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Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf archäologischen Ausgrabungen<br />
• Vermeidung der Selbstgefährdung und der Gefährdung anderer<br />
durch Konsum von Alkohol, Drogen, anderer berauschender<br />
Mittel oder durch Einnahme von Medikamenten<br />
• unverzügliche Meldung jeder festgestellten unmittelbaren<br />
erheblichen Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit sowie<br />
jedes an den Schutzvorrichtungen und Schutzsystemen festgestellten<br />
Defektes an den Unternehmer bzw. den zuständigen<br />
Vorgesetzten oder die zuständige Vorgesetzte<br />
• Mitteilung festgestellter Gefahren für Sicherheit und Gesundheit<br />
sowie von Mängeln der Schutzvorrichtungen und<br />
Schutzsysteme an die Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt<br />
oder Betriebsärztin oder Sicherheitsbeauftragte<br />
• unverzügliche Beseitigung von sicherheitsrelevanten Mängeln<br />
an Arbeitsmitteln, Einrichtungen, Arbeitsstoffen,<br />
Arbeitsverfahren oder Arbeitsabläufen oder sofortige Meldung<br />
an Vorgesetzte<br />
• bestimmungsgemäße Benutzung von Einrichtungen, Arbeitsmitteln,<br />
Arbeitsstoffen und Schutzvorrichtungen im Rahmen<br />
der ihnen übertragenen Aufgaben<br />
• unverzügliche Meldung von Unfällen an die zuständige betriebliche<br />
Stelle<br />
• bestimmungsgemäße Benutzung und regelmäßige Prüfung<br />
der Persönlichen Schutzausrüstungen auf ihren ordnungsgemäßen<br />
Zustand<br />
• unverzügliche Meldung festgestellter Mängel der Persönlichen<br />
Schutzausrüstung an den Unternehmer oder zuständige<br />
Vorgesetzte<br />
Die Beschäftigten dürfen außerdem erkennbar gegen Sicherheit<br />
und Gesundheit gerichtete Weisungen nicht befolgen.<br />
Um Ihnen den Einstieg in die Bewertung der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation<br />
zu erleichtern, sind im Anhang 1 dieser Informationsschrift<br />
in tabellarischer Form mögliche Organisationsdefizite<br />
im betrieblichen Arbeitsschutz von Kulturdienststellen für archäologische<br />
Ausgrabungen beschrieben.<br />
Weitere Informationen zum Thema finden Sie in der GUV-Regel Grundsätze<br />
der Prävention (GUV-R A1) und der GUV-Information Organisation<br />
des Arbeitsschutzes – Grundlagen zur Integration des Arbeitsschutzes<br />
in die Organisation (GUV-I 8631).<br />
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