Zukunft der IFRS in Europa
Die International Financial Reporting Standards (IFRS) sind seit Verabschiedung der IAS-Verordnung im Jahr 2002 die maßgeblichen Bilanzierungsvorschriften für kapitalmarktorientierte Konzerne in der Europäischen Union.
Die International Financial Reporting Standards (IFRS) sind seit Verabschiedung der IAS-Verordnung im Jahr 2002 die maßgeblichen Bilanzierungsvorschriften für kapitalmarktorientierte Konzerne in der Europäischen Union.
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<strong>Zukunft</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> <strong>in</strong> <strong>Europa</strong><br />
E<strong>in</strong>e Information <strong>der</strong> privaten Banken<br />
Berl<strong>in</strong>, November 2014
<strong>Zukunft</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> <strong>in</strong> <strong>Europa</strong><br />
Bundesverband deutscher Banken e. V.<br />
Berl<strong>in</strong>, November 2014
Alle unter e<strong>in</strong>em Dach ...<br />
Durch die International F<strong>in</strong>ancial Report<strong>in</strong>g<br />
Standards (<strong>IFRS</strong>) vere<strong>in</strong>t die EU die maßgeblichen<br />
Bilanzierungsvorschriften für kapitalmarktorientierte<br />
Konzerne unter e<strong>in</strong>em Dach. Aus diesem Grund stellt<br />
das transparente Dach die passende optische Begleitung<br />
zu den Inhalten dieser Broschüre dar.<br />
4 <strong>Zukunft</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> <strong>in</strong> <strong>Europa</strong>
Inhalt<br />
1 <strong>Zukunft</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> <strong>in</strong> <strong>Europa</strong> 6<br />
2 Bedeutung und Entwicklung <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> <strong>in</strong> <strong>Europa</strong> 8<br />
2.1 Aufgabe und Grenzen von Rechnungslegungsstandards 8<br />
2.2 Rechnungslegung und Regulierung 8<br />
2.3 Struktur des IASB 9<br />
2.4 Internationaler Standardsetzungsprozess 12<br />
2.5 Bedeutung <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> für deutsche Unternehmen 14<br />
2.6 <strong>IFRS</strong> und Aufsichtsrecht 14<br />
2.7 Europäische Rechnungslegungsarchitektur 15<br />
2.7.1 Übernahme <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> <strong>in</strong> EU-Recht (Endorsement) 15<br />
2.7.2 Neuordnung EFRAG – Maystadt-Review 16<br />
2.7.3 Rolle des Europäischen Parlaments 17<br />
2.8 Der Standardsetzer <strong>in</strong> Deutschland – DRSC 18<br />
2.9 Enforcement 21<br />
2.9.1 Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung 21<br />
2.9.2 Rolle von ESMA 21<br />
2.10 Ausblick 22<br />
3 Glossar 24
1<br />
<strong>Zukunft</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> <strong>in</strong> <strong>Europa</strong><br />
Die International F<strong>in</strong>ancial Report<strong>in</strong>g Standards (<strong>IFRS</strong>)<br />
s<strong>in</strong>d seit Verabschiedung <strong>der</strong> IAS-Verordnung (Verordnung<br />
[EG] Nr. 1606/2002 vom 19. Juli 2002 betreffend<br />
die Anwendung <strong>in</strong>ternationaler Rechnungslegungsstandards)<br />
die maßgeblichen Bilanzierungsvorschriften<br />
für kapitalmarktorientierte Konzerne <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
Europäischen Union. Die Veröffentlichung von F<strong>in</strong>anz<strong>in</strong>formationen<br />
ist für diese Unternehmen ohne <strong>IFRS</strong><br />
nicht mehr vorstellbar. Denn neben ihrer Funktion als<br />
„E<strong>in</strong>trittskarte“ zu den <strong>in</strong>ternationalen Kapitalmärkten<br />
trägt die Anwendung <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> zu e<strong>in</strong>er verbesserten<br />
Aussagekraft und Vergleichbarkeit <strong>der</strong> Abschlüsse<br />
sowie <strong>der</strong> Angleichung von <strong>in</strong>ternem und externem<br />
Rechnungswesen bei.<br />
Viele Mitgliedstaaten haben daher den Gebrauch <strong>der</strong><br />
<strong>IFRS</strong> über den Pflichtanwendungsbereich h<strong>in</strong>aus auch<br />
auf weitere Unternehmen – auf verpflichten<strong>der</strong> o<strong>der</strong><br />
freiwilliger Basis – ausgedehnt.<br />
Ungeachtet dieser Erfolgsstory wurden und werden<br />
die <strong>IFRS</strong> <strong>in</strong> <strong>Europa</strong> von Beg<strong>in</strong>n an immer wie<strong>der</strong> auch<br />
kritisch bewertet und h<strong>in</strong>terfragt. Dies spricht für die<br />
Funktionsfähigkeit des demokratischen Prozesses, aus<br />
dem sich die Legitimation <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> speist. Die Diskussion<br />
über e<strong>in</strong>e geeignete Rechnungslegung zeigt jedoch<br />
Ängste und Befürchtungen, die sich bei genauerer<br />
Betrachtung als unbegründet erweisen. Es lohnt sich<br />
also, zunächst e<strong>in</strong>en Blick auf den Prozess <strong>der</strong> – zweifelsohne<br />
komplexen – Standardentstehung zu werfen.<br />
Im Unterschied zu dem klassischen, <strong>in</strong> <strong>Europa</strong> bekannten<br />
Gesetzgebungsprozess werden die <strong>IFRS</strong> von e<strong>in</strong>em<br />
unabhängigen län<strong>der</strong>übergreifenden Gremium mit<br />
Hilfe <strong>der</strong> Expertise und des fachlichen Inputs von Erstellern,<br />
Nutzern und Prüfern entwickelt und nicht von<br />
e<strong>in</strong>er staatlichen Stelle vorgegeben. Die von den Unternehmen<br />
zu erstellenden F<strong>in</strong>anzberichte (Jahres- und<br />
Konzernabschlüsse, Halbjahres- und Quartalsberichte)<br />
erfüllen <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie e<strong>in</strong>e Informationsfunktion für<br />
gegenwärtige und zukünftige Anteilseigner, Fremdkapitalgeber<br />
und Geschäftspartner wie Lieferanten und<br />
Kunden. Um die Informationsbedürfnisse dieser verschiedenen<br />
Gruppen zu erfüllen, ist es wichtig, dass<br />
<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e Vertreter <strong>der</strong> verschie denen Adressatengruppen<br />
an <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> Standards mitwirken.<br />
International anerkannte Bilanzierungsstandards<br />
Mit dem International Account<strong>in</strong>g Standards Board<br />
(IASB) wurde e<strong>in</strong> privates Standardsetzungsgremium<br />
mit Vertretern verschiedener Nationalitäten geschaffen.<br />
Das IASB hat <strong>in</strong> den letzten Jahren ganz maßgeblich<br />
dazu beigetragen, <strong>in</strong>ternational anerkannte und<br />
adressatengerechte Bilanzierungsstandards zu schaffen.<br />
In jüngerer Zeit waren zwei Entwicklungen zu<br />
beobachten, die Anlass zur Sorge geben: Zum e<strong>in</strong>en<br />
ist <strong>in</strong> den USA e<strong>in</strong>e gewisse Abkehr vom Grundsatz<br />
weltweit e<strong>in</strong>heitlicher Standards festzustellen. Das<br />
US-amerikanische Standardsetzungsgremium FASB<br />
hat sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen Projekten von <strong>der</strong> geme<strong>in</strong>samen<br />
Arbeit verabschiedet und verfolgt eigene Wege. Zum<br />
an<strong>der</strong>en ist <strong>in</strong> <strong>Europa</strong> die Diskussion über die adäquate<br />
E<strong>in</strong>flussnahme <strong>Europa</strong>s im Standardsetzungsprozess<br />
und die politische Legitimation des IASB erneut<br />
aufgeflammt.<br />
Diese Entwicklungen sehen wir kritisch. Das IASB darf<br />
nicht zum Spielball divergieren<strong>der</strong> nationaler Interessen<br />
werden, damit es se<strong>in</strong>er Aufgabe als unabhängiger<br />
weltweiter Standardsetzer auch weiterh<strong>in</strong> gerecht werden<br />
kann. Bei den Bestrebungen, e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>ternational<br />
akzeptierte Bilanzierungskonvention zu entwickeln,<br />
müssen re<strong>in</strong> nationale Interessen zwangsläufig <strong>in</strong> den<br />
H<strong>in</strong>tergrund treten. Daher sollte die fachliche Arbeit<br />
des Standardsetzers auch <strong>in</strong> <strong>Zukunft</strong> weitgehend frei<br />
von politischer E<strong>in</strong>flussnahme erfolgen. Nur so ist e<strong>in</strong>e<br />
dauerhaft hohe fachliche Qualität <strong>der</strong> Standards und<br />
Reputation des Standardsetzers gewährleistet.<br />
6 <strong>Zukunft</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> <strong>in</strong> <strong>Europa</strong>
ankenverband<br />
Dessen ungeachtet unterliegt das IASB als das für die<br />
<strong>in</strong>ternationale Standardsetzung zuständige Gremium<br />
selbstverständlich e<strong>in</strong>er gewissen Rechenschaftspflicht<br />
gegenüber Erstellern und Nutzern von Abschlüssen<br />
sowie politischen Entscheidungsträgern. Transparente<br />
Strukturen und e<strong>in</strong> nachvollziehbarer Standardsetzungsprozess<br />
s<strong>in</strong>d zentrale Voraussetzungen für die<br />
Akzeptanz und Anerkennung <strong>der</strong> Standards. Der Standardsetzungsprozess<br />
beim IASB, <strong>der</strong> sogenannte Due<br />
Process, wurde <strong>in</strong> den letzten zehn Jahren zur Stärkung<br />
von Transparenz und Teilhabe permanent verbessert, so<br />
dass heute e<strong>in</strong> soli<strong>der</strong> und robuster Prozess mit klaren<br />
Verantwortlichkeiten existiert. E<strong>in</strong>e zentrale Verän<strong>der</strong>ung<br />
ist ohne Zweifel die E<strong>in</strong>richtung des Monitor<strong>in</strong>g<br />
Board im Jahr 2009. Das Monitor<strong>in</strong>g Board setzt sich<br />
