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Weihnachtsanzeigen 0 97 21- per Fax Tag und ... - Revista Verlag

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Aus dem Gemeinderat<br />

Überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2007 bis 2009<br />

Die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2007 bis 2009 durch den<br />

Bayer. Kommunalen Prüfungsverband hat (mit Unterbrechungen) im<br />

Zeitraum von Mitte Dez. 20 0 bis 09.02.20 stattgef<strong>und</strong>en. Der abschließende<br />

Prüfungsbericht ist am 3.07.20 bei der Gemeinde eingegangen. Dieser<br />

Bericht mit den darin enthaltenen Hinweisen <strong>und</strong> Empfehlungen ist dem<br />

Gemeinderat unter Beachtung des Art. 52 Abs. 2 Satz GO vollständig<br />

zur Kenntnis zu geben. Art 52 Abs. 2 Satz bestimmt die Öffentlichkeit<br />

der Gemeinderatssitzungen, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der<br />

Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche einzelner entgegenstehen.<br />

Eine Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses <strong>und</strong> die Darstellung<br />

der finanziellen Verhältnisse <strong>und</strong> der Kassenlage im o.a. Zeitraum liegen<br />

den Fraktionen des Gemeinderates in Schriftform vor. Unabhängig<br />

davon wurden die Prüfungsschwerpunkte, die Prüfungsinhalte <strong>und</strong><br />

Prüfungsergebnisse bereits durch den Bayer. Kommunalen Prüfungsverband<br />

(Herrn Verbandsprüfer Hofmann, Frau Schwab) dem zuständigen Haupt- <strong>und</strong><br />

Finanzausschuss in einer Sitzung am 04.07.20 umfassend zur Kenntnis<br />

gebracht <strong>und</strong> dabei gemeinsam mit dem . Bürgermeister <strong>und</strong> der Verwaltung<br />

erörtert. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von dem Bericht der überörtlichen<br />

Rechnungsprüfung der Jahre 2007 bis 2009 <strong>und</strong> erklärt aufgr<strong>und</strong> der<br />

Stellungnahmen der Verwaltung aus Sicht der Gemeinde (vorbehaltlich<br />

der noch ausstehenden Zustimmung der Rechtsaufsichtsbehörde) alle<br />

angesprochenen Punkte als beantwortet <strong>und</strong> erledigt.<br />

Flurbereinigung/Dorferneuerung Hausen; Bestellung eines Vertreters der<br />

Gemeinde<br />

Der Beschluss vom 24.07.20 2 ist nun dahingehend zu ändern, dass der<br />

Gemeinderat Georg Brückner vertritt die Gemeinde weiterhin im Vorstand<br />

der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung (Dorferneuerung) Hausen,<br />

für den aus dem Amt geschiedenen . Bgm. Kilian Hartmann tritt der neue .<br />

Bürgermeister Stefan Rottmann die Stellvertretung von GR Brückner an.<br />

Abriss <strong>und</strong> Umgestaltung des Anwesen Zellingen 3 im OT Marktsteinach in<br />

Schonungen<br />

Das Anwesen Zellingen 3 im Ortsteil Marktsteinach wurde von der Gemeinde<br />

im Zuge einer Zwangsversteigerung erworben <strong>und</strong> soll umgestaltet<br />

werden. Um eine bessere Übersicht der Ausfahrt vom „Kirchberg/Zellingen“<br />

zu erhalten, soll der Abriss des Gebäudes „Zellingen 3„ erfolgen. Da das<br />

Anwesen <strong>und</strong> die Scheune mit einer Mauer verb<strong>und</strong>en sind, ist ein Abriss<br />

der Scheune <strong>und</strong> des Wohnhauses (Trennwand) erforderlich. Die bestehende<br />

Außenmauer zum Kirchberg sollte erhalten bleiben um keine weiteren Kosten<br />

zur Abstützung der Straße <strong>und</strong> des Gehweges zu erhalten. Ferner sollten die<br />

