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Stenografischer Bericht - Deutscher Bundestag

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 16. Wahlperiode – 173. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2008 18519<br />

(A)<br />

dann gezeigt, dass sich der Verteilungsschlüssel an den<br />

tatsächlichen Kosten der Unterkunft orientieren müsste.<br />

die Vermischung von Kostenträgern bei Sozialstaatsausgaben<br />

weiter verschlimmert. Daher lehne ich das Gesetz<br />

ab.<br />

(C)<br />

(B)<br />

Anlage 4<br />

Erklärungen nach § 31 GO<br />

zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung<br />

zu dem Gesetz zur Neuregelung des<br />

Wohngeldrechts und zur Änderung anderer<br />

wohnungsrechtlicher Vorschriften (Tagesordnungspunkt<br />

39 b)<br />

Ulrike Flach (FDP): Es ist aus meiner Sicht nicht akzeptabel,<br />

dass das Gesetz zur Entfristung der Regelung<br />

zur Fortschreibung der Höhe der Bundesbeteiligung an<br />

den Kosten der Unterkunft nach § 46 SGB II ohne ausführliche<br />

parlamentarische Beratung und Diskussion<br />

binnen Wochenfrist durchgewinkt werden soll.<br />

Als Berechnungsgrundlage für die Höhe des Bundeszuschusses<br />

lediglich die Zahl der Bedarfsgemeinschaften<br />

zugrunde zu legen, greift meines Erachtens zu kurz.<br />

Die Einbeziehung der tatsächlichen Kosten zur Berechnung<br />

des Bundeszuschusses wird damit verhindert. Ich<br />

befürchte, dass die Kommunen durch steigende Energieund<br />

Nebenkosten für Wohnung und Unterkunft in Zukunft<br />

stärker belastet werden und das Risiko hierfür tragen.<br />

Insgesamt sind die finanziellen Risiken des Gesetzes<br />

derzeit für keine Gebietskörperschaft absehbar.<br />

Diese gesetzliche Regelung wurde übers Knie gebrochen.<br />

Ich denke, dass man mit einer ausführlicheren Beratung<br />

des Themas zu einem anderen Ergebnis gekommen<br />

wäre. Ich werde das Gesetz deshalb ablehnen.<br />

Otto Fricke (FDP): Das Vorgehen zur Beschlussfassung<br />

über diesen Gesetzentwurf mag formal verfassungsrechtlichen<br />

Anforderungen gerade noch genügen.<br />

Letztlich wird jedoch der <strong>Bundestag</strong> als Gesetzgeber nur<br />

noch zum Vollstreckungsorgan parteipolitischer Absprachen<br />

von Bund und Ländern.<br />

Es ist aus meiner Sicht nicht akzeptabel, dass das Gesetz<br />

zur Entfristung der Regelung zur Fortschreibung der<br />

Höhe der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft<br />

nach § 46 SGB II ohne ausführliche parlamentarische<br />

Beratung und Diskussion binnen Wochenfrist durchgewinkt<br />

werden soll.<br />

Als Berechnungsgrundlage für die Höhe des Bundeszuschusses<br />

lediglich die Zahl der Bedarfsgemeinschaften<br />

zugrunde zu legen, greift meines Erachtens zu kurz.<br />

Die Einbeziehung der tatsächlichen Kosten zur Berechnung<br />

des Bundeszuschusses wird damit verhindert. Insgesamt<br />

sind die finanziellen Risiken des Gesetzes derzeit<br />

für keine Gebietskörperschaft absehbar.<br />

Diese gesetzliche Regelung wurde übers Knie gebrochen.<br />

Ich denke, dass man mit einer ausführlicheren Beratung<br />

des Themas zu einem besseren Ergebnis gekommen<br />

wäre. Die Belastungen für den Bundeshaushalt<br />

