ABKOMMEN - Flugsportzentrum Tirol
ABKOMMEN - Flugsportzentrum Tirol
ABKOMMEN - Flugsportzentrum Tirol
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
SEGELFLUG<strong>ABKOMMEN</strong> INNSBRUCK<br />
20. BETRIEBSORDNUNG AM SEGELFLUGGELÄNDE<br />
20.1 Alle Vereinsmitglieder sind aufgefordert, sich an die folgenden Verhaltensregeln am<br />
Boden, zu halten bzw. die Einhaltung dieser Regeln zu überwachen. Dies gilt<br />
insbesondere für alle am Platz anwesenden Segelflugleiter unabhängig davon, ob sie<br />
gerade für den Flugbetrieb „aktiv“ gemeldet wurden oder nicht.<br />
20.2 Alle SL haben dafür zu sorgen, dass die Zutrittstore zum Segelfluggelände [Tor 10 und<br />
die Gehtüren bei den Hangars] immer geschlossen sind bzw. der Zutritt nur befugten<br />
Personen gestattet wird. Technische Mängel sind unverzüglich dem FBL zu melden.<br />
20.3 Passagiere, Besucher, etc. dürfen nur in Begleitung und unter Aufsicht einer berechtigten<br />
Person [Segelflieger] das Segelfluggelände betreten. Vereinsmitglieder haben sich mit<br />
einem Pilotenausweis [akzeptiert wird bis auf weiteres eine gut lesbare Kopie] oder mit<br />
einem Flugschülerausweis jederzeit auszuweisen. Die genannten Dokumente sind im<br />
gesamten Flughafengelände immer mitzuführen. Personen, die weder einen Pilotenschein<br />
noch einen Flugschülerausweis besitzen, müssen in Begleitung einer Person sein, die die<br />
entsprechenden Dokumente besitzt. Diese Person muss die Besucher beaufsichtigen und<br />
trägt für deren Verhalten die volle Verantwortung.<br />
20.4 Nichtberechtigten Personen ist der Zutritt zum Flughafengelände zu untersagen.<br />
Unberechtigte Zutrittsversuche sind unverzüglich dem FBL zu melden.<br />
20.5 Es ist darauf zu achten, dass Hunde an der Leine geführt werden.<br />
20.6 Es ist auf die Einhaltung des § 30 ZFBO zu achten. Im gesamten Flughafengelände<br />
besteht demnach ein Rauchverbot. Auch der Umgang mit offenem Feuer ist untersagt.<br />
Sollten „heiße“ Arbeiten [Schweißen, Flämmen, o.ä.] unbedingt notwendig sein, ist vorher<br />
in jedem Fall der FBL zu informieren. Dieser kann dann entsprechende Informationen an<br />
die Betriebsfeuerwehr des Flughafens weiterleiten.<br />
20.7 Das Mitführen von verbotenen Gegenständen jeder Art, insbesondere von Waffen, ist<br />
grundsätzlich im Flughafengelände nicht erlaubt. Davon ausgenommen sind nur<br />
Gegenstände, die nachweislich für Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten an<br />
Fluggeräten benötigt werden.<br />
21. Jänner 2006 Seite 20 von 22