20.05.2015 Aufrufe

Zukunft der IFRS in Europa

Die International Financial Reporting Standards (IFRS) sind seit Verabschiedung der IAS-Verordnung im Jahr 2002 die maßgeblichen Bilanzierungsvorschriften für kapitalmarktorientierte Konzerne in der Europäischen Union.

Die International Financial Reporting Standards (IFRS) sind seit Verabschiedung der IAS-Verordnung im Jahr 2002 die maßgeblichen Bilanzierungsvorschriften für kapitalmarktorientierte Konzerne in der Europäischen Union.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Zukunft</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> <strong>in</strong> <strong>Europa</strong><br />

E<strong>in</strong>e Information <strong>der</strong> privaten Banken<br />

Berl<strong>in</strong>, November 2014


<strong>Zukunft</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> <strong>in</strong> <strong>Europa</strong><br />

Bundesverband deutscher Banken e. V.<br />

Berl<strong>in</strong>, November 2014


Alle unter e<strong>in</strong>em Dach ...<br />

Durch die International F<strong>in</strong>ancial Report<strong>in</strong>g<br />

Standards (<strong>IFRS</strong>) vere<strong>in</strong>t die EU die maßgeblichen<br />

Bilanzierungsvorschriften für kapitalmarktorientierte<br />

Konzerne unter e<strong>in</strong>em Dach. Aus diesem Grund stellt<br />

das transparente Dach die passende optische Begleitung<br />

zu den Inhalten dieser Broschüre dar.<br />

4 <strong>Zukunft</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> <strong>in</strong> <strong>Europa</strong>


Inhalt<br />

1 <strong>Zukunft</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> <strong>in</strong> <strong>Europa</strong> 6<br />

2 Bedeutung und Entwicklung <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> <strong>in</strong> <strong>Europa</strong> 8<br />

2.1 Aufgabe und Grenzen von Rechnungslegungsstandards 8<br />

2.2 Rechnungslegung und Regulierung 8<br />

2.3 Struktur des IASB 9<br />

2.4 Internationaler Standardsetzungsprozess 12<br />

2.5 Bedeutung <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> für deutsche Unternehmen 14<br />

2.6 <strong>IFRS</strong> und Aufsichtsrecht 14<br />

2.7 Europäische Rechnungslegungsarchitektur 15<br />

2.7.1 Übernahme <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> <strong>in</strong> EU-Recht (Endorsement) 15<br />

2.7.2 Neuordnung EFRAG – Maystadt-Review 16<br />

2.7.3 Rolle des Europäischen Parlaments 17<br />

2.8 Der Standardsetzer <strong>in</strong> Deutschland – DRSC 18<br />

2.9 Enforcement 21<br />

2.9.1 Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung 21<br />

2.9.2 Rolle von ESMA 21<br />

2.10 Ausblick 22<br />

3 Glossar 24


1<br />

<strong>Zukunft</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> <strong>in</strong> <strong>Europa</strong><br />

Die International F<strong>in</strong>ancial Report<strong>in</strong>g Standards (<strong>IFRS</strong>)<br />

s<strong>in</strong>d seit Verabschiedung <strong>der</strong> IAS-Verordnung (Verordnung<br />

[EG] Nr. 1606/2002 vom 19. Juli 2002 betreffend<br />

die Anwendung <strong>in</strong>ternationaler Rechnungslegungsstandards)<br />

die maßgeblichen Bilanzierungsvorschriften<br />

für kapitalmarktorientierte Konzerne <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Europäischen Union. Die Veröffentlichung von F<strong>in</strong>anz<strong>in</strong>formationen<br />

ist für diese Unternehmen ohne <strong>IFRS</strong><br />

nicht mehr vorstellbar. Denn neben ihrer Funktion als<br />

„E<strong>in</strong>trittskarte“ zu den <strong>in</strong>ternationalen Kapitalmärkten<br />

trägt die Anwendung <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> zu e<strong>in</strong>er verbesserten<br />

Aussagekraft und Vergleichbarkeit <strong>der</strong> Abschlüsse<br />

sowie <strong>der</strong> Angleichung von <strong>in</strong>ternem und externem<br />

Rechnungswesen bei.<br />

Viele Mitgliedstaaten haben daher den Gebrauch <strong>der</strong><br />

<strong>IFRS</strong> über den Pflichtanwendungsbereich h<strong>in</strong>aus auch<br />

auf weitere Unternehmen – auf verpflichten<strong>der</strong> o<strong>der</strong><br />

freiwilliger Basis – ausgedehnt.<br />

Ungeachtet dieser Erfolgsstory wurden und werden<br />

die <strong>IFRS</strong> <strong>in</strong> <strong>Europa</strong> von Beg<strong>in</strong>n an immer wie<strong>der</strong> auch<br />

kritisch bewertet und h<strong>in</strong>terfragt. Dies spricht für die<br />

Funktionsfähigkeit des demokratischen Prozesses, aus<br />

dem sich die Legitimation <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> speist. Die Diskussion<br />

über e<strong>in</strong>e geeignete Rechnungslegung zeigt jedoch<br />

Ängste und Befürchtungen, die sich bei genauerer<br />

Betrachtung als unbegründet erweisen. Es lohnt sich<br />

also, zunächst e<strong>in</strong>en Blick auf den Prozess <strong>der</strong> – zweifelsohne<br />

komplexen – Standardentstehung zu werfen.<br />

Im Unterschied zu dem klassischen, <strong>in</strong> <strong>Europa</strong> bekannten<br />

Gesetzgebungsprozess werden die <strong>IFRS</strong> von e<strong>in</strong>em<br />

unabhängigen län<strong>der</strong>übergreifenden Gremium mit<br />

Hilfe <strong>der</strong> Expertise und des fachlichen Inputs von Erstellern,<br />

Nutzern und Prüfern entwickelt und nicht von<br />

e<strong>in</strong>er staatlichen Stelle vorgegeben. Die von den Unternehmen<br />

zu erstellenden F<strong>in</strong>anzberichte (Jahres- und<br />

Konzernabschlüsse, Halbjahres- und Quartalsberichte)<br />

erfüllen <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie e<strong>in</strong>e Informationsfunktion für<br />

gegenwärtige und zukünftige Anteilseigner, Fremdkapitalgeber<br />

und Geschäftspartner wie Lieferanten und<br />

Kunden. Um die Informationsbedürfnisse dieser verschiedenen<br />

Gruppen zu erfüllen, ist es wichtig, dass<br />

<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e Vertreter <strong>der</strong> verschie denen Adressatengruppen<br />

an <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> Standards mitwirken.<br />

International anerkannte Bilanzierungsstandards<br />

Mit dem International Account<strong>in</strong>g Standards Board<br />

(IASB) wurde e<strong>in</strong> privates Standardsetzungsgremium<br />

mit Vertretern verschiedener Nationalitäten geschaffen.<br />

Das IASB hat <strong>in</strong> den letzten Jahren ganz maßgeblich<br />

dazu beigetragen, <strong>in</strong>ternational anerkannte und<br />

adressatengerechte Bilanzierungsstandards zu schaffen.<br />

In jüngerer Zeit waren zwei Entwicklungen zu<br />

beobachten, die Anlass zur Sorge geben: Zum e<strong>in</strong>en<br />

ist <strong>in</strong> den USA e<strong>in</strong>e gewisse Abkehr vom Grundsatz<br />

weltweit e<strong>in</strong>heitlicher Standards festzustellen. Das<br />

US-amerikanische Standardsetzungsgremium FASB<br />

hat sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen Projekten von <strong>der</strong> geme<strong>in</strong>samen<br />

Arbeit verabschiedet und verfolgt eigene Wege. Zum<br />

an<strong>der</strong>en ist <strong>in</strong> <strong>Europa</strong> die Diskussion über die adäquate<br />

E<strong>in</strong>flussnahme <strong>Europa</strong>s im Standardsetzungsprozess<br />

und die politische Legitimation des IASB erneut<br />

aufgeflammt.<br />

Diese Entwicklungen sehen wir kritisch. Das IASB darf<br />

nicht zum Spielball divergieren<strong>der</strong> nationaler Interessen<br />

werden, damit es se<strong>in</strong>er Aufgabe als unabhängiger<br />

weltweiter Standardsetzer auch weiterh<strong>in</strong> gerecht werden<br />

kann. Bei den Bestrebungen, e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>ternational<br />

akzeptierte Bilanzierungskonvention zu entwickeln,<br />

müssen re<strong>in</strong> nationale Interessen zwangsläufig <strong>in</strong> den<br />

H<strong>in</strong>tergrund treten. Daher sollte die fachliche Arbeit<br />

des Standardsetzers auch <strong>in</strong> <strong>Zukunft</strong> weitgehend frei<br />

von politischer E<strong>in</strong>flussnahme erfolgen. Nur so ist e<strong>in</strong>e<br />

dauerhaft hohe fachliche Qualität <strong>der</strong> Standards und<br />

Reputation des Standardsetzers gewährleistet.<br />

6 <strong>Zukunft</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> <strong>in</strong> <strong>Europa</strong>


ankenverband<br />

Dessen ungeachtet unterliegt das IASB als das für die<br />

<strong>in</strong>ternationale Standardsetzung zuständige Gremium<br />

selbstverständlich e<strong>in</strong>er gewissen Rechenschaftspflicht<br />

gegenüber Erstellern und Nutzern von Abschlüssen<br />

sowie politischen Entscheidungsträgern. Transparente<br />

Strukturen und e<strong>in</strong> nachvollziehbarer Standardsetzungsprozess<br />

s<strong>in</strong>d zentrale Voraussetzungen für die<br />

Akzeptanz und Anerkennung <strong>der</strong> Standards. Der Standardsetzungsprozess<br />

beim IASB, <strong>der</strong> sogenannte Due<br />

Process, wurde <strong>in</strong> den letzten zehn Jahren zur Stärkung<br />

von Transparenz und Teilhabe permanent verbessert, so<br />

dass heute e<strong>in</strong> soli<strong>der</strong> und robuster Prozess mit klaren<br />

Verantwortlichkeiten existiert. E<strong>in</strong>e zentrale Verän<strong>der</strong>ung<br />

ist ohne Zweifel die E<strong>in</strong>richtung des Monitor<strong>in</strong>g<br />

Board im Jahr 2009. Das Monitor<strong>in</strong>g Board setzt sich<br />

aus Vertretern <strong>der</strong> F<strong>in</strong>anzmarktaufsicht aus <strong>Europa</strong>, den<br />

USA und Asien zusammen. Damit wurde e<strong>in</strong>e direkte<br />

Verb<strong>in</strong>dung zu den Aufsichtsbehörden geschaffen.<br />

Das Endorsementverfahren<br />

In <strong>Europa</strong> ist das wesentlichste Element sowohl <strong>der</strong><br />

politischen als auch <strong>der</strong> fachlichen Kontrolle das Anerkennungsverfahren,<br />

das die IAS-Verordnung für<br />

die Übernahme <strong>der</strong> vom IASB verabschiedeten <strong>IFRS</strong><br />

