Entwässerungsanlagen<br />
ist darauf zu achten, dass nach § 51 a<br />
<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>swassergesetzes das anfallen<strong>de</strong><br />
Nie<strong>de</strong>rschlagswasser von versiegelten<br />
Grundstücksfl ächen nicht mehr ohne weiteres<br />
<strong>de</strong>m öffentlichen Kanal zugeführt<br />
wer<strong>de</strong>n kann. Aufgrund dieser gesetzlichen<br />
Vorlage ist das Nie<strong>de</strong>rschlagswasser<br />
auf <strong>de</strong>m Grundstück einer Versickerung<br />
zuzuführen.<br />
Nähere Angaben zu diesem Thema sind<br />
auf Seite 33 unter <strong>de</strong>r Überschrift „Der<br />
Umgang mit Nie<strong>de</strong>rschlagswasser“ ausführlicher<br />
beschrieben<br />
Technische Abnahme <strong>de</strong>s<br />
Hausanschlusses<br />
Die technische Abnahme <strong>de</strong>s Hausanschlusses<br />
ist beim Tiefbauamt, Abt. 66/3-3,<br />
auf <strong>de</strong>m Betriebshof Nortkirchenstr. 55,<br />
44122 <strong>Dortmund</strong> ebenfalls rechtzeitig 24<br />
Stun<strong>de</strong>n vorher unter <strong>de</strong>r Telefonnummer<br />
(02 31) 50-2 90 54 bzw.<br />
0173/52 86 018 zu beantragen.<br />
Dichtheitsprüfung<br />
Nach <strong>de</strong>n anerkannten Regeln <strong>de</strong>r Technik<br />
muss ein neu erstellter Kanal nach § 61 a<br />
Lan<strong>de</strong>swassergesetz mittels Wasser o<strong>de</strong>r<br />
Luft auf Dichtheit geprüft wer<strong>de</strong>n. Die<br />
Bescheinigung über die Dichtheit und ein<br />
Bestandsplan über die endgültige Lage<br />
<strong>de</strong>r Kanäle sind <strong>de</strong>m Tiefbauamt, Abteilung<br />
Grundstücksentwässerung, unverzüglich<br />
zuzusen<strong>de</strong>n. Die Untersuchung und<br />
Prüfung ist von zugelassenen Sachkundigen<br />
durchzuführen.<br />
Listen von Sachkundigen fi n<strong>de</strong>n Sie unter:<br />
www.tiefbauamt.dortmund.<strong>de</strong><br />
www.komnetgew.<strong>de</strong><br />
Bei technischen Fragen zur Grundstücksentwässerung<br />
wen<strong>de</strong>n Sie sich bitte an<br />
das<br />
Tiefbauamt, Abteilung 66/3-1-6<br />
Zimmer 1105–1108<br />
Königswall 14<br />
44122 <strong>Dortmund</strong><br />
o<strong>de</strong>r telefonisch unter:<br />
(0231) 50-2 57 12<br />
(0231) 50-2 49 89<br />
(0231) 50-2 47 55<br />
(0231) 50-2 40 80<br />
(0231) 50-2 40 01<br />
Straßenbau<br />
Städtische Erschließungsgebiete<br />
In Baugebieten, die von <strong>de</strong>r Stadt <strong>Dortmund</strong><br />
entwickelt wer<strong>de</strong>n, erfolgt die<br />
Herstellung <strong>de</strong>r Erschließungsfl ächen<br />
durch Unternehmen, die vom Tiefbauamt<br />
beauftragt wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Erschließungsfl ächen wer<strong>de</strong>n zunächst<br />
mit einer provisorischen Asphaltschicht<br />
belegt. In dieser„ersten Ausbaustufe“<br />
entsprechen die Flächen in ihrer Breite<br />
und Höhenlage nicht <strong>de</strong>m endgültigen<br />
Höhenniveau.<br />
Daher muss Ihr Architekt beim Tiefbauamt<br />
<strong>de</strong>r Stadt <strong>Dortmund</strong> eine Straßenhöhenauskunft<br />
( gebührenpfl ichtig) beantragen,<br />
damit Ihre Zufahrten, Zugänge und Außenanlagen<br />
höhenmäßig richtig angelegt<br />
wer<strong>de</strong>n können.<br />
In Son<strong>de</strong>rfällen wird Ihnen mit <strong>de</strong>m<br />
Grundstückskaufvertrag die Straßenhöhenauskunft<br />
vom Amt für Liegenschaften<br />
– Immobilienentwicklung – mit ausgehändigt.<br />
Nach Abschluss <strong>de</strong>r Hochbauarbeiten<br />
in einem Baugebiet wird die<br />
provisorische Asphaltschicht <strong>de</strong>r Verkehrsfl<br />
ächen entfernt und mit Pfl astersteinen<br />
im Austausch belegt. Beleuchtungseinrichtungen<br />
und Bepfl anzungen kommen<br />
hinzu.<br />
Die Erschließung<br />
Planungssicherheit<br />
Wenn Sie sich für ein bestimmtes Bauvorhaben<br />
interessieren und auch schon<br />
einen Entwurf für Ihr Bauvorhaben in<br />
<strong>de</strong>n Hän<strong>de</strong>n halten, können Sie o<strong>de</strong>r Ihr<br />
Architekt noch offene Fragen bezüglich<br />
<strong>de</strong>r verkehrlichen Erschließung mit <strong>de</strong>m<br />
Tiefbauamt, Erschließungssicherung<br />
Tel. (0231) 50- 2 40 90 auch persönlich<br />
abstimmen.<br />
Erschließungssicherung<br />
Für je<strong>de</strong>s Bauvorhaben wird seitens <strong>de</strong>s<br />
Tiefbauamtes geprüft, ob die<br />
„ Erschließung sichergestellt ist“.<br />
Grundsätzlich gilt die verkehrliche Erschließung<br />
als gesichert, wenn die Straßen<br />
in <strong>de</strong>m Baugebiet in <strong>de</strong>r „ersten Ausbaustufe“<br />
(Asphalt<strong>de</strong>cke) fertig gestellt<br />
sind und Ihr Grundstück in erfor<strong>de</strong>rlicher<br />
Breite an <strong>de</strong>r öffentlichen Verkehrsfl äche<br />
liegt.<br />
Ist Ihr Bauvorhaben genehmigungspfl<br />
ichtig, wird die „gesicherte Erschließung“<br />
im Zuge <strong>de</strong>s Baugenehmigungsverfahrens<br />
durch das Tiefbauamt<br />
beurteilt. Diese Beurteilung ist Bestandteil<br />
Ihres Baugesuchs und fl ießt somit in<br />
Ihre Baugenehmigung ein.<br />
Bei genehmigungsfreien Bauvorhaben<br />
müssen Sie sich eine Erschließungsbescheinigung<br />
( gebührenfrei) direkt<br />
durch das Tiefbauamt ausstellen lassen.<br />
31
32<br />
Zufahrten<br />
In bei<strong>de</strong>n Fällen wer<strong>de</strong>n Sie aufgefor<strong>de</strong>rt,<br />
eine Genehmigung zur Herstellung<br />
Ihrer Grundstückszufahrten und Zugänge<br />
geson<strong>de</strong>rt beim Tiefbauamt, Regiebetrieb<br />
„Technische Dienste“ einzuholen ( gebührenpfl<br />
ichtig ) und die Herstellungsmodalitäten<br />
dieser Grundstückszufahrt/-en mit<br />
<strong>de</strong>m Tiefbauamt abzustimmen.<br />
Nach Fertigstellung Ihrer Zufahrten und<br />
Zugänge wird <strong>de</strong>ren ordnungsgemäße<br />
Herstellung durch das Tiefbauamt abgenommen.<br />
Erschließungskosten<br />
Bei <strong>de</strong>n städt. Baugebieten wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n<br />
meisten Fällen die anfallen<strong>de</strong>n Erschließungskosten<br />
in Form einer Ablösung abgerechnet.<br />
Hier wird <strong>de</strong>r voraussichtliche<br />
Kostenanteil berechnet und zusammen<br />
mit <strong>de</strong>m Grundstückskaufpreis gezahlt.<br />
Eine spätere Abrechnung ( Nachfor<strong>de</strong>rung<br />
o<strong>de</strong>r Erstattung ) erfolgt nicht.<br />
Liegt Ihr Grundstück im Gebiet eines Erschließungs-/<br />
o<strong>de</strong>r Vorhabenträgers, dann<br />
wer<strong>de</strong>n die Kanal- und Straßenbauarbeiten<br />
von einem Investor ausgeführt. Zu<br />
diesem Zweck wird ein Vertrag zwischen<br />
ihm und <strong>de</strong>r Stadt <strong>Dortmund</strong> geschlossen.<br />
Sofern <strong>de</strong>r Investor allen vertraglichen Verpfl<br />
ichtungen nachkommt, wer<strong>de</strong>n keine<br />
weiteren Erschließungsbeiträge von Ihnen<br />
erhoben, son<strong>de</strong>rn vom Liegenschaftsamt<br />
zusammen mit <strong>de</strong>m Kaufpreis ebenfalls in<br />
Form einer Ablösung berechnet.<br />
Kaufen Sie ein Baugrundstück von <strong>de</strong>r<br />
