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Ausgabe 4-2011 - I-g-z.de

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Sc h w e r p u n k t t h e m a |<br />

Wolfgang Eßer<br />

Qui bono ?<br />

Zum Vorschlag <strong>de</strong>s FVDZ zur Einführung eines<br />

Prämienmo<strong>de</strong>lls Zahnmedizin<br />

Die <strong>de</strong>mografische Entwicklung und <strong>de</strong>r medizinischtechnische<br />

Fortschritt stellen die Finanzierung <strong>de</strong>r<br />

GKV zweifelsfrei vor große Herausfor<strong>de</strong>rungen. Die<br />

zahnmedizinische Versorgung gerät dabei immer wie<strong>de</strong>r<br />

in <strong>de</strong>n Fokus für gesetzgeberische Bemühungen<br />

um eine Lösung <strong>de</strong>r Finanzierungsfragen <strong>de</strong>r GKV.<br />

Wie<strong>de</strong>rholt hat auch <strong>de</strong>r FVDZ dieses Thema auf seine<br />

Agenda genommen und hierzu kürzlich das sogenannte<br />

Prämienmo<strong>de</strong>ll vorgestellt. Dieses weckt viele<br />

Hoffnungen in <strong>de</strong>r Zahnärzteschaft, lässt aber die<br />

Beantwortung grundlegen<strong>de</strong>r Fragen offen.<br />

Das Prämienmo<strong>de</strong>ll Zahnmedizin <strong>de</strong>s Freien Verban<strong>de</strong>s<br />

Deutscher Zahnärzte will die Finanzierung <strong>de</strong>r<br />

zahnmedizinischen Versorgung <strong>de</strong>r gesetzlich Versicherten<br />

von <strong>de</strong>r Umlage- auf eine Prämienfinanzierung<br />

umstellen. Die Pflichtversicherung soll durch eine<br />

Pflicht zur Versicherung ersetzt wer<strong>de</strong>n. Der FVDZ<br />

setzt dabei auf ein Versicherungssystem mit einkommensunabhängigen<br />

Prämien und steuerfinanziertem<br />

Sozialausgleich. Statt <strong>de</strong>r bisherigen Sachleistung soll<br />

für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>r zahnmedizinischen Versorgung<br />

eine Direktabrechnung mit Kostenerstattung eingeführt<br />

wer<strong>de</strong>n. Das „Mo<strong>de</strong>ll <strong>de</strong>r kleinen Zahnprämie“<br />

soll dazu beitragen, <strong>de</strong>n allgemeinen Beitragssatz<br />

zur gesetzlichen Krankenversicherung um <strong>de</strong>n<br />

bisherigen Anteil <strong>de</strong>s Versorgungsbereichs Zahnmedizin<br />

zu senken. Die I<strong>de</strong>e ist nicht neu: Teilbereiche<br />

<strong>de</strong>r zahnmedizinischen Versorgung wur<strong>de</strong>n bereits<br />

aus <strong>de</strong>r gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen<br />

und sollten per zusätzlicher, einheitlicher Pauschale<br />

bezahlt wer<strong>de</strong>n. Der FVDZ selber hat in seinem früheren<br />

Ansatz die komplette Ausglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Zahnmedizin<br />

aus <strong>de</strong>r GKV gefor<strong>de</strong>rt. Diese For<strong>de</strong>rung ist<br />

von <strong>de</strong>r Politik nicht aufgegriffen wor<strong>de</strong>n. Sie wäre<br />

vor <strong>de</strong>m Hintergrund <strong>de</strong>r Tatsache, dass <strong>de</strong>r Gesetzgeber<br />

respektive <strong>de</strong>r Verordnungsgeber autark über<br />

die Vergütung zahnärztlicher Leistungen befin<strong>de</strong>n<br />

kann, möglicherweise ein wirtschaftliches Debakel<br />

für die Zahnärzteschaft gewor<strong>de</strong>n.<br />

Ein einkommensunabhängiger Zusatzbeitrag mit<br />

Sozialausgleich, wie er von <strong>de</strong>r schwarz-gelben Regierungskoalition<br />

