Stenografischer Bericht - Deutscher Bundestag
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 16. Wahlperiode – 173. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2008 18519<br />
(A)<br />
dann gezeigt, dass sich der Verteilungsschlüssel an den<br />
tatsächlichen Kosten der Unterkunft orientieren müsste.<br />
die Vermischung von Kostenträgern bei Sozialstaatsausgaben<br />
weiter verschlimmert. Daher lehne ich das Gesetz<br />
ab.<br />
(C)<br />
(B)<br />
Anlage 4<br />
Erklärungen nach § 31 GO<br />
zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung<br />
zu dem Gesetz zur Neuregelung des<br />
Wohngeldrechts und zur Änderung anderer<br />
wohnungsrechtlicher Vorschriften (Tagesordnungspunkt<br />
39 b)<br />
Ulrike Flach (FDP): Es ist aus meiner Sicht nicht akzeptabel,<br />
dass das Gesetz zur Entfristung der Regelung<br />
zur Fortschreibung der Höhe der Bundesbeteiligung an<br />
den Kosten der Unterkunft nach § 46 SGB II ohne ausführliche<br />
parlamentarische Beratung und Diskussion<br />
binnen Wochenfrist durchgewinkt werden soll.<br />
Als Berechnungsgrundlage für die Höhe des Bundeszuschusses<br />
lediglich die Zahl der Bedarfsgemeinschaften<br />
zugrunde zu legen, greift meines Erachtens zu kurz.<br />
Die Einbeziehung der tatsächlichen Kosten zur Berechnung<br />
des Bundeszuschusses wird damit verhindert. Ich<br />
befürchte, dass die Kommunen durch steigende Energieund<br />
Nebenkosten für Wohnung und Unterkunft in Zukunft<br />
stärker belastet werden und das Risiko hierfür tragen.<br />
Insgesamt sind die finanziellen Risiken des Gesetzes<br />
derzeit für keine Gebietskörperschaft absehbar.<br />
Diese gesetzliche Regelung wurde übers Knie gebrochen.<br />
Ich denke, dass man mit einer ausführlicheren Beratung<br />
des Themas zu einem anderen Ergebnis gekommen<br />
wäre. Ich werde das Gesetz deshalb ablehnen.<br />
Otto Fricke (FDP): Das Vorgehen zur Beschlussfassung<br />
über diesen Gesetzentwurf mag formal verfassungsrechtlichen<br />
Anforderungen gerade noch genügen.<br />
Letztlich wird jedoch der <strong>Bundestag</strong> als Gesetzgeber nur<br />
noch zum Vollstreckungsorgan parteipolitischer Absprachen<br />
von Bund und Ländern.<br />
Es ist aus meiner Sicht nicht akzeptabel, dass das Gesetz<br />
zur Entfristung der Regelung zur Fortschreibung der<br />
Höhe der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft<br />
nach § 46 SGB II ohne ausführliche parlamentarische<br />
Beratung und Diskussion binnen Wochenfrist durchgewinkt<br />
werden soll.<br />
Als Berechnungsgrundlage für die Höhe des Bundeszuschusses<br />
lediglich die Zahl der Bedarfsgemeinschaften<br />
zugrunde zu legen, greift meines Erachtens zu kurz.<br />
Die Einbeziehung der tatsächlichen Kosten zur Berechnung<br />
des Bundeszuschusses wird damit verhindert. Insgesamt<br />
sind die finanziellen Risiken des Gesetzes derzeit<br />
für keine Gebietskörperschaft absehbar.<br />
Diese gesetzliche Regelung wurde übers Knie gebrochen.<br />
Ich denke, dass man mit einer ausführlicheren Beratung<br />
des Themas zu einem besseren Ergebnis gekommen<br />
wäre. Die Belastungen für den Bundeshaushalt<br />