aus Vertretern <strong>der</strong> F<strong>in</strong>anzmarktaufsicht aus <strong>Europa</strong>, den<br />
USA und Asien zusammen. Damit wurde e<strong>in</strong>e direkte<br />
Verb<strong>in</strong>dung zu den Aufsichtsbehörden geschaffen.<br />
Das Endorsementverfahren<br />
In <strong>Europa</strong> ist das wesentlichste Element sowohl <strong>der</strong><br />
politischen als auch <strong>der</strong> fachlichen Kontrolle das Anerkennungsverfahren,<br />
das die IAS-Verordnung für<br />
die Übernahme <strong>der</strong> vom IASB verabschiedeten <strong>IFRS</strong><br />
<strong>in</strong> europäisches Recht vorsieht. Dieses sogenannte<br />
Endorsementverfahren wurde 2013 e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>tensiven<br />
Überprüfung unterzogen und teilweise neu justiert.<br />
In e<strong>in</strong>igen Län<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Europäischen Union s<strong>in</strong>d die<br />
<strong>IFRS</strong> bereits als alle<strong>in</strong>ige Rechnungslegungsstandards<br />
sowohl für den E<strong>in</strong>zel- als auch für den Konzernabschluss<br />
zugelassen. Im S<strong>in</strong>ne <strong>der</strong> Gleichbehandlung<br />
sollte e<strong>in</strong>e befreiende Anwendung <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> im E<strong>in</strong>zelabschluss,<br />
ohne zusätzliche Rechenwerke nach nationalem<br />
Recht aufstellen zu müssen, auch <strong>in</strong> Deutschland<br />
möglich se<strong>in</strong>. E<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>heitliche Rechnungslegungsbasis<br />
im Konzern- und im E<strong>in</strong>zelabschluss verbessert die<br />
Transparenz <strong>der</strong> Rechnungslegung und kann damit<br />
erheblich zur Stärkung des Anlegervertrauens beitragen.<br />
E<strong>in</strong> weiterer Vorteil liegt im weitestgehenden<br />
Gleichlauf von <strong>in</strong>terner Steuerung und handelsrechtlicher<br />
Rechnungslegung. Daneben birgt e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>heitliche<br />
Rechnungslegung e<strong>in</strong> beträchtliches Kostene<strong>in</strong>sparungspotenzial<br />
(Stichwort: Bürokratiekostenabbau) für <strong>IFRS</strong>rechnungslegungspflichtige<br />
Unternehmen.<br />
Diese Möglichkeit <strong>der</strong> Erstellung e<strong>in</strong>es befreienden <strong>IFRS</strong>-<br />
E<strong>in</strong>zelabschlusses darf jedoch nicht zu e<strong>in</strong>er Pflicht zur<br />
Erstellung e<strong>in</strong>es <strong>IFRS</strong>-E<strong>in</strong>zelabschlusses führen. Für nicht<br />
kapitalmarktorientierte Unternehmen kann das HGB<br />
auch weiterh<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e adäquate Bilanzierungsgrundlage<br />
bilden. Insbeson<strong>der</strong>e darf es auch durch aufsichtliche<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen im Zuge <strong>der</strong> Neustrukturierung <strong>der</strong> europäischen<br />
Bankenaufsicht zu ke<strong>in</strong>er <strong>IFRS</strong>-Pflicht durch<br />
die H<strong>in</strong>tertür für alle Institute kommen.<br />
Europäische Alle<strong>in</strong>gänge s<strong>in</strong>d jedoch <strong>in</strong> jedem Falle zu<br />
vermeiden. Die Nichtanerkennung e<strong>in</strong>zelner <strong>IFRS</strong> <strong>in</strong> <strong>Europa</strong><br />
(Carve-out) beziehungsweise die Etablierung europäischer<br />
Rechnungslegungsvorschriften würden dem Ziel<br />
<strong>in</strong>ternational e<strong>in</strong>heitlicher Rechnungslegungsstandards<br />
zuwi<strong>der</strong>laufen. Die Vergleichbarkeit von F<strong>in</strong>anz<strong>in</strong>formationen<br />
wäre bee<strong>in</strong>trächtigt; Wettbewerbsnachteile für<br />
<strong>in</strong> <strong>Europa</strong> ansässige, <strong>in</strong>ternational tätige Unternehmen<br />
wären die Folge. Problematisch wären unterschiedliche<br />
Bilanzierungsnormen <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e auch unter Aufsichtsaspekten.<br />
Das bilanziell ermittelte Eigenkapital bildet<br />
die Grundlage für die aufsichtlichen Eigenmittelanfor<strong>der</strong>ungen.<br />
E<strong>in</strong> bilanzielles „Level Play<strong>in</strong>g Field“ ist für e<strong>in</strong>e<br />
e<strong>in</strong>heitliche europäische Aufsicht zw<strong>in</strong>gend notwendig.<br />
Ergänzend zu e<strong>in</strong>em Set von weltweit anerkannten Rechnungslegungsstandards<br />
ist die e<strong>in</strong>heitliche und korrekte<br />
Anwendung <strong>der</strong> Regeln e<strong>in</strong>e wichtige Voraussetzung,<br />
um das Anlegervertrauen <strong>in</strong> effiziente Kapitalmärkte zu<br />
stärken. Hier hat <strong>in</strong> <strong>der</strong> letzten Zeit, neben <strong>der</strong> Deutschen<br />
Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR), die European Securities<br />
and Markets Authority (ESMA) e<strong>in</strong>e wichtige Rolle<br />
übernommen. Wir unterstützen die Aktivitäten von<br />
ESMA, solange e<strong>in</strong>e strikte Trennung von Standardsetzung<br />
und Enforcement erfolgt. Die Vorgabe konkreter<br />
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften ist unserer<br />
Me<strong>in</strong>ung nach h<strong>in</strong>gegen nicht Aufgabe von ESMA, son<strong>der</strong>n<br />
sollte dem IASB und dem <strong>IFRS</strong> Interpretations Committee<br />
vorbehalten se<strong>in</strong>.<br />
<strong>Zukunft</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> <strong>in</strong> <strong>Europa</strong> 7
2<br />
Bedeutung und Entwicklung <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> <strong>in</strong> <strong>Europa</strong><br />
2.1 Aufgabe und Grenzen von<br />
Rechnungslegungsstandards<br />
Die Hauptaufgabe <strong>der</strong> Bilanzierung ist es, gegenwärtigen<br />
und zukünftigen Kapitalgebern e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>schätzung<br />
<strong>der</strong> wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu ermöglichen.<br />
Wichtig ist dabei, dass Investoren, Banken und Unternehmen<br />
die „gleiche Sprache“ sprechen. Kapital wird<br />
heute vielfach grenzüberschreitend von Investoren und<br />
Banken gewährt. E<strong>in</strong>heitliche, <strong>in</strong>ternational akzeptierte<br />
Bilanzierungsstandards schaffen e<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>same<br />
Sprache, die e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>ternational vergleichbare Darstellung<br />
<strong>der</strong> Vermögens-, F<strong>in</strong>anz- und Ertragslage e<strong>in</strong>es<br />
Unternehmens ermöglicht. Dies führt bei exportorientierten<br />
Unternehmen zu Vorteilen bei <strong>der</strong> F<strong>in</strong>anzierung,<br />
beispielsweise e<strong>in</strong>er Verbreiterung <strong>der</strong> F<strong>in</strong>anzierungsbasis,<br />
da <strong>in</strong>ternational aufgestellte Risikokapitalgeber<br />
und Investmentbanken zunehmend F<strong>in</strong>anz<strong>in</strong>formationen<br />
auf Basis <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> verlangen.<br />
Gleichzeitig gilt es, bei <strong>der</strong> Beurteilung von Rechnungslegungssystemen<br />
Augenmaß zu bewahren. Die Rechnungslegung<br />
sollte ke<strong>in</strong>e ökonomische Realität erschaffen,<br />
son<strong>der</strong>n dient dazu, diese möglichst realistisch<br />
abzubilden. Schließlich beruht jedes Bilanzierungsregelwerk<br />
auf e<strong>in</strong>er Konvention. In zusammenwachsenden<br />
Märkten ist es daher wichtig, <strong>der</strong> gleichen Konvention<br />
zu folgen und sich auf geme<strong>in</strong>same Regeln zu e<strong>in</strong>igen.<br />
Dies gilt nicht nur <strong>in</strong> <strong>Europa</strong>, son<strong>der</strong>n weltweit. Die <strong>IFRS</strong><br />
haben sich mittlerweile als <strong>in</strong>ternational akzeptierte<br />
Sprache <strong>der</strong> Rechnungslegung etabliert.<br />
2.2 Rechnungslegung und Regulierung<br />
Nicht übersehen werden darf <strong>der</strong> enge Zusammenhang<br />
zwischen Rechnungslegung und Regulierung. Die bilanziell<br />
ermittelten Werte bilden regelmäßig die Grundlage<br />
für die bankaufsichtlichen Eigenmittelanfor<strong>der</strong>ungen.<br />
So knüpft beispielsweise die sogenannte Leverage<br />
Ratio direkt an die Bilanzsumme an. Unterschiedliche<br />
Bilanzierungsansätze erschweren die Vergleichbarkeit<br />
und führen zu ungleichen Wettbewerbsbed<strong>in</strong>gungen.<br />
Wesentliche Vorteile e<strong>in</strong>er <strong>IFRS</strong>-Bilanzierung<br />
• Erschließung von <strong>in</strong>ternationalen<br />
F<strong>in</strong>anzierungsquellen<br />
• Verbesserung <strong>der</strong> Unternehmenstransparenz<br />
und Vergleichbarkeit<br />
• Harmonisierung und Vere<strong>in</strong>fachung <strong>der</strong><br />
Konzernrechnungslegung<br />
• Angleichung von <strong>in</strong>ternem und<br />
externem Rechnungswesen<br />
• Vere<strong>in</strong>fachung und Verbesserung <strong>der</strong><br />
Kommunikation mit Aktionären,<br />
Gläubigern, Banken und <strong>der</strong><br />
<strong>in</strong>teressierten Öffentlichkeit<br />
Beson<strong>der</strong>s wichtig ist die <strong>IFRS</strong>-Bilanzierung auch für<br />
<strong>in</strong>ternational agierende Unternehmen <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es<br />
Konzernverbunds. Unterschiedliche Rechnungslegungssysteme<br />