<strong>in</strong> europäisches Recht vorsieht. Dieses sogenannte<br />

Endorsementverfahren wurde 2013 e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>tensiven<br />

Überprüfung unterzogen und teilweise neu justiert.<br />

In e<strong>in</strong>igen Län<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Europäischen Union s<strong>in</strong>d die<br />

<strong>IFRS</strong> bereits als alle<strong>in</strong>ige Rechnungslegungsstandards<br />

sowohl für den E<strong>in</strong>zel- als auch für den Konzernabschluss<br />

zugelassen. Im S<strong>in</strong>ne <strong>der</strong> Gleichbehandlung<br />

sollte e<strong>in</strong>e befreiende Anwendung <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> im E<strong>in</strong>zelabschluss,<br />

ohne zusätzliche Rechenwerke nach nationalem<br />

Recht aufstellen zu müssen, auch <strong>in</strong> Deutschland<br />

möglich se<strong>in</strong>. E<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>heitliche Rechnungslegungsbasis<br />

im Konzern- und im E<strong>in</strong>zelabschluss verbessert die<br />

Transparenz <strong>der</strong> Rechnungslegung und kann damit<br />

erheblich zur Stärkung des Anlegervertrauens beitragen.<br />

E<strong>in</strong> weiterer Vorteil liegt im weitestgehenden<br />

Gleichlauf von <strong>in</strong>terner Steuerung und handelsrechtlicher<br />

Rechnungslegung. Daneben birgt e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>heitliche<br />

Rechnungslegung e<strong>in</strong> beträchtliches Kostene<strong>in</strong>sparungspotenzial<br />

(Stichwort: Bürokratiekostenabbau) für <strong>IFRS</strong>rechnungslegungspflichtige<br />

Unternehmen.<br />

Diese Möglichkeit <strong>der</strong> Erstellung e<strong>in</strong>es befreienden <strong>IFRS</strong>-<br />

E<strong>in</strong>zelabschlusses darf jedoch nicht zu e<strong>in</strong>er Pflicht zur<br />

Erstellung e<strong>in</strong>es <strong>IFRS</strong>-E<strong>in</strong>zelabschlusses führen. Für nicht<br />

kapitalmarktorientierte Unternehmen kann das HGB<br />

auch weiterh<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e adäquate Bilanzierungsgrundlage<br />

bilden. Insbeson<strong>der</strong>e darf es auch durch aufsichtliche<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen im Zuge <strong>der</strong> Neustrukturierung <strong>der</strong> europäischen<br />

Bankenaufsicht zu ke<strong>in</strong>er <strong>IFRS</strong>-Pflicht durch<br />

die H<strong>in</strong>tertür für alle Institute kommen.<br />

Europäische Alle<strong>in</strong>gänge s<strong>in</strong>d jedoch <strong>in</strong> jedem Falle zu<br />

vermeiden. Die Nichtanerkennung e<strong>in</strong>zelner <strong>IFRS</strong> <strong>in</strong> <strong>Europa</strong><br />

(Carve-out) beziehungsweise die Etablierung europäischer<br />

Rechnungslegungsvorschriften würden dem Ziel<br />

<strong>in</strong>ternational e<strong>in</strong>heitlicher Rechnungslegungsstandards<br />

zuwi<strong>der</strong>laufen. Die Vergleichbarkeit von F<strong>in</strong>anz<strong>in</strong>formationen<br />

wäre bee<strong>in</strong>trächtigt; Wettbewerbsnachteile für<br />

<strong>in</strong> <strong>Europa</strong> ansässige, <strong>in</strong>ternational tätige Unternehmen<br />

wären die Folge. Problematisch wären unterschiedliche<br />

Bilanzierungsnormen <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e auch unter Aufsichtsaspekten.<br />

Das bilanziell ermittelte Eigenkapital bildet<br />

die Grundlage für die aufsichtlichen Eigenmittelanfor<strong>der</strong>ungen.<br />

E<strong>in</strong> bilanzielles „Level Play<strong>in</strong>g Field“ ist für e<strong>in</strong>e<br />

e<strong>in</strong>heitliche europäische Aufsicht zw<strong>in</strong>gend notwendig.<br />

Ergänzend zu e<strong>in</strong>em Set von weltweit anerkannten Rechnungslegungsstandards<br />

ist die e<strong>in</strong>heitliche und korrekte<br />

Anwendung <strong>der</strong> Regeln e<strong>in</strong>e wichtige Voraussetzung,<br />

um das Anlegervertrauen <strong>in</strong> effiziente Kapitalmärkte zu<br />

stärken. Hier hat <strong>in</strong> <strong>der</strong> letzten Zeit, neben <strong>der</strong> Deutschen<br />

Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR), die European Securities<br />

and Markets Authority (ESMA) e<strong>in</strong>e wichtige Rolle<br />

übernommen. Wir unterstützen die Aktivitäten von<br />

ESMA, solange e<strong>in</strong>e strikte Trennung von Standardsetzung<br />

und Enforcement erfolgt. Die Vorgabe konkreter<br />

Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften ist unserer<br />

Me<strong>in</strong>ung nach h<strong>in</strong>gegen nicht Aufgabe von ESMA, son<strong>der</strong>n<br />

sollte dem IASB und dem <strong>IFRS</strong> Interpretations Committee<br />

vorbehalten se<strong>in</strong>.<br />

<strong>Zukunft</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> <strong>in</strong> <strong>Europa</strong> 7


2<br />

Bedeutung und Entwicklung <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> <strong>in</strong> <strong>Europa</strong><br />

2.1 Aufgabe und Grenzen von<br />

Rechnungslegungsstandards<br />

Die Hauptaufgabe <strong>der</strong> Bilanzierung ist es, gegenwärtigen<br />

und zukünftigen Kapitalgebern e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>schätzung<br />

<strong>der</strong> wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu ermöglichen.<br />

Wichtig ist dabei, dass Investoren, Banken und Unternehmen<br />

die „gleiche Sprache“ sprechen. Kapital wird<br />

heute vielfach grenzüberschreitend von Investoren und<br />

Banken gewährt. E<strong>in</strong>heitliche, <strong>in</strong>ternational akzeptierte<br />

Bilanzierungsstandards schaffen e<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>same<br />

Sprache, die e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>ternational vergleichbare Darstellung<br />

<strong>der</strong> Vermögens-, F<strong>in</strong>anz- und Ertragslage e<strong>in</strong>es<br />

Unternehmens ermöglicht. Dies führt bei exportorientierten<br />

Unternehmen zu Vorteilen bei <strong>der</strong> F<strong>in</strong>anzierung,<br />

beispielsweise e<strong>in</strong>er Verbreiterung <strong>der</strong> F<strong>in</strong>anzierungsbasis,<br />

da <strong>in</strong>ternational aufgestellte Risikokapitalgeber<br />

und Investmentbanken zunehmend F<strong>in</strong>anz<strong>in</strong>formationen<br />

auf Basis <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> verlangen.<br />

Gleichzeitig gilt es, bei <strong>der</strong> Beurteilung von Rechnungslegungssystemen<br />

Augenmaß zu bewahren. Die Rechnungslegung<br />

sollte ke<strong>in</strong>e ökonomische Realität erschaffen,<br />

son<strong>der</strong>n dient dazu, diese möglichst realistisch<br />

abzubilden. Schließlich beruht jedes Bilanzierungsregelwerk<br />

auf e<strong>in</strong>er Konvention. In zusammenwachsenden<br />

Märkten ist es daher wichtig, <strong>der</strong> gleichen Konvention<br />

zu folgen und sich auf geme<strong>in</strong>same Regeln zu e<strong>in</strong>igen.<br />

Dies gilt nicht nur <strong>in</strong> <strong>Europa</strong>, son<strong>der</strong>n weltweit. Die <strong>IFRS</strong><br />

haben sich mittlerweile als <strong>in</strong>ternational akzeptierte<br />

Sprache <strong>der</strong> Rechnungslegung etabliert.<br />

2.2 Rechnungslegung und Regulierung<br />

Nicht übersehen werden darf <strong>der</strong> enge Zusammenhang<br />

zwischen Rechnungslegung und Regulierung. Die bilanziell<br />

ermittelten Werte bilden regelmäßig die Grundlage<br />

für die bankaufsichtlichen Eigenmittelanfor<strong>der</strong>ungen.<br />

So knüpft beispielsweise die sogenannte Leverage<br />

Ratio direkt an die Bilanzsumme an. Unterschiedliche<br />

Bilanzierungsansätze erschweren die Vergleichbarkeit<br />

und führen zu ungleichen Wettbewerbsbed<strong>in</strong>gungen.<br />

Wesentliche Vorteile e<strong>in</strong>er <strong>IFRS</strong>-Bilanzierung<br />

• Erschließung von <strong>in</strong>ternationalen<br />

F<strong>in</strong>anzierungsquellen<br />

• Verbesserung <strong>der</strong> Unternehmenstransparenz<br />

und Vergleichbarkeit<br />

• Harmonisierung und Vere<strong>in</strong>fachung <strong>der</strong><br />

Konzernrechnungslegung<br />

• Angleichung von <strong>in</strong>ternem und<br />

externem Rechnungswesen<br />

• Vere<strong>in</strong>fachung und Verbesserung <strong>der</strong><br />

Kommunikation mit Aktionären,<br />

Gläubigern, Banken und <strong>der</strong><br />

<strong>in</strong>teressierten Öffentlichkeit<br />

Beson<strong>der</strong>s wichtig ist die <strong>IFRS</strong>-Bilanzierung auch für<br />

<strong>in</strong>ternational agierende Unternehmen <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es<br />

Konzernverbunds. Unterschiedliche Rechnungslegungssysteme<br />

führen zu deutlichen Mehrkosten bei <strong>der</strong> Erstellung<br />

<strong>der</strong> Bilanzen. Die<br />

<strong>IFRS</strong>-Bilanzierung bietet<br />

darüber h<strong>in</strong>aus die Möglichkeit,<br />

das <strong>in</strong>terne und<br />

externe Rechnungswesen<br />

zu harmonisieren, was zu<br />

e<strong>in</strong>er verbesserten <strong>in</strong>ternen<br />

Steuerung beitragen<br />

kann.<br />

Es ist zwar richtig, dass die Maßnahmen <strong>der</strong> Regulatoren<br />

sowie <strong>der</strong> Standardsetzer im Bereich <strong>der</strong> Rechnungslegung<br />

unterschiedliche Ziele verfolgen beziehungsweise<br />

unterschiedlichen Zwecken dienen. Es ist<br />

jedoch auch richtig, dass e<strong>in</strong>e isolierte Betrachtung <strong>der</strong><br />