Außenmauern im Bereich des Gehweges auf einer Höhe von ca. ,0 m, als<br />

Absturzsicherung erhalten bleiben. Dies könnte zur Folge haben dass auch<br />

der Gewölbekeller in der Scheune erhalten werden muss<br />

Der gemeindliche Bautechniker Thomas Pröstler stellt dem Ratsgremium die<br />

möglichen Maßnahmen vor, die Zug um Zug gemacht werden müßten, weil<br />

derzeit die Örtlichkeit im Hinblick auf den Gewölbekeller statisch noch nicht<br />

zweifelsfrei beurteilt werden kann.<br />

Nach erfolgter ausführlicher Beratung vertritt der Gemeinderat die<br />

Auffassung, dass die weitergehende Gestaltung im Moment noch nicht<br />

angegriffen werden soll, da für Marktsteinach keine Dorferneuerung <strong>und</strong><br />

damit keine Zuschußmöglichkeit besteht. Wichtig wäre, dass das Straßen-<br />

Sichtdreieck vor dem Winter frei wird.<br />

Beschluß des Gemeinderates:<br />

Der Abbruch Zellingen 3 soll im Herbst 20 2 erfolgen.<br />

Zweckvereinbarung mit der Stadt Schweinfurt für die<br />

Entwässerungseinrichtung<br />

Die Entwässerungseinrichtungen der Gemeindeteile Marktsteinach<br />

mit Abersfeld, Löffelsterz <strong>und</strong> Waldsachsen müssen erneuert <strong>und</strong> den<br />

gesetzlichen Vorgaben angepasst werden. In einer Variantenstudie, die vom<br />

Ingenieurbüro Hossfeld & Fischer 2005/2006 erarbeitet wurde, hat sich der<br />

Anschluss der genannten Gemeindeteile an die Entwässerungseinrichtung<br />

der Stadt Schweinfurt als die wirtschaftlichste Lösung gerechnet (bezogen<br />

auf die Investitionen <strong>und</strong> den Betrieb). Aufgr<strong>und</strong> der Einwohnerzahlen<br />

<strong>und</strong> der voraussichtlichen Bevölkerungs- <strong>und</strong> Baulandentwicklung ergeben<br />

sich zusätzliche sog. Einwohnergleichwerte (EW). Für die Gemeindeteile<br />

Schonungen, Forst, Hausen <strong>und</strong> Mainberg hat sich die Gemeinde bereits<br />

988 mit 8.000 EW bei der Stadt „eingekauft“ (Zweckvereinbarung zur<br />

Mitbenutzung der städtischen Entwässerungseinrichtung von 99 ).<br />

Beschluß des Gemeinderats:<br />

Die Gemeinde Schonungen kauft sich mit weiteren .000 EW bei der Stadt<br />

Schweinfurt für die Mitbenutzung der städtischen Entwässerungseinrichtung<br />

durch die Gemeindeteile Abersfeld, Löffelsterz, Marktsteinach <strong>und</strong><br />

Waldsachsen ein. Unter dem Vorbehalt, dass die max. Werte für den<br />

Mischwasserzufluss <strong>und</strong> den Trockenwetterabfluss nicht erhöht werden,<br />

fällt somit ein Baukostenbeitrag von 39.674,93 Euro an, der zum 0 .0 .20 3 zu<br />

zahlen ist.<br />

Der . Bürgermeister wird ermächtigt, die dafür erforderliche neue<br />

Zweckvereinbarung mit der Stadt Schweinfurt abzuschließen.<br />

Übertragung der Standesamtsaufgaben an die Stadt Schweinfurt<br />

Die Stadt Schweinfurt erfüllt ab 0 .0 .20 3 die Aufgaben des Standesamtes<br />

für die Gemeinde Schonungen. Davon unberührt bleibt die Befugnis des von<br />

der Gemeinde zum Standesbeamten bestellten Bürgermeisters zur Vornahme<br />

von Eheschließungen. Die Gemeinde schließt mit der Stadt Schweinfurt eine<br />

Vereinbarung über die Übertragung der Standesamtsaufgaben ab. Gr<strong>und</strong>lage<br />

