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Praktiker-Erfahrungsaustausch im Rahmen der Evaluierung des ...

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II. Gesamteinschätzung<br />

Berlin, 21. März 2006<br />

Angesichts <strong>der</strong> relativ geringen Einstellungsmöglichkeiten <strong>der</strong> Unternehmen kam <strong>im</strong> Jahr 2005 –<br />

wie die Rückmeldungen <strong>der</strong> IHKs belegen – <strong>der</strong> Beschäftigung zusätzlicher ausländischer Arbeitnehmer<br />

insgesamt ein tendenziell geringerer Stellenwert zu. Als Folge <strong>der</strong> dreijährigen Stagnation<br />

spielte 2005 auch das Thema Arbeitskräftemangel eine weniger bedeutende Rolle als noch <strong>im</strong> Jahr<br />

2001 (vgl. Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Ruhe vor dem Sturm, Ergebnisse<br />

einer DIHK-Unternehmensbefragung, Berlin, 2005, als Anlage beigefügt). Dass sich die Situation<br />

aus Sicht <strong>der</strong> Wirtschaft etwas entspannt hat, darf aber zum einen nicht darüber hinwegtäuschen,<br />

dass beispielsweise Betriebe aus den Bereichen Pharmazie, Maschinenbau, Medizin- und Elektrotechnik,<br />

aber auch Zeitarbeitsunternehmen teilweise erhebliche Schwierigkeiten haben, ihre offenen<br />

Stellen zu besetzen. Zum an<strong>der</strong>en dürfte sich <strong>der</strong> Fachkräftemangel mit weiterem Anziehen <strong>der</strong><br />

Konjunktur und <strong>im</strong> Zuge <strong>des</strong> demografischen Wandels verschärfen und auf weitere Branchen ausdehnen.<br />

Umso wichtiger ist es daher, dieser Entwicklung auch durch den unbürokratischen und<br />

problemlosen Einsatz ausländischer Arbeitnehmer begegnen zu können.<br />

Die Möglichkeiten, die das Zuwan<strong>der</strong>ungsgesetz den Unternehmen zur Deckung ihres Bedarfs an<br />

ausländischen Fachkräften bietet, werden dabei von den IHKs größtenteils als nicht ausreichend<br />

betrachtet. Bemängelt wird insbeson<strong>der</strong>e, dass <strong>im</strong> Zuwan<strong>der</strong>ungsgesetz <strong>der</strong> Anwerbestopp <strong>im</strong><br />

Grundsatz aufrechterhalten und die Auslän<strong>der</strong>beschäftigung weiterhin als Verbot mit Erlaubnisvorbehalt<br />

ausgestaltet wurde – mit den damit verbundenen bürokratischen Konsequenzen und<br />

Rechtsunsicherheiten für alle Beteiligten. Es sollte daher überprüft werden, ob mittelfristig nicht vom<br />

Grundsatz <strong>des</strong> Anwerbestopps abgerückt wird, um so den Einsatz ausländischer Fachkräfte generell<br />

zu erleichtern.<br />

Der <strong>im</strong> Zuwan<strong>der</strong>ungsgesetz angelegte neue Verfahrensablauf – Auslän<strong>der</strong>ämter als einzige Anlaufstelle<br />

(„one-stop-shop“) – ist zwar theoretisch sinnvoll, führt aber in <strong>der</strong> Praxis nicht <strong>im</strong>mer zu<br />

Erleichterungen. Die Abläufe seien – so die Einschätzung einiger IHKs – we<strong>der</strong> standardisiert noch<br />

automatisiert, was oftmals zu Missverständnissen und Zeitverlusten führt. Hinzu kommt, dass für<br />

die Unternehmen, die eine ausländische Fachkraft suchen, <strong>der</strong> Dialog mit den Arbeitsagenturen<br />

häufig wichtiger wäre als mit den Auslän<strong>der</strong>behörden, ein direkter Kontakt mit den Agenturen <strong>im</strong><br />

Ablauf aber nicht mehr vorgesehen ist. Auslän<strong>der</strong> berichten ihrerseits davon, dass sie von den Auslän<strong>der</strong>behörden<br />

weiterhin zu den Agenturen für Arbeit gesandt werden, um Fragen <strong>im</strong> Zusammen-<br />

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