Vielzahl von verschiedenen Regulierungsmaßnahmen,<br />

Berichtserfor<strong>der</strong>nissen sowie Rechnungslegungsstandards<br />

nicht angemessen ist und zu e<strong>in</strong>er überbordenden<br />

Komplexität beiträgt. E<strong>in</strong> vermehrter Austausch<br />

zwischen Standardsetzern und Regulatoren ist daher<br />

wünschenswert.<br />

8 <strong>Zukunft</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> <strong>in</strong> <strong>Europa</strong>


ankenverband<br />

2.3 Struktur des IASB<br />

Um dem Ziel weltweit e<strong>in</strong>heitlicher Standards näher zu<br />

kommen, ist e<strong>in</strong> <strong>in</strong>ternational aufgestelltes Gremium<br />

erfor<strong>der</strong>lich. Dazu wurde 1973 das International Account<strong>in</strong>g<br />

Standards Committee (IASC) von Vertretern<br />

berufsständischer Organisationen <strong>der</strong> Wirtschaftsprüfer<br />

gegründet. Das IASC stellt die Vorgängerorganisation<br />

des heutigen International Account<strong>in</strong>g Standards<br />

Board (IASB) dar. Primäres Ziel war es bereits damals,<br />

die Rechnungslegung weltweit zu harmonisieren und<br />

e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>ternational e<strong>in</strong>heitliche „Sprache“ <strong>der</strong> Rechnungslegung<br />

zu schaffen. In <strong>der</strong> weltweiten Harmonisierung<br />

<strong>der</strong> Rechnungslegungsstandards wurden <strong>in</strong><br />

den vergangenen Jahren erhebliche Fortschritte erzielt.<br />

Von 130 Län<strong>der</strong>n, die 96 % des weltweiten Bruttosozialprodukts<br />

repräsentieren, haben sich nahezu alle<br />

öffentlich für die <strong>IFRS</strong> als globalen Rechnungslegungsstandard<br />

ausgesprochen.<br />

In den meisten dieser Län<strong>der</strong> besteht bereits e<strong>in</strong>e Verpflichtung<br />

zur Anwendung <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> bei <strong>der</strong> nationalen<br />

Berichterstattung. In den USA beispielsweise als e<strong>in</strong>er<br />

<strong>der</strong> wichtigsten Industrienationen ist e<strong>in</strong>e Anwendung<br />

<strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> für Nicht-US-Unternehmen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Berichterstattung<br />

gegenüber <strong>der</strong> SEC (Securities and Exchange<br />

Commission) möglich.<br />

<strong>IFRS</strong>-Anwendung für die nationale Berichterstattung<br />

Option zur Anwendung von <strong>IFRS</strong>, ke<strong>in</strong>e Verpflichtung<br />

Verpflichtende <strong>IFRS</strong>-Berichterstattung<br />

für alle o<strong>der</strong> nahezu alle<br />

öffentlichen Unternehmen<br />

11 %<br />

<strong>IFRS</strong>-Pflicht für F<strong>in</strong>anz<strong>in</strong>stitutionen<br />

2 %<br />

<strong>IFRS</strong>-E<strong>in</strong>führung wird vorbereitet<br />

1 %<br />

5 %<br />

Nutzung nationaler<br />

Bilanzregeln<br />

81 %<br />

Quelle: <strong>IFRS</strong> Foundation.<br />

<strong>Zukunft</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> <strong>in</strong> <strong>Europa</strong> 9


2<br />

Das IASC wurde seit se<strong>in</strong>er Gründung wie<strong>der</strong>holt<br />

umstrukturiert. Heute werden die <strong>IFRS</strong> vom IASB verabschiedet<br />

und veröffentlicht. Als Dachorganisation<br />

fungiert die <strong>IFRS</strong> Foundation, die von Treuhän<strong>der</strong>n –<br />

als Trustees bezeichnet – geführt wird. Das Board of<br />

Trustees umfasst <strong>der</strong>zeit 22 Personen mit unterschiedlichem<br />

geografischem und beruflichem H<strong>in</strong>tergrund. Als<br />

deutsches Mitglied ist Professor Dr. Clemens Börsig im<br />

Board of Trustees bis Ende Dezember 2014 vertreten.<br />

Zur Verbesserung <strong>der</strong> öffentlichen Rechenschaftspflicht<br />

<strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> Foundation wurde das Monitor<strong>in</strong>g<br />

Board zum 1. Februar 2009 <strong>in</strong>s Leben gerufen. Das Monitor<strong>in</strong>g<br />

Board umfasst fünf Mitglie<strong>der</strong> und setzt sich<br />

aus Vertretern <strong>der</strong> EU-Kommission, <strong>der</strong> Inter national<br />

Organization of Securities Commissions (IOSCO) und<br />

verschiedener Wertpapieraufsichtsbehörden zusammen<br />

und stellt die Verb<strong>in</strong>dung zwischen <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong><br />

Foundation und relevanten öffentlichen Institutionen<br />

dar. Dieses Gremium ist für die Ernennung und Überwachung<br />

<strong>der</strong> Trustees verantwortlich.<br />

Dem IASB gehören <strong>der</strong>zeit 16 Mitglie<strong>der</strong> an. Deutschland<br />

ist mit Mart<strong>in</strong> Edelmann (vormals Deutsche Bank<br />

AG) im Board vertreten. Das IASB ist zuständig für die<br />

Erarbeitung und Veröffentlichung <strong>der</strong> <strong>in</strong>ternationalen<br />

Standards <strong>IFRS</strong>. In diesen Prozess ist neben dem Board<br />

e<strong>in</strong>e Reihe von weiteren Gremien unterstützend e<strong>in</strong>gebunden.<br />

So berät das <strong>IFRS</strong> Advisory Council das IASB<br />

und die <strong>IFRS</strong> Foundation <strong>in</strong> grundsätzlichen Fragen<br />

10 <strong>Zukunft</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> <strong>in</strong> <strong>Europa</strong>


ankenverband<br />

zum Arbeitsprogramm, zur Standardsetzung sowie<br />

zur Projektplanung. Im Jahr 2003 wurde zusätzlich<br />

das Account<strong>in</strong>g Standards Advisory Forum (ASAF) etabliert,<br />

um für die Zusammenarbeit mit den nationalen<br />

Standardsetzern und regionalen Organisationen e<strong>in</strong>e<br />

<strong>in</strong>stitutionelle Grundlage zu schaffen. Darüber h<strong>in</strong>aus<br />

bestehen zu wesentlichen fachlichen Themen Expertengruppen<br />

und Transition Resource Groups zur Unterstützung<br />

<strong>der</strong> praktischen Umsetzung e<strong>in</strong>es neuen<br />

Standards. Ergänzend wird das <strong>IFRS</strong> Interpretations<br />

Committee bei <strong>der</strong> Klärung und Interpretation von<br />

Zweifelsfragen und umstrittenen Bilanzierungssachverhalten<br />

tätig. E<strong>in</strong>en Überblick über das Zusammenspiel<br />

<strong>der</strong> verschiedenen Gremien gibt die folgende<br />

Darstellung.<br />

Die Governance und Kontrollstrukturen <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> Foundation<br />

mit den dazugehörigen Beratungsgremien werden<br />

e<strong>in</strong>er regelmäßigen Kontrolle durch die Trustees<br />

unterworfen und bei Bedarf angepasst.<br />

Auch wenn immer wie<strong>der</strong> punktuell Kritik am IASB und<br />

an den <strong>IFRS</strong> geäußert wird, wird <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> Foundation<br />

weltweit <strong>in</strong>sgesamt e<strong>in</strong>e breite Unterstützung für ihre<br />

Arbeit zuteil. Die Fortschritte, die das IASB <strong>in</strong> <strong>der</strong> weltweiten<br />

Akzeptanz <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> h<strong>in</strong> zu e<strong>in</strong>er weltumspannenden<br />

e<strong>in</strong>heitlichen Rechnungslegungssprache erreicht<br />

hat, s<strong>in</strong>d unverkennbar.<br />

Drei-Säulen-Struktur<br />

1 2 3<br />

Unabhängige Festlegung von Standards<br />

und verbundene Aktivitäten<br />

Governance<br />

und Aufsicht<br />

Öffentliche<br />

Rechenschaftspflicht<br />

<strong>IFRS</strong> Foundation<br />

Treuhän<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>IFRS</strong> Foundation<br />

Monitor<strong>in</strong>g<br />

Board <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong><br />

Foundation<br />

International Account<strong>in</strong>g Standards<br />

Board<br />

<strong>IFRS</strong> Interpretations Committee<br />

ASAF*<br />

<strong>IFRS</strong><br />

Advisory Council<br />

*Account<strong>in</strong>g Standards Advisory Forum (Vertreter <strong>in</strong>ternationaler Standardsetter).<br />

Quelle: <strong>IFRS</strong> Foundation.<br />

<strong>Zukunft</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> <strong>in</strong> <strong>Europa</strong> 11


2<br />

2.4 Internationaler<br />

Standardsetzungs prozess<br />

Gemäß <strong>der</strong> Satzung <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> Foundation werden die<br />

Rechnungslegungsstandards auf <strong>der</strong> Grundlage e<strong>in</strong>deutig<br />

def<strong>in</strong>ierter Pr<strong>in</strong>zipien entwickelt (Pr<strong>in</strong>ciples Based<br />

Approach). Die Standardsetzung folgt dabei e<strong>in</strong>em<br />

streng festgelegten Proce<strong>der</strong>e, dem sogenannten Due<br />

Process. Dieses Verfahren erfor<strong>der</strong>t die frühzeitige E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung<br />

aller an <strong>der</strong> Rechnungslegung <strong>in</strong>teressierten<br />

aufgerufen, die vom IASB herausgegebenen Diskussionspapiere<br />

und Standardentwürfe (Exposure Drafts) zu<br />

kommentieren. Neben den schriftlichen Konsultationen<br />

besteht die Gelegenheit zum Me<strong>in</strong>ungsaustausch mit<br />

Vertretern des IASB <strong>in</strong> öffentlichen Anhörungen zu e<strong>in</strong>zelnen<br />

Agendaprojekten. Nach e<strong>in</strong>er Auswertung <strong>der</strong><br />

e<strong>in</strong>gegangenen Kommentare werden die f<strong>in</strong>alen Standards<br />

seitens des IASB verabschiedet und veröffentlicht<br />

und s<strong>in</strong>d nach e<strong>in</strong>er Übergangszeit verb<strong>in</strong>dlich anzuwenden.<br />