werden dadurch in Zukunft noch unabwägbarer. Eine vernünftige<br />
Finanzplanung wird weiter verunmöglicht und<br />
Jürgen Koppelin (FDP): Es ist aus meiner Sicht<br />
nicht akzeptabel, dass das Gesetz zur Entfristung der Regelung<br />
zur Fortschreibung der Höhe der Bundesbeteiligung<br />
an den Kosten der Unterkunft nach § 46 SGB II<br />
ohne ausführliche parlamentarische Beratung und Diskussion<br />
binnen Wochenfrist durchgewinkt werden soll.<br />
Als Berechnungsgrundlage für die Höhe des Bundeszuschusses<br />
lediglich die Zahl der Bedarfsgemeinschaften<br />
zugrunde zu legen, greift meines Erachtens zu kurz.<br />
Die Einbeziehung der tatsächlichen Kosten zur Berechnung<br />
des Bundeszuschusses wird damit verhindert. Ich<br />
befürchte, dass die Kommunen durch steigende Energieund<br />
Nebenkosten für Wohnung und Unterkunft in Zukunft<br />
stärker belastet werden und das Risiko hierfür tragen.<br />
Insgesamt sind die finanziellen Risiken des Gesetzes<br />
derzeit für keine Gebietskörperschaft absehbar.<br />
Diese gesetzliche Regelung wurde übers Knie gebrochen.<br />
Ich denke, dass man mit einer ausführlicheren Beratung<br />
des Themas zu einem anderen Ergebnis gekommen<br />
wäre. Ich werde das Gesetz deshalb ablehnen.<br />
Volker Kröning (SPD): Mit Bedauern kann ich der<br />
Empfehlung, obgleich ich der Änderung des Wohngeldrechts<br />
zustimme, aus rechtlichen Gründen nicht zustimmen.<br />
Meine Bedenken gehen aus einer schriftlichen Anfrage<br />
an die Bundesregierung im Juni 2008 hervor; sie<br />
werden durch die Antwort der Bundesregierung vom<br />
26. Juni 2008 nicht ausgeräumt, Arbeitsnummer 6/147.<br />
Gegenstand des Vermittlungsverfahrens und des zugrundeliegenden<br />
Gesetzgebungsverfahrens war der Gesetzentwurf<br />
auf <strong>Bundestag</strong>sdrucksache 16/6542, den die<br />
Antwort zitiert, nicht; dies ergibt sich bereits aus der<br />
Bezugnahme der Beschlussempfehlung allein auf den<br />
Gesetzentwurf auf <strong>Bundestag</strong>sdrucksache 16/6543.<br />
Die Ausdehnung des Gegenstandes der Gesetzgebung<br />
durch den Vermittlungsausschuss wird nicht durch „inhaltliche<br />
und zeitliche Zusammenhänge zweier Gesetzgebungsverfahren“<br />
gerechtfertigt, wie die Antwort der<br />
Bundesregierung sagt. Die Antwort geht mit keinem<br />
Wort auf die verfassungsrechtlichen Anforderungen an<br />
die Rechtmäßigkeit eines Vermittlungsverfahrens ein,<br />
die das Bundesverfassungsgericht zuletzt am 15. Januar<br />
2008 gestellt hat. Nebenbei: nach Einleitung der beiden<br />
Gesetzgebungsverfahren, jedoch vor der abschließenden<br />
Befassung der Ausschüsse des Deutschen <strong>Bundestag</strong>s.<br />
Nicht nur formal, sondern auch inhaltlich geht die<br />
Antwort der Bundesregierung fehl: Der zweiten Beschlussempfehlung<br />
und dem zweiten <strong>Bericht</strong> des Ausschusses<br />
für Verkehr-, Bau und Stadtentwicklung, auf<br />
den sich die Antwort bezieht, liegt ebenfalls nur der Gesetzentwurf<br />
auf Drucksache 16/6543 zugrunde, ebenso<br />
dem <strong>Bericht</strong> des Haushaltsausschusses nach § 96 der Ge-<br />
(D)