führen zu deutlichen Mehrkosten bei <strong>der</strong> Erstellung<br />
<strong>der</strong> Bilanzen. Die<br />
<strong>IFRS</strong>-Bilanzierung bietet<br />
darüber h<strong>in</strong>aus die Möglichkeit,<br />
das <strong>in</strong>terne und<br />
externe Rechnungswesen<br />
zu harmonisieren, was zu<br />
e<strong>in</strong>er verbesserten <strong>in</strong>ternen<br />
Steuerung beitragen<br />
kann.<br />
Es ist zwar richtig, dass die Maßnahmen <strong>der</strong> Regulatoren<br />
sowie <strong>der</strong> Standardsetzer im Bereich <strong>der</strong> Rechnungslegung<br />
unterschiedliche Ziele verfolgen beziehungsweise<br />
unterschiedlichen Zwecken dienen. Es ist<br />
jedoch auch richtig, dass e<strong>in</strong>e isolierte Betrachtung <strong>der</strong><br />
Vielzahl von verschiedenen Regulierungsmaßnahmen,<br />
Berichtserfor<strong>der</strong>nissen sowie Rechnungslegungsstandards<br />
nicht angemessen ist und zu e<strong>in</strong>er überbordenden<br />
Komplexität beiträgt. E<strong>in</strong> vermehrter Austausch<br />
zwischen Standardsetzern und Regulatoren ist daher<br />
wünschenswert.<br />
8 <strong>Zukunft</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> <strong>in</strong> <strong>Europa</strong>
ankenverband<br />
2.3 Struktur des IASB<br />
Um dem Ziel weltweit e<strong>in</strong>heitlicher Standards näher zu<br />
kommen, ist e<strong>in</strong> <strong>in</strong>ternational aufgestelltes Gremium<br />
erfor<strong>der</strong>lich. Dazu wurde 1973 das International Account<strong>in</strong>g<br />
Standards Committee (IASC) von Vertretern<br />
berufsständischer Organisationen <strong>der</strong> Wirtschaftsprüfer<br />
gegründet. Das IASC stellt die Vorgängerorganisation<br />
des heutigen International Account<strong>in</strong>g Standards<br />
Board (IASB) dar. Primäres Ziel war es bereits damals,<br />
die Rechnungslegung weltweit zu harmonisieren und<br />
e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>ternational e<strong>in</strong>heitliche „Sprache“ <strong>der</strong> Rechnungslegung<br />
zu schaffen. In <strong>der</strong> weltweiten Harmonisierung<br />
<strong>der</strong> Rechnungslegungsstandards wurden <strong>in</strong><br />
den vergangenen Jahren erhebliche Fortschritte erzielt.<br />
Von 130 Län<strong>der</strong>n, die 96 % des weltweiten Bruttosozialprodukts<br />
repräsentieren, haben sich nahezu alle<br />
öffentlich für die <strong>IFRS</strong> als globalen Rechnungslegungsstandard<br />
ausgesprochen.<br />
In den meisten dieser Län<strong>der</strong> besteht bereits e<strong>in</strong>e Verpflichtung<br />
zur Anwendung <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> bei <strong>der</strong> nationalen<br />
Berichterstattung. In den USA beispielsweise als e<strong>in</strong>er<br />
<strong>der</strong> wichtigsten Industrienationen ist e<strong>in</strong>e Anwendung<br />
<strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> für Nicht-US-Unternehmen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Berichterstattung<br />
gegenüber <strong>der</strong> SEC (Securities and Exchange<br />
Commission) möglich.<br />
<strong>IFRS</strong>-Anwendung für die nationale Berichterstattung<br />
Option zur Anwendung von <strong>IFRS</strong>, ke<strong>in</strong>e Verpflichtung<br />
Verpflichtende <strong>IFRS</strong>-Berichterstattung<br />
für alle o<strong>der</strong> nahezu alle<br />
öffentlichen Unternehmen<br />
11 %<br />
<strong>IFRS</strong>-Pflicht für F<strong>in</strong>anz<strong>in</strong>stitutionen<br />
2 %<br />
<strong>IFRS</strong>-E<strong>in</strong>führung wird vorbereitet<br />
1 %<br />
5 %<br />
Nutzung nationaler<br />
Bilanzregeln<br />
81 %<br />
Quelle: <strong>IFRS</strong> Foundation.<br />
<strong>Zukunft</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> <strong>in</strong> <strong>Europa</strong> 9
2<br />
Das IASC wurde seit se<strong>in</strong>er Gründung wie<strong>der</strong>holt<br />
umstrukturiert. Heute werden die <strong>IFRS</strong> vom IASB verabschiedet<br />
und veröffentlicht. Als Dachorganisation<br />
fungiert die <strong>IFRS</strong> Foundation, die von Treuhän<strong>der</strong>n –<br />
als Trustees bezeichnet – geführt wird. Das Board of<br />
Trustees umfasst <strong>der</strong>zeit 22 Personen mit unterschiedlichem<br />
geografischem und beruflichem H<strong>in</strong>tergrund. Als<br />
deutsches Mitglied ist Professor Dr. Clemens Börsig im<br />
Board of Trustees bis Ende Dezember 2014 vertreten.<br />
Zur Verbesserung <strong>der</strong> öffentlichen Rechenschaftspflicht<br />
<strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> Foundation wurde das Monitor<strong>in</strong>g<br />
Board zum 1. Februar 2009 <strong>in</strong>s Leben gerufen. Das Monitor<strong>in</strong>g<br />
Board umfasst fünf Mitglie<strong>der</strong> und setzt sich<br />
aus Vertretern <strong>der</strong> EU-Kommission, <strong>der</strong> Inter national<br />
Organization of Securities Commissions (IOSCO) und<br />
verschiedener Wertpapieraufsichtsbehörden zusammen<br />
und stellt die Verb<strong>in</strong>dung zwischen <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong><br />
Foundation und relevanten öffentlichen Institutionen<br />
dar. Dieses Gremium ist für die Ernennung und Überwachung<br />
<strong>der</strong> Trustees verantwortlich.<br />
Dem IASB gehören <strong>der</strong>zeit 16 Mitglie<strong>der</strong> an. Deutschland<br />
ist mit Mart<strong>in</strong> Edelmann (vormals Deutsche Bank<br />
AG) im Board vertreten. Das IASB ist zuständig für die<br />
Erarbeitung und Veröffentlichung <strong>der</strong> <strong>in</strong>ternationalen<br />
Standards <strong>IFRS</strong>. In diesen Prozess ist neben dem Board<br />
e<strong>in</strong>e Reihe von weiteren Gremien unterstützend e<strong>in</strong>gebunden.<br />
So berät das <strong>IFRS</strong> Advisory Council das IASB<br />
und die <strong>IFRS</strong> Foundation <strong>in</strong> grundsätzlichen Fragen<br />
10 <strong>Zukunft</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> <strong>in</strong> <strong>Europa</strong>
ankenverband<br />
zum Arbeitsprogramm, zur Standardsetzung sowie<br />
zur Projektplanung. Im Jahr 2003 wurde zusätzlich<br />
das Account<strong>in</strong>g Standards Advisory Forum (ASAF) etabliert,<br />
um für die Zusammenarbeit mit den nationalen<br />
Standardsetzern und regionalen Organisationen e<strong>in</strong>e<br />
<strong>in</strong>stitutionelle Grundlage zu schaffen. Darüber h<strong>in</strong>aus<br />
bestehen zu wesentlichen fachlichen Themen Expertengruppen<br />
und Transition Resource Groups zur Unterstützung<br />
<strong>der</strong> praktischen Umsetzung e<strong>in</strong>es neuen<br />
Standards. Ergänzend wird das <strong>IFRS</strong> Interpretations<br />
Committee bei <strong>der</strong> Klärung und Interpretation von<br />
Zweifelsfragen und umstrittenen Bilanzierungssachverhalten<br />
tätig. E<strong>in</strong>en Überblick über das Zusammenspiel<br />
<strong>der</strong> verschiedenen Gremien gibt die folgende<br />
Darstellung.<br />
Die Governance und Kontrollstrukturen <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> Foundation<br />
mit den dazugehörigen Beratungsgremien werden<br />
e<strong>in</strong>er regelmäßigen Kontrolle durch die Trustees<br />
unterworfen und bei Bedarf angepasst.<br />
Auch wenn immer wie<strong>der</strong> punktuell Kritik am IASB und<br />
an den <strong>IFRS</strong> geäußert wird, wird <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> Foundation<br />
weltweit <strong>in</strong>sgesamt e<strong>in</strong>e breite Unterstützung für ihre<br />
Arbeit zuteil. Die Fortschritte, die das IASB <strong>in</strong> <strong>der</strong> weltweiten<br />
Akzeptanz <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> h<strong>in</strong> zu e<strong>in</strong>er weltumspannenden<br />
e<strong>in</strong>heitlichen Rechnungslegungssprache erreicht<br />
hat, s<strong>in</strong>d unverkennbar.<br />
Drei-Säulen-Struktur<br />
1 2 3<br />
Unabhängige Festlegung von Standards<br />
und verbundene Aktivitäten<br />
Governance<br />
und Aufsicht<br />
Öffentliche<br />
Rechenschaftspflicht<br />
<strong>IFRS</strong> Foundation<br />
Treuhän<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
<strong>IFRS</strong> Foundation<br />
Monitor<strong>in</strong>g<br />
Board <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong><br />
Foundation<br />
International Account<strong>in</strong>g Standards<br />
Board<br />
<strong>IFRS</strong> Interpretations Committee<br />
ASAF*<br />
<strong>IFRS</strong><br />
Advisory Council<br />
*Account<strong>in</strong>g Standards Advisory Forum (Vertreter <strong>in</strong>ternationaler Standardsetter).<br />
Quelle: <strong>IFRS</strong> Foundation.<br />
<strong>Zukunft</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> <strong>in</strong> <strong>Europa</strong> 11
2<br />
2.4 Internationaler<br />
Standardsetzungs prozess<br />
Gemäß <strong>der</strong> Satzung <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> Foundation werden die<br />
Rechnungslegungsstandards auf <strong>der</strong> Grundlage e<strong>in</strong>deutig<br />
def<strong>in</strong>ierter Pr<strong>in</strong>zipien entwickelt (Pr<strong>in</strong>ciples Based<br />
Approach). Die Standardsetzung folgt dabei e<strong>in</strong>em<br />
streng festgelegten Proce<strong>der</strong>e, dem sogenannten Due<br />