Stadt <strong>Dortmund</strong> in einem an<strong>de</strong>ren Baugebiet,<br />
dann erhebt die Stadt nach Beginn<br />
<strong>de</strong>s Straßenbaues von Ihnen zunächst<br />
Vorausleistungen auf <strong>de</strong>n Erschließungskostenbeitrag<br />
und nach Abschluss <strong>de</strong>r<br />
Straßenbauarbeiten <strong>de</strong>n endgültigen<br />
Erschließungsbeitrag unter Anrechnung<br />
<strong>de</strong>r gezahlten Vorausleistung. Die Höhe<br />
<strong>de</strong>s von Ihnen als Anlieger zu zahlen<strong>de</strong>n<br />
Beitrages ist abhängig einerseits vom<br />
tatsächlich entstan<strong>de</strong>nen Gesamtaufwand<br />
und an<strong>de</strong>rerseits von <strong>de</strong>r mit einem nach<br />
<strong>de</strong>r Anzahl <strong>de</strong>r Vollgeschosse gestaffelten<br />
Nutzfaktor vervielfältigten Fläche Ihres<br />
Baugrundstückes.<br />
Die Grünfl ächen<br />
– Verantwortung gegenüber <strong>de</strong>r Natur<br />
Bei <strong>de</strong>r ersten Begehung <strong>de</strong>s Grundstückes<br />
entwickeln die meisten Bauherrinnen und<br />
Bauherren bis dahin ungeahnte I<strong>de</strong>en<br />
und Vorstellungen in puncto Haus- und<br />
Gartengestaltung. Zum ersten Mal stehen<br />
sie auf ihrem Grund und Bo<strong>de</strong>n, erleben<br />
das Umfeld und erkennen naturgegebene<br />
Beson<strong>de</strong>rheiten. Da regt die spezifi sche<br />
Lage <strong>de</strong>s Baulan<strong>de</strong>s z.B. an über alternative<br />
Metho<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Grundstücksentwässerung<br />
und Regenwassernutzung nachzu<strong>de</strong>nken<br />
und <strong>de</strong>r Anblick <strong>de</strong>s gewachsenen<br />
Baumbestan<strong>de</strong>s inspiriert möglicherweise<br />
zu einer illuminierten Gartenanlage mit<br />
Hängematte.<br />
Welche Freiräume sich Ihnen im Bereich<br />
<strong>de</strong>r Grundstücksentwässerung, <strong>de</strong>r Regenwassernutzung<br />
und <strong>de</strong>s Baumschutzes<br />
bieten, bzw. welche Bestimmungen Sie<br />
einzuhalten haben, wird im folgen<strong>de</strong>n<br />
skizziert.<br />
Der Umgang mit<br />
Nie<strong>de</strong>rschlagswasser<br />
Als zukünftiger Hauseigentümer sind<br />
Sie verpfl ichtet, das Nie<strong>de</strong>rschlagswasser<br />
gemäß <strong>de</strong>n für die Grundstücksentwässerung<br />
gelten<strong>de</strong>n Gesetzen abzuleiten.<br />
Dabei müssen Sie gegebenenfalls die Form<br />
<strong>de</strong>r Versickerung wählen o<strong>de</strong>r Sie können<br />
Regenwassernutzanlagen installieren.<br />
Die Grünfl ächen<br />
Grundstücksentwässerung<br />
Laut § 51 a <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>swassergesetzes<br />
muss bei Erstbebauung o<strong>de</strong>r Erstanschluss<br />
das anfallen<strong>de</strong> Nie<strong>de</strong>rschlagswasser von<br />
versiegelten Flächen wie Dächern und<br />
Wegen einer ausschließlich für Regenwasser<br />
vorgesehenen öffentlichen Kanalanlage<br />
(Trennsystem) zugeführt wer<strong>de</strong>n, o<strong>de</strong>r<br />
auf <strong>de</strong>m Grundstück versickern, o<strong>de</strong>r orts-<br />
nah in einen Bachlauf eingeleitet wer<strong>de</strong>n.<br />
Wenn das Grundstück über ein Trennsystem<br />
entwässert wird, besteht grundsätzlich<br />
ein Anschluss- und Benutzungszwang.<br />
Beim Tiefbauamt können Sie jedoch eine<br />
Befreiung beantragen, die Ihnen gestattet,<br />
an<strong>de</strong>re umweltfreundliche Varianten<br />
<strong>de</strong>r Nie<strong>de</strong>rschlagswasserableitung einzurichten.<br />
Wird das Grundstück über ein<br />
Mischsystem entwässert, ist eine Befreiung<br />
nicht möglich.<br />
Wur<strong>de</strong> eine Befreiung vom Anschluss -und<br />
Benutzungszwang in Aussicht gestellt,<br />
gelten folgen<strong>de</strong> Bestimmungen:<br />
Versickerung<br />
Sofern Sie das anfallen<strong>de</strong> Nie<strong>de</strong>rschlagswasser<br />
<strong>de</strong>m Grundwasser über <strong>de</strong>n<br />
Mutterbo<strong>de</strong>n in Form einer Mul<strong>de</strong>n- o<strong>de</strong>r<br />
Flächenversickerung zuführen, benötigen<br />
Sie keine wasserrechtliche Erlaubnis.<br />
Bei <strong>de</strong>r Anlage <strong>de</strong>r Versickerungsmul<strong>de</strong><br />
müssen Sie unbedingt darauf achten,<br />
dass die maximale Mul<strong>de</strong>ntiefe von 0,5<br />
Metern nicht überschritten wird und ein<br />
Min<strong>de</strong>stabstand zwischen <strong>de</strong>r Mul<strong>de</strong> und<br />
unterkellerten Gebäu<strong>de</strong>n von 6,0 Metern<br />
besteht, sofern die Kellerräume nicht<br />
33
34<br />
wasserdicht sind. Ferner muss <strong>de</strong>r Abstand<br />
zwischen <strong>de</strong>m Mul<strong>de</strong>nrand und <strong>de</strong>r<br />
Grundstücksgrenze min<strong>de</strong>stens 2,0 Meter<br />
betragen, um keine Nässeschä<strong>de</strong>n auf<br />
<strong>de</strong>m Nachbargrundstück zu verursachen.<br />
Des weiteren sollte <strong>de</strong>r Grundwasserfl urabstand,<br />
gemessen ab Oberkante <strong>de</strong>s<br />
Gelän<strong>de</strong>s, min<strong>de</strong>stens 1,0 Meter betragen.<br />
Die ordnungsgemäße Errichtung <strong>de</strong>r Versickerungsmul<strong>de</strong><br />
ist <strong>de</strong>m Bauordnungsamt<br />
im Zuge <strong>de</strong>s Baugenehmigungsverfahren<br />
(z.B. durch eine Unternehmerbescheinigung)<br />
nachzuweisen.<br />
Für weitere Formen <strong>de</strong>r Nie<strong>de</strong>rschlagswasserversickerung<br />
wie Rigolensysteme,<br />
Sickerschächte o<strong>de</strong>r Mul<strong>de</strong>n, die tiefer als<br />
0,5 Meter ausgebil<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, benötigen<br />
Sie, ebenso wie für die Einleitung <strong>de</strong>s<br />
Nie<strong>de</strong>rschlagswassers in Oberfl ächengewässer,<br />
eine wasserrechtliche Erlaubnis.<br />
Diese erteilt die Untere Wasserbehör<strong>de</strong><br />
<strong>de</strong>s Umweltamtes (Abteilung 60/3-1),<br />
Brückstr. 45, 44122 <strong>Dortmund</strong>.<br />
Hier haben Sie die Möglichkeit, neben<br />
<strong>de</strong>m Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen<br />
Erlaubnis, auch einen Antrag<br />
auf Erteilung einer Auskunft über die<br />
Möglichkeit <strong>de</strong>r Versickerung zu stellen.<br />
Im Rahmen dieses Verfahrens prüft das<br />
Amt, ob eine Erlaubnis grundsätzlich erteilt<br />
o<strong>de</strong>r in Aussicht gestellt wer<strong>de</strong>n kann.<br />
Um Ihr Verfahren bestmöglich zu beschleunigen,<br />
ist <strong>de</strong>r Erlaubnis- bzw.<br />
Auskunftsantrag bei <strong>de</strong>r Unteren Wasserbehör<strong>de</strong><br />
vor bzw. parallel zum Antrag auf<br />
Baugenehmigung einzureichen.<br />
Regenwassernutzungsanlagen<br />
Immer mehr Haushalte nutzen das Nie<strong>de</strong>rschlagswasser<br />
zur Gartenbewässerung<br />
o<strong>de</strong>r als Brauchwasser.<br />
Für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>r Gartenbewässerung<br />
gilt laut Entwässerungssatzung, dass,<br />
sobald eine Zisterne mit Überlauf zum<br />
öffentlichen Kanalnetz betrieben und ein<br />
Stauvolumen von min<strong>de</strong>stens 35 Litern<br />
