Zukunft der IFRS in Europa
Die International Financial Reporting Standards (IFRS) sind seit Verabschiedung der IAS-Verordnung im Jahr 2002 die maßgeblichen Bilanzierungsvorschriften für kapitalmarktorientierte Konzerne in der Europäischen Union.
Die International Financial Reporting Standards (IFRS) sind seit Verabschiedung der IAS-Verordnung im Jahr 2002 die maßgeblichen Bilanzierungsvorschriften für kapitalmarktorientierte Konzerne in der Europäischen Union.
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ankenverband<br />
Dessen ungeachtet unterliegt das IASB als das für die<br />
<strong>in</strong>ternationale Standardsetzung zuständige Gremium<br />
selbstverständlich e<strong>in</strong>er gewissen Rechenschaftspflicht<br />
gegenüber Erstellern und Nutzern von Abschlüssen<br />
sowie politischen Entscheidungsträgern. Transparente<br />
Strukturen und e<strong>in</strong> nachvollziehbarer Standardsetzungsprozess<br />
s<strong>in</strong>d zentrale Voraussetzungen für die<br />
Akzeptanz und Anerkennung <strong>der</strong> Standards. Der Standardsetzungsprozess<br />
beim IASB, <strong>der</strong> sogenannte Due<br />
Process, wurde <strong>in</strong> den letzten zehn Jahren zur Stärkung<br />
von Transparenz und Teilhabe permanent verbessert, so<br />
dass heute e<strong>in</strong> soli<strong>der</strong> und robuster Prozess mit klaren<br />
Verantwortlichkeiten existiert. E<strong>in</strong>e zentrale Verän<strong>der</strong>ung<br />
ist ohne Zweifel die E<strong>in</strong>richtung des Monitor<strong>in</strong>g<br />
Board im Jahr 2009. Das Monitor<strong>in</strong>g Board setzt sich<br />
aus Vertretern <strong>der</strong> F<strong>in</strong>anzmarktaufsicht aus <strong>Europa</strong>, den<br />
USA und Asien zusammen. Damit wurde e<strong>in</strong>e direkte<br />
Verb<strong>in</strong>dung zu den Aufsichtsbehörden geschaffen.<br />
Das Endorsementverfahren<br />
In <strong>Europa</strong> ist das wesentlichste Element sowohl <strong>der</strong><br />
politischen als auch <strong>der</strong> fachlichen Kontrolle das Anerkennungsverfahren,<br />
das die IAS-Verordnung für<br />
die Übernahme <strong>der</strong> vom IASB verabschiedeten <strong>IFRS</strong><br />
<strong>in</strong> europäisches Recht vorsieht. Dieses sogenannte<br />
Endorsementverfahren wurde 2013 e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>tensiven<br />
Überprüfung unterzogen und teilweise neu justiert.<br />
In e<strong>in</strong>igen Län<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Europäischen Union s<strong>in</strong>d die<br />
<strong>IFRS</strong> bereits als alle<strong>in</strong>ige Rechnungslegungsstandards<br />
sowohl für den E<strong>in</strong>zel- als auch für den Konzernabschluss<br />
zugelassen. Im S<strong>in</strong>ne <strong>der</strong> Gleichbehandlung<br />
sollte e<strong>in</strong>e befreiende Anwendung <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> im E<strong>in</strong>zelabschluss,<br />
ohne zusätzliche Rechenwerke nach nationalem<br />
Recht aufstellen zu müssen, auch <strong>in</strong> Deutschland<br />
möglich se<strong>in</strong>. E<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>heitliche Rechnungslegungsbasis<br />
im Konzern- und im E<strong>in</strong>zelabschluss verbessert die<br />
Transparenz <strong>der</strong> Rechnungslegung und kann damit<br />
erheblich zur Stärkung des Anlegervertrauens beitragen.<br />
E<strong>in</strong> weiterer Vorteil liegt im weitestgehenden<br />
Gleichlauf von <strong>in</strong>terner Steuerung und handelsrechtlicher<br />