Process. Dieses Verfahren erfor<strong>der</strong>t die frühzeitige E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung<br />
aller an <strong>der</strong> Rechnungslegung <strong>in</strong>teressierten<br />
aufgerufen, die vom IASB herausgegebenen Diskussionspapiere<br />
und Standardentwürfe (Exposure Drafts) zu<br />
kommentieren. Neben den schriftlichen Konsultationen<br />
besteht die Gelegenheit zum Me<strong>in</strong>ungsaustausch mit<br />
Vertretern des IASB <strong>in</strong> öffentlichen Anhörungen zu e<strong>in</strong>zelnen<br />
Agendaprojekten. Nach e<strong>in</strong>er Auswertung <strong>der</strong><br />
e<strong>in</strong>gegangenen Kommentare werden die f<strong>in</strong>alen Standards<br />
seitens des IASB verabschiedet und veröffentlicht<br />
und s<strong>in</strong>d nach e<strong>in</strong>er Übergangszeit verb<strong>in</strong>dlich anzuwenden.<br />
Parteien.<br />
Die verschiedenen Aspekte des Konsultationsprozesses<br />
Der Standardsetzungsprozess sieht unter an<strong>der</strong>em die<br />
veranschaulicht die folgende Grafik:<br />
Durchführung von Auswirkungsanalysen sowie die<br />
Bildung von Expertengruppen zu speziellen Agendaprojekten<br />
vor. Die breite Öffentlichkeit ist explizit dazu<br />
Standardsetzungsprozess<br />
Research<br />
Agenda Entscheidungen<br />
Interessengruppen – Stakehol<strong>der</strong><br />
Vorausschauende<br />
Bedarfsuntersuchungen<br />
E<strong>in</strong>gaben <strong>in</strong><br />
Standardsetzungsprozess<br />
Vorschläge<br />
Veröffentlichte <strong>IFRS</strong><br />
Diskussionspapier<br />
(optional)<br />
Öffentliche Konsultation<br />
Exposure<br />
Entwurf<br />
Öffentliche<br />
Konsultation<br />
Vorschläge<br />
Formaler Anerkennungsprozess<br />
Feedback Statement<br />
Zweijähriger Post-Implementation Review des IASB<br />
Quelle: IASB.<br />
12 <strong>Zukunft</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> <strong>in</strong> <strong>Europa</strong>
ankenverband<br />
Die strikte E<strong>in</strong>haltung des Due Process ist<br />
e<strong>in</strong>e zentrale Voraussetzung, um e<strong>in</strong>en<br />
transparenten Standardsetzungsprozess<br />
sicherzustellen und somit die dauerhafte<br />
Akzeptanz und Anerkennung <strong>der</strong> Standards<br />
zu gewährleisten. Die Erfahrung zeigt, dass<br />
e<strong>in</strong>e frühzeitige Mitwirkung im Standardsetzungsprozess<br />
entscheidend ist, um ökonomisch<br />
s<strong>in</strong>nvolle Positionen <strong>in</strong> geplanten<br />
Rechnungslegungsstandards verankern zu<br />
können.<br />
<strong>Zukunft</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> <strong>in</strong> <strong>Europa</strong> 13
2<br />
Diese Wahlrechte wurden <strong>in</strong> Deutschland nur teilweise<br />
ausgeübt. Der E<strong>in</strong>zelabschluss ist <strong>in</strong> Deutschland<br />
weiterh<strong>in</strong> zw<strong>in</strong>gend nach den nationalen Rechnungslegungsvorschriften<br />
(HGB) aufzustellen. Die Veröffentlichung<br />
e<strong>in</strong>es <strong>IFRS</strong>-E<strong>in</strong>zelabschlusses ist bislang nur auf<br />
freiwilliger Basis und zusätzlich möglich. Wünschenswert<br />
wäre es, dem Beispiel an<strong>der</strong>er Län<strong>der</strong> <strong>in</strong>nerhalb<br />
<strong>der</strong> Europäischen Union zu folgen und Unternehmen,<br />
welche die <strong>IFRS</strong> für die Kommunikation mit ihren Kapitalgebern<br />
benötigen, die befreiende Anwendung <strong>der</strong><br />
<strong>IFRS</strong> auch für den E<strong>in</strong>zelabschluss zu ermöglichen.<br />
Es darf jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass<br />
weiterh<strong>in</strong> die Mehrzahl von kle<strong>in</strong>eren mittelständisch<br />
2.5 Bedeutung <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> für deutsche<br />
Unternehmen<br />
geprägten Unternehmen und Banken nach den HGB-<br />
Normen bilanzieren. Dies muss auch <strong>in</strong> <strong>Zukunft</strong> möglich<br />
se<strong>in</strong>.<br />
2.6 <strong>IFRS</strong> und Aufsichtsrecht<br />
Die <strong>IFRS</strong> s<strong>in</strong>d für kapitalmarktorientierte Unternehmen<br />
entwickelt worden. Für Unternehmen und <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />
auch Banken, die organisierte Kapitalmärkte nicht<br />
nutzen, besitzen die <strong>IFRS</strong> nur sehr e<strong>in</strong>geschränkte Relevanz.<br />
Es sche<strong>in</strong>t daher sachgerecht, diese Unternehmen<br />
nicht zu e<strong>in</strong>er <strong>IFRS</strong>-Bilanzierung zu verpflichten.<br />
In diesem Zusammenhang sehen wir für Kredit<strong>in</strong>stitute<br />
die Gefahr, dass durch die europäische Bankenaufsicht<br />
e<strong>in</strong>e <strong>IFRS</strong>-Bilanzierung quasi „durch die H<strong>in</strong>tertür“ e<strong>in</strong>geführt<br />
wird. Dies wäre <strong>der</strong> Fall, wenn sämtliche Institute<br />
die bankaufsichtlichen Meldeanfor<strong>der</strong>ungen auf<br />
Die Erstellung e<strong>in</strong>es befreienden <strong>IFRS</strong>-<br />
E<strong>in</strong>zelabschlusses ist <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e für die<br />
Unternehmen, die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en <strong>IFRS</strong>-Konzernabschluss<br />
e<strong>in</strong>bezogen werden, von großer<br />
Bedeutung. Diese Möglichkeit könnte zu<br />
erheblichen Verbesserungen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Transparenz<br />
sowie <strong>der</strong> Steuerung des Unternehmens<br />
führen. E<strong>in</strong>e spürbare Bürokratieentlastung<br />
für die betroffenen Unternehmen<br />
wäre die Folge.<br />
Bereits im November 1995 entwickelte die EU ihre bisherige<br />
Rechnungslegungsstrategie entscheidend weiter.<br />
Damit sollten zwei Ziele erreicht werden: die Stärkung<br />
des E<strong>in</strong>flusses <strong>der</strong> EU im voranschreitenden <strong>in</strong>ternationalen<br />
Harmonisierungsprozess sowie die Schaffung e<strong>in</strong>es<br />
wettbewerbsfähigen europäischen Kapitalmarktes.<br />
Dies war auch für deutsche Unternehmen mit weitreichenden<br />
Folgen verbunden. Im Jahr 2002 wurde die<br />
sogenannte IAS-Verordnung seitens des Europäischen<br />
Parlaments und des Rates verabschiedet (Verordnung<br />
[EG] Nr. 1606/2002), die kapitalmarktorientierte Gesellschaften<br />
zur Aufstellung<br />
e<strong>in</strong>es <strong>IFRS</strong>-Konzernabschlusses<br />
verpflichtet.<br />
Darüber h<strong>in</strong>aus besteht<br />
für die Mitgliedstaaten<br />
die Option, auch an<strong>der</strong>en<br />
Unternehmen die<br />
Anwendung <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> im<br />
Konzern- und/o<strong>der</strong> Jahresabschluss<br />
zu erlauben<br />
o<strong>der</strong> vorzuschreiben.<br />
Basis <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> erfüllen müssten und damit zur E<strong>in</strong>führung<br />
e<strong>in</strong>es <strong>IFRS</strong>-Schattenrechnungswesens verpflichtet<br />
würden. E<strong>in</strong>e generelle Verpflichtung aller Institute<br />
zur Anwendung <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> alle<strong>in</strong> für aufsichtsrechtliche<br />
Zwecke würde die HGB-Institute faktisch zur Erstellung<br />
zweier handelsrechtlicher Abschlüsse zw<strong>in</strong>gen, obwohl<br />
sie we<strong>der</strong> Abschlüsse nach <strong>IFRS</strong> veröffentlichen noch<br />
<strong>in</strong>tern nach <strong>IFRS</strong> steuern.<br />
14 <strong>Zukunft</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> <strong>in</strong> <strong>Europa</strong>
ankenverband<br />
2.7 Europäische<br />
Rechnungslegungsarchitektur<br />
2.7.1 Übernahme <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> <strong>in</strong> EU-Recht (Endorsement)<br />
dazugehörigen Interpretationen entscheidet. Die Kommission<br />
ist dabei jedoch nicht befugt, e<strong>in</strong>en Standard<br />
<strong>in</strong>haltlich zu än<strong>der</strong>n; sie kann lediglich die Anwendung<br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> Europäischen Union beschränken.<br />
Es ist we<strong>der</strong> politisch noch rechtlich möglich, dass die<br />
von e<strong>in</strong>em privatrechtlichen Gremium verabschiedeten<br />
<strong>IFRS</strong> unmittelbare Rechtswirkung <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>zelnen Län<strong>der</strong>n<br />
<strong>der</strong> Europäischen Union entfalten. Daher wurde<br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> IAS-Verordnung e<strong>in</strong> spezieller Anerkennungsmechanismus<br />
(Endorsement) verankert. Danach s<strong>in</strong>d<br />
die vom IASB verabschiedeten Rechnungslegungsstandards<br />
für die Anwendung <strong>in</strong> <strong>der</strong> EU zunächst durch e<strong>in</strong>en<br />
Rechtssetzungsakt zu legitimieren. Dies geschieht<br />
bislang durch das sogenannte Komitologieverfahren,<br />
nach dem die EU-Kommission über die Übernahme <strong>der</strong><br />
vom IASB verabschiedeten IAS/<strong>IFRS</strong> e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong><br />
Die wesentlichen am Endorsementprozess beteiligten<br />
Gremien s<strong>in</strong>d<br />
• die European F<strong>in</strong>ancial Report<strong>in</strong>g Advisory Group<br />
(EFRAG),<br />
• <strong>der</strong> Regelungsausschuss für Rechnungslegung<br />
