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Bauen - Dortmund.de

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Da das bereinigte Jahreseinkommen zu<br />

Grun<strong>de</strong> gelegt wird, kann somit beispielsweise<br />

ein Vier-Personen-Arbeitnehmerhaushalt<br />

(Ehepaar mit zwei Kin<strong>de</strong>rn unter<br />

18 Jahren) mit einem Jahresbruttoeinkommen<br />

von rund 48.500,00 Euro zinsgünstige<br />

Baudarlehen in Höhe von insgesamt<br />

107.000,00 Euro und mit einem Jahresbruttoeinkommen<br />

von rund 67.000,00 €<br />

zinsgünstige Baudarlehen in Höhe von<br />

insgesamt 75.000,00 Euro erhalten.<br />

Für einige Personenkreise erhöht sich die<br />

Einkommensgrenze noch, weil bestimmte<br />

Freibeträge von <strong>de</strong>n erzielten Einkünften<br />

För<strong>de</strong>rfähiger<br />

Personenkreis<br />

Einkommensgrenze<br />

gemäß<br />

§ 13 WFNG<br />

NRW)<br />

abgezogen wer<strong>de</strong>n können (schwerbehin<strong>de</strong>rte<br />

Angehörige, junge Ehepaare,<br />

Alleinerziehen<strong>de</strong> u.s.w.).<br />

Wie hoch sind die Baudarlehen?<br />

Die Höhe <strong>de</strong>r Baudarlehen ist abhängig<br />

von <strong>de</strong>r Familiengröße und vom anzurechnen<strong>de</strong>n<br />

Jahreseinkommen. Die jeweilige<br />

Einkommensgrenze sowie die Höhe <strong>de</strong>s<br />

Darlehens können <strong>de</strong>r nachfolgen<strong>de</strong>n<br />

Tabelle entnommen wer<strong>de</strong>n.<br />

Haushalte mit min<strong>de</strong>stens einer erwachsenen Person und einem Kind<br />

o<strong>de</strong>r<br />

Haushalte mit min<strong>de</strong>stens einem schwerbehin<strong>de</strong>rten Angehörigen<br />

Typ A Typ B<br />

Unterschreiten <strong>de</strong>r<br />

Einkommensgrenze<br />

Überschreiten <strong>de</strong>r<br />

Einkommensgrenze<br />

um bis zu 40 %<br />

Grundpauschale<br />

65.000,00 € 45.000,00 €<br />

Kin<strong>de</strong>rbonus<br />

für je<strong>de</strong>s Kind<br />

5.000,00 € 5.000,00 €<br />

Stadtbonus 20.000,00 € 20.000,00 €<br />

Starterdarlehen<br />

12.000,00 € 0,00 €<br />

Das Baudarlehen wird in Höhe von 99,6<br />

Prozent ausgezahlt. Das Darlehen ist im<br />

Typ A zunächst zinslos, im Typ B anfänglich<br />

mit zwei Prozent zu verzinsen sowie<br />

mit einem Prozent zu tilgen. Darüber<br />

hinaus wird ein laufen<strong>de</strong>r jährlicher Verwaltungskostenbeitrag<br />

in Höhe von 0,5<br />

Prozent erhoben.<br />

Das Starterdarlehen für <strong>de</strong>n Typ A ist<br />

zunächst zinslos sowie mit fünf Prozent<br />

zu tilgen.<br />

Wann gilt eine Belastung als tragbar?<br />

Eine För<strong>de</strong>rung setzt voraus, dass die aus<br />

<strong>de</strong>m Bau bzw. Kauf resultieren<strong>de</strong> fi nanzielle<br />

Belastung die Existenzgrundlage <strong>de</strong>s<br />

Antragstellers und seiner Familie nicht<br />

gefähr<strong>de</strong>t. Nach Abzug aller laufen<strong>de</strong>n<br />

Kosten sollen zum Lebensunterhalt<br />

monatlich min<strong>de</strong>stens verbleiben (Min<strong>de</strong>strückbehalt):<br />

720,00 € für einen Einpersonenhaushalt,<br />

925,00 € für einen Zweipersonenhaushalt,<br />

235,00 € für je<strong>de</strong> weitere Person.<br />

Wo erhalte ich das Antragsformular?<br />

Im Internet-Portal <strong>de</strong>s Ministeriums für<br />

Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s NRW unter<br />

www.mbv.nrw.<strong>de</strong><br />

sowie <strong>de</strong>r Wohnungsbauför<strong>de</strong>rungsanstalt<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Nordrhein-Westfalen unter<br />

www.nrwbank.<strong>de</strong><br />

können Sie die Antragsformulare kostenlos<br />

herunterla<strong>de</strong>n. Hier erhalten Sie auch<br />

weiterführen<strong>de</strong>s Informationsmaterial zu<br />

einzelnen Fachthemen.<br />

Die För<strong>de</strong>rung<br />

Wer erteilt weitergehen<strong>de</strong> Auskünfte?<br />

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter <strong>de</strong>r<br />

Bewilligungsbehör<strong>de</strong>n beantworten Ihnen<br />

gern konkrete Fragen zur Wohnungsbauför<strong>de</strong>rung<br />

o<strong>de</strong>r informieren Sie über<br />

aktuelle För<strong>de</strong>rmöglichkeiten. Ob es sich<br />

um <strong>de</strong>n Erwerb vorhan<strong>de</strong>nen Wohneigentums<br />

o<strong>de</strong>r um die Mo<strong>de</strong>rnisierung von<br />

Wohnungen han<strong>de</strong>lt, Sie wer<strong>de</strong>n kompetent<br />

beraten.<br />

Zuständig für die För<strong>de</strong>rung von Bauvorhaben,<br />

die innerhalb <strong>de</strong>s <strong>Dortmund</strong>er<br />

Stadtgebietes errichtet wer<strong>de</strong>n sollen,<br />

ist das Amt für Wohnungswesen. Die<br />

Anschrift lautet:<br />

Stadt <strong>Dortmund</strong><br />

Amt für Wohnungswesen<br />

Südwall 2–4<br />

44122 <strong>Dortmund</strong><br />

Der Kun<strong>de</strong>nbereich Wohnungsbauför<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>s Amtes für Wohnungswesen kann<br />

unter <strong>de</strong>n Telefonnummern:<br />

(02 31) 50-2 39 18,<br />

(02 31) 50-2 39 20,<br />

(02 31) 50-2 39 21,<br />

(02 31) 50-2 39 23,<br />

(02 31) 50-2 39 24 o<strong>de</strong>r<br />

(02 31) 50-2 47 65 erreicht wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Öffnungszeiten sind<br />

montags von 7.30–15.00 Uhr<br />

dienstags von 7.30–12.00 Uhr<br />

donnerstags von 7.30–17.00 Uhr<br />

freitags von 7.30–12.00 Uhr<br />

Terminvereinbarungen außerhalb <strong>de</strong>r<br />

genannten Öffnungszeiten sind ebenfalls<br />

möglich.<br />

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