hierfür ist der Gemeinderatsbeschluss zur Standesamtsübertragung vom<br />

24.07.20 2.<br />

Antrag der Kirchenstiftung Reichmannshausen; Schaffung eines<br />

behindertengerechten Zugangs im Rahmen der Außensanierung der<br />

Pfarrkirche<br />

Die Kath. Kirchenstiftung Reichmannshausen führte die Außensanierung<br />

der Kath. Pfarrkirche Reichmannshausen durch. Im Zuge dieser<br />

Außensanierung wurde – neben der Verlegung einer Drainageleitung<br />

- auch ein behindertengerechter Zugang zur Kirche geschaffen <strong>und</strong> dieser<br />

entsprechend aufgepflastert. Auch der vorhandene Weg zur Sakristei wurde<br />

mit entsprechendem Pflaster versehen. Aufgr<strong>und</strong> des unstrukturierten<br />

Gr<strong>und</strong>stückszuschnittes um die Pfarrkirche liegen die seitlichen Zugänge (zur<br />

Sakristei <strong>und</strong> zur Kirche) auf Gemeindegr<strong>und</strong>.<br />

Beschluß des Gemeinderates:<br />

Der Kath. Kirchenstiftung Reichmannshausen werden die geplanten<br />

Maßnahmen auf Gemeindegr<strong>und</strong> (Schaffung eines behindertengerechten<br />

Zugangs, Pflasterung von Wegeflächen) genehmigt. Bei den Baumaßnahmen<br />

handelt es sich um „untergeordnete“ Maßnahmen, die mit modernem<br />

Pflasterbelag ausgeführt werden. Auf dem weiteren Gr<strong>und</strong>stück verbleibt<br />

ausreichend Platz für eine Gestaltung im Rahmen der eingeleiteten<br />

Dorferneuerung. Der Gemeinde Schonungen dürfen für die vorgezogenen<br />

Baumaßnahmen der Kirchengemeinde keine Kosten entstehen, es sind keine<br />

Finanzmittel im Haushalt enthalten.<br />

Gemeinderat Reimann stellt fest, dass Reichmannshausen damit freiwillig auf<br />

Zuschüsse aus der Dorferneuerung verzichtet, die irgendwann vielleicht dann<br />

doch von der Gemeinde eingefordert werden.<br />

Sanierung von Gemeindewohnungen am Hegholz 6 in Schonungen<br />

Der Gemeinderat hat zusammen mit dem Planer Dipl.Ing. Alexander Vogel<br />

den sanierten Teil des Mietshauses Hegholz 6 (auch den Keller <strong>und</strong> die neue<br />

Heizung) besichtigt. In diesem Zusammenhang war zu klären, wo ein Raum<br />

für einen Hausmeister oder Reinigungsdienst eingerichtet werden kann. Herr<br />

Vogel schlägt den Raum vor, in dem sich das Ausdehnungsgefäß der Heizung<br />

befindet. Der . Bürgermeister dankt Herrn Vogel für die gute Planung, die<br />

wieder ansprechende Wohnungen bietet. Der Gemeinderat muss nun über die<br />

Mietpreisfindung für die neuen Wohnungen nachdenken. Für die bisherigen<br />

Mieter muss eine Mieterhöhung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten<br />

vorgenommen werden. Außerdem ist hinsichtlich der Außentreppen eine<br />

Entscheidung zu treffen. Derzeit sind zwei Treppen vorhanden. Beide Treppen<br />

sind sanierungsbedürftig.<br />

Herr Vogel schlägt vor, die Treppe zum Haupteingang aufzulassen,<br />

abzubrechen <strong>und</strong> die Fläche als Grünfläche anzulegen. Die zweite Treppe<br />

würde er sanieren <strong>und</strong> umgestalten. Gemeinderat Andre Merz spricht sich<br />

für den Erhalt der Haupteingangstreppe aus, weil sie sicherer nutzbar ist.<br />

Herr Vogel führt aus, dass für beide Treppen 25.000 Euro Sanierungsaufwand<br />

veranschlagt wurden. Diese Kosten würden sich entsprechend reduzieren,<br />

Besuchen Sie uns im Internet: www.schonungen.de Gemeindeblatt Schonungen 3

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