(Account<strong>in</strong>g Regulatory Committee – ARC),<br />
• die Europäische Kommission,<br />
• das Europäische Parlament und<br />
• <strong>der</strong> Europäische Rat.<br />
Dieser fe<strong>in</strong> austarierte Prozess mit e<strong>in</strong>er Vielzahl von<br />
Beteiligten steht vor e<strong>in</strong>er Neuordnung: Zum e<strong>in</strong>en hat<br />
Beteiligte am Endorsementprozess<br />
IASB<br />
EFRAG<br />
Europäische Kommission<br />
Europäisches Parlament<br />
ARC<br />
Interessierte Öffentlichkeit<br />
Europäischer Rat<br />
Quelle: EU-Kommission.<br />
<strong>Zukunft</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> <strong>in</strong> <strong>Europa</strong> 15
2<br />
die EU-Kommission im Jahr 2013 e<strong>in</strong>e grundlegende<br />
Strukturreform von EFRAG angestoßen. Zum an<strong>der</strong>en<br />
sieht <strong>der</strong> Vertrag von Lissabon vom 1. Dezember 2009<br />
nochmals erweiterte Kompetenzen für das Europäische<br />
Parlament und e<strong>in</strong>e stärkere E<strong>in</strong>beziehung <strong>der</strong> nationalen<br />
Parlamente vor.<br />
2.7.2 Neuordnung EFRAG – Maystadt-Review<br />
EFRAG wurde im Jahr 2001 als privatrechtliches Gremium<br />
zur fachlichen Unterstützung <strong>der</strong> EU-Kommission <strong>in</strong><br />
Fragen <strong>der</strong> Rechnungslegung gegründet. E<strong>in</strong>e wesentliche<br />
Aufgabe von EFRAG ist es, die Kommission bei <strong>der</strong><br />
Frage <strong>der</strong> Übernahme e<strong>in</strong>zelner <strong>IFRS</strong> <strong>in</strong> europäisches<br />
Recht zu beraten. Daneben wirkt EFRAG auch bei <strong>der</strong><br />
Erarbeitung <strong>der</strong> Rechnungslegungsstandards auf <strong>der</strong><br />
Ebene des IASB mit, beispielsweise durch die Mitarbeit<br />
von EFRAG-Vertretern <strong>in</strong> den Arbeitsgruppen des<br />
IASB und die Kommentierung von Arbeitspapieren und<br />
Standardentwürfen des IASB. Neben Zuwendungen <strong>der</strong><br />
europäischen Industrie trägt seit 2009 die Europäische<br />
Kommission mit e<strong>in</strong>em Beitrag von ca. 50 % des Gesamtbudgets<br />
zur F<strong>in</strong>anzierung von EFRAG bei.<br />
Der Endorsementprozess und die Funktion von EFRAG<br />
waren von Beg<strong>in</strong>n an <strong>der</strong> Kritik verschiedener Gruppen<br />
und Nationen <strong>in</strong> <strong>Europa</strong> ausgesetzt. Nach <strong>der</strong> Wahrnehmung<br />
<strong>der</strong> Kritiker besitzt die EU nach wie vor zu<br />
wenig Gewicht im <strong>in</strong>ternationalen Standardsetzungsprozess.<br />
Mit dem Ziel <strong>der</strong> weiteren Stärkung <strong>der</strong> Rolle<br />
<strong>Europa</strong>s hat die EU-Kommission im März 2013 Herrn<br />
Philippe Maystadt (belgischer Politiker und ehemaliger<br />
Präsident <strong>der</strong> Europäischen Investitionsbank) als<br />
Son<strong>der</strong>berater ernannt und mit <strong>der</strong> Überprüfung <strong>der</strong><br />
Governance-Strukturen von EFRAG unter E<strong>in</strong>beziehung<br />
des gesamten <strong>in</strong>stitutionellen Umfelds beauftragt. Die<br />
Ergebnisse dieses Reviews wurden im November 2013<br />
im sogenannten Maystadt-Report veröffentlicht. Die<br />
Der Endorsementprozess herkömmlicher Prägung<br />
Im <strong>der</strong>zeitigen Verfahren kommt neben EFRAG dem Regelungsausschuss für Rechnungslegung (Account<strong>in</strong>g<br />
Regulatory Committee, ARC) e<strong>in</strong>e maßgebliche Rolle im Endorsementprozess zu. Dieser setzt sich zusammen<br />
aus Vertretern <strong>der</strong> fachlich zuständigen M<strong>in</strong>isterien beziehungsweise Behörden <strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelnen Mitgliedstaaten.<br />
Die Bundesrepublik Deutschland wird im ARC durch das Bundesm<strong>in</strong>isterium <strong>der</strong> Justiz und für Verbraucherschutz<br />
(BMJV) repräsentiert.<br />
Der Ablauf des bisherigen Endorsementprozesses lässt sich wie folgt skizzieren: Die technische Expertengruppe<br />
von EFRAG (EFRAG TEG) unterbreitet <strong>der</strong> Kommission <strong>in</strong>nerhalb von zwei Monaten nach Verabschiedung<br />
e<strong>in</strong>es <strong>IFRS</strong> e<strong>in</strong>en Vorschlag für die Annahme o<strong>der</strong> Ablehnung dieses Standards. Im Anschluss<br />
erarbeitet die Kommission e<strong>in</strong>en positiven o<strong>der</strong> negativen Übernahmevorschlag. Sie ist dabei nicht an das<br />
Votum <strong>der</strong> EFRAG TEG gebunden. Der Übernahmevorschlag <strong>der</strong> Kommission ist dem ARC zur Zustimmung<br />
vorzulegen. Das ARC hat drei Monate Zeit, über den Kommissionsvorschlag zu beschließen. Stimmt das ARC<br />
dem Vorschlag zu, so haben im Anschluss das Europäische Parlament und <strong>der</strong> Europäische Rat ebenfalls drei<br />
Monate Zeit, um über den Vorschlag zu bef<strong>in</strong>den. Der Vorschlag kann durch das Parlament mit e<strong>in</strong>facher<br />
Mehrheit beziehungsweise durch den Rat mit qualifizierter Mehrheit abgelehnt werden. In diesem Falle hätte<br />
die Kommission die Möglichkeit, e<strong>in</strong>en neuen o<strong>der</strong> geän<strong>der</strong>ten Vorschlag vorzulegen. Den Abschluss des<br />
Endorsementverfahrens bildet die Bekanntmachung des neuen <strong>IFRS</strong> <strong>in</strong> allen Amtssprachen im Amtsblatt <strong>der</strong><br />
Europäischen Union. Addiert man die vorgenannten Fristen, so beträgt die Gesamtdauer des Übernahmeprozesses<br />
ca. e<strong>in</strong> Jahr.<br />
16 <strong>Zukunft</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> <strong>in</strong> <strong>Europa</strong>
ankenverband<br />
hier<strong>in</strong> enthaltenen Vorschläge zur Anpassung des Endorsementverfahrens<br />
wurden vom ECOFIN-Rat gebilligt<br />
und werden <strong>der</strong>zeit umgesetzt.<br />
Im Mittelpunkt steht e<strong>in</strong>e grundlegende Neustrukturierung<br />
von EFRAG. Neben e<strong>in</strong>er Erweiterung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>basis<br />
um nationale Standardsetzer und an<strong>der</strong>e<br />
<strong>in</strong>teressierte Stakehol<strong>der</strong> und e<strong>in</strong>er damit verbundenen<br />
breiteren F<strong>in</strong>anzierung ist die E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>es sogenannten<br />
High Level Board das zentrale Element dieser<br />
Strukturreform. Das neue High Level Board soll mit<br />
hochrangigen Vertretern privater E<strong>in</strong>richtungen (Industrie,<br />
Banken, Versicherungen, Wirtschaftsprüfung,<br />
Analysten) und nationaler Standardsetzer besetzt werden.<br />
Über die fachliche E<strong>in</strong>schätzung <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> h<strong>in</strong>aus<br />
soll das High Level Board vor allem stärker auf die politische<br />
Interessenvertretung <strong>Europa</strong>s im <strong>in</strong>ternationalen<br />
Standardsetzungsprozess ausgerichtet se<strong>in</strong>. Die fachliche<br />
Beurteilung e<strong>in</strong>zelner Standards verbleibt bei <strong>der</strong><br />
technischen Expertengruppe EFRAG TEG und ist vom<br />
Board zu autorisieren. Damit wird EFRAG TEG <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
neuen Struktur primär als Beratungsgremium für das<br />
High Level Board – und nicht mehr als eigenständiges<br />
Entscheidungsgremium – fungieren.<br />
Vorschläge h<strong>in</strong>gewiesen. Im H<strong>in</strong>blick auf das Ziel global<br />
e<strong>in</strong>heitlicher und qualitativ hochstehen<strong>der</strong> Rechnungslegungsstandards<br />
ersche<strong>in</strong>en erweiterte Möglichkeiten<br />
zur Schaffung europäischer Son<strong>der</strong>regeln<br />
kontra produktiv. Diese Vorschläge sollten daher – wenn<br />
überhaupt – nur sehr vorsichtig und mit <strong>der</strong> angemessenen<br />
Sorgfalt weiterverfolgt werden.<br />
2.7.3 Rolle des Europäischen Parlaments<br />
Das EU-Parlament zeigte von jeher e<strong>in</strong>e gewisse Skepsis<br />
gegenüber dem Komitologieverfahren, das die<br />
wesentlichen Entscheidungskompetenzen <strong>in</strong> die Hände<br />
<strong>der</strong> Europäischen Kommission legt. Bereits im Jahr<br />
2008 wurde das Verfahren geän<strong>der</strong>t und um zusätzliche<br />
Kontroll- und Mitwirkungsmöglichkeiten für das<br />
Parlament ergänzt. Mit dem Vertrag von Lissabon, <strong>der</strong><br />
am 1. Dezember 2009 <strong>in</strong> Kraft getreten ist, wurde e<strong>in</strong>e<br />
weitere Stärkung <strong>der</strong> Mitspracherechte des Parlaments<br />
beschlossen. Die Lissabon-Vorschläge s<strong>in</strong>d für das Endorsementverfahren<br />
noch nicht umgesetzt worden.<br />
E<strong>in</strong>e nochmalige Verbesserung <strong>der</strong> E<strong>in</strong>flussmöglichkeiten<br />
des Parlaments ist jedoch zu erwarten. Damit<br />
e<strong>in</strong>her g<strong>in</strong>ge e<strong>in</strong> gewisser Bedeutungsverlust des ARC.<br />
Zu Fragen wie dem Zusammenspiel zwischen High Level<br />
Board und EFRAG TEG o<strong>der</strong> <strong>der</strong> angestrebten e<strong>in</strong>stimmigen<br />
Entscheidungsf<strong>in</strong>dung im High Level Board f<strong>in</strong>den<br />
sich ke<strong>in</strong>e Ausführungen im Maystadt-Bericht. Insofern<br />
wird die praktische Umsetzung <strong>der</strong> Empfehlungen spannend<br />
