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Bauen - Dortmund.de

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6<br />

Das Grundstück<br />

– vom Angebot zum Kaufvertrag<br />

Wer bietet wem, was und wo?<br />

Die Stadt <strong>Dortmund</strong> entwickelt kontinuierlich<br />

in zahlreichen Stadtteilen Baugebiete<br />

für <strong>de</strong>n privaten Wohnungsbau.<br />

Ihnen – zukünftige Bauherrinnen und<br />

Bauherren – eröffnet sich dadurch ein<br />

attraktives Angebot an Einzelgrundstücken<br />

ohne Architekten- und Bauträgerbindung.<br />

Konkrete Auskünfte über die aktuellen<br />

Grundstücksangebote erhalten Sie rund<br />

um die Uhr über das Internet unter<br />

www.liegenschaftsamt.dortmund.<strong>de</strong><br />

sowie über das städtische Call-Center<br />

unter <strong>de</strong>r Telefon-Nummer<br />

(02 31) 50-1 22 30<br />

während <strong>de</strong>r Service-Zeiten<br />

montags bis mittwochs von<br />

8.00–16.00 Uhr<br />

donnerstags von<br />

8.00–17.00 Uhr<br />

freitags von<br />

8.00–15.00 Uhr<br />

Exposés mit <strong>de</strong>taillierten Informationen<br />

zu einzelnen Baugebieten können Sie<br />

kostenlos unter <strong>de</strong>r oben genannten<br />

Telefon-Nummer o<strong>de</strong>r per E-Mail (liegenschaftsamt@dortmund.<strong>de</strong><br />

) bestellen.<br />

Wie bewerbe ich mich<br />

um ein Grundstück?<br />

Grundstücksgeschäfte wer<strong>de</strong>n stets wohl<br />

überlegt und generell schriftlich abgeschlossen:<br />

Von <strong>de</strong>r Bewerbung um ein<br />

Grundstück bis zur notariellen Beurkundung<br />

<strong>de</strong>s Kaufvertrages.<br />

Sobald Sie sich für ein städtisches Grundstück<br />

interessieren, richten Sie eine formlose,<br />

schriftliche Bewerbung unter Angabe<br />

Ihrer persönlichen Daten sowie <strong>de</strong>r bevorzugten<br />

Baugebiete und Stadtteile an<br />

das Amt für Liegenschaften – Immobilienentwicklung.<br />

Anschrift:<br />

Stadt <strong>Dortmund</strong><br />

Amt für Liegenschaften<br />

– Immobilienentwicklung –<br />

44 122 <strong>Dortmund</strong><br />

Selbstverständlich können Sie Ihr Bewerbungsschreiben<br />

auch per Telefax unter<br />

<strong>de</strong>r Faxnummer<br />

(0231) 50-2 56 42<br />

o<strong>de</strong>r per E-Mail unter<br />

liegenschaftsamt@dortmund.<strong>de</strong><br />

an das Amt für Liegenschaften –<br />

Immobilienentwicklung – sen<strong>de</strong>n.<br />

Wie geht es nach <strong>de</strong>r Bewerbung weiter?<br />

Interessieren Sie sich für ein in Planung<br />

befi ndliches Baugebiet, wird Ihre Bewerbung<br />

erst einmal schriftlich bestätigt.<br />

Über <strong>de</strong>n Stand <strong>de</strong>r Erschließungsarbeiten,<br />