pro Quadratmeter angeschlossener Fläche<br />
vorgehalten wird, die Abwassergebühr<br />
für die befestigten Flächen um 50 Prozent<br />
gesenkt wird.<br />
Das Nie<strong>de</strong>rschlagswasser muss dauerhaft<br />
in die Zisterne eingleitet wer<strong>de</strong>n und darf<br />
nicht als Brauchwasser (Toilettenspülung,<br />
Waschmaschine) verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />
Bei <strong>de</strong>r Nutzung <strong>de</strong>s Nie<strong>de</strong>rschlagswassers<br />
als Brauchwasser (Toilettenspülung,<br />
Waschmaschine) müssen Sie beachten,<br />
dass die Nie<strong>de</strong>rschlagswassergebühr erhoben<br />
wird.<br />
Baumschutz<br />
Die Stadt <strong>Dortmund</strong> hat seit <strong>de</strong>m<br />
28.06.1977 eine Satzung zum Schutz <strong>de</strong>s<br />
Baumbestan<strong>de</strong>s. Zur Zeit gilt die Fassung<br />
vom 02.06.2006.<br />
Welche Bäume sind geschützt?<br />
Laubbäume mit einem Stammumfang<br />
von 80 Zentimetern und mehr, gemessen<br />
in einer Höhe von 100 Zentimetern über<br />
<strong>de</strong>m Erdbo<strong>de</strong>n, sind geschützt. Liegt <strong>de</strong>r<br />
Kronenansatz unter dieser Höhe, so ist<br />
<strong>de</strong>r Stammumfang unmittelbar unter <strong>de</strong>m<br />
Kronenansatz maßgebend. Mehrstämmige<br />
Bäume sind geschützt, wenn die<br />
Summe <strong>de</strong>r Stammumfänge 80 Zentimeter<br />
beträgt und min<strong>de</strong>stens ein Stamm einen<br />
Umfang von 30 Zentimetern o<strong>de</strong>r mehr<br />
aufweist.<br />
Ausgenommen von dieser Regelung sind<br />
Na<strong>de</strong>l- und Obstbäume (nicht Walnussbäume<br />
und Esskastanien). Für Pappeln<br />
besteht eine Son<strong>de</strong>rregelung.<br />
Verbotene Handlungen<br />
Es ist verboten, geschützte Bäume zu entfernen,<br />
zu zerstören, zu schädigen o<strong>de</strong>r in<br />
ihrem Aufbau wesentlich zu verän<strong>de</strong>rn.<br />
Ausnahmen und Befreiungen<br />
Ausnahmen sind vom Umweltamt u.a. zu<br />
genehmigen, wenn eine nach baurechtlichen<br />
Vorschriften zulässige Nutzung<br />
sonst nicht o<strong>de</strong>r nur unter wesentlichen<br />
Beschränkungen verwirklicht wer<strong>de</strong>n<br />
könnte.<br />
Ersatzpfl anzungen und<br />
Ausgleichszahlungen<br />
Für je<strong>de</strong>n mit Genehmigung entfernten<br />
Baum muss <strong>de</strong>r Eigentümer eine Ersatzpfl<br />
anzung vornehmen. Sofern eine Ersatzpfl<br />
anzung aus rechtlichen o<strong>de</strong>r tatsächlichen<br />
Grün<strong>de</strong>n nicht möglich ist, ist eine<br />
Ausgleichszahlung zu leisten.<br />
Die Grünfl ächen<br />
Baugenehmigung und Baumschutz<br />
Wird für ein Grundstück eine Baugenehmigung<br />
beantragt, so sind die auf<br />
<strong>de</strong>m Grundstück vorhan<strong>de</strong>nen Bäume<br />
und solche geschützten Bäume, die mit<br />
ihrem Wurzel- und Kronenbereich in das<br />
Baugrundstück hineinreichen, mit ihrem<br />
Standort und Kronendurchmesser zeichnerisch<br />
darzustellen.<br />
Ist es für die Verwirklichung <strong>de</strong>s Bauvorhabens<br />
erfor<strong>de</strong>rlich, geschützte Bäume zu<br />
entfernen, so entschei<strong>de</strong>t das Umweltamt<br />
im Rahmen <strong>de</strong>s Baugenehmigungsverfahrens<br />
über die Beseitigung <strong>de</strong>r Bäume.<br />
Ein geson<strong>de</strong>rter Antrag ist hierbei nicht<br />
erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
Verwaltungsgebühr<br />
Für die Bearbeitung <strong>de</strong>s Antrages erhebt<br />
das Umweltamt eine geson<strong>de</strong>rte Verwaltungsgebühr<br />
nach folgen<strong>de</strong>m Schlüssel:<br />
Berechnung <strong>de</strong>r Verwaltungsgebühr nach<br />
<strong>de</strong>r <strong>Dortmund</strong>er Baumschutzsatzung<br />
Anzahl<br />
<strong>de</strong>r Bäume<br />
ohne Ortsbesichtigung<br />
mit Ortsbesichtigung<br />
1 54 € 66 €<br />
2–3 65 € 80 €<br />
4–6 75 € 90 €<br />
7–10 85 € 100 €<br />
11–20 95 € 110 €<br />
über 20 105 € 120 €<br />
Für ablehnen<strong>de</strong> Beschei<strong>de</strong> ermäßigt sich<br />
die Gebühr um 30%.<br />
35
36<br />
Energiesparen<strong>de</strong>s <strong>Bauen</strong><br />
– innovative Technik mit Mehrwert<br />
Energiesparen vorgeschrieben per<br />
Gesetz:<br />
Energie-Einsparverordnung (EnEV 2009)<br />
und Erneuerbare- Energien- Wärmegesetz<br />
(EEWärmeG)<br />
Der Gesetzgeber hat die Ansprüche an<br />
mo<strong>de</strong>rnes energiesparen<strong>de</strong>s <strong>Bauen</strong> in<br />
<strong>de</strong>r Energie-Einsparverordnung 2009<br />
verschärft: Die neue Obergrenze für <strong>de</strong>n<br />
zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf<br />
für Heizung, Warmwasser, Lüftung und<br />
Kühlung ist im Vergleich zur bisherigen<br />
Vorschriften nun um 30 Prozent (%)<br />
gesunken.<br />
Gleichzeitig sind die Anfor<strong>de</strong>rungen an<br />
<strong>de</strong>n Wärmeschutz um ca. 15 Prozent gestiegen.<br />
Als Maßstab gelten die U-Werte<br />
<strong>de</strong>r Außenbauteile, die die wärmeabgeben<strong>de</strong><br />
Gebäu<strong>de</strong>hülle bil<strong>de</strong>n.<br />
Die Neugestaltung <strong>de</strong>r Energieeinsparverordnung<br />
wur<strong>de</strong> begleitet durch die<br />
Einführung <strong>de</strong>s Erneuerbare-Energien-<br />
Wärmegesetzes (EEWärmeG) zum<br />
1. Januar 2009.<br />
Danach sind Bauherren verpfl ichtet,<br />
erneuerbare Energien für die Wärme- und<br />
Kälteversorgung (bzw. geeignete Ersatzmaßnahmen)<br />
einzusetzen. Konkret wird<br />
gefor<strong>de</strong>rt, dass für die Deckung <strong>de</strong>s Wärmebedarfs<br />
15 % solare Strahlungswärme,<br />
30 % gasförmige Biomasse, 50 % fl üssige<br />
o<strong>de</strong>r feste Biomasse, 50 % Geothermie<br />
(Erdwärme und Umweltwärme) o<strong>de</strong>r eine<br />
Ersatzmaßnahme erbracht wer<strong>de</strong>n muss.<br />
Alternativ wird z.B. <strong>de</strong>r Anschluss an ein<br />
Blockheizkraftwerk, eine Fernwärmeleitung<br />
o<strong>de</strong>r eine 15%ige Verbesserung <strong>de</strong>s<br />
Wärmeschutzes an <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong>hülle anerkannt.<br />
Die Planungen <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung<br />
sehen vor, dass ab 2012 die energetischen<br />
Anfor<strong>de</strong>rungen nochmals um bis zu<br />
30 Prozent erhöht wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Stadt <strong>Dortmund</strong> greift dieses Thema<br />
jetzt schon auf und for<strong>de</strong>rt eine Festlegung<br />
<strong>de</strong>s „KfW-Effi zienzhaus 70“ als<br />
Standard im Wohnungsneubau bei neuen<br />
Bebauungsplänen. Außer<strong>de</strong>m begleitet<br />
sie Mo<strong>de</strong>llprojekte zur Erstellung von<br />
Klimaschutzsiedlungen und hofft unter<br />
Mitarbeit <strong>de</strong>r Bauwilligen 100 „Energie-<br />
Plus-Häuser“ in <strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>nen Baugebieten<br />
zu realisieren.<br />
Wie rechnet sich das?<br />
– Möglichkeiten <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung<br />
Eine energiesparen<strong>de</strong> Bauweise wirkt<br />