zu beobachten se<strong>in</strong>.<br />
Über den Umbau von EFRAG h<strong>in</strong>aus gibt <strong>der</strong> Maystadt-<br />
Bericht H<strong>in</strong>weise auf weitere Anpassungsmöglichkeiten.<br />
Hierzu zählen e<strong>in</strong>e Flexibilisierung des Endorsementprozesses,<br />
das heißt e<strong>in</strong>e sorgfältige Überprüfung,<br />
ob neben <strong>der</strong> vollständigen Annahme o<strong>der</strong> Ablehnung<br />
e<strong>in</strong>es Standards auch e<strong>in</strong>e teilweise Ersetzung <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong><br />
(Carve-<strong>in</strong>) o<strong>der</strong> die Erarbeitung alternativer europäischer<br />
Normen möglich se<strong>in</strong> soll, und die Klarstellung<br />
und Erweiterung <strong>der</strong> Endorsementkriterien. In dem<br />
Bericht wird jedoch deutlich auf die Risiken dieser<br />
Da das EU-Parlament die Entscheidungskompetenz im<br />
H<strong>in</strong>blick auf die europäische Mittelvergabe für das IASB<br />
und EFRAG besitzt, ist hiermit e<strong>in</strong> zusätzliches Druckmittel<br />
zur E<strong>in</strong>for<strong>der</strong>ung e<strong>in</strong>er aktiveren Beteiligung des Parlaments<br />
gegeben. Das EU-Parlament hat im März 2014<br />
die Fortsetzung <strong>der</strong> europäischen Mitf<strong>in</strong>anzierung von<br />
<strong>IFRS</strong>-Stiftung und EFRAG beschlossen. Dabei handelt es<br />
sich um Betriebskostenzuschüsse, die jährlich durch das<br />
Parlament und den Rat bewilligt werden müssen. Die<br />
Parlamentarier haben ihre Zustimmung dabei an e<strong>in</strong>ige<br />
Bed<strong>in</strong>gungen geknüpft:<br />
• Unabhängiger transparenter und demokratischer<br />
Standardsetzungsprozess<br />
• Rechenschaftspflicht <strong>der</strong> Standardsetzer<br />
• jährliche Berichterstattung <strong>der</strong> Kommission über<br />
die Tätigkeit von IASB und EFRAG<br />
<strong>Zukunft</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> <strong>in</strong> <strong>Europa</strong> 17
2<br />
• Überprüfung durch EFRAG, ob neue o<strong>der</strong> geän<strong>der</strong>te<br />
Standards e<strong>in</strong> den tatsächlichen Verhältnissen<br />
entsprechendes Bild vermitteln und dem europäischen<br />
öffentlichen Interesse dienlich s<strong>in</strong>d<br />
• Überprüfung durch EFRAG, ob neue o<strong>der</strong> geän<strong>der</strong>te<br />
Standards evidenzbasiert s<strong>in</strong>d und unter<br />
Berücksichtigung <strong>der</strong> Vielfalt an Bilanzierungsvorschriften<br />
und Geschäftsmodellen <strong>in</strong> <strong>der</strong> EU den<br />
europäischen Bedürfnissen gerecht werden.<br />
Wie <strong>der</strong> Endorsementprozess zukünftig aussehen wird,<br />
ist <strong>der</strong>zeit noch nicht abschließend abschätzbar. Es ist zu<br />
erwarten, dass <strong>der</strong> Zeitbedarf für den gesamten Prozess<br />
(noch) steigen wird. Das ist <strong>in</strong>sofern problematisch, als<br />
hierdurch größere „Time Lags“ zwischen <strong>der</strong> Verabschiedung<br />
e<strong>in</strong>es Standards durch das IASB und se<strong>in</strong>e rechtskräftige<br />
Übernahme <strong>in</strong> EU-Recht entstehen können. Ist<br />
e<strong>in</strong> neuer o<strong>der</strong> geän<strong>der</strong>ter Standard vom IASB bereits<br />
2.8 Der Standardsetzer <strong>in</strong> Deutschland –<br />
DRSC<br />
Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee<br />
(DRSC) besteht mittlerweile seit über 15 Jahren. Ausgangspunkt<br />
war die Entwicklung an den <strong>in</strong>ternationalen<br />
Kapitalmärkten mit ihren Transparenzanfor<strong>der</strong>ungen,<br />
die auch für deutsche Unternehmen zunehmend<br />
an Bedeutung gewannen. Mit dem DRSC sollte e<strong>in</strong><br />
Sprachrohr <strong>der</strong> <strong>in</strong>ternational tätigen deutschen Unternehmen<br />
im <strong>in</strong>ternationalen Rechnungslegungsumfeld<br />
geschaffen werden. Beim deutschen Gesetzgeber und<br />
bei den Unternehmen bestand dabei E<strong>in</strong>igkeit, dass<br />
e<strong>in</strong>e private, mit unabhängigen Fachleuten besetzte<br />
Institution e<strong>in</strong>e größere Flexibilität bei <strong>der</strong> Weiterentwicklung<br />
<strong>der</strong> Rechnungslegung sicherstellen könne.<br />
Vor dem H<strong>in</strong>tergrund dieser Entwicklungen wurde 1998<br />
das DRSC gegründet.<br />
verabschiedet, von <strong>der</strong> EU-Kommission h<strong>in</strong>gegen noch<br />
Die Aufgaben des DRSC s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> § 342 HGB, dem mit dem<br />
Bundesm<strong>in</strong>isterium <strong>der</strong> Justiz geschlossenen Standardisierungsvertrag<br />
und se<strong>in</strong>er Satzung def<strong>in</strong>iert. Das DRSC<br />
ist e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>getragener Vere<strong>in</strong> mit Sitz <strong>in</strong> Berl<strong>in</strong>. F<strong>in</strong>anziert<br />
wird das DRSC aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden, Lizenzvergaben<br />
sowie Veröffentlichungen.<br />
nicht für den Gebrauch <strong>in</strong> <strong>Europa</strong> freigegeben, so stellt<br />
sich für die nach <strong>IFRS</strong> rechnungslegenden Unternehmen<br />
die Frage nach <strong>der</strong> Anwendbarkeit. Gerade für<br />
<strong>in</strong>ternational tätige Unternehmen ist es von großer<br />
Bedeutung, e<strong>in</strong>en vollständigen <strong>IFRS</strong>-Abschluss gemäß<br />
den vom IASB verabschiedeten Standards zu veröffentlichen.<br />
Daher ist es wichtig, dass <strong>der</strong> Prozess <strong>der</strong> Übernahme<br />
<strong>der</strong> Standards <strong>in</strong> EU-Recht effizient und zügig<br />
durchgeführt wird.<br />
Im Jahr 2011 wurde das DRSC e<strong>in</strong>er grundlegenden<br />
Neuorientierung unterzogen. Ziel war es:<br />
• e<strong>in</strong>e eigenständige Standardisierung <strong>der</strong> deutschen<br />
Grundsätze ordnungsmäßiger Rechnungslegung<br />
für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen<br />
sicherzustellen,<br />
• e<strong>in</strong>e konsequente Mitwirkung und breite Interessenvertretung<br />
bei <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> <strong>in</strong>ternationalen<br />
Rechnungslegung zu gewährleisten und<br />
• e<strong>in</strong>e fundierte Begleitung <strong>der</strong> Anwendung und<br />
Umsetzung <strong>der</strong> <strong>in</strong>ternationalen Regelungen im<br />
nationalen Kontext zu ermöglichen.<br />
Die Struktur und Arbeitsweise des DRSC verdeutlicht das<br />
folgende Schaubild:<br />
18 <strong>Zukunft</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> <strong>in</strong> <strong>Europa</strong>
ankenverband<br />
Organe und Gremien des DRSC<br />
DRSC-Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
• Mitglie<strong>der</strong>: Unternehmen und Verbände<br />
• Wahl, Abberufung und Entlastung Verwaltungsrat, Nom<strong>in</strong>ierungsausschuss<br />
• Satzungsän<strong>der</strong>ungen, Jahresbeiträge, Wirtschaftsplan<br />
DRSC-Verwaltungsrat<br />
• Bis zu 20 ehrenamtliche Mitglie<strong>der</strong>; Spiegelung von 5 Segmenten (Industrie, Mittelstand,<br />
Banken, Versicherungen, Prüfer)<br />
• Grundsätze und Leitl<strong>in</strong>ien für die Arbeit des Vere<strong>in</strong>s, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Fachausschüsse und<br />
des Präsidiums<br />
• Wahl und Bestellung Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Fachausschüsse, des Präsidiums<br />
DRSC-Präsidium<br />
• 2 hauptamtliche Mitglie<strong>der</strong> (Rechnungsleger),<br />
Präsident und Vizepräsident<br />
• Gesetzlicher Vertreter des Vere<strong>in</strong>s gemäß § 26 BGB<br />
• Leitung <strong>der</strong> Fachausschüsse ohne Stimmrecht<br />
<strong>IFRS</strong>-Ausschuss<br />
• Bis zu 7 Mitglie<strong>der</strong><br />
(Rechnungsleger aus<br />
allen Bezugsgruppen;<br />
festgelegte Sitzverteilung;<br />
Gaststatus BMJV)<br />
• <strong>IFRS</strong>-Interpretationen<br />
• Stellungnahmen an<br />
IASB/<strong>IFRS</strong> IC/EFRAG<br />
• Beratung BMJV zu <strong>IFRS</strong>/<br />
EU RL<br />
HGB-Ausschuss<br />
• Bis zu 7 Mitglie<strong>der</strong><br />
(Rechnungsleger aus<br />
allen Bezugsgruppen;<br />
festgelegte Sitzverteilung;<br />
Gaststatus BMJV)<br />
• DRSC<br />
• Stellungnahmen an EU/<br />
BMJV/EFRAG<br />
• Beratung BMJV zu HGB/<br />
EU RL<br />
Wissenschaftsbeirat<br />
• Beratung <strong>der</strong> Fachausschüsse<br />
Nom<strong>in</strong>ierungsausschuss<br />
• 7 Mitglie<strong>der</strong> aus allen Segmenten<br />
• Exklusives Vorschlagsrecht Präsidium, Fachausschüsse<br />
Mitarbeiterstab<br />
• Unterstützung Fachausschüsse und Arbeitsgruppen<br />
Wahl/Ernennung<br />
Rechenschaft<br />
Beratung<br />
Zusammenarbeit<br />
Quelle: DRSC.<br />
<strong>Zukunft</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> <strong>in</strong> <strong>Europa</strong> 19
2<br />
Auch das DRSC ist um größtmögliche Transparenz bemüht.<br />
Für die <strong>in</strong>teressierte Öffentlichkeit besteht die<br />
Möglichkeit, aktiv am Me<strong>in</strong>ungsbildungsprozess teilzunehmen.<br />
Mitwirkungsmöglichkeiten bestehen zum<br />
Beispiel bei vom DRSC veranstalteten öffentlichen Diskussionen<br />
o<strong>der</strong> im Rahmen des Konsultationsprozesses<br />
von verabschiedeten Entwürfen.<br />
Das DRSC ist als erfahrener nationaler Standardsetter<br />
