Weihnachtsanzeigen 0 97 21- per Fax Tag und ... - Revista Verlag
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Aus dem Gemeinderat<br />
Überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2007 bis 2009<br />
Die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2007 bis 2009 durch den<br />
Bayer. Kommunalen Prüfungsverband hat (mit Unterbrechungen) im<br />
Zeitraum von Mitte Dez. 20 0 bis 09.02.20 stattgef<strong>und</strong>en. Der abschließende<br />
Prüfungsbericht ist am 3.07.20 bei der Gemeinde eingegangen. Dieser<br />
Bericht mit den darin enthaltenen Hinweisen <strong>und</strong> Empfehlungen ist dem<br />
Gemeinderat unter Beachtung des Art. 52 Abs. 2 Satz GO vollständig<br />
zur Kenntnis zu geben. Art 52 Abs. 2 Satz bestimmt die Öffentlichkeit<br />
der Gemeinderatssitzungen, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der<br />
Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche einzelner entgegenstehen.<br />
Eine Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses <strong>und</strong> die Darstellung<br />
der finanziellen Verhältnisse <strong>und</strong> der Kassenlage im o.a. Zeitraum liegen<br />
den Fraktionen des Gemeinderates in Schriftform vor. Unabhängig<br />
davon wurden die Prüfungsschwerpunkte, die Prüfungsinhalte <strong>und</strong><br />
Prüfungsergebnisse bereits durch den Bayer. Kommunalen Prüfungsverband<br />
(Herrn Verbandsprüfer Hofmann, Frau Schwab) dem zuständigen Haupt- <strong>und</strong><br />
Finanzausschuss in einer Sitzung am 04.07.20 umfassend zur Kenntnis<br />
gebracht <strong>und</strong> dabei gemeinsam mit dem . Bürgermeister <strong>und</strong> der Verwaltung<br />
erörtert. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von dem Bericht der überörtlichen<br />
Rechnungsprüfung der Jahre 2007 bis 2009 <strong>und</strong> erklärt aufgr<strong>und</strong> der<br />
Stellungnahmen der Verwaltung aus Sicht der Gemeinde (vorbehaltlich<br />
der noch ausstehenden Zustimmung der Rechtsaufsichtsbehörde) alle<br />
angesprochenen Punkte als beantwortet <strong>und</strong> erledigt.<br />
Flurbereinigung/Dorferneuerung Hausen; Bestellung eines Vertreters der<br />
Gemeinde<br />
Der Beschluss vom 24.07.20 2 ist nun dahingehend zu ändern, dass der<br />
Gemeinderat Georg Brückner vertritt die Gemeinde weiterhin im Vorstand<br />
der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung (Dorferneuerung) Hausen,<br />
für den aus dem Amt geschiedenen . Bgm. Kilian Hartmann tritt der neue .<br />
Bürgermeister Stefan Rottmann die Stellvertretung von GR Brückner an.<br />
Abriss <strong>und</strong> Umgestaltung des Anwesen Zellingen 3 im OT Marktsteinach in<br />
Schonungen<br />
Das Anwesen Zellingen 3 im Ortsteil Marktsteinach wurde von der Gemeinde<br />
im Zuge einer Zwangsversteigerung erworben <strong>und</strong> soll umgestaltet<br />
werden. Um eine bessere Übersicht der Ausfahrt vom „Kirchberg/Zellingen“<br />
zu erhalten, soll der Abriss des Gebäudes „Zellingen 3„ erfolgen. Da das<br />
Anwesen <strong>und</strong> die Scheune mit einer Mauer verb<strong>und</strong>en sind, ist ein Abriss<br />
der Scheune <strong>und</strong> des Wohnhauses (Trennwand) erforderlich. Die bestehende<br />
Außenmauer zum Kirchberg sollte erhalten bleiben um keine weiteren Kosten<br />