Parteien.<br />

Die verschiedenen Aspekte des Konsultationsprozesses<br />

Der Standardsetzungsprozess sieht unter an<strong>der</strong>em die<br />

veranschaulicht die folgende Grafik:<br />

Durchführung von Auswirkungsanalysen sowie die<br />

Bildung von Expertengruppen zu speziellen Agendaprojekten<br />

vor. Die breite Öffentlichkeit ist explizit dazu<br />

Standardsetzungsprozess<br />

Research<br />

Agenda Entscheidungen<br />

Interessengruppen – Stakehol<strong>der</strong><br />

Vorausschauende<br />

Bedarfsuntersuchungen<br />

E<strong>in</strong>gaben <strong>in</strong><br />

Standardsetzungsprozess<br />

Vorschläge<br />

Veröffentlichte <strong>IFRS</strong><br />

Diskussionspapier<br />

(optional)<br />

Öffentliche Konsultation<br />

Exposure<br />

Entwurf<br />

Öffentliche<br />

Konsultation<br />

Vorschläge<br />

Formaler Anerkennungsprozess<br />

Feedback Statement<br />

Zweijähriger Post-Implementation Review des IASB<br />

Quelle: IASB.<br />

12 <strong>Zukunft</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> <strong>in</strong> <strong>Europa</strong>


ankenverband<br />

Die strikte E<strong>in</strong>haltung des Due Process ist<br />

e<strong>in</strong>e zentrale Voraussetzung, um e<strong>in</strong>en<br />

transparenten Standardsetzungsprozess<br />

sicherzustellen und somit die dauerhafte<br />

Akzeptanz und Anerkennung <strong>der</strong> Standards<br />

zu gewährleisten. Die Erfahrung zeigt, dass<br />

e<strong>in</strong>e frühzeitige Mitwirkung im Standardsetzungsprozess<br />

entscheidend ist, um ökonomisch<br />

s<strong>in</strong>nvolle Positionen <strong>in</strong> geplanten<br />

Rechnungslegungsstandards verankern zu<br />

können.<br />

<strong>Zukunft</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> <strong>in</strong> <strong>Europa</strong> 13


2<br />

Diese Wahlrechte wurden <strong>in</strong> Deutschland nur teilweise<br />

ausgeübt. Der E<strong>in</strong>zelabschluss ist <strong>in</strong> Deutschland<br />

weiterh<strong>in</strong> zw<strong>in</strong>gend nach den nationalen Rechnungslegungsvorschriften<br />

(HGB) aufzustellen. Die Veröffentlichung<br />

e<strong>in</strong>es <strong>IFRS</strong>-E<strong>in</strong>zelabschlusses ist bislang nur auf<br />

freiwilliger Basis und zusätzlich möglich. Wünschenswert<br />

wäre es, dem Beispiel an<strong>der</strong>er Län<strong>der</strong> <strong>in</strong>nerhalb<br />

<strong>der</strong> Europäischen Union zu folgen und Unternehmen,<br />

welche die <strong>IFRS</strong> für die Kommunikation mit ihren Kapitalgebern<br />

benötigen, die befreiende Anwendung <strong>der</strong><br />

<strong>IFRS</strong> auch für den E<strong>in</strong>zelabschluss zu ermöglichen.<br />

Es darf jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass<br />

weiterh<strong>in</strong> die Mehrzahl von kle<strong>in</strong>eren mittelständisch<br />

2.5 Bedeutung <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> für deutsche<br />

Unternehmen<br />

geprägten Unternehmen und Banken nach den HGB-<br />

Normen bilanzieren. Dies muss auch <strong>in</strong> <strong>Zukunft</strong> möglich<br />

se<strong>in</strong>.<br />

2.6 <strong>IFRS</strong> und Aufsichtsrecht<br />

Die <strong>IFRS</strong> s<strong>in</strong>d für kapitalmarktorientierte Unternehmen<br />

entwickelt worden. Für Unternehmen und <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />

auch Banken, die organisierte Kapitalmärkte nicht<br />

nutzen, besitzen die <strong>IFRS</strong> nur sehr e<strong>in</strong>geschränkte Relevanz.<br />

Es sche<strong>in</strong>t daher sachgerecht, diese Unternehmen<br />

nicht zu e<strong>in</strong>er <strong>IFRS</strong>-Bilanzierung zu verpflichten.<br />

In diesem Zusammenhang sehen wir für Kredit<strong>in</strong>stitute<br />

die Gefahr, dass durch die europäische Bankenaufsicht<br />

e<strong>in</strong>e <strong>IFRS</strong>-Bilanzierung quasi „durch die H<strong>in</strong>tertür“ e<strong>in</strong>geführt<br />

wird. Dies wäre <strong>der</strong> Fall, wenn sämtliche Institute<br />

die bankaufsichtlichen Meldeanfor<strong>der</strong>ungen auf<br />

Die Erstellung e<strong>in</strong>es befreienden <strong>IFRS</strong>-<br />

E<strong>in</strong>zelabschlusses ist <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e für die<br />

Unternehmen, die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en <strong>IFRS</strong>-Konzernabschluss<br />

e<strong>in</strong>bezogen werden, von großer<br />

Bedeutung. Diese Möglichkeit könnte zu<br />

erheblichen Verbesserungen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Transparenz<br />

sowie <strong>der</strong> Steuerung des Unternehmens<br />

führen. E<strong>in</strong>e spürbare Bürokratieentlastung<br />

für die betroffenen Unternehmen<br />

wäre die Folge.<br />

Bereits im November 1995 entwickelte die EU ihre bisherige<br />

Rechnungslegungsstrategie entscheidend weiter.<br />

Damit sollten zwei Ziele erreicht werden: die Stärkung<br />

des E<strong>in</strong>flusses <strong>der</strong> EU im voranschreitenden <strong>in</strong>ternationalen<br />

Harmonisierungsprozess sowie die Schaffung e<strong>in</strong>es<br />

wettbewerbsfähigen europäischen Kapitalmarktes.<br />

Dies war auch für deutsche Unternehmen mit weitreichenden<br />

Folgen verbunden. Im Jahr 2002 wurde die<br />

sogenannte IAS-Verordnung seitens des Europäischen<br />

Parlaments und des Rates verabschiedet (Verordnung<br />

[EG] Nr. 1606/2002), die kapitalmarktorientierte Gesellschaften<br />

zur Aufstellung<br />

e<strong>in</strong>es <strong>IFRS</strong>-Konzernabschlusses<br />

verpflichtet.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus besteht<br />

für die Mitgliedstaaten<br />

die Option, auch an<strong>der</strong>en<br />

Unternehmen die<br />

Anwendung <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> im<br />

Konzern- und/o<strong>der</strong> Jahresabschluss<br />

zu erlauben<br />

o<strong>der</strong> vorzuschreiben.<br />

Basis <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> erfüllen müssten und damit zur E<strong>in</strong>führung<br />

e<strong>in</strong>es <strong>IFRS</strong>-Schattenrechnungswesens verpflichtet<br />

würden. E<strong>in</strong>e generelle Verpflichtung aller Institute<br />

zur Anwendung <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> alle<strong>in</strong> für aufsichtsrechtliche<br />

Zwecke würde die HGB-Institute faktisch zur Erstellung<br />

zweier handelsrechtlicher Abschlüsse zw<strong>in</strong>gen, obwohl<br />

sie we<strong>der</strong> Abschlüsse nach <strong>IFRS</strong> veröffentlichen noch<br />

<strong>in</strong>tern nach <strong>IFRS</strong> steuern.<br />

14 <strong>Zukunft</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> <strong>in</strong> <strong>Europa</strong>


ankenverband<br />

2.7 Europäische<br />

Rechnungslegungsarchitektur<br />

2.7.1 Übernahme <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> <strong>in</strong> EU-Recht (Endorsement)<br />

dazugehörigen Interpretationen entscheidet. Die Kommission<br />

ist dabei jedoch nicht befugt, e<strong>in</strong>en Standard<br />

<strong>in</strong>haltlich zu än<strong>der</strong>n; sie kann lediglich die Anwendung<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Europäischen Union beschränken.<br />

Es ist we<strong>der</strong> politisch noch rechtlich möglich, dass die<br />

von e<strong>in</strong>em privatrechtlichen Gremium verabschiedeten<br />

<strong>IFRS</strong> unmittelbare Rechtswirkung <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>zelnen Län<strong>der</strong>n<br />

<strong>der</strong> Europäischen Union entfalten. Daher wurde<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> IAS-Verordnung e<strong>in</strong> spezieller Anerkennungsmechanismus<br />

(Endorsement) verankert. Danach s<strong>in</strong>d<br />

die vom IASB verabschiedeten Rechnungslegungsstandards<br />

für die Anwendung <strong>in</strong> <strong>der</strong> EU zunächst durch e<strong>in</strong>en<br />

Rechtssetzungsakt zu legitimieren. Dies geschieht<br />

bislang durch das sogenannte Komitologieverfahren,<br />

nach dem die EU-Kommission über die Übernahme <strong>der</strong><br />

vom IASB verabschiedeten IAS/<strong>IFRS</strong> e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong><br />

Die wesentlichen am Endorsementprozess beteiligten<br />

Gremien s<strong>in</strong>d<br />

• die European F<strong>in</strong>ancial Report<strong>in</strong>g Advisory Group<br />

(EFRAG),<br />

• <strong>der</strong> Regelungsausschuss für Rechnungslegung<br />

(Account<strong>in</strong>g Regulatory Committee – ARC),<br />

• die Europäische Kommission,<br />

• das Europäische Parlament und<br />

• <strong>der</strong> Europäische Rat.<br />

Dieser fe<strong>in</strong> austarierte Prozess mit e<strong>in</strong>er Vielzahl von<br />

Beteiligten steht vor e<strong>in</strong>er Neuordnung: Zum e<strong>in</strong>en hat<br />

Beteiligte am Endorsementprozess<br />

IASB<br />

EFRAG<br />

Europäische Kommission<br />

Europäisches Parlament<br />

ARC<br />

Interessierte Öffentlichkeit<br />

Europäischer Rat<br />

Quelle: EU-Kommission.<br />

<strong>Zukunft</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> <strong>in</strong> <strong>Europa</strong> 15


2<br />

die EU-Kommission im Jahr 2013 e<strong>in</strong>e grundlegende<br />

Strukturreform von EFRAG angestoßen. Zum an<strong>der</strong>en<br />

sieht <strong>der</strong> Vertrag von Lissabon vom 1. Dezember 2009<br />

nochmals erweiterte Kompetenzen für das Europäische<br />

Parlament und e<strong>in</strong>e stärkere E<strong>in</strong>beziehung <strong>der</strong> nationalen<br />

Parlamente vor.<br />

2.7.2 Neuordnung EFRAG – Maystadt-Review<br />

EFRAG wurde im Jahr 2001 als privatrechtliches Gremium<br />

zur fachlichen Unterstützung <strong>der</strong> EU-Kommission <strong>in</strong><br />