steigen<strong>de</strong>n Heizkosten entgegen. Investitionen<br />
zur Senkung <strong>de</strong>s Energieverbrauchs<br />
machen sich also bezahlt. Zu<strong>de</strong>m bringt<br />
mo<strong>de</strong>rnes <strong>Bauen</strong> mehr Behaglichkeit in<br />
die Wohnräume als eine konventionelle<br />
Bauweise, ist wirtschaftlich und umweltbewusst.<br />
Das „KfW-Effi zienzhaus 70“ wird durch<br />
die Kreditanstalt für Wie<strong>de</strong>raufbau (KfW)<br />
durch zinsgünstige Darlehen geför<strong>de</strong>rt.<br />
Informationen hierzu fi n<strong>de</strong>n Sie auf <strong>de</strong>r<br />
Internet-Seite <strong>de</strong>r KFW-Bank unter www.<br />
kfw-foer<strong>de</strong>rbank.<strong>de</strong>. Die städtische För<strong>de</strong>rung<br />
erhalten Sie ebenfalls nur dann, wenn<br />
Sie ein „KfW-Effi zienzhaus 70“ bauen.<br />
Beson<strong>de</strong>rs energieeffi ziente Bauten<br />
wie das Passivhaus wer<strong>de</strong>n auch durch<br />
das Progres-Programm NRW mit einem<br />
Zuschuss unterstützt. Auch <strong>de</strong>r Einbau<br />
regenerativer Energieanlagen o<strong>de</strong>r ein<br />
Blockheizkraftwerk wer<strong>de</strong>n mit unterschiedlichen<br />
Programmen geför<strong>de</strong>rt. Eine<br />
aktuelle Übersicht ist auf <strong>de</strong>r Internetseite<br />
www.ea-nrw.<strong>de</strong> unter <strong>de</strong>m Themennavigator:<br />
För<strong>de</strong>rung und <strong>de</strong>m Stichwort<br />
För<strong>de</strong>rübersichten zu fi n<strong>de</strong>n.<br />
Broschüren und Informationen erhalten<br />
Sie beim Umweltamt, Brückstraße 45,<br />
44135 <strong>Dortmund</strong><br />
Wir informieren Sie gern:<br />
Energiesparen<strong>de</strong>s <strong>Bauen</strong><br />
Umweltamt:<br />
Frau Albertz<br />
E-Mail: Eike.Albertz@stadtdo.<strong>de</strong><br />
Tel. (0231) 50-2 56 73<br />
Frau Glen<strong>de</strong><br />
Tel. (0231) 50-2 55 38<br />
E-Mail: Annelies.glen<strong>de</strong>@stadtdo.<strong>de</strong><br />
Stadtplanungs- und Bauordnungsamt<br />
(zum Thema Plusenergiehaus)<br />
Herr Kampert<br />
E-Mail: gkampert@stadtdo.<strong>de</strong><br />
Tel. (0231) 50-2 26 83<br />
37
38<br />
Die Vermessung<br />
– Garant für ordnungsgemäßes <strong>Bauen</strong><br />
Auf <strong>de</strong>m Weg zum eigenen, selbstgebauten<br />
Haus sind die amtlichen Vermessungsstellen<br />
Ihr stetiger Begleiter. Dies sind<br />
öffentlich bestellte Vermessungsingenieure<br />
o<strong>de</strong>r das Vermessungs- und Katasteramt.<br />
Sie begleiten das Bauvorhaben vor,<br />
während und nach <strong>de</strong>r Fertigstellung<br />
<strong>de</strong>s Hauses und garantieren dadurch <strong>de</strong>n<br />
ordnungsgemäßen Ablauf <strong>de</strong>r Bautätigkeiten.<br />
Als Bauherr sind Sie für die Einleitung <strong>de</strong>r<br />
Vermessungen verantwortlich.<br />
In <strong>de</strong>r Regel erwerben Sie ein bereits<br />
vermessenes und im Grundbuch eingetragenes<br />
Flurstück. Nur in Ausnahmefällen<br />
ist das von Ihnen erworbene Grundstück<br />
noch nicht als selbständiges Grundstück<br />
im Kataster registriert. Sofern dies <strong>de</strong>r<br />
Fall ist, beantragt die Stadt <strong>Dortmund</strong> als<br />
Anbieter nach Abschluss <strong>de</strong>s Kaufvertrages<br />
die Teilungsvermessung einschließlich<br />
<strong>de</strong>r Übernahme <strong>de</strong>s Grundstückes in das<br />
Liegenschaftskataster und das Grundbuch.<br />
Sie beantragen Schritt für Schritt <strong>de</strong>n<br />
Lageplan zum Bauantrag, die Grobabsteckung<br />
<strong>de</strong>s Baukörpers, die Feinabsteckung<br />
<strong>de</strong>s Hauses und abschließend die<br />
Gebäu<strong>de</strong>einmessung.<br />
Worum es sich dabei im Einzelnen<br />
han<strong>de</strong>lt, wird Ihnen im Folgen<strong>de</strong>n näher<br />
erläutert:<br />
Lageplan zum Bauantrag<br />
Grundvoraussetzung für die Planung<br />
eines Gebäu<strong>de</strong>s sind Kenntnisse über das<br />
Grundstück, auf <strong>de</strong>m es errichtet wer<strong>de</strong>n<br />
soll. Dabei sind Aussagen über Form,<br />
Größe und Topographie <strong>de</strong>s Grundstückes<br />
ebenso wichtig wie Angaben zur Nachbarschaft<br />
(Bebauung, Straßen, Wege,<br />
Bewuchs, Gelän<strong>de</strong>höhen usw.) und planerischen<br />
Festsetzung. Diese Informationen<br />
wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Architekten in <strong>de</strong>r Regel<br />
durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur<br />
o<strong>de</strong>r das Vermessungs-<br />
und Katasteramt im sog. Vorabzug <strong>de</strong>s<br />
Lageplans zum Bauantrag zur Verfügung<br />
gestellt.<br />
Ist die Planung abgeschlossen und sind<br />
die Bauzeichnungen gefertigt, wer<strong>de</strong>n<br />
von <strong>de</strong>r Vermessungsstelle Abstands- und<br />
Freifl ächen sowie das Maß <strong>de</strong>r baulichen<br />
Nutzung berechnet. Das geplante Gebäu<strong>de</strong><br />
wird mit <strong>de</strong>n im Baugenehmigungsverfahren<br />
gefor<strong>de</strong>rten Darstellungen in <strong>de</strong>n<br />
Lageplan eingetragen. Damit ist dieser<br />
ein Lageplan zum Bauantrag gewor<strong>de</strong>n<br />
und fester Bestandteil <strong>de</strong>r Bauvorlagen im<br />
Baugenehmigungsverfahren.<br />
Grobabsteckung <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s<br />
Wenn die Baugenehmigung erteilt wor<strong>de</strong>n<br />
ist, kann mit <strong>de</strong>n Bauarbeiten begonnen<br />
wer<strong>de</strong>n. Zunächst erfolgt die Grobabsteckung.<br />
Dabei wer<strong>de</strong>n die Umrisse<br />
<strong>de</strong>s geplanten Gebäu<strong>de</strong>s in die Örtlichkeit<br />
übertragen, so dass die Baugrube ausgehoben<br />
wer<strong>de</strong>n kann. Falls erfor<strong>de</strong>rlich,<br />
wer<strong>de</strong>n auch Höhenmarken angebracht.<br />
Feinabsteckung<br />
Ist die Baugrube ausgehoben, erfolgt<br />
die Feinabsteckung. Dabei wer<strong>de</strong>n die<br />
Außenkanten <strong>de</strong>s Bauwerkes innerhalb<br />
<strong>de</strong>r Baugrube nach Lage und gegebenenfalls<br />
Höhe exakt abgesteckt und auf vom<br />
Bauunternehmer zu erstellen<strong>de</strong> Schnurgerüste<br />
übertragen. Die Schnurgerüste<br />
sichern während <strong>de</strong>r Bauzeit die Lage <strong>de</strong>s<br />
Gebäu<strong>de</strong>s auf <strong>de</strong>m Grundstück und sind<br />
<strong>de</strong>shalb vor Beschädigungen zu schützen.<br />
Die Vermessung<br />
Gebäu<strong>de</strong>einmessung<br />
Das Vermessungs- und Katastergesetz <strong>de</strong>s<br />
Lan<strong>de</strong>s Nordrhein-Westfalen verpfl ichtet<br />
<strong>de</strong>n Bauherren zur Gebäu<strong>de</strong>einmessung.<br />
Diese dient <strong>de</strong>r Fortführung <strong>de</strong>s Katasterkartenwerkes,<br />
d.h. <strong>de</strong>r Vollständigkeit <strong>de</strong>s<br />
amtlichen Nachweises <strong>de</strong>r Grundstücke<br />
und Gebäu<strong>de</strong> im Liegenschaftskataster.<br />
39
40<br />
Ansprechpersonen<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