Rechnungslegung. Daneben birgt e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>heitliche<br />
Rechnungslegung e<strong>in</strong> beträchtliches Kostene<strong>in</strong>sparungspotenzial<br />
(Stichwort: Bürokratiekostenabbau) für <strong>IFRS</strong>rechnungslegungspflichtige<br />
Unternehmen.<br />
Diese Möglichkeit <strong>der</strong> Erstellung e<strong>in</strong>es befreienden <strong>IFRS</strong>-<br />
E<strong>in</strong>zelabschlusses darf jedoch nicht zu e<strong>in</strong>er Pflicht zur<br />
Erstellung e<strong>in</strong>es <strong>IFRS</strong>-E<strong>in</strong>zelabschlusses führen. Für nicht<br />
kapitalmarktorientierte Unternehmen kann das HGB<br />
auch weiterh<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e adäquate Bilanzierungsgrundlage<br />
bilden. Insbeson<strong>der</strong>e darf es auch durch aufsichtliche<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen im Zuge <strong>der</strong> Neustrukturierung <strong>der</strong> europäischen<br />
Bankenaufsicht zu ke<strong>in</strong>er <strong>IFRS</strong>-Pflicht durch<br />
die H<strong>in</strong>tertür für alle Institute kommen.<br />
Europäische Alle<strong>in</strong>gänge s<strong>in</strong>d jedoch <strong>in</strong> jedem Falle zu<br />
vermeiden. Die Nichtanerkennung e<strong>in</strong>zelner <strong>IFRS</strong> <strong>in</strong> <strong>Europa</strong><br />
(Carve-out) beziehungsweise die Etablierung europäischer<br />
Rechnungslegungsvorschriften würden dem Ziel<br />
<strong>in</strong>ternational e<strong>in</strong>heitlicher Rechnungslegungsstandards<br />
zuwi<strong>der</strong>laufen. Die Vergleichbarkeit von F<strong>in</strong>anz<strong>in</strong>formationen<br />
wäre bee<strong>in</strong>trächtigt; Wettbewerbsnachteile für<br />
<strong>in</strong> <strong>Europa</strong> ansässige, <strong>in</strong>ternational tätige Unternehmen<br />
wären die Folge. Problematisch wären unterschiedliche<br />
Bilanzierungsnormen <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e auch unter Aufsichtsaspekten.<br />
Das bilanziell ermittelte Eigenkapital bildet<br />
die Grundlage für die aufsichtlichen Eigenmittelanfor<strong>der</strong>ungen.<br />
E<strong>in</strong> bilanzielles „Level Play<strong>in</strong>g Field“ ist für e<strong>in</strong>e<br />
e<strong>in</strong>heitliche europäische Aufsicht zw<strong>in</strong>gend notwendig.<br />
Ergänzend zu e<strong>in</strong>em Set von weltweit anerkannten Rechnungslegungsstandards<br />
ist die e<strong>in</strong>heitliche und korrekte<br />
Anwendung <strong>der</strong> Regeln e<strong>in</strong>e wichtige Voraussetzung,<br />
um das Anlegervertrauen <strong>in</strong> effiziente Kapitalmärkte zu<br />
stärken. Hier hat <strong>in</strong> <strong>der</strong> letzten Zeit, neben <strong>der</strong> Deutschen<br />
Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR), die European Securities<br />
and Markets Authority (ESMA) e<strong>in</strong>e wichtige Rolle<br />
übernommen. Wir unterstützen die Aktivitäten von<br />
ESMA, solange e<strong>in</strong>e strikte Trennung von Standardsetzung<br />
und Enforcement erfolgt. Die Vorgabe konkreter<br />
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften ist unserer<br />
Me<strong>in</strong>ung nach h<strong>in</strong>gegen nicht Aufgabe von ESMA, son<strong>der</strong>n<br />
sollte dem IASB und dem <strong>IFRS</strong> Interpretations Committee<br />
vorbehalten se<strong>in</strong>.<br />
<strong>Zukunft</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> <strong>in</strong> <strong>Europa</strong> 7