05.06.2015 Aufrufe

Download

Download

Download

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf archäologischen Ausgrabungen<br />

durch das Tränken des Profils deutlich größere Mengen Lack<br />

pro Fläche als bei einem gewöhnlichen Anstrich zum Einsatz<br />

kommen.<br />

Sinnvoll ist der Einsatz wasserverdünnbarer Lacke (z. B. Acryl-<br />

Klarlack-Dispersionen), die in der Regel nicht brennbar sind und<br />

geringere Gesundheits- und Umweltgefahren mit sich bringen<br />

als stark lösemittelhaltige Lacke. Bei der Verwendung ist grundsätzlich<br />

für gute Lüftung zu sorgen.<br />

Als persönliche Schutzmaßnahmen sind geeignete Chemikalienschutzhandschuhe<br />

und bei Spritzverfahren zusätzlich Schutzbrille,<br />

Atemschutz und (Einweg-) Chemikalienschutzanzüge zu<br />

tragen. Eine gute und zudem lösemittelfreie Alternative ist die<br />

Verwendung verdünnten Holzleims.<br />

Früher verwendete stark lösemittelhaltige Lacke werden<br />

aufgrund ihrer großen Gesundheitsgefährdung und aus Gründen<br />

des Explosionsschutzes heute nicht mehr eingesetzt.<br />

Da zum Zeitpunkt des Abnehmens die Profile meist noch nicht<br />

vollständig durchgetrocknet sind, ist während des Transports<br />

und bei der Lagerung in Räumen ebenfalls auf ausreichende<br />

Frischluftzufuhr zu achten.<br />

15.3 Kraft- und Schmierstoffe<br />

Zum Betanken und Warten von Maschinen und Aggregaten auf<br />

Grabungen werden Kraft- und Schmierstoffe bereitgestellt. Von<br />

Kraft- und Schmierstoffen (z. B. Benzin) ausgehende Gefahren<br />

sind im wesentlichen Brand- und Explosionsgefahren, Gesundheitsgefährdungen<br />

durch Hautkontakt und durch Einatmen der<br />

Dämpfe sowie Gefährdungen der Umwelt durch Auslaufen und<br />

Verschütten.<br />

Zur Vermeidung von Hautkontakten sind deshalb geeignete<br />

Chemikalienschutzhandschuhe (z. B. aus Nitrilkautschuk) zu<br />

tragen. Beim kurzzeitigen Umfüllen kleiner Schmierstoffmengen<br />

können als Spritzschutz auch Schutzhandschuhe für den Schutz<br />

gegen mechanische Gefährdungen verwendet werden, etwa<br />

Stoffhandschuhe mit Nitrilbeschichtung, Kunststoff- oder Lederbesatz.<br />

Verschmutzte oder kontaminierte Handschuhe müssen<br />

unverzüglich ausgezogen und sachgerecht entsorgt werden.<br />

Beim Umfüllen von Kraftstoffen ist auf ausreichende Lüftung zu<br />

achten. Geeignete Feuerlöscher für die Brandklasse B (Brände<br />

von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen) sind bereitzuhalten.<br />

Zündquellen sind fernzuhalten; als entsprechendes<br />

Risiko müssen auch heiße Oberflächen von Maschinen in<br />

Betracht genommen werden. Bei installierten Tankanlagen<br />

sind Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung zu treffen.<br />

Weiterhin ist zum Schutz vor Spritzern eine Schutzbrille und bei<br />

unzureichender Belüftung ggf. zusätzlich ein Atemschutz zu<br />

tragen. Mit Kraftstoffen verunreinigte Kleidung ist sofort auszuziehen.<br />

Zur sicheren Bereitstellung der Kraftstoffe sind ausschließlich<br />

die Originalgebinde oder zugelassene Kraftstoffkanister nach<br />

Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt<br />

(GGVSEB) zu verwenden. Das Eindringen von Kraft- und Schmierstoffen<br />

in Boden, Gewässer und Kanalisation muss vermieden<br />

werden.<br />

15.4 Transport von Gefahrstoffen<br />

Beim Transport von Gefahrstoffen – z. B. Druckgasflaschen mit<br />

brennbaren Gasen und Kanistern mit Otto- oder Dieselkraftstoff<br />

– in Fahrzeugen über öffentliche Straßen sind die Bestimmungen<br />

der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt<br />

(GGVSEB) in Verbindung mit dem ADR (Accord européen<br />

relatif au transport international des marchandises Dangereuses<br />

par Route, deutsch: Übereinkommen über die internationale<br />

Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) zu beachten.<br />

Für Kleinmengen, die z. B. zur Versorgung der Grabung mit<br />

Druckgasflaschen und Kraftstoffen dienen, gibt es Ausnahmen<br />

vom ADR, jedoch gelten auch für diese fallweise zulässigen, so<br />

genannten Versorgungstransporte zwingend folgende Bedingungen:<br />

• Verwendung finden nur bauartgeprüfte und zugelassene Verpackungen<br />

(UN-Codierung).<br />

• Verpackung muss gekennzeichnet sein (Gefahrzettel, UN-<br />

Nummer).<br />

• Gebinde weist Stoffname und Kennzeichnung nach Gefahrstoffverordnung<br />

aus.<br />

• Verschlüsse sind original, unbeschädigt und dicht.<br />

• Gebinde sind unbeschädigt und dicht.<br />

• Beschädigte Gefahrgüter dürfen nicht verladen werden.<br />

• Gefahrstoffe dürfen nicht außen anhaften.<br />

• Ladung ist mit Zurrgurten, Transport in Kisten und ohne Verformung<br />

der Gefahrgüter zu transportieren.<br />

• Zerbrechliche Gebinde sind ggf. zu polstern.<br />

• Gefahrgüter müssen so gesichert sein, dass sie ihre Lage<br />

während der Beförderung nicht oder nur geringfügig verändern<br />

können.<br />

• Verschlusskappen und Ventilmuttern von Gasflaschen werden<br />

aufgesetzt und festgeschraubt (Ausnahme: Ventil mit<br />

Flaschenkragen).<br />

• Kleine Gasflaschen ohne herstellerseitigen Ventilkappenschutz<br />

sind in Flaschenkoffern zu befördern.<br />

• Das Rauchen ist bei Ladearbeiten, in der Nähe des Fahrzeuges<br />

sowie im Fahrzeug verboten.<br />

• Mindestens ein Zwei-Kilogramm-ABC-Feuerlöscher muss<br />

leicht erreichbar mitgeführt werden (der Feuerlöscher ist alle<br />

zwei Jahre zu überprüfen).<br />

50

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!