im <strong>in</strong>ternationalen Kontext etabliert und anerkannt.<br />
Dies spiegelt sich <strong>in</strong> <strong>der</strong> Berufung e<strong>in</strong>es Vertreters des<br />
DRSC <strong>in</strong> das im Jahr 2013 vom IASB neu geschaffene<br />
Account<strong>in</strong>g Standards Advisory Forum (ASAF) wi<strong>der</strong>. Die<br />
erfolgreiche Arbeit des DRSC gilt es im Interesse <strong>der</strong><br />
deutschen Unternehmen weiter fortzuführen.<br />
Der Bankenverband ist Mitglied im DRSC und unterstützt<br />
aktiv die Arbeit des DRSC. Es besteht e<strong>in</strong> regelmäßiger<br />
Austausch mit Vertretern des DRSC zu nationalen<br />
und <strong>in</strong>ternationalen Fragen <strong>der</strong> Rechnungslegung. In<br />
den Konsultationsprozess br<strong>in</strong>gt sich <strong>der</strong> BdB aktiv e<strong>in</strong>.<br />
20 <strong>Zukunft</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> <strong>in</strong> <strong>Europa</strong>
ESMA verfolgt unter an<strong>der</strong>em das Ziel, europaweit<br />
e<strong>in</strong>heitliche Standards für e<strong>in</strong> qualitativ hochwertiges<br />
Enforcement zu entwickeln und e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>heitliche Anwendung<br />
<strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> <strong>in</strong> <strong>Europa</strong> durchzusetzen.<br />
Über die Bestrebungen zur weiteren europäischen<br />
Vere<strong>in</strong>heitlichung des Enforcement h<strong>in</strong>aus veröffentlicht<br />
ESMA auch Empfehlungen und H<strong>in</strong>weise zu e<strong>in</strong>zelnen<br />
Fragen <strong>der</strong> Rechnungslegung. In den Jahren<br />
2011/2012 wurden beispielsweise zwei Verlautbarungen<br />
zur Bilanzierung ausländischer Staatsanleihen <strong>in</strong><br />
<strong>IFRS</strong> veröffentlicht. Die Vorgabe konkreter Bilanzierungs-<br />
und Bewertungsvorschriften ist nach unserer<br />
Me<strong>in</strong>ung nicht Aufgabe von ESMA, son<strong>der</strong>n sollte<br />
dem IASB und dem <strong>IFRS</strong> Interpretations Committee<br />
vorbehalten se<strong>in</strong>. An<strong>der</strong>nfalls sehen wir die Gefahr <strong>der</strong><br />
Entstehung von „europäischen <strong>IFRS</strong>“, was <strong>der</strong> Etabliebankenverband<br />
2.9 Enforcement<br />
E<strong>in</strong> <strong>in</strong> sich geschlossenes e<strong>in</strong>heitliches System von Bilanzierungsregeln<br />
ist e<strong>in</strong>e entscheidende Voraussetzung<br />
für die Kapitalmarkteffizienz, reicht jedoch alle<strong>in</strong> nicht<br />
aus. Um das Anlegervertrauen zu stärken, ist darüber<br />
h<strong>in</strong>aus die e<strong>in</strong>heitliche und korrekte Anwendung <strong>der</strong><br />
Regeln e<strong>in</strong>e unabd<strong>in</strong>gbare Voraussetzung.<br />
2.9.1 Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung<br />
Als Ergänzung zu dem bereits bestehenden System <strong>der</strong><br />
Bilanzkontrollen wurde daher mit dem Bilanzkontrollgesetz<br />
vom 15. Dezember 2004 <strong>in</strong> Deutschland mit <strong>der</strong><br />
Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR e. V.)<br />
und <strong>der</strong> Bundesanstalt für F<strong>in</strong>anzdienstleistungsaufsicht<br />
(BaF<strong>in</strong>) e<strong>in</strong> zweistufiger Enforcementmechanismus<br />
geschaffen. Dieses zweistufige System mit <strong>der</strong> DPR als<br />
privatwirtschaftlichem Element und <strong>der</strong> BaF<strong>in</strong> als behördlicher<br />
Instanz ist weltweit nahezu e<strong>in</strong>zigartig. Insbeson<strong>der</strong>e<br />
<strong>in</strong> <strong>Europa</strong> ist <strong>in</strong> vielen Län<strong>der</strong>n das Enforcement<br />
ausschließlich staatlich organisiert und wird im<br />
Regelfall durch die Wertpapieraufsichts- beziehungsweise<br />
F<strong>in</strong>anzmarktaufsichtsbehörde durchgeführt.<br />
Im Gegensatz zur Abschlussprüfung unterliegen dem<br />
Enforcement ausschließlich Unternehmen, <strong>der</strong>en<br />
Wertpapiere im regulierten Markt an e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>ländischen<br />
Börse gehandelt werden (kapitalmarktorientierte<br />
Unternehmen). Die Zahl dieser Unternehmen ist <strong>in</strong><br />
Deutschland seit e<strong>in</strong>igen Jahren rückläufig. Aktuell s<strong>in</strong>d<br />
knapp 800 Unternehmen betroffen. E<strong>in</strong> weiterer wesentlicher<br />
Unterschied zur Abschlussprüfung besteht<br />
dar<strong>in</strong>, dass Enforcementprüfungen ke<strong>in</strong>e Vollprüfungen<br />
darstellen, son<strong>der</strong>n fokussiert s<strong>in</strong>d auf vorab festgelegte<br />
Prüfungsschwerpunkte.<br />
Die DPR hat sich <strong>in</strong> den nunmehr zehn Jahren ihrer<br />
Tätigkeit gut etabliert und e<strong>in</strong>e hohe Reputation und<br />
Anerkennung erworben. Die Bilanzprüfungen durch die<br />
DPR zeigen Wirkung. Die Fehlerquoten s<strong>in</strong>d rückläufig.<br />
Darüber h<strong>in</strong>aus haben knapp 40 % <strong>der</strong> geprüften Unternehmen<br />
<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Umfrage angegeben, dass sie ihre<br />
Bilanzierungspraxis aufgrund von H<strong>in</strong>weisen <strong>der</strong> DPR<br />
angepasst hätten, ohne dass e<strong>in</strong>e tatsächliche Fehlerfeststellung<br />
vorlag. Insgesamt wird das zweistufige Verfahren<br />
positiv bewertet. Daher besteht <strong>in</strong> Deutschland<br />
<strong>der</strong> Wunsch, an diesem System auch zukünftig festzuhalten.<br />
Inwieweit dies gel<strong>in</strong>gt, bleibt vor dem H<strong>in</strong>tergrund<br />
<strong>der</strong> zunehmenden Tendenz zur Vere<strong>in</strong>heitlichung<br />
<strong>der</strong> Enforcementsysteme <strong>in</strong> <strong>Europa</strong> abzuwarten.<br />
2.9.2 Rolle von ESMA<br />
Die europäische Koord<strong>in</strong>ation des Enforcement obliegt<br />
<strong>der</strong> European Securities and Markets Authority (ESMA).<br />
ESMA ist hervorgegangen aus dem Committee of European<br />
Securities Regulators (CESR) und ist Bestandteil <strong>der</strong><br />
zum 1. Januar 2011 geschaffenen neuen europäischen<br />
Aufsichtsarchitektur. Dabei wurden die drei bestehenden<br />
Ausschüsse <strong>der</strong> Aufsichtsbehörden (CEBS, CEIOPS<br />
und CESR) durch europäische Aufsichtsbehörden (EBA,<br />
EIOPA und ESMA) ersetzt. Die neuen europäischen Aufsichtsbehörden<br />
haben erweiterte Kompetenzen erhalten<br />
und s<strong>in</strong>d grundsätzlich unabhängig von politischen<br />
Weisungen.<br />
<strong>Zukunft</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> <strong>in</strong> <strong>Europa</strong> 21
2<br />
rung weltweit e<strong>in</strong>heitlicher Rechnungslegungsnormen<br />
zuwi<strong>der</strong>laufen würde. Insofern ist <strong>der</strong> Fortgang <strong>der</strong><br />
Rechnungslegungsaktivitäten durch die ESMA kritisch<br />
zu beobachten.<br />
2.10 Ausblick<br />
Mit den <strong>IFRS</strong> wurde e<strong>in</strong> weltweit akzeptierter Rechnungslegungsstandard<br />
von hoher Qualität entwickelt.<br />
In <strong>Europa</strong> wurden die <strong>IFRS</strong> schon frühzeitig zum maßgeblichen<br />
Bilanzierungsstandard für kapitalmarktorientierte<br />
Unternehmen. Dieser Weg sollte bei <strong>der</strong> Neuord-<br />
nung <strong>der</strong> europäischen Rechnungslegungsarchitektur<br />
weiterverfolgt werden.<br />
Die <strong>IFRS</strong> spielen <strong>in</strong> Deutschland <strong>der</strong>zeit überwiegend<br />
für den Konzernabschluss e<strong>in</strong>e Rolle. Anzustreben ist<br />
die Möglichkeit, auch e<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>zelabschluss auf Basis<br />
<strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> mit befreien<strong>der</strong> Wirkung erstellen zu können.<br />
E<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>heitliche Rechnungslegungsbasis sowohl im<br />
Konzern- als auch im E<strong>in</strong>zelabschluss verbessert die<br />
Transparenz <strong>der</strong> Rechnungslegung und kann damit erheblich<br />
zur Stärkung des Anlegervertrauens beitragen.<br />
E<strong>in</strong> weiterer Vorteil liegt im weitestgehenden Gleichlauf<br />
Europäisches F<strong>in</strong>anzaufsichtssystem (ESFS)<br />
ESRB<br />
Europäischer Ausschuss für Systemrisiken<br />
Aufgabe:<br />
Analyse von Risiken, Abgabe von Warnungen und Empfehlungen<br />
EBA<br />
Europäische Bankenaufsichtsbehörde<br />
EIOPA<br />
Europäische Aufsichtsbehörde für<br />
das Versicherungswesen und die<br />
betriebliche Altersversorgung<br />
ESMA<br />
Europäische Wertpapier- und<br />
Marktaufsichtsbehörde<br />
London<br />
Frankfurt am Ma<strong>in</strong><br />
Paris<br />
Aufsichtsbefugnisse<br />
• Bei Verletzung von EU-Recht und <strong>in</strong> Krisenfällen<br />
• Bei Streitigkeiten zwischen nationalen Aufsehern<br />
• Aufsicht über Rat<strong>in</strong>gagenturen<br />
Regulierende Tätigkeit<br />
Entwurf technischer Standards<br />
Koord<strong>in</strong>ierende Aufgaben<br />
Nationale Aufsichtsbehörden<br />
Tägliche Aufsicht<br />
Quelle: Bundesm<strong>in</strong>isterium <strong>der</strong> F<strong>in</strong>anzen.<br />
22 <strong>Zukunft</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> <strong>in</strong> <strong>Europa</strong>
ankenverband<br />
