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Stenografischer Bericht - Deutscher Bundestag

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18532 <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 16. Wahlperiode – 173. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2008<br />

(A)<br />

(B)<br />

unsere parlamentarischen Bemühungen ins Leere. Unser<br />

gemeinsamer Antrag könnte daher auch einen Impuls<br />

liefern für einen verstärkten interparlamentarischen Dialog.<br />

Den Kolleginnen und Kollegen von CDU/CSU und<br />

Grünen, die zum Gelingen des Antrages maßgeblich beigetragen<br />

haben, danke ich herzlich. Dass der Deutsche<br />

<strong>Bundestag</strong> seine europapolitische Mitwirkungspflicht<br />

verantwortungs- und selbstbewusst zu nutzen weiß, belegt<br />

unsere gemeinsame Initiative.<br />

Markus Löning (FDP): Als wir in den Jahren 2006<br />

und 2007 hier im <strong>Bundestag</strong> über die Grundrechteagentur<br />

diskutiert haben, waren wir uns einig, dass eine Entscheidung<br />

über Schaffung, Sitz und Größe von EU-<br />

Agenturen hinter verschlossenen Türen und ohne parlamentarische<br />

Kontrolle nicht mehr vorkommen soll. Die<br />

Bundesregierung hatte damals im Europäischen Rat eine<br />

– zunächst informelle – Zusage zu einem bestimmten institutionellen<br />

Paket gemacht und benutzte anschließend<br />

diese Zusage als Argument gegenüber den gewählten<br />

Vertretern des Volkes, warum sie nicht mitreden können.<br />

Es gab damals einen fraktionsübergreifenden Konsens,<br />

dass die Grundrechteagentur wenn überhaupt, dann<br />

zumindest nicht in der ursprünglich geplanten Größe<br />

eingerichtet werden sollte. Es gab sehr ernste Bedenken<br />

hinsichtlich der gerichtlichen und parlamentarischen<br />

Kontrolle der Agentur. Dennoch konnte der <strong>Bundestag</strong><br />

letztlich nichts ausrichten. Die Agentur wurde gegründet.<br />

Die Planstellen wurden geschaffen. Das Budget<br />

wurde genehmigt. Dies war ein Beispiel dafür, wie es<br />

nicht laufen soll und auch nicht laufen darf. Die Bundesregierung<br />

sollte den <strong>Bundestag</strong> künftig in vollem Umfang<br />

einbeziehen, bevor sie derartige Zusagen macht.<br />

Dies war das Ziel unseres Antrags. Der Entschließungsantrag<br />

von CDU/CSU, SPD und Grünen, der sicher viele<br />

richtige und wichtige Punkte enthält, bleibt demgegenüber<br />

in dieser einen Frage hinter den Vorstellungen der<br />

FDP zurück. Leider, kann ich da nur sagen, denn aus<br />

Parlamentssicht ist dies die eigentlich entscheidende<br />

Frage, und das wissen Sie auch selbst.<br />

Ich will noch einmal klarstellen, dass wir hier keine<br />

blinde Fundamentalopposition betreiben: Es gibt durchaus<br />

sinnvolle Aufgaben für Agenturen. Auch in Deutschland<br />

lagern wir manche Aufgaben in Anstalten, wie zum<br />

Beispiel die Bundesanstalt für Materialforschung oder das<br />

Robert-Koch-Institut, aus. Die EU-Agentur zur Umsetzung<br />

der Chemikalienrichtlinie war sicher eine sinnvolle<br />

Gründung, denn sie bündelt sehr spezifischen Sachverstand<br />

und ist der eine Ansprechpartner für die betroffene<br />

Wirtschaft. Ich verstehe nicht, warum die Bundesregierung<br />

bei solch sinnvollen Gründungen Angst vor dem<br />

Deutschen <strong>Bundestag</strong> hat. Es stärkt doch auch die Position<br />

der Bundesregierung, wenn die Sinnhaftigkeit einer<br />

Agentur in der Debatte mit den Abgeordneten Bestand<br />

hat.<br />

Aber wir wollen, dass vor einer Zusage die Zustimmung<br />

des <strong>Bundestag</strong>es eingeholt wird, und wir wollen,<br />

dass es vor der Errichtung einer Agentur ein transparentes<br />