mit <strong>de</strong>m GKV-Finanzierungsgesetz<br />

eingeführt wur<strong>de</strong>, steht im Fokus gesundheitspolitischer<br />

Auseinan<strong>de</strong>rsetzungen. SPD und Grüne<br />

haben ihre jeweiligen Bürgerversicherungsmo<strong>de</strong>l-<br />

le vorgestellt und angekündigt, die Zusatzbeiträge<br />

wie<strong>de</strong>r rückgängig zu machen und zu einer paritätischen<br />

Finanzierung zurückzukehren. Das Prämienmo<strong>de</strong>ll<br />

Zahnmedizin wür<strong>de</strong> genau in dieses Fahrwasser<br />

hineingeraten.<br />

Die ersten Erfahrungen mit <strong>de</strong>m GKV-Finanzierungsgesetz<br />

lassen einen einkommensunabhängigen Zusatzbeitrag<br />

bzw. eine Prämie mit Sozialausgleich aus<br />

Steuermitteln fraglich erscheinen: Über <strong>de</strong>n Hebel<br />

<strong>de</strong>s Sozialausgleichs bestimmt zunehmend <strong>de</strong>r Finanzminister<br />

das Geschehen und tritt als Verfechter<br />

strikter Budgetpolitik mit <strong>de</strong>m Ziel auf, <strong>Ausgabe</strong>nzuwächse<br />

zu verhin<strong>de</strong>rn. Ähnliche Überlegungen haben<br />

bei <strong>de</strong>r Einführung <strong>de</strong>s Basistarifs dazu geführt, dass<br />

die Abrechnung bei Basistarifversicherten zwar auf<br />

<strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r GOZ, aber zu gebun<strong>de</strong>nen (ge<strong>de</strong>ckelten)<br />

Gebühren auf Bema-Niveau erfolgt.<br />

Vor diesem Hintergrund wirft das Prämienmo<strong>de</strong>ll<br />

Zahnmedizin <strong>de</strong>s FVDZ eine Reihe von Fragen auf,<br />

die im Berufsstand noch nicht diskutiert und bis dato<br />

vom FVDZ auch unbeantwortet geblieben sind.<br />

Verfassungsrechtlich mag <strong>de</strong>r Ansatz <strong>de</strong>s FVDZ zulässig<br />

sein, <strong>de</strong>nn <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sgesetzgeber steht nach<br />

<strong>de</strong>m Grundgesetz für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>r Sozialversicherung<br />

grundsätzlich ein weiter Gestaltungsspielraum<br />

zu. So war auch in <strong>de</strong>r Vergangenheit <strong>de</strong>r Leistungsbereich<br />

Zahnersatz bis zur Einführung <strong>de</strong>r befundbezogenen<br />

Festzuschüsse im Jahre 2005 eine wahre Spielwiese<br />

gesetzgeberischer Bemühungen. Es sei erinnert<br />

an das Beitragsentlastungsgesetz, das am 1.1.1997 in<br />

Kraft trat und mit <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Anspruch auf Zuschüsse<br />

zum Zahnersatz für unter 18jährige gestrichen wur<strong>de</strong>.<br />

Statt<strong>de</strong>ssen wur<strong>de</strong>n Maßnahmen <strong>de</strong>r Individualprophylaxe<br />

insbeson<strong>de</strong>re bei <strong>de</strong>n bis zu 18jährigen<br />

neu geregelt. Mit <strong>de</strong>m 2. GKV-Neuordnungsgesetz<br />

wur<strong>de</strong>n ab 1.7.1997 die Leistungen bei Zahnersatz reduziert,<br />

erstmals Festzuschüsse eingeführt und das<br />

Verhältnis Vertragszahnarzt – Patient auf eine privatrechtliche<br />

Beziehung gestellt. Bei <strong>de</strong>r Versorgung<br />

mit Zahnersatz wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r 50 – 60%ige Zuschuss <strong>de</strong>r<br />

gesetzlichen Krankenkassen um 5% abgesenkt und<br />

durch standardisierte Festzuschüsse in bestimmten<br />

Versorgungsformen ersetzt, die durch <strong>de</strong>n seinerzeitigen<br />

Bun<strong>de</strong>sausschuss <strong>de</strong>r Zahnärzte und Kran-<br />

Dr. Wolfgang Eßer<br />

Stellvertreten<strong>de</strong>r Vorsitzen<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>s Vorstan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Kassenzahnärztlichen<br />

Bun<strong>de</strong>svereinigung<br />

IGZ DIe Al t e r n A t I v e nr. 4/<strong>2011</strong> |<br />

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