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Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf archäologischen Ausgrabungen<br />
schließt Fahrzeugaufbauten und Ladeflächen von Pkw-Kombis<br />
und Kastenwagen (Transporter) ein.<br />
Einrichtungen und Hilfsmittel zur Ladungssicherung können<br />
sein:<br />
• Ankerschienen (in Verbindung mit z. B. Zurrgurten, Seilen,<br />
Sperr- oder Ladebalken)<br />
• Zurrpunkte (fest oder beweglich)<br />
• Ladehölzer (Keile, Bretter, Kanthölzer)<br />
• rutschhemmende Unter- und Zwischenlagen (RH-Matten)<br />
• Seil- und Kantenschoner<br />
• Füllmittel (z.B. Aufblaspolster)<br />
• Planen und Netze<br />
Die Ladung ist so zu verstauen und bei Bedarf auch zu sichern,<br />
dass bei üblichen Verkehrsbedingungen eine Gefährdung von<br />
Personen ausgeschlossen ist. Zu üblichen Verkehrsbedingungen<br />
gehören Vollbremsungen, plötzliche Ausweichbewegungen oder<br />
Unebenheiten der Fahrbahn. Die Maßnahmen zur Sicherung<br />
der Ladung richten sich nach der Art des Ladegutes und den<br />
Konstruktionsmerkmalen des Fahrzeugaufbaues. Ist eine ausreichende<br />
Ladungssicherung durch den Fahrzeugaufbau allein<br />
nicht gewährleistet, sind geeignete Hilfsmittel zu benutzen.<br />
14.9 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />
Unfälle durch elektrischen Strom sind selten. Wenn es aber zu<br />
einem Unfall kommt, sind die Folgen oftmals tödlich. Für den<br />
sicheren Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln<br />
müssen deshalb insbesondere folgende Regeln unbedingt<br />
beachtet werden.<br />
Auswahl elektrischer Betriebsmittel<br />
Als bewegliche Anschluss- und Verlängerungsleitungen sind<br />
auf Grabungen widerstandsfähige Gummischlauchleitungen<br />
der Bauart H07RN-F oder H07BQ-F zu verwenden. Leitungen, die<br />
mechanisch besonders beansprucht werden, sind geschützt<br />
zu verlegen – z. B. unter festen Abdeckungen, in Kabelbrücken<br />
bzw. Schutzrohren – oder sie werden hochgehängt.<br />
Kabeltrommeln (Leitungsroller) müssen für den Einsatz unter<br />
den rauen Umgebungsbedingungen auf der Grabung geeignet<br />
sein. Dazu gehört u. a., dass sie<br />
• in Schutzklasse II ausgeführt sind<br />
• Tragegriffe, Kurbelgriff und Trommel aus einem Isolierstoff<br />
(Kunststoff) bestehen oder mit Isolierstoff umhüllt sind<br />
• eine integrierte Schutzeinrichtung gegen übermäßige Erwärmung<br />
(z. B. Thermoschutzschalter) haben<br />
• der Schutzart IP 44 (spritzwassergeschützt) entsprechen.<br />
Leitungsroller sind in der vorgesehenen Gebrauchslage zu<br />
betreiben, also aufrecht auf einem Tragegestell stehend.<br />
Abbildung 57: Netze zur Ladungssicherung<br />
Weitere Informationen zum sicheren Betrieb von Fahrzeugen finden<br />
Sie in der Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge (GUV-V D 29).<br />
Umfangreiche Hinweise zur Ladungssicherung sind in der BG-Information<br />
Ladungssicherung auf Fahrzeugen (BGI 649) zusammengestellt.<br />
Abbildung 58: Geeigneter Leitungsroller für den Einsatz auf Grabungen<br />
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