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(2) Eine Weiterveräußerung <strong>de</strong>s Grundstücks vor Durchführung <strong>de</strong>r Bebauung ist nur mit Zustimmung<br />
<strong>de</strong>r Verkäuferin zulässig.<br />
(3) Der Käufer ist verpfl ichtet, Beauftragten <strong>de</strong>r Stadt <strong>Dortmund</strong> die Begehung und Besichtigung <strong>de</strong>s<br />
Grundstücks und <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong> zu gestatten und alle, das Bauvorhaben betreffen<strong>de</strong>n, Auskünfte zu<br />
erteilen.<br />
§ 5<br />
Haftung<br />
(1) Ansprüche und Rechte <strong>de</strong>s Käufers wegen eines Sachmangels <strong>de</strong>s Grundstücks sind ausgeschlossen.<br />
Hiervon ausgenommen sind Ansprüche auf Scha<strong>de</strong>nsersatz aus <strong>de</strong>r Verletzung <strong>de</strong>s Lebens, <strong>de</strong>s<br />
Körpers o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Gesundheit, wenn die Verkäuferin die Pfl ichtverletzung zu vertreten hat, und auf<br />
Ersatz sonstiger Schä<strong>de</strong>n, die auf einer vorsätzlichen o<strong>de</strong>r grob fahrlässigen Pfl ichtverletzung <strong>de</strong>r<br />
Verkäuferin beruhen. Einer Pfl ichtverletzung <strong>de</strong>r Verkäuferin steht die ihres gesetzlichen Vertreters<br />
gleich.<br />
Die Verkäuferin verschafft <strong>de</strong>n verkauften Grundbesitz frei von im Grundbuch in Abteilung II und III<br />
eingetragenen Belastungen und Beschränkungen. Rechte und Belastungen, die zu ihrer Entstehung<br />
und ihrem Fortbestand <strong>de</strong>r Eintragung im Grundbuch nicht bedürfen, wer<strong>de</strong>n vom Käufer übernommen.<br />
Ansprüche <strong>de</strong>s Käufers wegen <strong>de</strong>s Vorhan<strong>de</strong>nseins- o<strong>de</strong>r Nichtvorhan<strong>de</strong>nseins solcher Rechte<br />
und Lasten sind ausgeschlossen. In etwa bestehen<strong>de</strong> Nutzungsverhältnisse tritt <strong>de</strong>r Käufer ein. Der<br />
Verkäuferin sind <strong>de</strong>rartige Rechte, Lasten und Nutzungsverhältnisse unbekannt. Der Notar hat auf die<br />
Be<strong>de</strong>utung dieser Regelung ausdrücklich hingewiesen und diese mit <strong>de</strong>n Vertragsparteien erörtert.<br />
(2) Für <strong>de</strong>n Fall, dass in <strong>de</strong>m verkauften Gelän<strong>de</strong> Kabel, Leitungen und Kanäle o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren Schutzstreifen<br />
liegen, <strong>de</strong>ren Bestand erhalten bleiben muss, verpfl ichtet sich <strong>de</strong>r Käufer, dies zu dul<strong>de</strong>n und durch<br />
Eintragung von Dienstbarkeiten im Grundbuch unentgeltlich dinglich sichern zu lassen.<br />
(3) Das Grundstück ist im Plan <strong>de</strong>r Altstandorte und Altablagerungen (Stand: September 2004) nicht<br />
gekennzeichnet.<br />
(4) Die Bauverpfl ichtung be<strong>de</strong>utet nicht, dass die Stadt <strong>Dortmund</strong> die tatsächliche und rechtliche Bebaubarkeit<br />
<strong>de</strong>s Grundstücks garantiert. Sie lässt die Befugnisse <strong>de</strong>r Stadt <strong>Dortmund</strong> in ihrer Eigenschaft<br />
als Bauaufsichtsbehör<strong>de</strong> zur Genehmigung o<strong>de</strong>r Ablehnung von Baugesuchen sowie ihre Planungshoheit,<br />
verbindliche, planungsrechtliche Feststellungen über die Nutzung <strong>de</strong>s verkauften Grundstücks<br />
zu treffen, unberührt.<br />
Sollte sich hiernach ergeben, dass das verkaufte Grundstück für <strong>de</strong>n vorgesehenen Zweck nicht<br />
bebaut wer<strong>de</strong>n kann, so hat <strong>de</strong>r Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehen<strong>de</strong><br />
Ansprüche, insbeson<strong>de</strong>re solche auf Scha<strong>de</strong>nsersatz statt <strong>de</strong>r Leistung o<strong>de</strong>r auf Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Kaufpreises<br />
stehen ihm nicht zu.<br />
§ 6<br />
Vertragsstrafe<br />
46 47<br />
Anlagen<br />
(1) Verstößt <strong>de</strong>r Käufer schuldhaft gegen die Bauverpfl ichtung (§ 4 Abs. 1) o<strong>de</strong>r das Veräußerungsverbot<br />