die Stadt <strong>Dortmund</strong> hofft, dass Sie mit Hilfe dieser Informationen Ihren Weg zum<br />
eigenen Haus zügig und erfolgreich beschreiten.<br />
Bei weiterführen<strong>de</strong>n Fragen wen<strong>de</strong>n Sie sich bitte vertrauensvoll an die<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter <strong>de</strong>r Bewilligungsbehör<strong>de</strong>n.<br />
Ihre Ansprechpartner sind das<br />
Amt für Liegenschaften<br />
– Immobilienentwicklung<br />
Ostwall 60<br />
44122 <strong>Dortmund</strong><br />
liegenschaftsamt@dortmund.<strong>de</strong><br />
Amt für Wohnungswesen<br />
Südwall 2–4<br />
44122 <strong>Dortmund</strong><br />
wohnungsamt@dortmund.<strong>de</strong><br />
Stadtplanungs- und Bauordnungsamt<br />
Burgwall 14<br />
44122 <strong>Dortmund</strong><br />
stadtplanungsamt@dortmund.<strong>de</strong><br />
Tiefbauamt<br />
Königswall 14<br />
44122 <strong>Dortmund</strong><br />
tiefbauamt@dortmund.<strong>de</strong><br />
Umweltamt<br />
Brückstr. 45<br />
44122 <strong>Dortmund</strong><br />
umweltamt@dortmund.<strong>de</strong><br />
Vermessungs- und Katasteramt<br />
Märkische Str. 24–26<br />
44122 <strong>Dortmund</strong><br />
vermessung@dortmund.<strong>de</strong><br />
Stichwortverzeichnis<br />
Architekt 7, 8, 22, 26, 31, 38<br />
Bauantrag 25 ff, 38<br />
Baugenehmigung 25 ff, 29, 31<br />
Baugrenze 17<br />
Baulinie 17<br />
Baumschutz 34<br />
Baumschutzsatzung 34<br />
Bebauungsplan 14, 16, 19, 22 ff, 27<br />
Brauchwassernutzung 34<br />
Dachform 20<br />
Dichtheitsprüfung 30<br />
Entwässerung 29<br />
Entwässerungsplanung 29<br />
Ersatzpfl anzung 35<br />
Erschließung 29, 31<br />
Erschließungsbeiträge 32<br />
Erschließungsvertrag 32<br />
Feinabsteckung <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s 39<br />
För<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten 10, 11<br />
Gebäu<strong>de</strong>einmessung 39<br />
Geschossfl ächenzahlen 18<br />
Grobabsteckung <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s 38<br />
Grundfl ächenzahl 18<br />
Grundstücksangebote 6<br />
Grundstück, Bewerbung 6<br />
Grundstücksentwässerung 29, 30<br />
Hausanschluss 30<br />
Stichwortverzeichnis<br />
Losverfahren 7<br />
Lageplan zum Bauantrag 38<br />
Nie<strong>de</strong>rschlagswasser 33, 34<br />
Regenwassernutzungsanlage 34<br />
Stellplatz 29<br />
Solaranlagen 36<br />
Straßenhöhenauskunft 31<br />
Teilungsvermessung 38<br />
Vermessung 38<br />
Versickerung 34<br />
Versickerungsmul<strong>de</strong> 34<br />
Wärmeschutz 36<br />
Wasserrechtliche Erlaubnis 34<br />
Wohnungsbauför<strong>de</strong>rung 11<br />
Zufahrten 32<br />
41
Anlagen<br />
Muster: Bewerbung um ein Grundstück<br />
Name__________________________________<br />
Straße__________________________________<br />
PLZ/Wohnort___________________________<br />
Telefon_________________________________<br />
Stadt <strong>Dortmund</strong><br />
Amt für Liegenschaften – Immobilienentwicklung<br />
44122 <strong>Dortmund</strong><br />
Bewerbung um ein städt. Eigenheimgrundstück<br />
Ich/Wir möchte/n ein Baugrundstück im <strong>Dortmund</strong>er<br />
Nord-Westen<br />
Nord-Osten<br />
Süd-Westen<br />
Süd-Osten<br />
o<strong>de</strong>r<br />
im gesamten Stadtgebiet<br />
erwerben.<br />
Das Grundstück soll mit<br />
einer Doppelhaushälfte<br />
einem freistehen<strong>de</strong>n Einfamilienhaus<br />
bebaut wer<strong>de</strong>n.<br />
Größe <strong>de</strong>s Grundstücks ca.__________ qm<br />
Bemerkungen:<br />
________________________________________<br />
Unterschrift<br />
Vertragsentwurf über <strong>de</strong>n Verkauf eines städt.<br />
Grundstückes für <strong>de</strong>n Eigenheimbau<br />
42 (4) Das genannte Grundstück ist in Abt. II und III <strong>de</strong>s Grundbuches unbelastet.<br />
43<br />
Anlagen<br />
Vor <strong>de</strong>m unterzeichnen<strong>de</strong>n Notar___________________________________________________<br />
erschienen heute<br />
1. ______________________________________ dienstansässig Ostwall 60, 44122 <strong>Dortmund</strong>,<br />
han<strong>de</strong>lnd für die Stadt <strong>Dortmund</strong>, Son<strong>de</strong>rvermögen – Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfond<br />
<strong>Dortmund</strong> –, als vollmachtlose/-r Vertreter/-in,<br />
nachstehend „Verkäuferin“ genannt, und<br />
2. _______________________________________Eheleute Erna und Paul Mustermann,<br />
Musterstr. 2, 44444 Musterstadt,<br />
nachstehend „Käufer“ genannt.<br />
Der Notar fragte nach einer Vorbefassung i. S. von § 3 Abs. 1 Nr. 7 Beurkundungsgesetz<br />
(BeurkG). Diese wur<strong>de</strong> von <strong>de</strong>n Erschienenen verneint.<br />
Die Erschienenen erklärten vorab übereinstimmend, dass we<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Notar noch eine mit<br />
ihm berufl ich verbun<strong>de</strong>ne Person in <strong>de</strong>r Angelegenheit, die Gegenstand dieser Beurkundung<br />
ist, außerhalb <strong>de</strong>s Notarsamtes tätig war o<strong>de</strong>r ist.<br />
Die Erschienenen zu 1. und 2. beauftragen <strong>de</strong>n Notar mit <strong>de</strong>r Beurkundung <strong>de</strong>s nachfolgen<strong>de</strong>n<br />
Kaufvertrages über <strong>de</strong>n Erwerb eines Grundstückes.<br />
§ 1<br />
Eigentumsverhältnisse und Verkauf<br />
(1) Die Verkäuferin ist Eigentümerin <strong>de</strong>s im Grundbuch von <strong>Dortmund</strong>, Blatt B<br />
eingetragenen Grundstücks<br />
Gemarkung Musterdorf, Flur 12, Flurstück 724, 472 m² groß<br />
(2) Die Verkäuferin verkauft das vorgenannte Grundstück an die Käufer zu je ½ i<strong>de</strong>ellen<br />
Miteigentumsanteil.<br />
(3) Der Verkaufsgegenstand wird nachstehend als „Grundstück“ bezeichnet.
§ 2<br />
Kaufpreis<br />
(1) Der Kaufpreis für das in § 1 genannte Grundstück beträgt 95.344-- € (in Worten: fünfundneunzigtausenddreihun<strong>de</strong>rtvierundvierzig<br />
Euro).<br />
(2) Der Kaufpreis, abzüglich <strong>de</strong>r bereits überwiesenen Reservierungsgebühr von 477,-- €, also 94.867,-- €<br />
ist bis zum ___________ auf das Konto <strong>de</strong>s „Son<strong>de</strong>rvermögens Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfond<br />
<strong>Dortmund</strong>“ Nr. 001 122 002 bei <strong>de</strong>r Sparkasse <strong>Dortmund</strong> (BLZ 440 501 99) zu überweisen.<br />
(3) Zahlt <strong>de</strong>r Käufer <strong>de</strong>n in Abs. 1 genannten Kaufpreis bei Fälligkeit ganz o<strong>de</strong>r teilweise nicht, so ist <strong>de</strong>r<br />
offene Kaufpreis vom Tage <strong>de</strong>r Fälligkeit an mit 10 % jährlich zu verzinsen. Als Einzahlungstag gilt<br />
<strong>de</strong>r Tag, an <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Stadtkasse <strong>Dortmund</strong> <strong>de</strong>r Betrag gutgeschrieben wird.<br />
§ 3<br />
Erschließungskosten, Hausanschluss, Vermessung<br />
(1) Nach § 133 Abs. 3 Satz 5 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 14 <strong>de</strong>r Satzung <strong>de</strong>r Stadt<br />
<strong>Dortmund</strong> über die Erhebung <strong>de</strong>s Erschließungsbeitrages (EBS) kann die Stadt <strong>Dortmund</strong> <strong>de</strong>n<br />
