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Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf archäologischen Ausgrabungen<br />

• Vermeidung der Selbstgefährdung und der Gefährdung anderer<br />

durch Konsum von Alkohol, Drogen, anderer berauschender<br />

Mittel oder durch Einnahme von Medikamenten<br />

• unverzügliche Meldung jeder festgestellten unmittelbaren<br />

erheblichen Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit sowie<br />

jedes an den Schutzvorrichtungen und Schutzsystemen festgestellten<br />

Defektes an den Unternehmer bzw. den zuständigen<br />

Vorgesetzten oder die zuständige Vorgesetzte<br />

• Mitteilung festgestellter Gefahren für Sicherheit und Gesundheit<br />

sowie von Mängeln der Schutzvorrichtungen und<br />

Schutzsysteme an die Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt<br />

oder Betriebsärztin oder Sicherheitsbeauftragte<br />

• unverzügliche Beseitigung von sicherheitsrelevanten Mängeln<br />

an Arbeitsmitteln, Einrichtungen, Arbeitsstoffen,<br />

Arbeitsverfahren oder Arbeitsabläufen oder sofortige Meldung<br />

an Vorgesetzte<br />

• bestimmungsgemäße Benutzung von Einrichtungen, Arbeitsmitteln,<br />

Arbeitsstoffen und Schutzvorrichtungen im Rahmen<br />

der ihnen übertragenen Aufgaben<br />

• unverzügliche Meldung von Unfällen an die zuständige betriebliche<br />

Stelle<br />

• bestimmungsgemäße Benutzung und regelmäßige Prüfung<br />

der Persönlichen Schutzausrüstungen auf ihren ordnungsgemäßen<br />

Zustand<br />

• unverzügliche Meldung festgestellter Mängel der Persönlichen<br />

Schutzausrüstung an den Unternehmer oder zuständige<br />

Vorgesetzte<br />

Die Beschäftigten dürfen außerdem erkennbar gegen Sicherheit<br />

und Gesundheit gerichtete Weisungen nicht befolgen.<br />

Um Ihnen den Einstieg in die Bewertung der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation<br />

zu erleichtern, sind im Anhang 1 dieser Informationsschrift<br />

in tabellarischer Form mögliche Organisationsdefizite<br />

im betrieblichen Arbeitsschutz von Kulturdienststellen für archäologische<br />

Ausgrabungen beschrieben.<br />

Weitere Informationen zum Thema finden Sie in der GUV-Regel Grundsätze<br />

der Prävention (GUV-R A1) und der GUV-Information Organisation<br />

des Arbeitsschutzes – Grundlagen zur Integration des Arbeitsschutzes<br />

in die Organisation (GUV-I 8631).<br />

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