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Zukunft der IFRS in Europa

Die International Financial Reporting Standards (IFRS) sind seit Verabschiedung der IAS-Verordnung im Jahr 2002 die maßgeblichen Bilanzierungsvorschriften für kapitalmarktorientierte Konzerne in der Europäischen Union.

Die International Financial Reporting Standards (IFRS) sind seit Verabschiedung der IAS-Verordnung im Jahr 2002 die maßgeblichen Bilanzierungsvorschriften für kapitalmarktorientierte Konzerne in der Europäischen Union.

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ankenverband<br />

Dessen ungeachtet unterliegt das IASB als das für die<br />

<strong>in</strong>ternationale Standardsetzung zuständige Gremium<br />

selbstverständlich e<strong>in</strong>er gewissen Rechenschaftspflicht<br />

gegenüber Erstellern und Nutzern von Abschlüssen<br />

sowie politischen Entscheidungsträgern. Transparente<br />

Strukturen und e<strong>in</strong> nachvollziehbarer Standardsetzungsprozess<br />

s<strong>in</strong>d zentrale Voraussetzungen für die<br />

Akzeptanz und Anerkennung <strong>der</strong> Standards. Der Standardsetzungsprozess<br />

beim IASB, <strong>der</strong> sogenannte Due<br />

Process, wurde <strong>in</strong> den letzten zehn Jahren zur Stärkung<br />

von Transparenz und Teilhabe permanent verbessert, so<br />

dass heute e<strong>in</strong> soli<strong>der</strong> und robuster Prozess mit klaren<br />

Verantwortlichkeiten existiert. E<strong>in</strong>e zentrale Verän<strong>der</strong>ung<br />

ist ohne Zweifel die E<strong>in</strong>richtung des Monitor<strong>in</strong>g<br />

Board im Jahr 2009. Das Monitor<strong>in</strong>g Board setzt sich<br />

aus Vertretern <strong>der</strong> F<strong>in</strong>anzmarktaufsicht aus <strong>Europa</strong>, den<br />

USA und Asien zusammen. Damit wurde e<strong>in</strong>e direkte<br />

Verb<strong>in</strong>dung zu den Aufsichtsbehörden geschaffen.<br />

Das Endorsementverfahren<br />

In <strong>Europa</strong> ist das wesentlichste Element sowohl <strong>der</strong><br />

politischen als auch <strong>der</strong> fachlichen Kontrolle das Anerkennungsverfahren,<br />

das die IAS-Verordnung für<br />

die Übernahme <strong>der</strong> vom IASB verabschiedeten <strong>IFRS</strong><br />

<strong>in</strong> europäisches Recht vorsieht. Dieses sogenannte<br />

Endorsementverfahren wurde 2013 e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>tensiven<br />

Überprüfung unterzogen und teilweise neu justiert.<br />

In e<strong>in</strong>igen Län<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Europäischen Union s<strong>in</strong>d die<br />

<strong>IFRS</strong> bereits als alle<strong>in</strong>ige Rechnungslegungsstandards<br />

sowohl für den E<strong>in</strong>zel- als auch für den Konzernabschluss<br />

zugelassen. Im S<strong>in</strong>ne <strong>der</strong> Gleichbehandlung<br />

sollte e<strong>in</strong>e befreiende Anwendung <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> im E<strong>in</strong>zelabschluss,<br />

ohne zusätzliche Rechenwerke nach nationalem<br />

Recht aufstellen zu müssen, auch <strong>in</strong> Deutschland<br />

möglich se<strong>in</strong>. E<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>heitliche Rechnungslegungsbasis<br />

im Konzern- und im E<strong>in</strong>zelabschluss verbessert die<br />

Transparenz <strong>der</strong> Rechnungslegung und kann damit<br />

erheblich zur Stärkung des Anlegervertrauens beitragen.<br />

E<strong>in</strong> weiterer Vorteil liegt im weitestgehenden<br />

Gleichlauf von <strong>in</strong>terner Steuerung und handelsrechtlicher<br />

Rechnungslegung. Daneben birgt e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>heitliche<br />

