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Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf archäologischen Ausgrabungen<br />
11 Bodeneingriffe<br />
Bei jeder Ausgrabung wird der natürliche Gleichgewichtszustand<br />
im angeschnittenen Boden gestört. Die durch Haft- und<br />
Reibkräfte verbliebene Standfestigkeit des Bodens um den<br />
Schnitt herum reicht häufig nicht aus, um das Abbrechen oder<br />
Abrutschen der angrenzenden Erdwände sicher zu verhindern.<br />
Oftmals schwerwiegende Folgen sind dann Einstürze<br />
von Profilen, Abstürze von am Rand stehenden Personen,<br />
Maschinen und Arbeitsmitteln oder die Verschüttung von im<br />
Schnitt arbeitenden Beschäftigten.<br />
11.1 Vorplanung<br />
Vor Beginn der Grabung ist, insbesondere bei Schnitten mit<br />
größeren Tiefen, ausreichend Platz für Böschungen, Arbeitsgeräte,<br />
Abraum und sichere Verkehrswege zu den Grabungsarbeitsplätzen<br />
einzuplanen. Zeitabläufe an angrenzenden<br />
Böschungskanten (z. B. bei Tagebauen und Kiesgruben) sind<br />
bei der Festlegung des Grabungsverlaufes ebenfalls zu berücksichtigen.<br />
Die Erkundung der Grabungsstelle mittels Hohlmeißelbohrer<br />
(Pürckhauer) oder maschinell vorgetriebenen Kernbohrungen<br />
gibt Aufschluss über die zu erwartende Tiefe und Art<br />
des Befundes sowie die sich daraus ergebenden notwendigen<br />
Flächen und ggf. erforderlichen Verbaumaterialien.<br />
Abbildung 32: Pürckhauer (Hohlmeißelbohrer) für Bodenuntersuchung<br />
Abbildung 30: Störung des natürlichen Gleichgewichts durch Entnahme<br />
von Boden<br />
Kernbohrungen zur Ermittlung der Bodenstandfestigkeit werden<br />
heute bei jedem größeren Bauvorhaben von geologischen Fachfirmen<br />
durchgeführt. Bei archäologischen Grabungen werden<br />
i. d. R. genauere Angaben zum Bodenaufbau als für Baugrunduntersuchungen<br />
benötigt. Um einen möglichst genauen Bohrkern<br />
mit geringer Stauchung und Verschiebung der einzelnen<br />
Schichten zu erhalten, sollten deshalb kleine Bohrdurchmesser<br />
verwendet werden.<br />
Die Ränder von Gruben, Gräben und Schnitten, die betreten<br />
werden, müssen immer mindestens von einem 0,60 m breiten,<br />
möglichst waagerechten Schutzstreifen umgeben werden;<br />
dieser ist von Aushubmaterial, Hindernissen und nicht benötigten<br />
Gegenständen freizuhalten. Bei Gräben bis zu einer<br />
Tiefe von 0,80 m kann auf einer Seite auf den Schutzstreifen<br />
verzichtet werden.<br />
Abbildung 31: Abgerutschter Schnitt<br />
Um solche Unglücke auszuschließen, sind bei Tiefschnitten<br />
geeignete sicherheitstechnische Maßnahmen zu treffen, die<br />
nachfolgend beschrieben werden. Archäologische Kriterien für<br />
die Abfolge und Lage von Schnitten müssen zum Schutz von<br />
Leben und Gesundheit der Beschäftigten auf der Grabung an<br />
diese Maßnahmen angepasst werden.<br />
Beim Einsatz von Erdbaumaschinen sind je nach Gewicht<br />
Abstände von mindestens einem Meter bzw. zwei Metern einzuhalten<br />
(siehe auch Kapitel 14.5 dieser Informationsschrift).<br />
11.2 Dokumentation bei Tiefschnitten<br />
Schnitte, die tiefer sind als 1,25 m, können nicht als ganzheitliches<br />
Profil dokumentiert werden. Die Gesamtzeichnung, das<br />
Gesamtfoto und die gesamte Beschreibung müssen sich in<br />
diesen Fällen aus zusammengesetzten Einzelstücken von Teildokumentationen<br />
ergeben.<br />
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