ansichtssache - frankfurt rhein main - BDB direkt
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Landesverband Hessen<br />
Thema: Beitragsstruktur<br />
Verbände-Gespräch in der AKH<br />
Die Architekten- und Stadtplanerkammer<br />
Hessen trat an die Verbände heran<br />
und weist auf eine Entwicklung hin, die<br />
sich in den letzten Jahren verstetigt hat:<br />
Der Anteil an selbständig tätigen Architektinnen<br />
und Architekten in der Kammer<br />
verringerte sich gegenüber dem Anteil<br />
der angestellten Mitglieder. So verringerte<br />
sich zwischen 2002 und 2012 die<br />
Zahl der selbständigtätigen Mitglieder<br />
von rund 4800 auf ca. 4000, ein Rückgang<br />
um 20%, der sich über die Jahre<br />
gleichmäßig vollzog. Seit ca. dem Jahr<br />
2000 übersteigt die Zahl der<br />
angestellten Mitglieder, die der selbständig<br />
tätigen und liegt nun bei ca. 4400.<br />
Diese Entwicklung führte bei den Einnahmen<br />
durch Mitgliedsbeiträge zu einem<br />
jährlich wachsenden Minus von ca.<br />
20.000,00 , das aus den unterschiedlichen<br />
Beitragszahlungen resultierte.<br />
Zur Zeit besteht folgende Regelung<br />
hinsichtlich der jährlichen Mitgliedsbeiträge<br />
- 437,00 für Vollzahler/Selbstständige<br />
- 218,00 für Angestellte<br />
- 60,00 für Mitglieder im Ruhestand<br />
Dieser Entwicklung durch eine Kostenreduzierung<br />
entgegenzutreten scheint<br />
schwierig. Die Kammer sieht kaum Einsparungspotentiale,<br />
es sei denn in Bereichen<br />
der Dienstleistungsaufgaben, die<br />
der Kammer selbst durch die Architektenschaft<br />
über die Vertreterversammlung<br />
aufgegeben wurde.<br />
Die Aufgaben der Kammern bestehen<br />
- zu einem wesentlichen Teil aus hoheitlichen<br />
Aufgaben, die durch die<br />
Politik den Kammern übertragen wurden<br />
und weiterhin werden (Berufsrecht,<br />
Eintragungen, Listenführungen,<br />
Zulassungen, Berufsüberwachungsregelungen,<br />
Regelungen bei Zuwiderhandlungen<br />
aber auch zum Beispiel<br />
das Thema Fortbildungspflicht und<br />
deren Überwachung u.a.m.)<br />
- in Maßnahmen zur Sicherung der<br />
Baukultur und des Ansehens des Berufsstandes<br />
(z.B. Wettbewerbswesen,<br />
Publikationen, öffentliches Eintreten<br />
für die Belange der Architekten gegenüber<br />
Politik und Dritten, Werbung<br />
für den Berufsstand allgemein.<br />
- Aufgaben die die Kammern auf<br />
Grund der zunehmenden Einflüsse<br />
Brüssels auf die nationalen Gesetzgebungen<br />
wahrnehmen müssen bzw.<br />
sinnvollerweise wahrnehmen (z.B.<br />
Verteidigung des Prinzips des Honorarrechtes<br />
als nationales Preisrecht)<br />
- Wahrnehmung von Interessen, die<br />
Kammern auch selbst im Interesse ihrer<br />
Mitglieder suchen (Bestellung von<br />
Sachverständigen und Nachweisberechtigten,<br />
die ansonsten über „kammerferne”<br />
bzw. berufspolitisch<br />
„Dritte” Institutionen vollzogen<br />
würden (z.B. TÜV, Dekra u.a.m.)<br />
- Aufgaben, die die Mitglieder der<br />
Kammer aufgetragen haben (z.B.<br />
Akademie, Rechtsberatung, Tag der<br />
Architektur)<br />
- aber auch Tätigkeiten, die beitragsneutral<br />
durch Gebühren gewährleistet<br />
werden (u.a. Managementberatung)<br />
Kostensteigerungen entstehen auch<br />
auf Grund inflationäre Steigerung der<br />
Ausgaben, bzw. tarifliche Veränderungen.<br />
Bereits vor 2 Jahren hat ein Strukturausschuss<br />
eine Reihe von Fragen hinsichtlich<br />
denkbarer Einsparmöglichkeiten,<br />
möglicher Synergien durch Kammerkooperationen<br />
wie auch zu erwartender<br />
Mitgliederentwicklung und der zu<br />
erwartenden Einnahmeentwicklung, gestellt.<br />
Dies auch unter dem Blickwinkel<br />
der allgemeinen demografischen Entwicklung<br />
