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ansichtssache - frankfurt rhein main - BDB direkt

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Landesverband Hessen<br />

Thema: Beitragsstruktur<br />

Verbände-Gespräch in der AKH<br />

Die Architekten- und Stadtplanerkammer<br />

Hessen trat an die Verbände heran<br />

und weist auf eine Entwicklung hin, die<br />

sich in den letzten Jahren verstetigt hat:<br />

Der Anteil an selbständig tätigen Architektinnen<br />

und Architekten in der Kammer<br />

verringerte sich gegenüber dem Anteil<br />

der angestellten Mitglieder. So verringerte<br />

sich zwischen 2002 und 2012 die<br />

Zahl der selbständigtätigen Mitglieder<br />

von rund 4800 auf ca. 4000, ein Rückgang<br />

um 20%, der sich über die Jahre<br />

gleichmäßig vollzog. Seit ca. dem Jahr<br />

2000 übersteigt die Zahl der<br />

angestellten Mitglieder, die der selbständig<br />

tätigen und liegt nun bei ca. 4400.<br />

Diese Entwicklung führte bei den Einnahmen<br />

durch Mitgliedsbeiträge zu einem<br />

jährlich wachsenden Minus von ca.<br />

20.000,00 , das aus den unterschiedlichen<br />

Beitragszahlungen resultierte.<br />

Zur Zeit besteht folgende Regelung<br />

hinsichtlich der jährlichen Mitgliedsbeiträge<br />

- 437,00 für Vollzahler/Selbstständige<br />

- 218,00 für Angestellte<br />

- 60,00 für Mitglieder im Ruhestand<br />

Dieser Entwicklung durch eine Kostenreduzierung<br />

entgegenzutreten scheint<br />

schwierig. Die Kammer sieht kaum Einsparungspotentiale,<br />

es sei denn in Bereichen<br />

der Dienstleistungsaufgaben, die<br />

der Kammer selbst durch die Architektenschaft<br />

über die Vertreterversammlung<br />

aufgegeben wurde.<br />

Die Aufgaben der Kammern bestehen<br />

- zu einem wesentlichen Teil aus hoheitlichen<br />

Aufgaben, die durch die<br />

Politik den Kammern übertragen wurden<br />

und weiterhin werden (Berufsrecht,<br />

Eintragungen, Listenführungen,<br />

Zulassungen, Berufsüberwachungsregelungen,<br />

Regelungen bei Zuwiderhandlungen<br />

aber auch zum Beispiel<br />

das Thema Fortbildungspflicht und<br />

deren Überwachung u.a.m.)<br />

- in Maßnahmen zur Sicherung der<br />

Baukultur und des Ansehens des Berufsstandes<br />

(z.B. Wettbewerbswesen,<br />

Publikationen, öffentliches Eintreten<br />

für die Belange der Architekten gegenüber<br />

Politik und Dritten, Werbung<br />

für den Berufsstand allgemein.<br />

- Aufgaben die die Kammern auf<br />

Grund der zunehmenden Einflüsse<br />

Brüssels auf die nationalen Gesetzgebungen<br />

wahrnehmen müssen bzw.<br />

sinnvollerweise wahrnehmen (z.B.<br />

Verteidigung des Prinzips des Honorarrechtes<br />

als nationales Preisrecht)<br />

- Wahrnehmung von Interessen, die<br />

Kammern auch selbst im Interesse ihrer<br />

Mitglieder suchen (Bestellung von<br />

Sachverständigen und Nachweisberechtigten,<br />

die ansonsten über „kammerferne”<br />

bzw. berufspolitisch<br />

„Dritte” Institutionen vollzogen<br />

würden (z.B. TÜV, Dekra u.a.m.)<br />

- Aufgaben, die die Mitglieder der<br />

Kammer aufgetragen haben (z.B.<br />

Akademie, Rechtsberatung, Tag der<br />

Architektur)<br />

- aber auch Tätigkeiten, die beitragsneutral<br />

durch Gebühren gewährleistet<br />

werden (u.a. Managementberatung)<br />

Kostensteigerungen entstehen auch<br />

auf Grund inflationäre Steigerung der<br />

Ausgaben, bzw. tarifliche Veränderungen.<br />

Bereits vor 2 Jahren hat ein Strukturausschuss<br />

eine Reihe von Fragen hinsichtlich<br />

denkbarer Einsparmöglichkeiten,<br />

möglicher Synergien durch Kammerkooperationen<br />

wie auch zu erwartender<br />

Mitgliederentwicklung und der zu<br />

erwartenden Einnahmeentwicklung, gestellt.<br />

Dies auch unter dem Blickwinkel<br />

der allgemeinen demografischen Entwicklung<br />

