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ABKOMMEN - Flugsportzentrum Tirol

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SEGELFLUG<strong>ABKOMMEN</strong> INNSBRUCK<br />

5. WINDENBETRIEB<br />

5.1 Windenstandort - Sicherheitsstreifen<br />

5.1.1 Ist Windenbetrieb vorgesehen, muss für das Betreten des Sicherheitsstreifens die<br />

Zustimmung vom TWR eingeholt werden.<br />

Anmerkung: Der Sicherheitsstreifen der Instrumentenpiste reicht bis 150M nördlich der<br />

Pistenmittellinie. Siehe Anhang Karte "Flughafen Innsbruck - Lageplan".<br />

5.1.2 Der Sicherheitsstreifen von 75M nördlich der Pistenmittellinie bis hin zur Piste darf auf<br />

keinen Fall betreten werden.<br />

5.1.3 Die Windenstandorte befinden sich im Sicherheitsstreifen 100 bzw.110 Meter nördlich<br />

der Pistenmittellinie.<br />

Windenstandortbezeichnungen: "WEST", "FÖHN", "OST".<br />

Siehe Anhang Karte "Flughafen Innsbruck - Lageplan".<br />

5.1.4 Das Aufstellen der Winde[n] und der Windenstandort, ist vorher dem FBL und dem TWR<br />

zu melden.<br />

Das Entfernen der Winden ist dem TWR zu melden, sofern dies nicht von ihm angeordnet<br />

wurde.<br />

Anmerkung: Durch Aus- und Anstecken kann es am TWR zu einem Anzeigefehler der Windenampel<br />

kommen. Dieser Fehler ist vom TWR mit RESET zu beheben.<br />

5.1.5 Der Wechsel des Windenstandortes wird vom TWR dem FBL gemeldet.<br />

Anmerkung: Wegen eventueller landwirtschaftlicher Arbeiten.<br />

5.1.6 Die Winde[n] darf/dürfen unter folgenden Umständen nicht aufgestellt werden bzw. der<br />

Sicherheitsstreifen muss geräumt werden:<br />

• bei IMC [Bodensicht unter 5 KM und/oder Hauptwolkenuntergrenze unter 1500 FT]<br />

• bei Landungen von LFZ mit gemeldeten Schwierigkeiten<br />

• wenn Fluggesellschaften nach einem "Balked Landing Procedure" die<br />

Sicherheitslandungen in Innsbruck planen<br />

• bei Starts und Landungen von Luftfahrzeugen der Kategorie "D" und "E" nach<br />

Annex 14 [z. B.: B757, B767, A310, A330]<br />

Ausnahme:<br />

Sind die Winde[n] am Standort West aufgestellt und LFZ-Starts erfolgen von der<br />

Piste 08 kann/können die Winde[n] im Sicherheitsstreifen verbleiben.<br />

Segelflugzeuge, Personen, Fahrzeuge und sonstige Hindernisse sind in jedem<br />

Fall aus dem Sicherheitsstreifen zu entfernen.<br />

5.1.7 Eine notwendige Räumung des Sicherheitsstreifens wird vom TWR veranlasst.<br />

5.1.8 Bei vorhersehbaren langen Betriebspausen [mehr als 1 Stunde] soll[en] die Winde[n] aus<br />

dem Sicherheitsstreifen entfernt werden.<br />

5.1.9 Im Sicherheitsstreifen dürfen sich maximal 2 Winden und 4 Segelflugzeuge [incl. Piloten<br />

und Hilfspersonal] nicht näher als 75M zur Pistenmittellinie aufhalten.<br />

Alle anderen Segelflugzeuge und Schleppfahrzeuge müssen nördlich des<br />

Sicherheitsstreifens [150M] abgestellt werden.<br />

21. Jänner 2006 Seite 8 von 22

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