zur Abstützung der Straße <strong>und</strong> des Gehweges zu erhalten. Ferner sollten die<br />
Außenmauern im Bereich des Gehweges auf einer Höhe von ca. ,0 m, als<br />
Absturzsicherung erhalten bleiben. Dies könnte zur Folge haben dass auch<br />
der Gewölbekeller in der Scheune erhalten werden muss<br />
Der gemeindliche Bautechniker Thomas Pröstler stellt dem Ratsgremium die<br />
möglichen Maßnahmen vor, die Zug um Zug gemacht werden müßten, weil<br />
derzeit die Örtlichkeit im Hinblick auf den Gewölbekeller statisch noch nicht<br />
zweifelsfrei beurteilt werden kann.<br />
Nach erfolgter ausführlicher Beratung vertritt der Gemeinderat die<br />
Auffassung, dass die weitergehende Gestaltung im Moment noch nicht<br />
angegriffen werden soll, da für Marktsteinach keine Dorferneuerung <strong>und</strong><br />
damit keine Zuschußmöglichkeit besteht. Wichtig wäre, dass das Straßen-<br />
Sichtdreieck vor dem Winter frei wird.<br />
Beschluß des Gemeinderates:<br />
Der Abbruch Zellingen 3 soll im Herbst 20 2 erfolgen.<br />
Zweckvereinbarung mit der Stadt Schweinfurt für die<br />
Entwässerungseinrichtung<br />
Die Entwässerungseinrichtungen der Gemeindeteile Marktsteinach<br />
mit Abersfeld, Löffelsterz <strong>und</strong> Waldsachsen müssen erneuert <strong>und</strong> den<br />
gesetzlichen Vorgaben angepasst werden. In einer Variantenstudie, die vom<br />
Ingenieurbüro Hossfeld & Fischer 2005/2006 erarbeitet wurde, hat sich der<br />
Anschluss der genannten Gemeindeteile an die Entwässerungseinrichtung<br />
der Stadt Schweinfurt als die wirtschaftlichste Lösung gerechnet (bezogen<br />
auf die Investitionen <strong>und</strong> den Betrieb). Aufgr<strong>und</strong> der Einwohnerzahlen<br />
<strong>und</strong> der voraussichtlichen Bevölkerungs- <strong>und</strong> Baulandentwicklung ergeben<br />
sich zusätzliche sog. Einwohnergleichwerte (EW). Für die Gemeindeteile<br />
Schonungen, Forst, Hausen <strong>und</strong> Mainberg hat sich die Gemeinde bereits<br />
988 mit 8.000 EW bei der Stadt „eingekauft“ (Zweckvereinbarung zur<br />
Mitbenutzung der städtischen Entwässerungseinrichtung von 99 ).<br />
Beschluß des Gemeinderats:<br />
Die Gemeinde Schonungen kauft sich mit weiteren .000 EW bei der Stadt<br />
Schweinfurt für die Mitbenutzung der städtischen Entwässerungseinrichtung<br />
durch die Gemeindeteile Abersfeld, Löffelsterz, Marktsteinach <strong>und</strong><br />
Waldsachsen ein. Unter dem Vorbehalt, dass die max. Werte für den<br />
Mischwasserzufluss <strong>und</strong> den Trockenwetterabfluss nicht erhöht werden,<br />
fällt somit ein Baukostenbeitrag von 39.674,93 Euro an, der zum 0 .0 .20 3 zu<br />
zahlen ist.<br />
Der . Bürgermeister wird ermächtigt, die dafür erforderliche neue<br />
Zweckvereinbarung mit der Stadt Schweinfurt abzuschließen.<br />
Übertragung der Standesamtsaufgaben an die Stadt Schweinfurt<br />
Die Stadt Schweinfurt erfüllt ab 0 .0 .20 3 die Aufgaben des Standesamtes<br />
für die Gemeinde Schonungen. Davon unberührt bleibt die Befugnis des von<br />
der Gemeinde zum Standesbeamten bestellten Bürgermeisters zur Vornahme<br />
von Eheschließungen. Die Gemeinde schließt mit der Stadt Schweinfurt eine<br />
Vereinbarung über die Übertragung der Standesamtsaufgaben ab. Gr<strong>und</strong>lage<br />
hierfür ist der Gemeinderatsbeschluss zur Standesamtsübertragung vom<br />
