ABKOMMEN - Flugsportzentrum Tirol
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SEGELFLUG<strong>ABKOMMEN</strong> INNSBRUCK<br />
16. BANNERSCHLEPPBETRIEB<br />
16.1 Vor Beginn der Vorbereitungsarbeiten für die Banneraufnahme muss der FBL informiert<br />
werden. Vom TWR muss die Zustimmung zum Betreten des Sicherheitsstreifens<br />
eingeholt werden.<br />
16.2 Bei SFL-Betrieb ist mit dem Segelflugleiter zu koordinieren, um während der<br />
Bannerschleppvorbereitungen, bei der Banneraufnahme und beim Bannerabwurf eine<br />
Gefährdung auszuschließen.<br />
Während dieser Zeit muss der SL dafür sorgen dass,<br />
• keine Segelflieger aus dem Platzrundenbereich zur Landung anfliegen,<br />
• sich keine unbeteiligten Personen in jenen Bereichen aufhalten, die vom<br />
Bannerflugzeug überflogen werden,<br />
• kein Windenschlepp durchgeführt wird *] ,<br />
*] Ausnahme: Im Zeitraum zwischen beendeter Vorbereitungsarbeiten und vor dem Überflug zur<br />
Banneraufnahme, dürfen Windenstarts stattfinden wenn die Aufnahmestangen umgelegt sind und der<br />
Windensicherheitsstreifen frei von Hindernissen ist.<br />
Das Beschädigungsrisiko am ausgelegten Banner trägt der Durchführende des Bannerschlepps.<br />
16.3 Während der konzertierten Mäharbeiten im nördlichen Sicherheitsstreifen bzw. im<br />
Landefeld, sowie bei Starts und Landungen von Luftfahrzeugen der Kategorie D und E, ist<br />
der Bannerschleppbetrieb untersagt.<br />
16.4 Die Banneraufnahmestelle liegt an der markierten Position im nördlichen<br />
Sicherheitsstreifen unmittelbar am Ausziehweg. Genaue Position siehe Anhang Karte<br />
"Flughafen Innsbruck - Lageplan".<br />
16.5 Die Abwurfstelle ist östlich vom Rollweg "Z" im Bereich vor dem Schwazer Hangar. Ist<br />
kein SFL-Betrieb angemeldet kann auch die SFL-Landefläche als Abwurfstelle benutzt<br />
werden.<br />
16.6 Werden Bannerstarts mit fixiertem Banner durchgeführt, muss dies spätestens bei<br />
Einholung der Rollfreigabe dem TWR bekannt gegeben werden.<br />
17. FALLSCHIRMSPRUNGBETRIEB AM SEGELFLUGGELÄNDE<br />
17.1 Fallschirmsprungbetrieb am Segelfluggelände oder nördlich davon ist grundsätzlich nur<br />
gestattet, wenn kein Segelflugbetrieb stattfindet.<br />
Findet Segelflugbetrieb schon vorher statt, kann der Fallschirmsprungbetrieb nur mit dem<br />
Einvernehmen der Segelflieger aufgenommen werden.<br />
17.2 Ist Segelflugbetrieb angemeldet, hat der Absetzpilot vor dem Absetzen mit dem SL zu<br />
koordinieren.<br />
17.3 Der SL hat während des Sprungbetriebes den Platzsegelflugbetrieb einzustellen und<br />
sicherzustellen, dass kein Segelflugzeug, das sich auf seiner Segelflugfrequenz<br />
befindet, in den Sprungbereich einfliegt.<br />
17.4 Der Pilot der Absetzmaschine hat vor dem Absetzen auf beiden Segelfliegerfrequenzen<br />
[122.800 und 123.400 MHz] eine "Allgemeine Information" [Absetzort und Absetzhöhe]<br />
über den bevorstehenden Absprung auszusenden.<br />
17.5 Der Segelflugbetrieb darf erst wieder aufgenommen werden, wenn alle Springer am<br />
Boden sind.<br />
21. Jänner 2006 Seite 18 von 22