Erschließungsbeitrag im ganzen vor Entstehung <strong>de</strong>r Beitragspfl icht erheben, wobei die Höhe <strong>de</strong>s<br />
Ablösungsbetrages sich nach <strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>s voraussichtlich entstehen<strong>de</strong>n Beitrages zu richten hat.<br />
(2) Der Erschließungsbeitrag soll als Ablösung nach <strong>de</strong>n in Abs. 1 genannten gesetzlichen und satzungsrechtlichen<br />
Bestimmungen erhoben wer<strong>de</strong>n.<br />
(3) Die Höhe <strong>de</strong>r Ablösung beträgt 65,- €/qm, also 30.680,- €.<br />
Der Käufer erkennt diesen Betrag als richtig an und verzichtet auf Abrechnung.<br />
(4) Mit Zahlung <strong>de</strong>s Ablösungsbetrages nach Abs. 3 sind sämtliche Erschließungsbeitragsfor<strong>de</strong>rungen<br />
für Grundstück nach <strong>de</strong>n §§ 127 ff. BauGB hinsichtlich <strong>de</strong>s Erschließungsgebietes „Musterdorf“ nach<br />
Maßgabe <strong>de</strong>s § 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB ( Ablösung ) abgegolten.<br />
Ebenfalls abgegolten sind mit <strong>de</strong>r Zahlung <strong>de</strong>s Ablösungsbetrages Beträge, die nach § 15<br />
Erschließungsbeitragssatzung auf <strong>de</strong>n Erschließungsbeitrag ggf. anzurechnen wären.<br />
(5) Zusätzlich zur öffentlichen Erschließung wer<strong>de</strong>n je Baugrundstück eine Anschlussleitung DN 150 für<br />
häusliches Abwasser und eine Anschlussleitung DN 150 für das auf <strong>de</strong>m Grundstück anfallen<strong>de</strong> Nie<strong>de</strong>rschlagswasser<br />
einschließlich zugehöriger Revisionsschächte DN 400 <strong>de</strong>r Klasse B125 (12,5t) verlegt.<br />
Die Übertragung auf <strong>de</strong>n Käufer erfolgt zeitgleich mit <strong>de</strong>r Grundstücksübergabe. Hiermit verbun<strong>de</strong>n<br />
sind auch sämtliche Rechte und Pfl ichten, die in Verbindung mit <strong>de</strong>r Entwässerungsanlage bestehen.<br />
Eine erneute Prüfung, Genehmigung und Abnahme <strong>de</strong>r Hausanschlüsse am öffentlichen Kanal ist<br />
nicht mehr erfor<strong>de</strong>rlich. Sämtliche in diesem Zusammenhang anfallen<strong>de</strong>n Gebühren einschließlich<br />
<strong>de</strong>r Baukosten sind in <strong>de</strong>n Kanalhausanschlusskosten enthalten.<br />
Die Entwässerungsauskunft für Schmutz- und Regenwasseranschlüsse an <strong>de</strong>n städtischen Kanal wird<br />
die Verkäuferin bei Vertragsabschluss übersen<strong>de</strong>n.<br />
44 Frist entsprechend.<br />
45<br />
Anlagen<br />
Die Ausführung und Bemessung <strong>de</strong>r Entwässerungseinrichtungen für die Gebäu<strong>de</strong> und Grundstücke<br />
hat nach <strong>de</strong>n einschlägigen Normen und unter Beachtung <strong>de</strong>r städtischen Entwässerungssatzung zu<br />
erfolgen.<br />
(6) Die Kosten für die Erstellung <strong>de</strong>s Kanalhausanschlusses betragen einschließlich <strong>de</strong>r Gebühren für die<br />
Entwässerungsauskunft und die Hausanschlussgenehmigung 2.998,- €.<br />
(7) Der Käufer trägt weiterhin die bisher angefallenen Kosten für die Teilungsvermessung sowie <strong>de</strong>n<br />
Katasterunterlagenanteil, die Katasterübernahmegebühr und <strong>de</strong>n Aufl assungsschriftenanteil in<br />
Höhe von 3,50 €/qm, also 1.652,- € .<br />
(8) Für das Grundstück sind Straßenhöhen angegeben. Die Höhen sollten für eine optimale Anpassung<br />
<strong>de</strong>r Häuser an die Straße übernommen wer<strong>de</strong>n. Die Verkäuferin wird die Straßenhöhenauskunft<br />
nach Abschluss <strong>de</strong>s Kaufvertrages übersen<strong>de</strong>n. Weitere Auskünfte sind nicht erfor<strong>de</strong>rlich. Die Gebühr<br />
für die Straßenhöhenauskunft beträgt 30,- € .<br />
(9) Die Zufahrt zum Baugrundstück wird mit <strong>de</strong>r 2. Ausbaustufe <strong>de</strong>r Erschließungsmaßnahme stadtseitig<br />
hergestellt. Eine geson<strong>de</strong>rte Zufahrtsgenehmigung ist nicht erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
(10) Insgesamt sind folgen<strong>de</strong> Kosten vom Bauherren zu tragen:<br />
• Erschließungskosten: 30.680 €<br />
• Kanalhausanschlusses: 2.998 €<br />
• Vermessungskosten 1.652 €<br />
• Gebühr für Straßenhöhenauskunft 30 €<br />
Summe: 35.360 €<br />
(in Worten: fünfunddreißigtausenddreihun<strong>de</strong>rtsechzig Euro).<br />
Dieser Betrag wird zusammen mit <strong>de</strong>m Grundstückskaufpreis fällig und ist unter Angabe <strong>de</strong>s Verwendungszwecks<br />
auf das Konto <strong>de</strong>r Stadtkasse <strong>Dortmund</strong>, Son<strong>de</strong>rvermögen „Grundstücks- und<br />
Vermögensverwaltungsfonds <strong>Dortmund</strong>“, 001 122 002, bei <strong>de</strong>r Sparkasse <strong>Dortmund</strong> (BLZ 440 501 99)<br />
zu überweisen.<br />
(11) Zahlt <strong>de</strong>r Käufer <strong>de</strong>n in Abs. 10 genannten Betrag bei Fälligkeit ganz o<strong>de</strong>r teilweise nicht, so ist <strong>de</strong>r<br />
offene Betrag vom Tage <strong>de</strong>r Fälligkeit an mit 10 % jährlich zu verzinsen. Als Einzahlungstag gilt <strong>de</strong>r<br />
Tag, an <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Stadtkasse <strong>Dortmund</strong> <strong>de</strong>r Betrag gutgeschrieben wird.<br />
§ 4<br />
Bauverpfl ichtung<br />
(1) Der Käufer verpfl ichtet sich, auf <strong>de</strong>m von <strong>de</strong>r Verkäuferin erworbenen Grundstück ein Wohngebäu<strong>de</strong><br />
(Einfamilienhaus mit max. einer Einliegerwohnung) für <strong>de</strong>n eigenen Bedarf zu errichten und zu<br />
beziehen. Die Erfüllung dieser Bedingungen wird von <strong>de</strong>m Käufer nachgewiesen durch die Vorlage<br />
einer Kopie <strong>de</strong>r Mel<strong>de</strong>bescheinigung.<br />
Mit <strong>de</strong>r Bebauung ist spätestens am ( einfügen: 1 Jahr nach Kaufvertrag) zu beginnen. Sie ist<br />
innerhalb eines Jahres zu vollen<strong>de</strong>n. Die Bebauung <strong>de</strong>s Grundstücks durch einen Dritten stellt keine<br />
Erfüllung <strong>de</strong>r Bauverpfl ichtung dar. Sollte sich <strong>de</strong>r Beginn o<strong>de</strong>r die Vollendung <strong>de</strong>s Bauvorhabens<br />
durch Umstän<strong>de</strong>, die <strong>de</strong>r Käufer nicht zu vertreten hat, verzögern, so verlängert sich die gesetzte
(2) Eine Weiterveräußerung <strong>de</strong>s Grundstücks vor Durchführung <strong>de</strong>r Bebauung ist nur mit Zustimmung<br />
<strong>de</strong>r Verkäuferin zulässig.<br />
(3) Der Käufer ist verpfl ichtet, Beauftragten <strong>de</strong>r Stadt <strong>Dortmund</strong> die Begehung und Besichtigung <strong>de</strong>s<br />
Grundstücks und <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong> zu gestatten und alle, das Bauvorhaben betreffen<strong>de</strong>n, Auskünfte zu<br />
erteilen.<br />
§ 5<br />
Haftung<br />
(1) Ansprüche und Rechte <strong>de</strong>s Käufers wegen eines Sachmangels <strong>de</strong>s Grundstücks sind ausgeschlossen.<br />
Hiervon ausgenommen sind Ansprüche auf Scha<strong>de</strong>nsersatz aus <strong>de</strong>r Verletzung <strong>de</strong>s Lebens, <strong>de</strong>s<br />