Verfahren gibt. Der <strong>Bundestag</strong> muss in einem geordneten<br />

Verfahren einbezogen werden. Die Mitteilung,<br />

dass man den <strong>Bundestag</strong> natürlich gerne informiere, die<br />

Entscheidung aber längst gefallen sei, ist ein Schlag ins<br />

Gesicht der Parlamentarier. Wir wollen ein geordnetes<br />

Verfahren, bei dem der EU-Ausschuss, betroffene Fachausschüsse<br />

und gegebenenfalls das Plenum Gelegenheit<br />

zur Stellungsnahme bekommen, bevor die Entscheidung<br />

über die Errichtung endgültig fällt. Die Prinzipien von<br />

Rechtsstaat und Demokratie gehören zur gemeinsamen<br />

Wertegrundlage der EU. Sie müssen in allen Aspekten<br />

des Handelns der EU berücksichtigt werden.<br />

Auch kann es nicht sein, dass für jede EU-Agentur ein<br />

neuer Rechtsweg beschlossen werden muss, und es kann<br />

erst recht nicht sein, dass nicht sichergestellt ist, dass es<br />

für die Bürgerinnen und Bürger immer einen Rechtsweg<br />

gibt. Hoheitliche Akte der Agenturen können schwerwiegende<br />

Eingriffe in Rechte von Personen oder Unternehmen<br />

darstellen. Jeder betroffene Bürger, jedes betroffene<br />

Unternehmen muss alle Akte von EU-Agenturen<br />

rechtlich überprüfen lassen können. Es ist nach unserem<br />

Rechtsstaatsverständnis schlicht inakzeptabel, wenn der<br />

Rechtsweg nicht klar – oder noch schlimmer – nicht vorhanden<br />

ist. Die Freien Demokraten fordern daher eine<br />

Rechtswegegarantie für alle Bürgerinnen und Bürger gegenüber<br />

allen EU-Agenturen.<br />

Genauso wichtig ist die demokratische Kontrolle.<br />

Dies betrifft die Budgets, den Haushaltsvollzug und bei<br />

einigen Agenturen die inhaltliche Arbeit. Der Haushaltskontrollausschuss<br />

des Europäischen Parlamentes verweigert<br />

zurzeit wegen einer Reihe von ungeklärten Fragen<br />

einigen Agenturen die Entlastung. Ich kann die<br />

Kollegen im EP nur bestärken, ihre Rechte wahrzunehmen<br />

und im Sinne der europäischen Steuerzahler auf einem<br />

transparenten und ordentlichen Haushaltsvollzug zu<br />

bestehen. Es gibt aber noch einen weiteren Aspekt der<br />

demokratischen Kontrolle. Die Agentur für Grundrechte<br />

oder die Agentur für Gleichstellungsfragen werden gutachterlich<br />

tätig sein. Sie werden Stellungnahmen auf<br />

Anfrage oder aus eigenem Antrieb erarbeiten und verbreiten.<br />

Damit sind sie Teilnehmer einer öffentlichen politischen<br />

oder juristischen Debatte. Wer legitimiert sie<br />

dazu? Sie sind weder unabhängige Gerichte, die das<br />

Recht auslegen und durchsetzen, noch gewählte Vertreter<br />

des Volkes, die der Kontrolle durch Wahl unterliegen.<br />

Dies widerspricht dem Prinzip der Gewaltenteilung in<br />

einem demokratischen Rechtsstaat. Es muss hier eine<br />

klare Zuordnung geben. Auch dies stellen wir daher mit<br />

unserem Antrag klar: Alle Agenturen müssen der vollen<br />

parlamentarischen Kontrolle unterworfen sein.<br />

Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU/CSU,<br />

SPD und Grünen, aus Ihren nachdenklichen Mienen lese<br />

ich, dass Sie selbst gerne weitergegangen wären, als Sie<br />

das in Ihrer Beschlussempfehlung, die ja nicht falsch,<br />

aber eben halbherzig ist, zum Ausdruck gebracht haben.<br />

Es wäre ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Deutschen<br />

<strong>Bundestag</strong>es in EU-Fragen gewesen, wenn Sie<br />

den Mut aufgebracht hätten, Ihren bei den Diskussionen<br />

über die Grundrechteagentur geäußerten Überzeugungen<br />

Folge zu leisten. Sie hätten nur unserem Antrag zustimmen<br />

müssen. Diese Chance haben Sie verpasst.<br />

(C)<br />

(D)

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