Fragen <strong>der</strong> Rechnungslegung gegründet. E<strong>in</strong>e wesentliche<br />

Aufgabe von EFRAG ist es, die Kommission bei <strong>der</strong><br />

Frage <strong>der</strong> Übernahme e<strong>in</strong>zelner <strong>IFRS</strong> <strong>in</strong> europäisches<br />

Recht zu beraten. Daneben wirkt EFRAG auch bei <strong>der</strong><br />

Erarbeitung <strong>der</strong> Rechnungslegungsstandards auf <strong>der</strong><br />

Ebene des IASB mit, beispielsweise durch die Mitarbeit<br />

von EFRAG-Vertretern <strong>in</strong> den Arbeitsgruppen des<br />

IASB und die Kommentierung von Arbeitspapieren und<br />

Standardentwürfen des IASB. Neben Zuwendungen <strong>der</strong><br />

europäischen Industrie trägt seit 2009 die Europäische<br />

Kommission mit e<strong>in</strong>em Beitrag von ca. 50 % des Gesamtbudgets<br />

zur F<strong>in</strong>anzierung von EFRAG bei.<br />

Der Endorsementprozess und die Funktion von EFRAG<br />

waren von Beg<strong>in</strong>n an <strong>der</strong> Kritik verschiedener Gruppen<br />

und Nationen <strong>in</strong> <strong>Europa</strong> ausgesetzt. Nach <strong>der</strong> Wahrnehmung<br />

<strong>der</strong> Kritiker besitzt die EU nach wie vor zu<br />

wenig Gewicht im <strong>in</strong>ternationalen Standardsetzungsprozess.<br />

Mit dem Ziel <strong>der</strong> weiteren Stärkung <strong>der</strong> Rolle<br />

<strong>Europa</strong>s hat die EU-Kommission im März 2013 Herrn<br />

Philippe Maystadt (belgischer Politiker und ehemaliger<br />

Präsident <strong>der</strong> Europäischen Investitionsbank) als<br />

Son<strong>der</strong>berater ernannt und mit <strong>der</strong> Überprüfung <strong>der</strong><br />

Governance-Strukturen von EFRAG unter E<strong>in</strong>beziehung<br />

des gesamten <strong>in</strong>stitutionellen Umfelds beauftragt. Die<br />

Ergebnisse dieses Reviews wurden im November 2013<br />

im sogenannten Maystadt-Report veröffentlicht. Die<br />

Der Endorsementprozess herkömmlicher Prägung<br />

Im <strong>der</strong>zeitigen Verfahren kommt neben EFRAG dem Regelungsausschuss für Rechnungslegung (Account<strong>in</strong>g<br />

Regulatory Committee, ARC) e<strong>in</strong>e maßgebliche Rolle im Endorsementprozess zu. Dieser setzt sich zusammen<br />

aus Vertretern <strong>der</strong> fachlich zuständigen M<strong>in</strong>isterien beziehungsweise Behörden <strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelnen Mitgliedstaaten.<br />

Die Bundesrepublik Deutschland wird im ARC durch das Bundesm<strong>in</strong>isterium <strong>der</strong> Justiz und für Verbraucherschutz<br />

(BMJV) repräsentiert.<br />

Der Ablauf des bisherigen Endorsementprozesses lässt sich wie folgt skizzieren: Die technische Expertengruppe<br />

von EFRAG (EFRAG TEG) unterbreitet <strong>der</strong> Kommission <strong>in</strong>nerhalb von zwei Monaten nach Verabschiedung<br />

e<strong>in</strong>es <strong>IFRS</strong> e<strong>in</strong>en Vorschlag für die Annahme o<strong>der</strong> Ablehnung dieses Standards. Im Anschluss<br />

erarbeitet die Kommission e<strong>in</strong>en positiven o<strong>der</strong> negativen Übernahmevorschlag. Sie ist dabei nicht an das<br />

Votum <strong>der</strong> EFRAG TEG gebunden. Der Übernahmevorschlag <strong>der</strong> Kommission ist dem ARC zur Zustimmung<br />

vorzulegen. Das ARC hat drei Monate Zeit, über den Kommissionsvorschlag zu beschließen. Stimmt das ARC<br />

dem Vorschlag zu, so haben im Anschluss das Europäische Parlament und <strong>der</strong> Europäische Rat ebenfalls drei<br />

Monate Zeit, um über den Vorschlag zu bef<strong>in</strong>den. Der Vorschlag kann durch das Parlament mit e<strong>in</strong>facher<br />

Mehrheit beziehungsweise durch den Rat mit qualifizierter Mehrheit abgelehnt werden. In diesem Falle hätte<br />

die Kommission die Möglichkeit, e<strong>in</strong>en neuen o<strong>der</strong> geän<strong>der</strong>ten Vorschlag vorzulegen. Den Abschluss des<br />

Endorsementverfahrens bildet die Bekanntmachung des neuen <strong>IFRS</strong> <strong>in</strong> allen Amtssprachen im Amtsblatt <strong>der</strong><br />

Europäischen Union. Addiert man die vorgenannten Fristen, so beträgt die Gesamtdauer des Übernahmeprozesses<br />

ca. e<strong>in</strong> Jahr.<br />

16 <strong>Zukunft</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> <strong>in</strong> <strong>Europa</strong>


ankenverband<br />

hier<strong>in</strong> enthaltenen Vorschläge zur Anpassung des Endorsementverfahrens<br />

wurden vom ECOFIN-Rat gebilligt<br />

und werden <strong>der</strong>zeit umgesetzt.<br />

Im Mittelpunkt steht e<strong>in</strong>e grundlegende Neustrukturierung<br />

von EFRAG. Neben e<strong>in</strong>er Erweiterung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>basis<br />

um nationale Standardsetzer und an<strong>der</strong>e<br />

<strong>in</strong>teressierte Stakehol<strong>der</strong> und e<strong>in</strong>er damit verbundenen<br />

breiteren F<strong>in</strong>anzierung ist die E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>es sogenannten<br />

High Level Board das zentrale Element dieser<br />

Strukturreform. Das neue High Level Board soll mit<br />

hochrangigen Vertretern privater E<strong>in</strong>richtungen (Industrie,<br />

Banken, Versicherungen, Wirtschaftsprüfung,<br />

Analysten) und nationaler Standardsetzer besetzt werden.<br />

Über die fachliche E<strong>in</strong>schätzung <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> h<strong>in</strong>aus<br />

soll das High Level Board vor allem stärker auf die politische<br />

Interessenvertretung <strong>Europa</strong>s im <strong>in</strong>ternationalen<br />

Standardsetzungsprozess ausgerichtet se<strong>in</strong>. Die fachliche<br />

Beurteilung e<strong>in</strong>zelner Standards verbleibt bei <strong>der</strong><br />

technischen Expertengruppe EFRAG TEG und ist vom<br />

Board zu autorisieren. Damit wird EFRAG TEG <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

neuen Struktur primär als Beratungsgremium für das<br />

High Level Board – und nicht mehr als eigenständiges<br />

Entscheidungsgremium – fungieren.<br />

Vorschläge h<strong>in</strong>gewiesen. Im H<strong>in</strong>blick auf das Ziel global<br />

e<strong>in</strong>heitlicher und qualitativ hochstehen<strong>der</strong> Rechnungslegungsstandards<br />

ersche<strong>in</strong>en erweiterte Möglichkeiten<br />

zur Schaffung europäischer Son<strong>der</strong>regeln<br />

kontra produktiv. Diese Vorschläge sollten daher – wenn<br />

überhaupt – nur sehr vorsichtig und mit <strong>der</strong> angemessenen<br />

Sorgfalt weiterverfolgt werden.<br />

2.7.3 Rolle des Europäischen Parlaments<br />

Das EU-Parlament zeigte von jeher e<strong>in</strong>e gewisse Skepsis<br />

gegenüber dem Komitologieverfahren, das die<br />

wesentlichen Entscheidungskompetenzen <strong>in</strong> die Hände<br />

<strong>der</strong> Europäischen Kommission legt. Bereits im Jahr<br />

2008 wurde das Verfahren geän<strong>der</strong>t und um zusätzliche<br />

Kontroll- und Mitwirkungsmöglichkeiten für das<br />

Parlament ergänzt. Mit dem Vertrag von Lissabon, <strong>der</strong><br />

am 1. Dezember 2009 <strong>in</strong> Kraft getreten ist, wurde e<strong>in</strong>e<br />

weitere Stärkung <strong>der</strong> Mitspracherechte des Parlaments<br />

beschlossen. Die Lissabon-Vorschläge s<strong>in</strong>d für das Endorsementverfahren<br />

noch nicht umgesetzt worden.<br />

E<strong>in</strong>e nochmalige Verbesserung <strong>der</strong> E<strong>in</strong>flussmöglichkeiten<br />

des Parlaments ist jedoch zu erwarten. Damit<br />

e<strong>in</strong>her g<strong>in</strong>ge e<strong>in</strong> gewisser Bedeutungsverlust des ARC.<br />

Zu Fragen wie dem Zusammenspiel zwischen High Level<br />

Board und EFRAG TEG o<strong>der</strong> <strong>der</strong> angestrebten e<strong>in</strong>stimmigen<br />

Entscheidungsf<strong>in</strong>dung im High Level Board f<strong>in</strong>den<br />

sich ke<strong>in</strong>e Ausführungen im Maystadt-Bericht. Insofern<br />

wird die praktische Umsetzung <strong>der</strong> Empfehlungen spannend<br />

zu beobachten se<strong>in</strong>.<br />

Über den Umbau von EFRAG h<strong>in</strong>aus gibt <strong>der</strong> Maystadt-<br />

Bericht H<strong>in</strong>weise auf weitere Anpassungsmöglichkeiten.<br />

Hierzu zählen e<strong>in</strong>e Flexibilisierung des Endorsementprozesses,<br />

das heißt e<strong>in</strong>e sorgfältige Überprüfung,<br />

ob neben <strong>der</strong> vollständigen Annahme o<strong>der</strong> Ablehnung<br />

e<strong>in</strong>es Standards auch e<strong>in</strong>e teilweise Ersetzung <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong><br />

(Carve-<strong>in</strong>) o<strong>der</strong> die Erarbeitung alternativer europäischer<br />

Normen möglich se<strong>in</strong> soll, und die Klarstellung<br />

und Erweiterung <strong>der</strong> Endorsementkriterien. In dem<br />

Bericht wird jedoch deutlich auf die Risiken dieser<br />

Da das EU-Parlament die Entscheidungskompetenz im<br />

H<strong>in</strong>blick auf die europäische Mittelvergabe für das IASB<br />

und EFRAG besitzt, ist hiermit e<strong>in</strong> zusätzliches Druckmittel<br />

zur E<strong>in</strong>for<strong>der</strong>ung e<strong>in</strong>er aktiveren Beteiligung des Parlaments<br />

gegeben. Das EU-Parlament hat im März 2014<br />

die Fortsetzung <strong>der</strong> europäischen Mitf<strong>in</strong>anzierung von<br />