Körpers o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Gesundheit, wenn die Verkäuferin die Pfl ichtverletzung zu vertreten hat, und auf<br />
Ersatz sonstiger Schä<strong>de</strong>n, die auf einer vorsätzlichen o<strong>de</strong>r grob fahrlässigen Pfl ichtverletzung <strong>de</strong>r<br />
Verkäuferin beruhen. Einer Pfl ichtverletzung <strong>de</strong>r Verkäuferin steht die ihres gesetzlichen Vertreters<br />
gleich.<br />
Die Verkäuferin verschafft <strong>de</strong>n verkauften Grundbesitz frei von im Grundbuch in Abteilung II und III<br />
eingetragenen Belastungen und Beschränkungen. Rechte und Belastungen, die zu ihrer Entstehung<br />
und ihrem Fortbestand <strong>de</strong>r Eintragung im Grundbuch nicht bedürfen, wer<strong>de</strong>n vom Käufer übernommen.<br />
Ansprüche <strong>de</strong>s Käufers wegen <strong>de</strong>s Vorhan<strong>de</strong>nseins- o<strong>de</strong>r Nichtvorhan<strong>de</strong>nseins solcher Rechte<br />
und Lasten sind ausgeschlossen. In etwa bestehen<strong>de</strong> Nutzungsverhältnisse tritt <strong>de</strong>r Käufer ein. Der<br />
Verkäuferin sind <strong>de</strong>rartige Rechte, Lasten und Nutzungsverhältnisse unbekannt. Der Notar hat auf die<br />
Be<strong>de</strong>utung dieser Regelung ausdrücklich hingewiesen und diese mit <strong>de</strong>n Vertragsparteien erörtert.<br />
(2) Für <strong>de</strong>n Fall, dass in <strong>de</strong>m verkauften Gelän<strong>de</strong> Kabel, Leitungen und Kanäle o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren Schutzstreifen<br />
liegen, <strong>de</strong>ren Bestand erhalten bleiben muss, verpfl ichtet sich <strong>de</strong>r Käufer, dies zu dul<strong>de</strong>n und durch<br />
Eintragung von Dienstbarkeiten im Grundbuch unentgeltlich dinglich sichern zu lassen.<br />
(3) Das Grundstück ist im Plan <strong>de</strong>r Altstandorte und Altablagerungen (Stand: September 2004) nicht<br />
gekennzeichnet.<br />
(4) Die Bauverpfl ichtung be<strong>de</strong>utet nicht, dass die Stadt <strong>Dortmund</strong> die tatsächliche und rechtliche Bebaubarkeit<br />
<strong>de</strong>s Grundstücks garantiert. Sie lässt die Befugnisse <strong>de</strong>r Stadt <strong>Dortmund</strong> in ihrer Eigenschaft<br />
als Bauaufsichtsbehör<strong>de</strong> zur Genehmigung o<strong>de</strong>r Ablehnung von Baugesuchen sowie ihre Planungshoheit,<br />
verbindliche, planungsrechtliche Feststellungen über die Nutzung <strong>de</strong>s verkauften Grundstücks<br />
zu treffen, unberührt.<br />
Sollte sich hiernach ergeben, dass das verkaufte Grundstück für <strong>de</strong>n vorgesehenen Zweck nicht<br />
bebaut wer<strong>de</strong>n kann, so hat <strong>de</strong>r Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehen<strong>de</strong><br />
Ansprüche, insbeson<strong>de</strong>re solche auf Scha<strong>de</strong>nsersatz statt <strong>de</strong>r Leistung o<strong>de</strong>r auf Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Kaufpreises<br />
stehen ihm nicht zu.<br />
§ 6<br />
Vertragsstrafe<br />
46 47<br />
Anlagen<br />
(1) Verstößt <strong>de</strong>r Käufer schuldhaft gegen die Bauverpfl ichtung (§ 4 Abs. 1) o<strong>de</strong>r das Veräußerungsverbot<br />
(§ 4 Abs. 2) so kann die Verkäuferin eine Vertragsstrafe (§§ 339 ff BGB) geltend machen.<br />
(2) Die Vertragsstrafe beträgt 5 % <strong>de</strong>r voraussichtlichen Objektkosten von 281.000,- €, also 14.050,- €.<br />
Sie ist nach entsprechen<strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung durch die Verkäuferin vom Käufer zu entrichten.<br />
§ 7<br />
För<strong>de</strong>rung<br />
(1) Die Stadt <strong>Dortmund</strong> gewährt Ersterwerbern städtischer Eigenheimgrundstücke mit im Haushalt<br />
leben<strong>de</strong>n Kin<strong>de</strong>rn, für die Kin<strong>de</strong>rgeld bezogen wird, eine För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Kaufpreises in Form eines<br />
zinslosen Darlehens mit einer Tilgung von 1 % jährlich, Laufzeit 15 Jahre, wenn das Familieneinkommen<br />
die Einkommensgrenze <strong>de</strong>s § 13 <strong>de</strong>s Gesetzes zur För<strong>de</strong>rung und Nutzung von Wohnraum<br />
für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) nicht (Typ A) bzw. nicht um mehr als 40 % (Typ B)<br />
übersteigt.<br />
Berechnungsgrundlage für <strong>de</strong>n Darlehensbetrag ist die Anzahl <strong>de</strong>r zum Haushalt gehören<strong>de</strong>n Kin<strong>de</strong>r,<br />
für die Kin<strong>de</strong>rgeld bezogen wird. Für je<strong>de</strong>s Kind kann ein Darlehensbetrag von 10.000,- € (Typ A)<br />
o<strong>de</strong>r 6.000,- € (Typ B) ausgezahlt wer<strong>de</strong>n. Der Höchstbetrag <strong>de</strong>s Darlehens beträgt im Typ A 40.000 €<br />
und im Typ B 24.000 €, in bei<strong>de</strong>n Fällen jedoch max. 80 % <strong>de</strong>s Grundstückswertes. Voraussetzung für<br />
die För<strong>de</strong>rung ist die Errichtung eines Hauses im Energiestandart „Energieeffi zienzhaus 70“.<br />
(2) Der Käufer kann bis spätestens 3 Monate nach Vertragsabschluss beim Stadtamt für Wohnungswesen<br />
<strong>de</strong>r Stadt <strong>Dortmund</strong> unter Vorlage <strong>de</strong>r Einkommensunterlagen <strong>de</strong>r letzten 12 Monate und eines<br />
Nachweises <strong>de</strong>r zum Haushalt gehören<strong>de</strong>n Kin<strong>de</strong>r einen Antrag auf Prüfung <strong>de</strong>r Voraussetzung<br />
zur Gewährung eines Darlehens nach <strong>de</strong>n jeweils gelten<strong>de</strong>n Richtlinien stellen. Nach Ablauf dieser<br />
Frist ist eine Darlehensgewährung ausgeschlossen. Auf die Bewilligung eines Darlehens besteht kein<br />
Rechtsanspruch. Die För<strong>de</strong>rgel<strong>de</strong>r sind nur in begrenzter Höhe vorhan<strong>de</strong>n. Es gelten die jeweiligen<br />
Richtlinien <strong>de</strong>s Rates über die Eigenheimför<strong>de</strong>rung.<br />
(3) Im Falle <strong>de</strong>r Darlehensgewährung ist <strong>de</strong>r Käufer verpfl ichtet, das evtl. gewährte Darlehen zuzüglich<br />
6 % Jahreszinsen vom Tage <strong>de</strong>r Darlehensgewährung an die Verkäuferin vorzeitig in einer Summe<br />
zurückzuzahlen, falls er innerhalb von 15 Jahren vom Tage <strong>de</strong>s Eigentumsüberganges an gerechnet<br />
• das Eigenheim von vornherein gar nicht selbst bezieht o<strong>de</strong>r<br />
• das Eigenheim zwar zunächst selbst bezieht, anschließend aber vermietet o<strong>de</strong>r<br />
• durch Aus- o<strong>de</strong>r Anbau o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rweitig das Eigenheim in ein Mehrfamilienhaus umwan<strong>de</strong>lt o<strong>de</strong>r<br />
• Wohnungs- o<strong>de</strong>r Teileigentum begrün<strong>de</strong>t o<strong>de</strong>r<br />
• das Grundstück o<strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong> ganz o<strong>de</strong>r teilweise gewerblich nutzt o<strong>de</strong>r nutzen lässt o<strong>de</strong>r<br />
• das Grundstück verkauft o<strong>de</strong>r<br />
• wenn innerhalb von 15 Jahren vom Tage <strong>de</strong>r Eigentumsübertragung an gerechnet die Zwangs-<br />
verwaltung o<strong>de</strong>r Zwangsversteigerung <strong>de</strong>s Grundstücks durchgeführt wird.