Rechnungslegung e<strong>in</strong> beträchtliches Kostene<strong>in</strong>sparungspotenzial<br />

(Stichwort: Bürokratiekostenabbau) für <strong>IFRS</strong>rechnungslegungspflichtige<br />

Unternehmen.<br />

Diese Möglichkeit <strong>der</strong> Erstellung e<strong>in</strong>es befreienden <strong>IFRS</strong>-<br />

E<strong>in</strong>zelabschlusses darf jedoch nicht zu e<strong>in</strong>er Pflicht zur<br />

Erstellung e<strong>in</strong>es <strong>IFRS</strong>-E<strong>in</strong>zelabschlusses führen. Für nicht<br />

kapitalmarktorientierte Unternehmen kann das HGB<br />

auch weiterh<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e adäquate Bilanzierungsgrundlage<br />

bilden. Insbeson<strong>der</strong>e darf es auch durch aufsichtliche<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen im Zuge <strong>der</strong> Neustrukturierung <strong>der</strong> europäischen<br />

Bankenaufsicht zu ke<strong>in</strong>er <strong>IFRS</strong>-Pflicht durch<br />

die H<strong>in</strong>tertür für alle Institute kommen.<br />

Europäische Alle<strong>in</strong>gänge s<strong>in</strong>d jedoch <strong>in</strong> jedem Falle zu<br />

vermeiden. Die Nichtanerkennung e<strong>in</strong>zelner <strong>IFRS</strong> <strong>in</strong> <strong>Europa</strong><br />

(Carve-out) beziehungsweise die Etablierung europäischer<br />

Rechnungslegungsvorschriften würden dem Ziel<br />

<strong>in</strong>ternational e<strong>in</strong>heitlicher Rechnungslegungsstandards<br />

zuwi<strong>der</strong>laufen. Die Vergleichbarkeit von F<strong>in</strong>anz<strong>in</strong>formationen<br />

wäre bee<strong>in</strong>trächtigt; Wettbewerbsnachteile für<br />

<strong>in</strong> <strong>Europa</strong> ansässige, <strong>in</strong>ternational tätige Unternehmen<br />

wären die Folge. Problematisch wären unterschiedliche<br />

Bilanzierungsnormen <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e auch unter Aufsichtsaspekten.<br />

Das bilanziell ermittelte Eigenkapital bildet<br />

die Grundlage für die aufsichtlichen Eigenmittelanfor<strong>der</strong>ungen.<br />

E<strong>in</strong> bilanzielles „Level Play<strong>in</strong>g Field“ ist für e<strong>in</strong>e<br />

e<strong>in</strong>heitliche europäische Aufsicht zw<strong>in</strong>gend notwendig.<br />

Ergänzend zu e<strong>in</strong>em Set von weltweit anerkannten Rechnungslegungsstandards<br />

ist die e<strong>in</strong>heitliche und korrekte<br />

Anwendung <strong>der</strong> Regeln e<strong>in</strong>e wichtige Voraussetzung,<br />

um das Anlegervertrauen <strong>in</strong> effiziente Kapitalmärkte zu<br />

stärken. Hier hat <strong>in</strong> <strong>der</strong> letzten Zeit, neben <strong>der</strong> Deutschen<br />

Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR), die European Securities<br />

and Markets Authority (ESMA) e<strong>in</strong>e wichtige Rolle<br />

übernommen. Wir unterstützen die Aktivitäten von<br />

ESMA, solange e<strong>in</strong>e strikte Trennung von Standardsetzung<br />

und Enforcement erfolgt. Die Vorgabe konkreter<br />

Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften ist unserer<br />

Me<strong>in</strong>ung nach h<strong>in</strong>gegen nicht Aufgabe von ESMA, son<strong>der</strong>n<br />

sollte dem IASB und dem <strong>IFRS</strong> Interpretations Committee<br />

vorbehalten se<strong>in</strong>.<br />

<strong>Zukunft</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> <strong>in</strong> <strong>Europa</strong> 7

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