PFARRVEREIN aktuell - Evangelischer Pfarrverein in Württemberg eV
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Falls Sie »selbstzahlendes«<br />
Mitglied s<strong>in</strong>d, bitte denken Sie<br />
daran, dass die Geschäftsstelle<br />
des <strong>Pfarrvere<strong>in</strong></strong>s zur Berechnung<br />
Ihres Mitgliedsbeitrages Ihre<br />
Gehaltsmitteilungen benötigt!<br />
Der <strong>Pfarrvere<strong>in</strong></strong> besitzt aus Datenschutzgründen<br />
ke<strong>in</strong>en Zugriff auf die<br />
persönlichen Bezügedaten. Erhalten<br />
unsere Mitglieder ihre Bezüge von der<br />
Zentralen Gehaltsabrechnungsstelle<br />
des Oberkirchenrats (ZGASt) oder von<br />
der Ruhegehaltskasse <strong>in</strong> Darmstadt<br />
(ERK), so werden die Mitgliedsbeiträge<br />
von diesen Stellen berechnet und<br />
an den <strong>Pfarrvere<strong>in</strong></strong> abgeführt.<br />
Die Beiträge für alle anderen Mitglieder<br />
(sogenannten Selbstzahler) werden<br />
vom <strong>Pfarrvere<strong>in</strong></strong> selbst berechnet und<br />
im Wege des Lastschriftverfahrens<br />
e<strong>in</strong>gezogen.<br />
Um e<strong>in</strong>e Gleichbehandlung gewährleisten<br />
und die korrekte Höhe der Mitgliedsbeiträge<br />
berechnen zu können,<br />
ist die Geschäftsstelle daher zw<strong>in</strong>gend<br />
auf Ihre Mithilfe und Solidarität angewiesen.<br />
Leiten Sie uns bitte ohne Aufforderung<br />
bei Veränderung Ihrer Bezüge<br />
Ihre Gehaltsmitteilungen zur Anpassung<br />
Ihres Mitgliedsbeitrags zu.<br />
Da Änderungen oftmals auch rückwirkend<br />
erfolgen, teilen Sie uns bitte<br />
auch den Änderungszeitpunkt<br />
(Monat und Jahr) mit.<br />
Sollten Mitglieder nach erfolgloser<br />
Mahnung diesem Selbstverständnis<br />
nicht nachkommen, so ist die Geschäftsstelle<br />
nach Beschluss des Vorstands<br />
gehalten, den Beitrag jährlich<br />
um 10 Prozent zu erhöhen.<br />
Halten Sie die Krankheitshilfe<br />
auch bei Veränderungen <strong>in</strong> Ihrem<br />
persönlichen oder familiären<br />
Bereich unbed<strong>in</strong>gt auf dem<br />
Laufenden!<br />
Bitte denken Sie bei e<strong>in</strong>er Vollmitgliedschaft<br />
daran, dass Sie der Geschäftsstelle<br />
Veränderungen im persönlichen<br />
oder familiären Bereich<br />
mitteilen, da sich diese auf den Bemessungssatz<br />
der Beihilfe- und Krankheitshilfe<br />
und die Höhe des Beitragssatzes<br />
auswirken können.<br />
Darunter fallen z. B. e<strong>in</strong>e Eheschließung<br />
oder -scheidung, die Geburt<br />
e<strong>in</strong>es K<strong>in</strong>des, Beg<strong>in</strong>n und Ende e<strong>in</strong>er<br />
Elternzeit, Wegfall der Beihilfeberechtigung<br />
von Angehörigen (Ehepartner,<br />
K<strong>in</strong>der), e<strong>in</strong>e anderweitige<br />
Krankenabsicherung des Ehepartners<br />
/ der Ehepartner<strong>in</strong>, e<strong>in</strong> Sterbefall,<br />
Beendigung e<strong>in</strong>es Dienstverhältnisses,<br />
Beurlaubung, Ende des<br />
Dienstverhältnisses zur Anstellung<br />
(z. A.), E<strong>in</strong>tritt <strong>in</strong> den Ruhestand,<br />
Veränderungen des Umfangs Ihres<br />
Dienstauftrags (Teilzeit / Vollzeit).<br />
Zur nachweislichen Dokumentation<br />
und Rechtsklarheit teilen Sie uns alle<br />
Änderungen bitte schriftlich mit.<br />
Werden durch e<strong>in</strong>e versäumte Änderungsmitteilung<br />
zu hohe Beiträge<br />
e<strong>in</strong>behalten, kann e<strong>in</strong>e Beitragskorrektur<br />
nur für die Zukunft erfolgen.<br />
Beachten Sie bitte auch, dass mit<br />
Beg<strong>in</strong>n e<strong>in</strong>es Erziehungsurlaubs durch<br />
den Wegfall Ihrer Bezüge durch die<br />
Besoldungskasse ke<strong>in</strong>e automatische<br />
Abführung Ihres Beitrags mehr möglich<br />
ist. Erteilen Sie uns ggf. rechtzeitig<br />
e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>zugsermächtigung.