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Praktiker-Erfahrungsaustausch im Rahmen der Evaluierung des ...

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Uwe Bruhns<br />

Stellvertreten<strong>der</strong> Leiter <strong>der</strong> Auslän<strong>der</strong>behörde Hamburg<br />

Freie und Hansestadt Hamburg<br />

Behörde für Inneres<br />

Einwohner-Zentralamt<br />

Abteilung für Auslän<strong>der</strong>angelegenheiten<br />

Amsinckstr. 28<br />

20097 Hamburg<br />

<strong>Praktiker</strong>-<strong>Erfahrungsaustausch</strong><br />

Im <strong>Rahmen</strong> <strong>der</strong> Evaluation <strong>des</strong> Zuwan<strong>der</strong>ungsgesetzes<br />

am 30. und 31. März 2006 <strong>im</strong> Bun<strong>des</strong>haus<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

Statement zum 1. Thema: Arbeitsmigration<br />

ich danke zunächst für die Einladung und die Möglichkeit, aus <strong>der</strong> Praxis <strong>der</strong> Anwendung <strong>der</strong><br />

mit dem Zuwan<strong>der</strong>ungsgesetz geschaffenen neuen Rechtslage zu berichten.<br />

Das Auslän<strong>der</strong>recht ist mit <strong>der</strong> stetigen Zuwan<strong>der</strong>ung in die Bun<strong>des</strong>republik Deutschland und<br />

<strong>der</strong> zunehmenden Einbindung in das Gemeinschaftsrecht zu einem komplexen Rechtsgebiet<br />

geworden, das in die Lebensverhältnisse von gut 15 % <strong>der</strong> Wohnbevölkerung, wenn<br />

auch in unterschiedlicher Qualität und Reichweite, hineinwirkt.<br />

Da <strong>der</strong> größte Teil <strong>der</strong> hier aufhältigen Auslän<strong>der</strong>innen und Auslän<strong>der</strong> seinen Lebensunterhalt<br />

durch Erwerbstätigkeit bestreitet o<strong>der</strong> dies jedenfalls anstrebt, sind die Regelungen, die<br />

das Zuwan<strong>der</strong>ungsgesetz für diesen Bereich <strong>des</strong> Aufenthaltsrechts eingeführt hat, von beson<strong>der</strong>er<br />

praktischer Bedeutung.<br />

Wie bei vielen Gesetzen, die einen großen Bereich neu regeln, haben sich auch be<strong>im</strong> Zuwan<strong>der</strong>ungsgesetz<br />

viele Detailfragen ergeben, die bereits in seiner Entstehungsphase auch<br />

unter Beteiligung <strong>der</strong> Praxis diskutiert wurden. Viele Fragen sind aber auch erst in <strong>der</strong> praktischen<br />

Anwendung zutage getreten.<br />

In einem solchen Kurzbeitrag, wie er hier erwartet wird, kann die ganze Bandbreite <strong>der</strong> noch<br />

offenen Fragen naturgemäß nicht dargestellt, geschweige denn hinreichend erörtert werden.<br />

Es muss <strong>des</strong>halb eine Beschränkung auf einige wesentliche Aspekte erfolgen, <strong>der</strong> Mangel<br />

an Vollständigkeit hingenommen werden. Bei <strong>der</strong> Erstellung meines Beitrags habe ich mich<br />

vor allem von den Erfahrungen leiten lassen, die aus <strong>der</strong> Betreuung von etwa 270.000 Auslän<strong>der</strong>innen<br />

und Auslän<strong>der</strong>n durch die Auslän<strong>der</strong>behörde eines Stadtstaates erwachsen<br />

sind.<br />

Generell wird von den Anwen<strong>der</strong>n positiv bewertet die Glie<strong>der</strong>ung vor allem <strong>des</strong> Aufenthaltsgesetzes<br />

in allgemeine Erteilungsvoraussetzungen und Spezifikationen für best<strong>im</strong>mte Aufenthaltszwecke.

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