Vortrags- und Diskussionsveranstaltung der Handwerkskammer ...
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• - Entgeltmöglichkeiten<br />
• - Einmalzahlung: Verkaufspreis mit Gewinnrealisierung (Betriebsaufgabe, -Veräußerung)<br />
• - Rentenzahlung:<br />
• - lebenslange Leibrente / Versorgungsleistungen: keine Gewinnrealisierung<br />
- Son<strong>der</strong>ausgabenabzug bzw. sonstige Einkünfte<br />
- Zeitrenten: gelten als (Teil-)entgelt<br />
- Betriebsverpachtung: keine Gewinnrealisierung, Betriebsaufgabe muss erklärt werden<br />
- bei einer Gewinnrealisierung:<br />
Betriebsaufgabe, -Veräußerung<br />
- alle wesentlichen Betriebsgr<strong>und</strong>lagen entnehmen o<strong>der</strong> veräußern<br />
- Freibetrag von 45.000 € bei einem Gewinn bis 136.000 €, danach erfolgt eine Abstufung des Freibetrages<br />
- ab einem Gewinn von 181.000 € entfällt <strong>der</strong> Freibetrag<br />
- Vorrausetzung: älter als 55 Jahre o<strong>der</strong> dauernd berufsunfähig<br />
- nur einmalig im Leben ansetzbar<br />
- außerordentliche Einkünfte: ermäßigter Steuersatz (bei älter als 55 Jahre o<strong>der</strong> dauernd berufsunfähig) o<strong>der</strong> Fünftel-Regelung (§ 34 EStG)