die Festlegung <strong>de</strong>r Grundstückszahl, -größe<br />

und -kosten sowie die Bebaubarkeit und<br />

<strong>de</strong>n Beginn <strong>de</strong>s Grundstücksverkaufes<br />

wer<strong>de</strong>n Sie rechtzeitig informiert.<br />

Mit <strong>de</strong>r Rücksendung eines vom Amt für<br />

Liegenschaften – Immobilienentwicklung –<br />

beigefügten Begleitschreibens bekräftigen<br />

Sie Ihr Interesse am Grundstückskauf<br />

in diesem Baugebiet und sichern sich die<br />

Teilnahme am Vergabeverfahren.<br />

Wie wer<strong>de</strong>n die Grundstücke vergeben?<br />

Das Losverfahren entschei<strong>de</strong>t über die<br />

Zugriffsrechte auf die Grundstücke.<br />

In <strong>de</strong>r Regel bewerben sich mehrere<br />

Interessenten um ein Grundstück. Um eine<br />

objektive Vergabe <strong>de</strong>r Grundstücke zu<br />

garantieren, führte das Liegenschaftsamt<br />

das Losverfahren ein. Aus einer Lostrommel<br />

mit allen Bewerbernamen wer<strong>de</strong>n<br />

nacheinan<strong>de</strong>r die Kandidaten gezogen,<br />

die sich jeweils aus <strong>de</strong>m verbleiben<strong>de</strong>n<br />

Grundstücksbestand ihren Grund und Bo<strong>de</strong>n<br />

auswählen können. Wie die Erfahrungen<br />

<strong>de</strong>r vergangenen Jahre bestätigen,<br />

empfi n<strong>de</strong>n alle Beteiligten diese Metho<strong>de</strong><br />

als einen gerechten Weg.<br />

Das Datum <strong>de</strong>r Verlosung wird allen Bewerbern<br />

mit <strong>de</strong>r Zusendung <strong>de</strong>s Baugebiet-Exposés<br />

bekannt gegeben.<br />

Hat die Verlosung <strong>de</strong>r Zugriffsrechte in<br />

<strong>de</strong>m von Ihnen bevorzugten Baugebiet<br />

bereits stattgefun<strong>de</strong>n und sind nur ein<br />

Das Grundstück<br />

Teil <strong>de</strong>r Grundstücke vergeben wor<strong>de</strong>n,<br />

dann können Sie sich umgehend für eines<br />

<strong>de</strong>r noch verfügbaren Grundstücke entschei<strong>de</strong>n.<br />

Sobald Sie Ihre Wahl getroffen<br />

haben, wird das Grundstück ca. zwei Wochen<br />

auf Ihren Namen reserviert. In dieser<br />

Zeit können Sie die notwendigen Finanzierungsfragen<br />

klären und Vorgespräche<br />

mit Bauunternehmen führen.<br />

Wie lange bleibt „mein Grundstück“<br />

reserviert?<br />

Nach <strong>de</strong>r Verlosung stehen Ihnen ca.<br />

zwei Wochen zur Verfügung, die Sie zur<br />

Klärung <strong>de</strong>r Finanzierungsfragen und für<br />

Vorgespräche mit Architekten o<strong>de</strong>r Bauunternehmen<br />

nutzen können. In diesem<br />

Zeitraum ist das Grundstück kostenfrei auf<br />

Ihren Namen reserviert.<br />

Innerhalb dieser Frist können Sie Ihre<br />

Grundstücksreservierung auch noch ohne<br />

fi nanzielle Aufwendungen stornieren.<br />

Benötigen Sie für Ihre Abstimmungsgespräche<br />

mit <strong>de</strong>r Bank, <strong>de</strong>m Architekten<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Baufi rma mehr als zwei<br />

Wochen Zeit, so können Sie mit <strong>de</strong>m<br />

Amt für Liegenschaften – Immobilienentwicklung<br />

– einen kostenpfl ichtigen<br />

Reservierungsvertrag über maximal vier<br />

Monate abschließen. Die zu entrichten<strong>de</strong><br />

Reservierungsgebühr beträgt pro Monat<br />

0,5 Prozent <strong>de</strong>s Kaufpreises ohne Erschließungskosten.<br />

Nur bei Abschluss <strong>de</strong>s<br />

Kaufvertrages wird Ihnen diese Gebühr<br />

erstattet, d.h. auf <strong>de</strong>n Grundstückspreis<br />

angerechnet.<br />

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