(...wir werden alle weniger,<br />
also auch weniger Kammermitglieder...)<br />
wie auch mit Blick auf die Bachelor-Jahrgänge,<br />
die zu einem nicht und zu anderen<br />
nur zeitverzögert Kammermitglieder<br />
werden können.<br />
Dies ergab auch Diskussionen innerhalb<br />
des <strong>BDB</strong>, wobei der <strong>BDB</strong> immer für<br />
eine ausreichende Finanzierung der<br />
Kammer gestimmt und die jeweiligen<br />
Gebührenerhöhungen überwiegend mitgetragen<br />
hat. Auch der <strong>BDB</strong> konnte<br />
keine Einsparungen ausmachen, ohne<br />
Leistungen der Kammer zurückzufahren,<br />
die selbstgewollt sind, wie etwa die Aufwendungen<br />
für die Akademie, die Aufwendungen<br />
für das Wettbewerbswesen<br />
oder die Rechtsberatung, Bausteine die<br />
den Kammerhaushalt unterschiedlich jedoch<br />
mehrfach 6-stellig bestimmen.<br />
Auch der Tag der Architektur fällt hierunter.<br />
Der Vorstand der Kammer hat in Verbindung<br />
mit dem Haushaltsausschuss<br />
ein Modell entwickelt, welches darauf<br />
abzielt, in einem Prozess bis ca. 2020<br />
die Mitgliedsbeiträge zwischen selbständigen<br />
und angestellten/beamteten Mitgliedern<br />
anzugleichen, die Beitragsausfälle<br />
zu kompensieren und ggf. notwen-<br />
dige Gesamterhöhungen abzubilden,.<br />
Am 19.12.2012 hat die Kammer zu<br />
einem Verbände-Gespräch eingeladen,<br />
um Meinungen abzufragen, bzw. einen<br />
Diskussionsprozess in Gang zu setzen.<br />
Vereinfacht ergaben sich folgende<br />
Positionen.<br />
- Der BDA (vertritt ca. 400 Mitglieder in<br />
der Kammer) bekennt sich zu unterschiedlichen<br />
Beiträgen auch in Zukunft<br />
und will Ausgabensteigerungen<br />
durch entsprechende Beitragserhöhungen<br />
decken.<br />
- Der BDLA (Bund der Landschaftsarchitekten),<br />
der BDIA (Bund der Innenarchitekten),<br />
der VFA (Verein freischaffender<br />
Architekten), aber auch<br />
die neuen Gruppierungen in der<br />
Kammer sprachen sich eher für eine<br />
Angleichung der Beiträge aus und<br />
wiesen vor allem daraufhin, dass<br />
schon jetzt die Beitragsbelastungen<br />
für viele selbständig tätige zu hoch<br />
seien.<br />
Die Vertreter der angestellten und beamteten<br />
Architekten, die sich auf verschiedene<br />
Verbände verteilen, wiesen<br />
eine Beitragsangleichung zurück.<br />
Die Diskussion entbrannte wieder um<br />
„alte Differenzen”, die sich zum Teil aus<br />
der Gründungszeit der Kammer, als so<br />
genannter „kleine Kammer”, erklären<br />
lassen:<br />
- die Kammer vertrete vorrangig die<br />
Freiberufler,<br />
- angestellte und beamtete Architekten<br />
benötigten die Kammer nicht,<br />
- das Kammertun sei einseitig verteilt<br />
zu Gunsten der Freiberufler,<br />
- auch in den Gremien der Kammer,<br />
weder in der Vertreterversammlung<br />
noch in den Ausschüssen seien die<br />
angestellten Architekten entsprechend<br />
Ihrer eigentlichen Mitgliederzahl repräsentiert.<br />
Die wieder vereinfachten Gegenargumente:<br />
- was die Kammer für die Freiberufler<br />
tue, tue sie damit letztlich auch für die<br />
Angestellten,<br />
- nur der Kammerbeitritt führe zum<br />
„Architekten-Titel”, wer Architekt/in<br />
sein wolle, müsse Kammermitglied<br />
und damit „gleiches Mitglied” sein,<br />
- erst die Kammermitgliedschaft erlaube<br />
die Mitgliedschaft im Versorgungswerk,<br />
- die mangelhafte Repräsentanz sei<br />
den Ausgängen freier Wahlen geschuldet.<br />
Nun ist zum einen das Argument des<br />
Versorgungswerkes als etwa vorrangiger<br />
Vorteil gefährlich: wir wissen um die längerfristige<br />
Entwicklung der Versorgungswerke<br />
auch nicht alles.<br />
<strong>BDB</strong> <strong>direkt</strong> Hessen/Thüringen