Weihnachtsanzeigen 0 97 21- per Fax Tag und ... - Revista Verlag
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Waldsachsen GmbH & Co. KG beantragten Windkraftanlagen im Verfahren<br />
nach B<strong>und</strong>es-Immissionsschutzgesetz auf den Gr<strong>und</strong>stücken Fl.Nr. 288 Gem.<br />
Waldsachsen, Fl.Nr. 330 Gem. Forst <strong>und</strong> Fl.Nr. 385 u. 386 Gem. Marktsteinach<br />
wird unter den nachstehend aufgeführten Bedingungen <strong>und</strong> Hinweisen<br />
erteilt:<br />
. Die Zufahrtswege zu den Standorten werden vom Antragsteller<br />
entsprechend den Erfordernissen ausgebaut. Beschädigungen an<br />
bestehenden Feld- <strong>und</strong> Waldwegen hat der Antragstellter bzw. dessen<br />
Rechtsnachfolger auf seine Kosten zu beheben. Ziff. ist in einem<br />
eigenen Vertrag zwischen Gemeinde <strong>und</strong> Antragsteller zu regeln.<br />
2. Auf die Verpflichtungserklärung der Windpark Waldsachsen GmbH &<br />
Co. KG wird verwiesen. Als Sicherheit für den Rückbau der Anlagen wird<br />
das Landratsamt Schweinfurt eine selbstschuldnerische <strong>und</strong> unbefristete<br />
Bankbürgschaft fordern, deren Höhe das Landratsamt festlegt.<br />
3. Ein landschaftspflegerisches Konzept mit den erforderlichen<br />
Ausgleichsflächen ist vorzulegen <strong>und</strong> mit der Gemeinde abzustimmen.<br />
Zur Sicherung der Durchführung der Ersatz- <strong>und</strong> Ausgleichsmaßnahmen<br />
wird das Landratsamt eine selbstschuldnerische Bürgschaft fordern,<br />
deren Höhe ebenfalls vom Landratsamt festgelegt wird.<br />
4. Bei den Windkraftanlagen ist der Einbau einer automatischen<br />
Schattenabschaltung vorzusehen. Für alle in der Konzentrationsfläche<br />
der Gemeinde stehenden Windkraftanlagen ist eine gleich geschaltete<br />
Warnbeleuchtung vorzusehen.<br />
5. Bei Bedarf <strong>und</strong> soweit technisch durchführbar können Mobilfunkanlagen<br />
auf oder an den Masten integriert werden.<br />
6. Die Betreibergesellschaft bildet eine rechtlich eigenständige Gesellschaft<br />
mit Firmensitz in der Gemeinde Schonungen.<br />
7. Bei der Errichtung einer Trafostation ist diese einzugrünen.<br />
8. Die Leitungen für Strom werden als Erdkabel verlegt. Die Leitungstrasse<br />
ist in der Flurkarte einzuzeichnen. Soweit gemeindliche Wege betroffen<br />
sind, ist eine entsprechende Vereinbarung mit der Gemeinde zu<br />
schließen.<br />
Soweit eine oder mehrere der vorstehenden aufgeführten Bedingungen<br />
nicht in die immissionsschutzrechtliche Genehmigung aufgenommen werden<br />
können, werden sie privatrechtlich mit dem Antragsteller vereinbart.<br />
Errichtung <strong>und</strong> Betrieb von 3 Windenergieanlagen auf Fl.Nr. 358, 372 <strong>und</strong> 373<br />
Gemarkung Gädheim; Änderung des beantragten Anlagentyps<br />
Mit der beantragten Änderung des Anlagentyps von ENERCON E-<br />
0 auf ENERCON E-92 mit einer Nabenhöhe von 38,4 m der Fa.<br />
Energiedienstleistungen Bals GmbH besteht Einverständnis.<br />
Folgende Auflagen werden der Genehmigungsbehörde mitgeteilt:<br />
. Die immissionsschutzrechtlichen Belange – insbesondere im Hinblick auf<br />