<strong>IFRS</strong>-Stiftung und EFRAG beschlossen. Dabei handelt es<br />

sich um Betriebskostenzuschüsse, die jährlich durch das<br />

Parlament und den Rat bewilligt werden müssen. Die<br />

Parlamentarier haben ihre Zustimmung dabei an e<strong>in</strong>ige<br />

Bed<strong>in</strong>gungen geknüpft:<br />

• Unabhängiger transparenter und demokratischer<br />

Standardsetzungsprozess<br />

• Rechenschaftspflicht <strong>der</strong> Standardsetzer<br />

• jährliche Berichterstattung <strong>der</strong> Kommission über<br />

die Tätigkeit von IASB und EFRAG<br />

<strong>Zukunft</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> <strong>in</strong> <strong>Europa</strong> 17


2<br />

• Überprüfung durch EFRAG, ob neue o<strong>der</strong> geän<strong>der</strong>te<br />

Standards e<strong>in</strong> den tatsächlichen Verhältnissen<br />

entsprechendes Bild vermitteln und dem europäischen<br />

öffentlichen Interesse dienlich s<strong>in</strong>d<br />

• Überprüfung durch EFRAG, ob neue o<strong>der</strong> geän<strong>der</strong>te<br />

Standards evidenzbasiert s<strong>in</strong>d und unter<br />

Berücksichtigung <strong>der</strong> Vielfalt an Bilanzierungsvorschriften<br />

und Geschäftsmodellen <strong>in</strong> <strong>der</strong> EU den<br />

europäischen Bedürfnissen gerecht werden.<br />

Wie <strong>der</strong> Endorsementprozess zukünftig aussehen wird,<br />

ist <strong>der</strong>zeit noch nicht abschließend abschätzbar. Es ist zu<br />

erwarten, dass <strong>der</strong> Zeitbedarf für den gesamten Prozess<br />

(noch) steigen wird. Das ist <strong>in</strong>sofern problematisch, als<br />

hierdurch größere „Time Lags“ zwischen <strong>der</strong> Verabschiedung<br />

e<strong>in</strong>es Standards durch das IASB und se<strong>in</strong>e rechtskräftige<br />

Übernahme <strong>in</strong> EU-Recht entstehen können. Ist<br />

e<strong>in</strong> neuer o<strong>der</strong> geän<strong>der</strong>ter Standard vom IASB bereits<br />

2.8 Der Standardsetzer <strong>in</strong> Deutschland –<br />

DRSC<br />

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee<br />

(DRSC) besteht mittlerweile seit über 15 Jahren. Ausgangspunkt<br />

war die Entwicklung an den <strong>in</strong>ternationalen<br />

Kapitalmärkten mit ihren Transparenzanfor<strong>der</strong>ungen,<br />

die auch für deutsche Unternehmen zunehmend<br />

an Bedeutung gewannen. Mit dem DRSC sollte e<strong>in</strong><br />

Sprachrohr <strong>der</strong> <strong>in</strong>ternational tätigen deutschen Unternehmen<br />

im <strong>in</strong>ternationalen Rechnungslegungsumfeld<br />

geschaffen werden. Beim deutschen Gesetzgeber und<br />

bei den Unternehmen bestand dabei E<strong>in</strong>igkeit, dass<br />

e<strong>in</strong>e private, mit unabhängigen Fachleuten besetzte<br />

Institution e<strong>in</strong>e größere Flexibilität bei <strong>der</strong> Weiterentwicklung<br />

<strong>der</strong> Rechnungslegung sicherstellen könne.<br />

Vor dem H<strong>in</strong>tergrund dieser Entwicklungen wurde 1998<br />

das DRSC gegründet.<br />

verabschiedet, von <strong>der</strong> EU-Kommission h<strong>in</strong>gegen noch<br />

Die Aufgaben des DRSC s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> § 342 HGB, dem mit dem<br />

Bundesm<strong>in</strong>isterium <strong>der</strong> Justiz geschlossenen Standardisierungsvertrag<br />

und se<strong>in</strong>er Satzung def<strong>in</strong>iert. Das DRSC<br />

ist e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>getragener Vere<strong>in</strong> mit Sitz <strong>in</strong> Berl<strong>in</strong>. F<strong>in</strong>anziert<br />

wird das DRSC aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden, Lizenzvergaben<br />

sowie Veröffentlichungen.<br />

nicht für den Gebrauch <strong>in</strong> <strong>Europa</strong> freigegeben, so stellt<br />

sich für die nach <strong>IFRS</strong> rechnungslegenden Unternehmen<br />

die Frage nach <strong>der</strong> Anwendbarkeit. Gerade für<br />

<strong>in</strong>ternational tätige Unternehmen ist es von großer<br />

Bedeutung, e<strong>in</strong>en vollständigen <strong>IFRS</strong>-Abschluss gemäß<br />

den vom IASB verabschiedeten Standards zu veröffentlichen.<br />

Daher ist es wichtig, dass <strong>der</strong> Prozess <strong>der</strong> Übernahme<br />

<strong>der</strong> Standards <strong>in</strong> EU-Recht effizient und zügig<br />

durchgeführt wird.<br />

Im Jahr 2011 wurde das DRSC e<strong>in</strong>er grundlegenden<br />

Neuorientierung unterzogen. Ziel war es:<br />

• e<strong>in</strong>e eigenständige Standardisierung <strong>der</strong> deutschen<br />

Grundsätze ordnungsmäßiger Rechnungslegung<br />

für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen<br />

sicherzustellen,<br />

• e<strong>in</strong>e konsequente Mitwirkung und breite Interessenvertretung<br />

bei <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> <strong>in</strong>ternationalen<br />

Rechnungslegung zu gewährleisten und<br />

• e<strong>in</strong>e fundierte Begleitung <strong>der</strong> Anwendung und<br />

Umsetzung <strong>der</strong> <strong>in</strong>ternationalen Regelungen im<br />

nationalen Kontext zu ermöglichen.<br />

Die Struktur und Arbeitsweise des DRSC verdeutlicht das<br />

folgende Schaubild:<br />

18 <strong>Zukunft</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> <strong>in</strong> <strong>Europa</strong>


ankenverband<br />

Organe und Gremien des DRSC<br />

DRSC-Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

• Mitglie<strong>der</strong>: Unternehmen und Verbände<br />

• Wahl, Abberufung und Entlastung Verwaltungsrat, Nom<strong>in</strong>ierungsausschuss<br />

• Satzungsän<strong>der</strong>ungen, Jahresbeiträge, Wirtschaftsplan<br />

DRSC-Verwaltungsrat<br />

• Bis zu 20 ehrenamtliche Mitglie<strong>der</strong>; Spiegelung von 5 Segmenten (Industrie, Mittelstand,<br />

Banken, Versicherungen, Prüfer)<br />

• Grundsätze und Leitl<strong>in</strong>ien für die Arbeit des Vere<strong>in</strong>s, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Fachausschüsse und<br />

des Präsidiums<br />

• Wahl und Bestellung Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Fachausschüsse, des Präsidiums<br />

DRSC-Präsidium<br />

• 2 hauptamtliche Mitglie<strong>der</strong> (Rechnungsleger),<br />

Präsident und Vizepräsident<br />

• Gesetzlicher Vertreter des Vere<strong>in</strong>s gemäß § 26 BGB<br />

• Leitung <strong>der</strong> Fachausschüsse ohne Stimmrecht<br />

<strong>IFRS</strong>-Ausschuss<br />

• Bis zu 7 Mitglie<strong>der</strong><br />

(Rechnungsleger aus<br />

allen Bezugsgruppen;<br />

festgelegte Sitzverteilung;<br />

Gaststatus BMJV)<br />

• <strong>IFRS</strong>-Interpretationen<br />

• Stellungnahmen an<br />

IASB/<strong>IFRS</strong> IC/EFRAG<br />

• Beratung BMJV zu <strong>IFRS</strong>/<br />

EU RL<br />

HGB-Ausschuss<br />

• Bis zu 7 Mitglie<strong>der</strong><br />

(Rechnungsleger aus<br />

allen Bezugsgruppen;<br />

festgelegte Sitzverteilung;<br />

Gaststatus BMJV)<br />

• DRSC<br />

• Stellungnahmen an EU/<br />

BMJV/EFRAG<br />

• Beratung BMJV zu HGB/<br />

EU RL<br />

Wissenschaftsbeirat<br />

• Beratung <strong>der</strong> Fachausschüsse<br />

Nom<strong>in</strong>ierungsausschuss<br />

• 7 Mitglie<strong>der</strong> aus allen Segmenten<br />

• Exklusives Vorschlagsrecht Präsidium, Fachausschüsse<br />

Mitarbeiterstab<br />

• Unterstützung Fachausschüsse und Arbeitsgruppen<br />

Wahl/Ernennung<br />

Rechenschaft<br />

Beratung<br />

Zusammenarbeit<br />

Quelle: DRSC.<br />

<strong>Zukunft</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> <strong>in</strong> <strong>Europa</strong> 19


2<br />

Auch das DRSC ist um größtmögliche Transparenz bemüht.<br />

Für die <strong>in</strong>teressierte Öffentlichkeit besteht die<br />

Möglichkeit, aktiv am Me<strong>in</strong>ungsbildungsprozess teilzunehmen.<br />

Mitwirkungsmöglichkeiten bestehen zum<br />

Beispiel bei vom DRSC veranstalteten öffentlichen Diskussionen<br />

o<strong>der</strong> im Rahmen des Konsultationsprozesses<br />

von verabschiedeten Entwürfen.<br />

Das DRSC ist als erfahrener nationaler Standardsetter<br />

im <strong>in</strong>ternationalen Kontext etabliert und anerkannt.<br />

Dies spiegelt sich <strong>in</strong> <strong>der</strong> Berufung e<strong>in</strong>es Vertreters des<br />

DRSC <strong>in</strong> das im Jahr 2013 vom IASB neu geschaffene<br />

Account<strong>in</strong>g Standards Advisory Forum (ASAF) wi<strong>der</strong>. Die<br />

erfolgreiche Arbeit des DRSC gilt es im Interesse <strong>der</strong><br />

deutschen Unternehmen weiter fortzuführen.<br />

Der Bankenverband ist Mitglied im DRSC und unterstützt<br />

aktiv die Arbeit des DRSC. Es besteht e<strong>in</strong> regelmäßiger<br />

Austausch mit Vertretern des DRSC zu nationalen<br />

und <strong>in</strong>ternationalen Fragen <strong>der</strong> Rechnungslegung. In<br />

den Konsultationsprozess br<strong>in</strong>gt sich <strong>der</strong> BdB aktiv e<strong>in</strong>.<br />