(§ 4 Abs. 2) so kann die Verkäuferin eine Vertragsstrafe (§§ 339 ff BGB) geltend machen.<br />
(2) Die Vertragsstrafe beträgt 5 % <strong>de</strong>r voraussichtlichen Objektkosten von 281.000,- €, also 14.050,- €.<br />
Sie ist nach entsprechen<strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung durch die Verkäuferin vom Käufer zu entrichten.<br />
§ 7<br />
För<strong>de</strong>rung<br />
(1) Die Stadt <strong>Dortmund</strong> gewährt Ersterwerbern städtischer Eigenheimgrundstücke mit im Haushalt<br />
leben<strong>de</strong>n Kin<strong>de</strong>rn, für die Kin<strong>de</strong>rgeld bezogen wird, eine För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Kaufpreises in Form eines<br />
zinslosen Darlehens mit einer Tilgung von 1 % jährlich, Laufzeit 15 Jahre, wenn das Familieneinkommen<br />
die Einkommensgrenze <strong>de</strong>s § 13 <strong>de</strong>s Gesetzes zur För<strong>de</strong>rung und Nutzung von Wohnraum<br />
für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) nicht (Typ A) bzw. nicht um mehr als 40 % (Typ B)<br />
übersteigt.<br />
Berechnungsgrundlage für <strong>de</strong>n Darlehensbetrag ist die Anzahl <strong>de</strong>r zum Haushalt gehören<strong>de</strong>n Kin<strong>de</strong>r,<br />
für die Kin<strong>de</strong>rgeld bezogen wird. Für je<strong>de</strong>s Kind kann ein Darlehensbetrag von 10.000,- € (Typ A)<br />
o<strong>de</strong>r 6.000,- € (Typ B) ausgezahlt wer<strong>de</strong>n. Der Höchstbetrag <strong>de</strong>s Darlehens beträgt im Typ A 40.000 €<br />
und im Typ B 24.000 €, in bei<strong>de</strong>n Fällen jedoch max. 80 % <strong>de</strong>s Grundstückswertes. Voraussetzung für<br />
die För<strong>de</strong>rung ist die Errichtung eines Hauses im Energiestandart „Energieeffi zienzhaus 70“.<br />
(2) Der Käufer kann bis spätestens 3 Monate nach Vertragsabschluss beim Stadtamt für Wohnungswesen<br />
<strong>de</strong>r Stadt <strong>Dortmund</strong> unter Vorlage <strong>de</strong>r Einkommensunterlagen <strong>de</strong>r letzten 12 Monate und eines<br />
Nachweises <strong>de</strong>r zum Haushalt gehören<strong>de</strong>n Kin<strong>de</strong>r einen Antrag auf Prüfung <strong>de</strong>r Voraussetzung<br />
zur Gewährung eines Darlehens nach <strong>de</strong>n jeweils gelten<strong>de</strong>n Richtlinien stellen. Nach Ablauf dieser<br />
Frist ist eine Darlehensgewährung ausgeschlossen. Auf die Bewilligung eines Darlehens besteht kein<br />
Rechtsanspruch. Die För<strong>de</strong>rgel<strong>de</strong>r sind nur in begrenzter Höhe vorhan<strong>de</strong>n. Es gelten die jeweiligen<br />
Richtlinien <strong>de</strong>s Rates über die Eigenheimför<strong>de</strong>rung.<br />
(3) Im Falle <strong>de</strong>r Darlehensgewährung ist <strong>de</strong>r Käufer verpfl ichtet, das evtl. gewährte Darlehen zuzüglich<br />
6 % Jahreszinsen vom Tage <strong>de</strong>r Darlehensgewährung an die Verkäuferin vorzeitig in einer Summe<br />
zurückzuzahlen, falls er innerhalb von 15 Jahren vom Tage <strong>de</strong>s Eigentumsüberganges an gerechnet<br />
• das Eigenheim von vornherein gar nicht selbst bezieht o<strong>de</strong>r<br />
• das Eigenheim zwar zunächst selbst bezieht, anschließend aber vermietet o<strong>de</strong>r<br />
• durch Aus- o<strong>de</strong>r Anbau o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rweitig das Eigenheim in ein Mehrfamilienhaus umwan<strong>de</strong>lt o<strong>de</strong>r<br />
• Wohnungs- o<strong>de</strong>r Teileigentum begrün<strong>de</strong>t o<strong>de</strong>r<br />
• das Grundstück o<strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong> ganz o<strong>de</strong>r teilweise gewerblich nutzt o<strong>de</strong>r nutzen lässt o<strong>de</strong>r<br />
• das Grundstück verkauft o<strong>de</strong>r<br />
• wenn innerhalb von 15 Jahren vom Tage <strong>de</strong>r Eigentumsübertragung an gerechnet die Zwangs-<br />
verwaltung o<strong>de</strong>r Zwangsversteigerung <strong>de</strong>s Grundstücks durchgeführt wird.