werden dadurch in Zukunft noch unabwägbarer. Eine vernünftige<br />

Finanzplanung wird weiter verunmöglicht und<br />

Jürgen Koppelin (FDP): Es ist aus meiner Sicht<br />

nicht akzeptabel, dass das Gesetz zur Entfristung der Regelung<br />

zur Fortschreibung der Höhe der Bundesbeteiligung<br />

an den Kosten der Unterkunft nach § 46 SGB II<br />

ohne ausführliche parlamentarische Beratung und Diskussion<br />

binnen Wochenfrist durchgewinkt werden soll.<br />

Als Berechnungsgrundlage für die Höhe des Bundeszuschusses<br />

lediglich die Zahl der Bedarfsgemeinschaften<br />

zugrunde zu legen, greift meines Erachtens zu kurz.<br />

Die Einbeziehung der tatsächlichen Kosten zur Berechnung<br />

des Bundeszuschusses wird damit verhindert. Ich<br />

befürchte, dass die Kommunen durch steigende Energieund<br />

Nebenkosten für Wohnung und Unterkunft in Zukunft<br />

stärker belastet werden und das Risiko hierfür tragen.<br />

Insgesamt sind die finanziellen Risiken des Gesetzes<br />

derzeit für keine Gebietskörperschaft absehbar.<br />

Diese gesetzliche Regelung wurde übers Knie gebrochen.<br />

Ich denke, dass man mit einer ausführlicheren Beratung<br />

des Themas zu einem anderen Ergebnis gekommen<br />

wäre. Ich werde das Gesetz deshalb ablehnen.<br />

Volker Kröning (SPD): Mit Bedauern kann ich der<br />

Empfehlung, obgleich ich der Änderung des Wohngeldrechts<br />

zustimme, aus rechtlichen Gründen nicht zustimmen.<br />

Meine Bedenken gehen aus einer schriftlichen Anfrage<br />

an die Bundesregierung im Juni 2008 hervor; sie<br />

werden durch die Antwort der Bundesregierung vom<br />

26. Juni 2008 nicht ausgeräumt, Arbeitsnummer 6/147.<br />

Gegenstand des Vermittlungsverfahrens und des zugrundeliegenden<br />

Gesetzgebungsverfahrens war der Gesetzentwurf<br />

auf <strong>Bundestag</strong>sdrucksache 16/6542, den die<br />

Antwort zitiert, nicht; dies ergibt sich bereits aus der<br />

Bezugnahme der Beschlussempfehlung allein auf den<br />

Gesetzentwurf auf <strong>Bundestag</strong>sdrucksache 16/6543.<br />

Die Ausdehnung des Gegenstandes der Gesetzgebung<br />

durch den Vermittlungsausschuss wird nicht durch „inhaltliche<br />

und zeitliche Zusammenhänge zweier Gesetzgebungsverfahren“<br />

gerechtfertigt, wie die Antwort der<br />

Bundesregierung sagt. Die Antwort geht mit keinem<br />

Wort auf die verfassungsrechtlichen Anforderungen an<br />

die Rechtmäßigkeit eines Vermittlungsverfahrens ein,<br />

die das Bundesverfassungsgericht zuletzt am 15. Januar<br />

2008 gestellt hat. Nebenbei: nach Einleitung der beiden<br />

Gesetzgebungsverfahren, jedoch vor der abschließenden<br />

Befassung der Ausschüsse des Deutschen <strong>Bundestag</strong>s.<br />

Nicht nur formal, sondern auch inhaltlich geht die<br />

Antwort der Bundesregierung fehl: Der zweiten Beschlussempfehlung<br />

und dem zweiten <strong>Bericht</strong> des Ausschusses<br />

für Verkehr-, Bau und Stadtentwicklung, auf<br />

den sich die Antwort bezieht, liegt ebenfalls nur der Gesetzentwurf<br />

auf Drucksache 16/6543 zugrunde, ebenso<br />

dem <strong>Bericht</strong> des Haushaltsausschusses nach § 96 der Ge-<br />

(D)

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