20 <strong>Zukunft</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> <strong>in</strong> <strong>Europa</strong>


ESMA verfolgt unter an<strong>der</strong>em das Ziel, europaweit<br />

e<strong>in</strong>heitliche Standards für e<strong>in</strong> qualitativ hochwertiges<br />

Enforcement zu entwickeln und e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>heitliche Anwendung<br />

<strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> <strong>in</strong> <strong>Europa</strong> durchzusetzen.<br />

Über die Bestrebungen zur weiteren europäischen<br />

Vere<strong>in</strong>heitlichung des Enforcement h<strong>in</strong>aus veröffentlicht<br />

ESMA auch Empfehlungen und H<strong>in</strong>weise zu e<strong>in</strong>zelnen<br />

Fragen <strong>der</strong> Rechnungslegung. In den Jahren<br />

2011/2012 wurden beispielsweise zwei Verlautbarungen<br />

zur Bilanzierung ausländischer Staatsanleihen <strong>in</strong><br />

<strong>IFRS</strong> veröffentlicht. Die Vorgabe konkreter Bilanzierungs-<br />

und Bewertungsvorschriften ist nach unserer<br />

Me<strong>in</strong>ung nicht Aufgabe von ESMA, son<strong>der</strong>n sollte<br />

dem IASB und dem <strong>IFRS</strong> Interpretations Committee<br />

vorbehalten se<strong>in</strong>. An<strong>der</strong>nfalls sehen wir die Gefahr <strong>der</strong><br />

Entstehung von „europäischen <strong>IFRS</strong>“, was <strong>der</strong> Etabliebankenverband<br />

2.9 Enforcement<br />

E<strong>in</strong> <strong>in</strong> sich geschlossenes e<strong>in</strong>heitliches System von Bilanzierungsregeln<br />

ist e<strong>in</strong>e entscheidende Voraussetzung<br />

für die Kapitalmarkteffizienz, reicht jedoch alle<strong>in</strong> nicht<br />

aus. Um das Anlegervertrauen zu stärken, ist darüber<br />

h<strong>in</strong>aus die e<strong>in</strong>heitliche und korrekte Anwendung <strong>der</strong><br />

Regeln e<strong>in</strong>e unabd<strong>in</strong>gbare Voraussetzung.<br />

2.9.1 Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung<br />

Als Ergänzung zu dem bereits bestehenden System <strong>der</strong><br />

Bilanzkontrollen wurde daher mit dem Bilanzkontrollgesetz<br />

vom 15. Dezember 2004 <strong>in</strong> Deutschland mit <strong>der</strong><br />

Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR e. V.)<br />

und <strong>der</strong> Bundesanstalt für F<strong>in</strong>anzdienstleistungsaufsicht<br />

(BaF<strong>in</strong>) e<strong>in</strong> zweistufiger Enforcementmechanismus<br />

geschaffen. Dieses zweistufige System mit <strong>der</strong> DPR als<br />

privatwirtschaftlichem Element und <strong>der</strong> BaF<strong>in</strong> als behördlicher<br />

Instanz ist weltweit nahezu e<strong>in</strong>zigartig. Insbeson<strong>der</strong>e<br />

<strong>in</strong> <strong>Europa</strong> ist <strong>in</strong> vielen Län<strong>der</strong>n das Enforcement<br />

ausschließlich staatlich organisiert und wird im<br />

Regelfall durch die Wertpapieraufsichts- beziehungsweise<br />

F<strong>in</strong>anzmarktaufsichtsbehörde durchgeführt.<br />

Im Gegensatz zur Abschlussprüfung unterliegen dem<br />

Enforcement ausschließlich Unternehmen, <strong>der</strong>en<br />

Wertpapiere im regulierten Markt an e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>ländischen<br />

Börse gehandelt werden (kapitalmarktorientierte<br />

Unternehmen). Die Zahl dieser Unternehmen ist <strong>in</strong><br />

Deutschland seit e<strong>in</strong>igen Jahren rückläufig. Aktuell s<strong>in</strong>d<br />

knapp 800 Unternehmen betroffen. E<strong>in</strong> weiterer wesentlicher<br />

Unterschied zur Abschlussprüfung besteht<br />

dar<strong>in</strong>, dass Enforcementprüfungen ke<strong>in</strong>e Vollprüfungen<br />

darstellen, son<strong>der</strong>n fokussiert s<strong>in</strong>d auf vorab festgelegte<br />

Prüfungsschwerpunkte.<br />

Die DPR hat sich <strong>in</strong> den nunmehr zehn Jahren ihrer<br />

Tätigkeit gut etabliert und e<strong>in</strong>e hohe Reputation und<br />

Anerkennung erworben. Die Bilanzprüfungen durch die<br />

DPR zeigen Wirkung. Die Fehlerquoten s<strong>in</strong>d rückläufig.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus haben knapp 40 % <strong>der</strong> geprüften Unternehmen<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Umfrage angegeben, dass sie ihre<br />

Bilanzierungspraxis aufgrund von H<strong>in</strong>weisen <strong>der</strong> DPR<br />

angepasst hätten, ohne dass e<strong>in</strong>e tatsächliche Fehlerfeststellung<br />

vorlag. Insgesamt wird das zweistufige Verfahren<br />

positiv bewertet. Daher besteht <strong>in</strong> Deutschland<br />

<strong>der</strong> Wunsch, an diesem System auch zukünftig festzuhalten.<br />

Inwieweit dies gel<strong>in</strong>gt, bleibt vor dem H<strong>in</strong>tergrund<br />

<strong>der</strong> zunehmenden Tendenz zur Vere<strong>in</strong>heitlichung<br />

<strong>der</strong> Enforcementsysteme <strong>in</strong> <strong>Europa</strong> abzuwarten.<br />

2.9.2 Rolle von ESMA<br />

Die europäische Koord<strong>in</strong>ation des Enforcement obliegt<br />

<strong>der</strong> European Securities and Markets Authority (ESMA).<br />

ESMA ist hervorgegangen aus dem Committee of European<br />

Securities Regulators (CESR) und ist Bestandteil <strong>der</strong><br />

zum 1. Januar 2011 geschaffenen neuen europäischen<br />

Aufsichtsarchitektur. Dabei wurden die drei bestehenden<br />

Ausschüsse <strong>der</strong> Aufsichtsbehörden (CEBS, CEIOPS<br />

und CESR) durch europäische Aufsichtsbehörden (EBA,<br />

EIOPA und ESMA) ersetzt. Die neuen europäischen Aufsichtsbehörden<br />

haben erweiterte Kompetenzen erhalten<br />

und s<strong>in</strong>d grundsätzlich unabhängig von politischen<br />

Weisungen.<br />

<strong>Zukunft</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> <strong>in</strong> <strong>Europa</strong> 21


2<br />

rung weltweit e<strong>in</strong>heitlicher Rechnungslegungsnormen<br />

zuwi<strong>der</strong>laufen würde. Insofern ist <strong>der</strong> Fortgang <strong>der</strong><br />

Rechnungslegungsaktivitäten durch die ESMA kritisch<br />

zu beobachten.<br />

2.10 Ausblick<br />

Mit den <strong>IFRS</strong> wurde e<strong>in</strong> weltweit akzeptierter Rechnungslegungsstandard<br />

von hoher Qualität entwickelt.<br />

In <strong>Europa</strong> wurden die <strong>IFRS</strong> schon frühzeitig zum maßgeblichen<br />

Bilanzierungsstandard für kapitalmarktorientierte<br />

Unternehmen. Dieser Weg sollte bei <strong>der</strong> Neuord-<br />

nung <strong>der</strong> europäischen Rechnungslegungsarchitektur<br />

weiterverfolgt werden.<br />

Die <strong>IFRS</strong> spielen <strong>in</strong> Deutschland <strong>der</strong>zeit überwiegend<br />

für den Konzernabschluss e<strong>in</strong>e Rolle. Anzustreben ist<br />

die Möglichkeit, auch e<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>zelabschluss auf Basis<br />

<strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> mit befreien<strong>der</strong> Wirkung erstellen zu können.<br />

E<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>heitliche Rechnungslegungsbasis sowohl im<br />

Konzern- als auch im E<strong>in</strong>zelabschluss verbessert die<br />

Transparenz <strong>der</strong> Rechnungslegung und kann damit erheblich<br />

zur Stärkung des Anlegervertrauens beitragen.<br />

E<strong>in</strong> weiterer Vorteil liegt im weitestgehenden Gleichlauf<br />

Europäisches F<strong>in</strong>anzaufsichtssystem (ESFS)<br />

ESRB<br />

Europäischer Ausschuss für Systemrisiken<br />

Aufgabe:<br />

Analyse von Risiken, Abgabe von Warnungen und Empfehlungen<br />

EBA<br />

Europäische Bankenaufsichtsbehörde<br />

EIOPA<br />

Europäische Aufsichtsbehörde für<br />

das Versicherungswesen und die<br />

betriebliche Altersversorgung<br />

ESMA<br />

Europäische Wertpapier- und<br />

Marktaufsichtsbehörde<br />

London<br />

Frankfurt am Ma<strong>in</strong><br />

Paris<br />

Aufsichtsbefugnisse<br />

• Bei Verletzung von EU-Recht und <strong>in</strong> Krisenfällen<br />

• Bei Streitigkeiten zwischen nationalen Aufsehern<br />

• Aufsicht über Rat<strong>in</strong>gagenturen<br />

Regulierende Tätigkeit<br />

Entwurf technischer Standards<br />

Koord<strong>in</strong>ierende Aufgaben<br />

Nationale Aufsichtsbehörden<br />

Tägliche Aufsicht<br />

Quelle: Bundesm<strong>in</strong>isterium <strong>der</strong> F<strong>in</strong>anzen.<br />

22 <strong>Zukunft</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> <strong>in</strong> <strong>Europa</strong>


ankenverband<br />

von <strong>in</strong>terner Steuerung und handelsrechtlicher Rechnungslegung.<br />

Zu guter Letzt sei auch auf das beträchtliche<br />

Kostene<strong>in</strong>sparungspotenzial (Stichwort: Bürokratiekostenabbau)<br />

für <strong>IFRS</strong>-rechnungslegungspflichtige<br />

Unternehmen h<strong>in</strong>gewiesen.<br />

Umgekehrt ist darauf zu achten, dass durch bankaufsichtliche<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen an die Offenlegung von<br />

F<strong>in</strong>anz<strong>in</strong>formationen ke<strong>in</strong>e Verpflichtung zu e<strong>in</strong>er<br />