von <strong>in</strong>terner Steuerung und handelsrechtlicher Rechnungslegung.<br />
Zu guter Letzt sei auch auf das beträchtliche<br />
Kostene<strong>in</strong>sparungspotenzial (Stichwort: Bürokratiekostenabbau)<br />
für <strong>IFRS</strong>-rechnungslegungspflichtige<br />
Unternehmen h<strong>in</strong>gewiesen.<br />
Umgekehrt ist darauf zu achten, dass durch bankaufsichtliche<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen an die Offenlegung von<br />
F<strong>in</strong>anz<strong>in</strong>formationen ke<strong>in</strong>e Verpflichtung zu e<strong>in</strong>er<br />
<strong>IFRS</strong>-Bilanzierung für nicht kapitalmarktorientierte<br />
Unternehmen entsteht. Auch hier sollte gelten, dass<br />
externe Berichterstattung und <strong>in</strong>terne Banksteuerung<br />
den gleichen Bilanzierungsregeln folgen und die aufsichtliche<br />
und handelsrechtliche Offenlegung von F<strong>in</strong>anz<strong>in</strong>formationen<br />
mit <strong>der</strong> <strong>in</strong>ternen Information an die<br />
Geschäftsleitung übere<strong>in</strong>stimmt.<br />
<strong>Zukunft</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> <strong>in</strong> <strong>Europa</strong> 23
3<br />
Glossar<br />
Account<strong>in</strong>g Regulatory Committee (ARC)<br />
Das Account<strong>in</strong>g Regulatory Committee besteht aus<br />
Vertretern <strong>der</strong> Mitgliedstaaten unter Vorsitz <strong>der</strong> EU-<br />
Kommission. Der Ausschuss wurde durch die Kommission<br />
entsprechend <strong>der</strong> IAS-Verordnung e<strong>in</strong>gerichtet.<br />
Die Aufgabe des Ausschusses besteht dar<strong>in</strong>, e<strong>in</strong> Votum<br />
zu den Vorschlägen <strong>der</strong> Kommission zur Annahme beziehungsweise<br />
Ablehnung e<strong>in</strong>es <strong>in</strong>ternationalen Rechnungslegungsstandards<br />
(<strong>IFRS</strong>) abzugeben.<br />
Due Process<br />
Prozess zur Entwicklung und Verabschiedung neuer<br />
o<strong>der</strong> verän<strong>der</strong>ter <strong>IFRS</strong> durch das IASB.<br />
Endorsement<br />
Europäisches Übernahmeverfahren, mit dem die vom<br />
IASB verabschiedeten Standards und Interpretationen<br />
unmittelbares und verb<strong>in</strong>dliches europäisches Recht<br />
werden.<br />
Account<strong>in</strong>g Standards Advisory Forum (ASAF)<br />
Beratungsgremium beim IASB mit Vertretern <strong>der</strong> nationalen<br />
Standardsetzer beziehungsweise regionalen<br />
Gruppierungen von Standardsetzern. Das ASAF besteht<br />
<strong>der</strong>zeit aus zwölf Mitglie<strong>der</strong>n. Die geografische Verteilung<br />
<strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> ist vorgegeben. Das DRSC nimmt<br />
e<strong>in</strong>en <strong>der</strong> drei europäischen Sitze im ASAF e<strong>in</strong>.<br />
Bundesanstalt für F<strong>in</strong>anzdienstleistungsaufsicht (BaF<strong>in</strong>)<br />
Die BaF<strong>in</strong> ist e<strong>in</strong>e selbständige Bundesanstalt, die <strong>der</strong><br />
Rechts- und Fachaufsicht des Bundesm<strong>in</strong>isteriums <strong>der</strong><br />
F<strong>in</strong>anzen untersteht. Die BaF<strong>in</strong> beaufsichtigt und kontrolliert<br />
als F<strong>in</strong>anzmarktaufsichtsbehörde alle Bereiche<br />
des F<strong>in</strong>anzwesens <strong>in</strong> Deutschland (Bankenaufsicht,<br />
Versicherungsaufsicht, Wertpapieraufsicht/Asset Management).<br />
Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung e. V. (DPR)<br />
Auf <strong>der</strong> ersten Stufe mit <strong>der</strong> Bilanzkontrolle börsennotierter<br />
Unternehmen beauftragte, privatwirtschaftlich<br />
organisierte Institution mit Sitz <strong>in</strong> Berl<strong>in</strong>.<br />
Deutsches Rechnungslegungs Standards<br />
Committee e. V. (DRSC)<br />
Das DRSC wurde 1998 als nationale Standardisierungsorganisation<br />
gegründet und ist durch das Bundesm<strong>in</strong>isterium<br />
<strong>der</strong> Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)<br />
als privates Rechnungslegungsgremium im S<strong>in</strong>ne von<br />
§ 342 HGB anerkannt.<br />
Enforcement<br />
Aufsichtsrechtlicher Begrif, mit dem die (nationale<br />
bzw. auch <strong>in</strong>ternationale) Durchsetzung bestimmter<br />
Vorschriften zur Rechnungslegung und Prüfung beschrieben<br />
wird. In Deutschland wurde zur Kontrolle<br />
<strong>der</strong> Rechtmäßigkeit von Unternehmensabschlüssen mit<br />
dem Bilanzkontrollgesetz e<strong>in</strong> zweistufiges Enforcementverfahren<br />
e<strong>in</strong>geführt.<br />
European F<strong>in</strong>ancial Report<strong>in</strong>g Advisory Group (EFRAG)<br />
Technischer Ausschuss für die Rechnungslegung, <strong>der</strong><br />
die EU-Kommission bei <strong>der</strong> Bewertung <strong>in</strong>ternationaler<br />
Rechnungslegungsstandards unterstützt sowie Übernahmeempfehlungen<br />
zu neuen/überarbeiteten <strong>IFRS</strong><br />
abgibt.<br />
European Securities and Markets Authority (ESMA)<br />
Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde, die im Zuge<br />
<strong>der</strong> Neuordnung <strong>der</strong> europäischen Aufsichtsbehörden<br />
entstanden ist. ESMA soll zur Stabilität des F<strong>in</strong>anzsystems<br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> EU beitragen, <strong>in</strong>dem sie die Integrität, die<br />
Transparenz, die Effizienz und die Funktionsweise <strong>der</strong><br />
Wertpapiermärkte sicherstellt und den Anlegerschutz<br />
<strong>in</strong>tensiviert.<br />
European Supervisory Authorities (ESAs)<br />
Oberbegriff für die im Zuge <strong>der</strong> Neuordnung <strong>der</strong> europäischen<br />
Aufsichtsstrukturen geschaffenen drei neuen<br />
Aufsichtsbehörden: EBA (European Bank<strong>in</strong>g Authority),<br />
24 <strong>Zukunft</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> <strong>in</strong> <strong>Europa</strong>
ankenverband<br />
ESMA (European Securities and Markets Authority) sowie<br />
EIOPA (European Insurance and Occupational Pensions<br />
Authority).<br />
International Account<strong>in</strong>g Standards Board (IASB)<br />
Unabhängiges Gremium <strong>in</strong>ternationaler Rechnungslegungsexperten,<br />
das die <strong>IFRS</strong> entwickelt und verabschiedet.<br />
Die Mitglie<strong>der</strong> des IASB werden von den<br />
Treuhän<strong>der</strong>n <strong>der</strong> International Account<strong>in</strong>g Standards<br />
Committee Foundation nach festen Kriterien bezüglich<br />
regionaler Herkunft und Qualifikation ernannt. Das IASB<br />
wurde 2001 als Nachfolger für das frühere International<br />
Account<strong>in</strong>g Standards Committee (IASC) vom IASCF<br />
e<strong>in</strong>gerichtet.<br />
Monitor<strong>in</strong>g Board<br />
Das seit dem 1. Februar 2009 bestehende Monitor<strong>in</strong>g<br />
Board <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> Foundation setzt sich aus Vertretern <strong>der</strong><br />
IOSCO, EU-Kommission und <strong>der</strong> Marktaufsichtsbehörden<br />
(u. a. USA, Japan, Australien) zusammen und stellt die<br />
formale Verb<strong>in</strong>dung zwischen <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> Foundation und<br />
diesen öffentlichen Stellen dar. Das Monitor<strong>in</strong>g Board<br />
ist auch für die Ernennung und Überwachung <strong>der</strong> Trustees<br />
verantwortlich. Die Errichtung dieses Gremiums<br />
dient <strong>der</strong> Verbesserung <strong>der</strong> öffentlichen Rechenschaftspflicht<br />
<strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> Foundation, ohne die Unabhängigkeit<br />
des Standardsetzungsprozesses zu bee<strong>in</strong>trächtigen.<br />
International F<strong>in</strong>ancial Report<strong>in</strong>g Standards (<strong>IFRS</strong>)<br />
Vom IASB entwickelte und veröffentlichte <strong>in</strong>ternationale<br />
Rechnungslegungsvorschriften mit dem Ziel e<strong>in</strong>er möglichst<br />
umfassenden weltweiten Anerkennung. Kapitalmarktorientierte<br />
Unternehmen <strong>in</strong> <strong>der</strong> EU haben ihre<br />
Konzernabschlüsse zw<strong>in</strong>gend gemäß den <strong>IFRS</strong> aufzustellen.<br />
<strong>IFRS</strong> Advisory Council (<strong>IFRS</strong> AC)<br />
Das <strong>IFRS</strong> AC besteht aus m<strong>in</strong>destens 30 Mitglie<strong>der</strong>n<br />
unterschiedlicher Professionen und Nationalitäten und<br />
fungiert als beratendes Gremium für das IASB sowie die<br />
<strong>IFRS</strong> Foundation.<br />
<strong>IFRS</strong> Foundation<br />
Dachorganisation des IASB, die von Trustees geführt<br />
wird. Zuständig für die Überwachung <strong>der</strong> Arbeit des<br />
IASB und verantwortlich für die Ernennung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong><br />
des IASB sowie des <strong>IFRS</strong> IC.<br />
<strong>IFRS</strong> Interpretations Committee (<strong>IFRS</strong> IC)<br />
Interpretationsgremium des IASB, das bei <strong>der</strong> Klärung<br />
und Interpretation von Zweifelsfragen und umstrittenen<br />
Bilanzierungssachverhalten tätig wird.<br />
<strong>Zukunft</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> <strong>in</strong> <strong>Europa</strong> 25
26 <strong>Zukunft</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> <strong>in</strong> <strong>Europa</strong>
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