(4) Der Anspruch auf Rückzahlung ist durch Eintragung einer Buchgrundschuld in Höhe <strong>de</strong>s Darlehens<br />
(im Falle <strong>de</strong>r vorzeitigen Darlehensablösung nebst 6 % Jahreszinsen) zugunsten <strong>de</strong>r Stadt <strong>Dortmund</strong><br />
zu sichern. Dabei dürfen die im Rang vorgehen<strong>de</strong>n Finanzierungsmittel einschließlich <strong>de</strong>s Darlehens<br />
insgesamt 80 % <strong>de</strong>s Gesamtkaufpreises (Grundstück und Gebäu<strong>de</strong>) nicht überschreiten. Darlehen aus<br />
öffentlichen bzw. nichtöffentlichen Mitteln <strong>de</strong>s sozialen Wohnungsbaus <strong>de</strong>r Wohnungsbauför<strong>de</strong>rungsanstalt<br />
<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Nord-Rhein-Westfalen dürfen im Rang nicht vorgehen.<br />
(5) Der Käufer verpfl ichtet sich, das auf <strong>de</strong>m Grundstück errichtete Gebäu<strong>de</strong> bei einer öffentlichen<br />
Feuerversicherungsanstalt o<strong>de</strong>r einer <strong>de</strong>r öffentlichen Aufsicht unterstehen<strong>de</strong>n privaten Versicherungsgesellschaft<br />
spätestens bei Fertigstellung <strong>de</strong>s Rohbaues zu ihrem vollen Zeitwert (Ersatzwert)<br />
gegen Brandscha<strong>de</strong>n zu versichern und dauernd versichert zu halten. Der Versicherungsabschluss ist<br />
durch Vorlage <strong>de</strong>s Versicherungsscheines o<strong>de</strong>r, soweit es nach <strong>de</strong>n gelten<strong>de</strong>n Bestimmungen angängig<br />
ist, <strong>de</strong>s Hypothekensicherungsscheines nachzuweisen. Näheres regelt <strong>de</strong>r zwischen Käufer und<br />
Verkäufer noch abzuschließen<strong>de</strong> Darlehensvertrag.<br />
§ 8<br />
Vorkaufsrecht<br />
Der Käufer bestellt zugunsten <strong>de</strong>r Verkäuferin an <strong>de</strong>m in § 1 genannten Grundstück ein für 15 Jahre<br />
befristetes dingliches Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle. Die Frist zur Ausübung <strong>de</strong>s Vorkaufsrechts<br />
beträgt 3 Monate. Der Käufer verpfl ichtet sich, das Vorkaufsrecht nach Abschluss <strong>de</strong>r Gesamtfi nanzierung<br />
an rangbereiter Stelle im Grundbuch eintragen zu lassen. Die Eintragung <strong>de</strong>s Vorkaufsrechts<br />
in das Grundbuch wird hiermit bewilligt und beantragt.<br />
§ 9<br />
Besitzübertragung<br />
Die Besitzübertragung erfolgt am 1. Tag <strong>de</strong>s Monats, <strong>de</strong>r auf die vollständige Zahlung <strong>de</strong>s Kaufpreises<br />
sowie <strong>de</strong>r Erschließungs- und Nebenkosten nach § 2 und 3 dieses Vertrages, einschließlich evt.<br />
angefallener Fälligkeitszinsen, folgt.<br />
§ 10<br />
Aufl assung<br />
(1) Die Verkäuferin und <strong>de</strong>r Käufer erklären die Aufl assung wie folgt:<br />
Wir sind darüber einig, dass das Eigentum an <strong>de</strong>m eingangs dieser Nie<strong>de</strong>rschrift aufgeführten<br />
Grundstück<br />
• Gemarkung Musterdorf, Flur 12, Flurstück 724, 472 qm groß<br />
auf <strong>de</strong>n Käufer zu je ½ i<strong>de</strong>ellen Miteigentumsanteil übergehen soll.<br />
Die Verkäuferin bewilligt und <strong>de</strong>r Käufer beantragt, die Eigentumsän<strong>de</strong>rung in das Grundbuch<br />
einzutragen.<br />
48 49<br />
Anlagen<br />
(2) Der Notar wird angewiesen, <strong>de</strong>n Antrag auf Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt erst dann<br />
zu stellen und die Eigentumsumschreibung im Grundbuch vollziehen zu lassen, wenn die Verkäuferin<br />
ihm die Zahlung <strong>de</strong>s Kaufpreises und <strong>de</strong>r Erschließungs- und Nebenkosten, einschließlich evt. angefallener<br />
Fälligkeitszinsen, schriftlich bestätigt hat.<br />
(3) Der Käufer verzichtet auf sein eigenes Antragsrecht. Er verzichtet auch darauf, Anträge aus dieser<br />
Nie<strong>de</strong>rschrift, auch nicht durch einen Notar o<strong>de</strong>r einen Dritten zum Vollzug vorzulegen. Anträge aus<br />
dieser Nie<strong>de</strong>rschrift sollen folglich nur durch <strong>de</strong>n amtieren<strong>de</strong>n Notar o<strong>de</strong>r seinen amtlich bestellten<br />
Vertreter gestellt wer<strong>de</strong>n.<br />
§ 11<br />
Kosten<br />
Sämtliche mit <strong>de</strong>m Abschluss und <strong>de</strong>r Durchführung dieses Vertrages verbun<strong>de</strong>nen Kosten,<br />
Gebühren, Steuern und Auslagen trägt <strong>de</strong>r Käufer. Hierzu gehören auch die Kosten einer etwaigen<br />
Freistellung <strong>de</strong>s Grundstücks von Nutzungsrechten und weitere Kosten <strong>de</strong>r Vermessung<br />
(z.B. Gebäu<strong>de</strong>einmessung).<br />
§ 12<br />
Nachfolgerklausel<br />
Soweit die Verpfl ichtungen aus diesem Vertrag nicht kraft Gesetzes auf die Rechtsnachfolger <strong>de</strong>s<br />
Käufers übergehen, verpfl ichtet sich <strong>de</strong>r Käufer, seinen Rechtsnachfolgern alle in Frage kommen<strong>de</strong>n<br />
Pfl ichten aufzuerlegen und diese zu verpfl ichten, ihren Rechtsnachfolgern die Pfl ichten gemäß<br />
dieser Vereinbarung ebenfalls aufzuerlegen. Gehen durch Nichterfüllung <strong>de</strong>r Verpfl ichtungen<br />
Scha<strong>de</strong>nersatzansprüche <strong>de</strong>s Verkäufers unter, haftet hierfür <strong>de</strong>r Käufer.<br />
§ 13<br />
Salvatorische Klausel<br />
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam o<strong>de</strong>r nicht durchführbar sein o<strong>de</strong>r<br />
wer<strong>de</strong>n, so wird hierdurch die Gültigkeit <strong>de</strong>r übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt,<br />
soweit sich herausstellen sollte, dass <strong>de</strong>r Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle <strong>de</strong>r unwirksamen<br />
o<strong>de</strong>r undurchführbaren Bestimmungen o<strong>de</strong>r zur Ausfüllung <strong>de</strong>r Regelungslücke soll eine<br />
angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, <strong>de</strong>m am nächsten kommt, was die<br />
Vertragsparteien gewollt haben wür<strong>de</strong>n, wenn sie mit Abschluss dieses Vertrages <strong>de</strong>n Punkt bedacht<br />
hätten.
50<br />
§ 14<br />
Belehrungen durch <strong>de</strong>n Notar, Genehmigungsvorbehalt<br />
(1) Der Notar hat das Grundbuch eingesehen und <strong>de</strong>ssen Inhalt mit <strong>de</strong>n Erschienenen erörtert. Er wies<br />
darauf hin, dass dieser Vertrag keiner Bo<strong>de</strong>nverkehrsgenehmigung nach <strong>de</strong>m Baugesetzbuch bedarf,<br />
weil die Stadt <strong>Dortmund</strong> als Vertragsteil beteiligt ist. Dies gilt auch für die gesetzlichen Vorkaufsrechte<br />
<strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>.<br />
(2) Zur Umschreibung <strong>de</strong>s Eigentums ist die Unbe<strong>de</strong>nklichkeitsbescheinigung <strong>de</strong>s Finanzamtes<br />
erfor<strong>de</strong>rlich, die vom Notar beantragt wird.<br />
(3) Außer<strong>de</strong>m müssen zur Wirksamkeit <strong>de</strong>s Vertrages die von <strong>de</strong>m/<strong>de</strong>r Erschienenen zu 1) abgegebenen<br />
Erklärungen von <strong>de</strong>r Stadt <strong>Dortmund</strong> genehmigt wer<strong>de</strong>n.<br />
(4) Wird die Genehmigung nach Abs. 3 versagt, ist <strong>de</strong>r Vertrag von Anfang an unwirksam.<br />
(5) Zwischen <strong>de</strong>n Bewilligungen und Eintragungserklärungen soll keine Bindungswirkung gemäß<br />
§ 16 GBO bestehen.<br />
§ 15<br />
Vollmacht für <strong>de</strong>n Notar, Anträge<br />
(1) Der Notar wird bevollmächtigt, die erfor<strong>de</strong>rlichen Vertragsgenehmigungen einzuholen, entgegenzunehmen<br />
und bekanntzugeben.<br />
(2) Die Verkäuferin beantragt, ihr eine einfache Ausfertigung und vier Abschriften dieses Vertrages zu<br />
erteilen.<br />
(3) Die Käufer erteilen hiermit unter Befreiung von <strong>de</strong>n Beschränkungen <strong>de</strong>s § 181 BGB <strong>de</strong>r Verkäuferin<br />
die Vollmacht, und zwar mit <strong>de</strong>m Recht, für <strong>de</strong>n einzelnen Fall Untervollmacht zu erteilen, alle zum<br />
Vollzug dieser Urkun<strong>de</strong> noch erfor<strong>de</strong>rlichen Erklärungen abzugeben, Anträge zu stellen und Än<strong>de</strong>rungen<br />
vorzunehmen, die zur Durchführung <strong>de</strong>s Vertrages noch notwendig sind. Diese Vollmacht<br />
gilt auch zur Abstellung etwaiger Beanstandungen bei Zwischenverfügungen je<strong>de</strong>r Art <strong>de</strong>s Grundbuchamtes.<br />
Die notarielle Nie<strong>de</strong>rschrift wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>n Erschienenen vorgelesen, von ihnen genehmigt<br />
und eigenhändig wie folgt unterschrieben:<br />
Markgrafenstr. 102, 44139 <strong>Dortmund</strong><br />
Polizeipräsidium <strong>Dortmund</strong><br />
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Fax: 0231/132-9709<br />
E-Mail: Vorbeugung.<strong>Dortmund</strong>@polizei.nrw.<strong>de</strong><br />
Anschrift: Polizeipräsidium <strong>Dortmund</strong><br />
Markgrafenstr. 102<br />
44139 <strong>Dortmund</strong><br />
Mo. bis Fr. von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr<br />
Hans Schulze<br />
Polizeipräsi<strong>de</strong>nt<br />
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