<strong>IFRS</strong>-Bilanzierung für nicht kapitalmarktorientierte<br />

Unternehmen entsteht. Auch hier sollte gelten, dass<br />

externe Berichterstattung und <strong>in</strong>terne Banksteuerung<br />

den gleichen Bilanzierungsregeln folgen und die aufsichtliche<br />

und handelsrechtliche Offenlegung von F<strong>in</strong>anz<strong>in</strong>formationen<br />

mit <strong>der</strong> <strong>in</strong>ternen Information an die<br />

Geschäftsleitung übere<strong>in</strong>stimmt.<br />

<strong>Zukunft</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> <strong>in</strong> <strong>Europa</strong> 23


3<br />

Glossar<br />

Account<strong>in</strong>g Regulatory Committee (ARC)<br />

Das Account<strong>in</strong>g Regulatory Committee besteht aus<br />

Vertretern <strong>der</strong> Mitgliedstaaten unter Vorsitz <strong>der</strong> EU-<br />

Kommission. Der Ausschuss wurde durch die Kommission<br />

entsprechend <strong>der</strong> IAS-Verordnung e<strong>in</strong>gerichtet.<br />

Die Aufgabe des Ausschusses besteht dar<strong>in</strong>, e<strong>in</strong> Votum<br />

zu den Vorschlägen <strong>der</strong> Kommission zur Annahme beziehungsweise<br />

Ablehnung e<strong>in</strong>es <strong>in</strong>ternationalen Rechnungslegungsstandards<br />

(<strong>IFRS</strong>) abzugeben.<br />

Due Process<br />

Prozess zur Entwicklung und Verabschiedung neuer<br />

o<strong>der</strong> verän<strong>der</strong>ter <strong>IFRS</strong> durch das IASB.<br />

Endorsement<br />

Europäisches Übernahmeverfahren, mit dem die vom<br />

IASB verabschiedeten Standards und Interpretationen<br />

unmittelbares und verb<strong>in</strong>dliches europäisches Recht<br />

werden.<br />

Account<strong>in</strong>g Standards Advisory Forum (ASAF)<br />

Beratungsgremium beim IASB mit Vertretern <strong>der</strong> nationalen<br />

Standardsetzer beziehungsweise regionalen<br />

Gruppierungen von Standardsetzern. Das ASAF besteht<br />

<strong>der</strong>zeit aus zwölf Mitglie<strong>der</strong>n. Die geografische Verteilung<br />

<strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> ist vorgegeben. Das DRSC nimmt<br />

e<strong>in</strong>en <strong>der</strong> drei europäischen Sitze im ASAF e<strong>in</strong>.<br />

Bundesanstalt für F<strong>in</strong>anzdienstleistungsaufsicht (BaF<strong>in</strong>)<br />

Die BaF<strong>in</strong> ist e<strong>in</strong>e selbständige Bundesanstalt, die <strong>der</strong><br />

Rechts- und Fachaufsicht des Bundesm<strong>in</strong>isteriums <strong>der</strong><br />

F<strong>in</strong>anzen untersteht. Die BaF<strong>in</strong> beaufsichtigt und kontrolliert<br />

als F<strong>in</strong>anzmarktaufsichtsbehörde alle Bereiche<br />

des F<strong>in</strong>anzwesens <strong>in</strong> Deutschland (Bankenaufsicht,<br />

Versicherungsaufsicht, Wertpapieraufsicht/Asset Management).<br />

Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung e. V. (DPR)<br />

Auf <strong>der</strong> ersten Stufe mit <strong>der</strong> Bilanzkontrolle börsennotierter<br />

Unternehmen beauftragte, privatwirtschaftlich<br />

organisierte Institution mit Sitz <strong>in</strong> Berl<strong>in</strong>.<br />

Deutsches Rechnungslegungs Standards<br />

Committee e. V. (DRSC)<br />

Das DRSC wurde 1998 als nationale Standardisierungsorganisation<br />

gegründet und ist durch das Bundesm<strong>in</strong>isterium<br />

<strong>der</strong> Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)<br />

als privates Rechnungslegungsgremium im S<strong>in</strong>ne von<br />

§ 342 HGB anerkannt.<br />

Enforcement<br />

Aufsichtsrechtlicher Begrif, mit dem die (nationale<br />

bzw. auch <strong>in</strong>ternationale) Durchsetzung bestimmter<br />

Vorschriften zur Rechnungslegung und Prüfung beschrieben<br />

wird. In Deutschland wurde zur Kontrolle<br />

<strong>der</strong> Rechtmäßigkeit von Unternehmensabschlüssen mit<br />

dem Bilanzkontrollgesetz e<strong>in</strong> zweistufiges Enforcementverfahren<br />

e<strong>in</strong>geführt.<br />

European F<strong>in</strong>ancial Report<strong>in</strong>g Advisory Group (EFRAG)<br />

Technischer Ausschuss für die Rechnungslegung, <strong>der</strong><br />

die EU-Kommission bei <strong>der</strong> Bewertung <strong>in</strong>ternationaler<br />

Rechnungslegungsstandards unterstützt sowie Übernahmeempfehlungen<br />

zu neuen/überarbeiteten <strong>IFRS</strong><br />

abgibt.<br />

European Securities and Markets Authority (ESMA)<br />

Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde, die im Zuge<br />

<strong>der</strong> Neuordnung <strong>der</strong> europäischen Aufsichtsbehörden<br />

entstanden ist. ESMA soll zur Stabilität des F<strong>in</strong>anzsystems<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> EU beitragen, <strong>in</strong>dem sie die Integrität, die<br />

Transparenz, die Effizienz und die Funktionsweise <strong>der</strong><br />

Wertpapiermärkte sicherstellt und den Anlegerschutz<br />

<strong>in</strong>tensiviert.<br />

European Supervisory Authorities (ESAs)<br />

Oberbegriff für die im Zuge <strong>der</strong> Neuordnung <strong>der</strong> europäischen<br />

Aufsichtsstrukturen geschaffenen drei neuen<br />

Aufsichtsbehörden: EBA (European Bank<strong>in</strong>g Authority),<br />

24 <strong>Zukunft</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> <strong>in</strong> <strong>Europa</strong>


ankenverband<br />

ESMA (European Securities and Markets Authority) sowie<br />

EIOPA (European Insurance and Occupational Pensions<br />

Authority).<br />

International Account<strong>in</strong>g Standards Board (IASB)<br />

Unabhängiges Gremium <strong>in</strong>ternationaler Rechnungslegungsexperten,<br />

das die <strong>IFRS</strong> entwickelt und verabschiedet.<br />

Die Mitglie<strong>der</strong> des IASB werden von den<br />

Treuhän<strong>der</strong>n <strong>der</strong> International Account<strong>in</strong>g Standards<br />

Committee Foundation nach festen Kriterien bezüglich<br />

regionaler Herkunft und Qualifikation ernannt. Das IASB<br />

wurde 2001 als Nachfolger für das frühere International<br />

Account<strong>in</strong>g Standards Committee (IASC) vom IASCF<br />

e<strong>in</strong>gerichtet.<br />

Monitor<strong>in</strong>g Board<br />

Das seit dem 1. Februar 2009 bestehende Monitor<strong>in</strong>g<br />

Board <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> Foundation setzt sich aus Vertretern <strong>der</strong><br />

IOSCO, EU-Kommission und <strong>der</strong> Marktaufsichtsbehörden<br />

(u. a. USA, Japan, Australien) zusammen und stellt die<br />

formale Verb<strong>in</strong>dung zwischen <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> Foundation und<br />

diesen öffentlichen Stellen dar. Das Monitor<strong>in</strong>g Board<br />

ist auch für die Ernennung und Überwachung <strong>der</strong> Trustees<br />

verantwortlich. Die Errichtung dieses Gremiums<br />

dient <strong>der</strong> Verbesserung <strong>der</strong> öffentlichen Rechenschaftspflicht<br />

<strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> Foundation, ohne die Unabhängigkeit<br />

des Standardsetzungsprozesses zu bee<strong>in</strong>trächtigen.<br />

International F<strong>in</strong>ancial Report<strong>in</strong>g Standards (<strong>IFRS</strong>)<br />

Vom IASB entwickelte und veröffentlichte <strong>in</strong>ternationale<br />

Rechnungslegungsvorschriften mit dem Ziel e<strong>in</strong>er möglichst<br />

umfassenden weltweiten Anerkennung. Kapitalmarktorientierte<br />

Unternehmen <strong>in</strong> <strong>der</strong> EU haben ihre<br />

Konzernabschlüsse zw<strong>in</strong>gend gemäß den <strong>IFRS</strong> aufzustellen.<br />

<strong>IFRS</strong> Advisory Council (<strong>IFRS</strong> AC)<br />

Das <strong>IFRS</strong> AC besteht aus m<strong>in</strong>destens 30 Mitglie<strong>der</strong>n<br />

unterschiedlicher Professionen und Nationalitäten und<br />

fungiert als beratendes Gremium für das IASB sowie die<br />

<strong>IFRS</strong> Foundation.<br />

<strong>IFRS</strong> Foundation<br />

Dachorganisation des IASB, die von Trustees geführt<br />

wird. Zuständig für die Überwachung <strong>der</strong> Arbeit des<br />

IASB und verantwortlich für die Ernennung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong><br />

des IASB sowie des <strong>IFRS</strong> IC.<br />

<strong>IFRS</strong> Interpretations Committee (<strong>IFRS</strong> IC)<br />

Interpretationsgremium des IASB, das bei <strong>der</strong> Klärung<br />

und Interpretation von Zweifelsfragen und umstrittenen<br />

Bilanzierungssachverhalten tätig wird.<br />

<strong>Zukunft</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> <strong>in</strong> <strong>Europa</strong> 25


26 <strong>Zukunft</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong> <strong>in</strong> <strong>Europa</strong>


Impressum<br />

Herausgeber Bundesverband deutscher Banken e. V.<br />

Postfach 040307, 10062 Berl<strong>in</strong><br />

Verantwortlich Iris Bethge<br />

Druck<br />

Gestaltung<br />

druckpunkt GmbH, Berl<strong>in</strong><br />

doppel:punkt redaktionsbüro janet eicher, Bonn<br />

Fotos<br />

Fotolia<br />

Andreas Recek, Bielefeld<br />

Gedruckt November 2014


So erreichen Sie den Bankenverband<br />

Per Post:<br />

Bundesverband deutscher Banken<br />

Postfach 040307<br />

10062 Berl<strong>in</strong><br />

Per Telefon:<br />

+49 30 1663-0<br />

Per Fax:<br />

+49 30 1663-1399<br />

Per E-Mail:<br />

bankenverband@bdb.de<br />

Im Internet:<br />

bankenverband.de<br />

Scannen Sie diesen QR-Code<br />

für weitere Informationen<br />

zum Bankenverband.<br />

Social Media:<br />

www.twitter.com/bankenverband<br />

www.youtube.com/user/bankenverb<br />

www.flickr.com/photos/bankenverband

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!