24.07.20 2.<br />
Antrag der Kirchenstiftung Reichmannshausen; Schaffung eines<br />
behindertengerechten Zugangs im Rahmen der Außensanierung der<br />
Pfarrkirche<br />
Die Kath. Kirchenstiftung Reichmannshausen führte die Außensanierung<br />
der Kath. Pfarrkirche Reichmannshausen durch. Im Zuge dieser<br />
Außensanierung wurde – neben der Verlegung einer Drainageleitung<br />
- auch ein behindertengerechter Zugang zur Kirche geschaffen <strong>und</strong> dieser<br />
entsprechend aufgepflastert. Auch der vorhandene Weg zur Sakristei wurde<br />
mit entsprechendem Pflaster versehen. Aufgr<strong>und</strong> des unstrukturierten<br />
Gr<strong>und</strong>stückszuschnittes um die Pfarrkirche liegen die seitlichen Zugänge (zur<br />
Sakristei <strong>und</strong> zur Kirche) auf Gemeindegr<strong>und</strong>.<br />
Beschluß des Gemeinderates:<br />
Der Kath. Kirchenstiftung Reichmannshausen werden die geplanten<br />
Maßnahmen auf Gemeindegr<strong>und</strong> (Schaffung eines behindertengerechten<br />
Zugangs, Pflasterung von Wegeflächen) genehmigt. Bei den Baumaßnahmen<br />
handelt es sich um „untergeordnete“ Maßnahmen, die mit modernem<br />
Pflasterbelag ausgeführt werden. Auf dem weiteren Gr<strong>und</strong>stück verbleibt<br />
ausreichend Platz für eine Gestaltung im Rahmen der eingeleiteten<br />
Dorferneuerung. Der Gemeinde Schonungen dürfen für die vorgezogenen<br />
Baumaßnahmen der Kirchengemeinde keine Kosten entstehen, es sind keine<br />
Finanzmittel im Haushalt enthalten.<br />
Gemeinderat Reimann stellt fest, dass Reichmannshausen damit freiwillig auf<br />
Zuschüsse aus der Dorferneuerung verzichtet, die irgendwann vielleicht dann<br />
doch von der Gemeinde eingefordert werden.<br />
Sanierung von Gemeindewohnungen am Hegholz 6 in Schonungen<br />
Der Gemeinderat hat zusammen mit dem Planer Dipl.Ing. Alexander Vogel<br />
den sanierten Teil des Mietshauses Hegholz 6 (auch den Keller <strong>und</strong> die neue<br />
Heizung) besichtigt. In diesem Zusammenhang war zu klären, wo ein Raum<br />
für einen Hausmeister oder Reinigungsdienst eingerichtet werden kann. Herr<br />
Vogel schlägt den Raum vor, in dem sich das Ausdehnungsgefäß der Heizung<br />
befindet. Der . Bürgermeister dankt Herrn Vogel für die gute Planung, die<br />
wieder ansprechende Wohnungen bietet. Der Gemeinderat muss nun über die<br />
Mietpreisfindung für die neuen Wohnungen nachdenken. Für die bisherigen<br />
Mieter muss eine Mieterhöhung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten<br />
vorgenommen werden. Außerdem ist hinsichtlich der Außentreppen eine<br />
Entscheidung zu treffen. Derzeit sind zwei Treppen vorhanden. Beide Treppen<br />
sind sanierungsbedürftig.<br />
Herr Vogel schlägt vor, die Treppe zum Haupteingang aufzulassen,<br />
abzubrechen <strong>und</strong> die Fläche als Grünfläche anzulegen. Die zweite Treppe<br />
würde er sanieren <strong>und</strong> umgestalten. Gemeinderat Andre Merz spricht sich<br />
für den Erhalt der Haupteingangstreppe aus, weil sie sicherer nutzbar ist.<br />
Herr Vogel führt aus, dass für beide Treppen 25.000 Euro Sanierungsaufwand<br />
veranschlagt wurden. Diese Kosten würden sich entsprechend reduzieren,<br />
Besuchen Sie uns im Internet: www.schonungen.de Gemeindeblatt Schonungen 3