(...wir werden alle weniger,<br />

also auch weniger Kammermitglieder...)<br />

wie auch mit Blick auf die Bachelor-Jahrgänge,<br />

die zu einem nicht und zu anderen<br />

nur zeitverzögert Kammermitglieder<br />

werden können.<br />

Dies ergab auch Diskussionen innerhalb<br />

des <strong>BDB</strong>, wobei der <strong>BDB</strong> immer für<br />

eine ausreichende Finanzierung der<br />

Kammer gestimmt und die jeweiligen<br />

Gebührenerhöhungen überwiegend mitgetragen<br />

hat. Auch der <strong>BDB</strong> konnte<br />

keine Einsparungen ausmachen, ohne<br />

Leistungen der Kammer zurückzufahren,<br />

die selbstgewollt sind, wie etwa die Aufwendungen<br />

für die Akademie, die Aufwendungen<br />

für das Wettbewerbswesen<br />

oder die Rechtsberatung, Bausteine die<br />

den Kammerhaushalt unterschiedlich jedoch<br />

mehrfach 6-stellig bestimmen.<br />

Auch der Tag der Architektur fällt hierunter.<br />

Der Vorstand der Kammer hat in Verbindung<br />

mit dem Haushaltsausschuss<br />

ein Modell entwickelt, welches darauf<br />

abzielt, in einem Prozess bis ca. 2020<br />

die Mitgliedsbeiträge zwischen selbständigen<br />

und angestellten/beamteten Mitgliedern<br />

anzugleichen, die Beitragsausfälle<br />

zu kompensieren und ggf. notwen-<br />

dige Gesamterhöhungen abzubilden,.<br />

Am 19.12.2012 hat die Kammer zu<br />

einem Verbände-Gespräch eingeladen,<br />

um Meinungen abzufragen, bzw. einen<br />

Diskussionsprozess in Gang zu setzen.<br />

Vereinfacht ergaben sich folgende<br />

Positionen.<br />

- Der BDA (vertritt ca. 400 Mitglieder in<br />

der Kammer) bekennt sich zu unterschiedlichen<br />

Beiträgen auch in Zukunft<br />

und will Ausgabensteigerungen<br />

durch entsprechende Beitragserhöhungen<br />

decken.<br />

- Der BDLA (Bund der Landschaftsarchitekten),<br />

der BDIA (Bund der Innenarchitekten),<br />

der VFA (Verein freischaffender<br />

Architekten), aber auch<br />

die neuen Gruppierungen in der<br />

Kammer sprachen sich eher für eine<br />

Angleichung der Beiträge aus und<br />

wiesen vor allem daraufhin, dass<br />

schon jetzt die Beitragsbelastungen<br />

für viele selbständig tätige zu hoch<br />

seien.<br />

Die Vertreter der angestellten und beamteten<br />

Architekten, die sich auf verschiedene<br />

Verbände verteilen, wiesen<br />

eine Beitragsangleichung zurück.<br />

Die Diskussion entbrannte wieder um<br />

„alte Differenzen”, die sich zum Teil aus<br />

der Gründungszeit der Kammer, als so<br />

genannter „kleine Kammer”, erklären<br />

lassen:<br />

- die Kammer vertrete vorrangig die<br />

Freiberufler,<br />

- angestellte und beamtete Architekten<br />

benötigten die Kammer nicht,<br />

- das Kammertun sei einseitig verteilt<br />

zu Gunsten der Freiberufler,<br />

- auch in den Gremien der Kammer,<br />

weder in der Vertreterversammlung<br />

noch in den Ausschüssen seien die<br />

angestellten Architekten entsprechend<br />

Ihrer eigentlichen Mitgliederzahl repräsentiert.<br />

Die wieder vereinfachten Gegenargumente:<br />

- was die Kammer für die Freiberufler<br />

tue, tue sie damit letztlich auch für die<br />

Angestellten,<br />

- nur der Kammerbeitritt führe zum<br />

„Architekten-Titel”, wer Architekt/in<br />

sein wolle, müsse Kammermitglied<br />

und damit „gleiches Mitglied” sein,<br />

- erst die Kammermitgliedschaft erlaube<br />

die Mitgliedschaft im Versorgungswerk,<br />

- die mangelhafte Repräsentanz sei<br />

den Ausgängen freier Wahlen geschuldet.<br />

Nun ist zum einen das Argument des<br />

Versorgungswerkes als etwa vorrangiger<br />

Vorteil gefährlich: wir wissen um die längerfristige<br />

Entwicklung der Versorgungswerke<br />

auch nicht alles.<br />

<strong>BDB</strong> <strong>direkt</strong> Hessen/Thüringen

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