den Weiler Bayerhof – sind von der Genehmigungsbehörde zu prüfen.<br />
2. Bei der Genehmigung ist der Hinweis aufzunehmen, dass die Befeuerung<br />
der Windkraftanlagen synchron geschaltet werden soll.<br />
3. Soweit gemeindliche Wege für den Bau in Anspruch genommen werden<br />
müssen, hat sich der Bauherr rechtzeitig vorher mit der Gemeinde in<br />
Verbindung zu setzen, damit ein entsprechender Wegenutzungsvertrag,<br />
in dem auch eine Bankbürgschaft geregelt wird, abgeschlossen werden<br />
kann.<br />
4. Die Jagdgenossenschaften sollen bei der Beweissicherung für die<br />
Feldwege mit einbezogen werden.<br />
5. Zur Wohnbebauung im Weiler Bayerhof ist ein Abstand je Windrad von<br />
mind. 800 m einzuhalten.<br />
Feststellung der Jahresrechnung 2010 <strong>und</strong> Entlastung<br />
Der Gemeinderat spricht nach erfolgter Feststellung der Jahresrechnung<br />
20 0 die Entlastung für das Rechnungsjahr 20 0 gemäß Art. 02 Abs. 3 der<br />
Gemeindeordnung aus. Durch die Entlastung wird zum Ausdruck gebracht,<br />
dass der Gemeinderat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft in den<br />
betreffenden Haushaltsjahren einverstanden ist, dass er die Ergebnisse billigt<br />
<strong>und</strong> auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet. Ein Verzicht auf evtl.<br />
Schadenersatzansprüche ist damit nicht verb<strong>und</strong>en.<br />
Bekanntgaben aus nichtöffentlichen Sitzungen wegen Wegfall der<br />
Geheimhaltung<br />
Städtebauliche Neuordnung: Straßenbeleuchtung BA 1<br />
Der Gemeinderat beschließt für den Geh- <strong>und</strong> Radwegbereich im Gebiet der<br />
städtebaulichen Neuordnung des Altlastengebiets in Schonungen den Einbau<br />
von neun Leuchten „Streetlight micro“ von Siteco mit einer Masthöhe von 4 m.<br />
Vergabe der Erdarbeiten für die Renaturierung Speichelgr<strong>und</strong> im OT<br />
Abersfeld<br />
Den Auftrag für die Erdarbeiten für die Renaturierung „Speichelgr<strong>und</strong>“ im<br />
Ortsteil Abersfeld erhält die Firma Koch, Königsberg, gemäß dem Angebot<br />
vom 03.09.20 2.<br />
Sanierung der Gemeindewohnungen "Hegholz 6"<br />
Das Ing. Büro Vogel wird beauftragt die Verträge der Unternehmer zu<br />
erweitern um die restlichen Wohnungen zu sanieren. Die Verträge werden<br />
schriftlich eingeholt, um die Konditionen zu sichern. Weiterhin wird der<br />
Treppenaufgang für den Bereich Hegholz 4 erneuert, hierzu sind Angebote<br />
einzuholen.<br />
Vergabe des Trennvorhanges in der Turnhalle<br />
Den Auftrag für die Lieferung <strong>und</strong> Montage des Trennvorhangs erhält die<br />
Firma Marzik GmbH, Bad Soden gemäß dem Angebot vom 27.08.20 2.<br />
Erneuerung der Straßenbeleuchtung "Mühlenweg" im OT Hausen<br />
Der Auftrag für die Erneuerung der Beleuchtung im Bereich des Mühlen <strong>und</strong><br />
Lindenweges im Ortsteil Hausen wird gemäß Angebot der Fa. EON, Bayern<br />
vergeben <strong>und</strong> mit LED-Beleuchtung ausgeführt.<br />
Vertrag über die Betriebsführung der Straßenbeleuchtungsanlage für die<br />
Gemarkung Forst<br />
Die Gemeinde Schonungen schließt (rückwirkend ab 0 .07.20 2) mit<br />
der Überlandzentrale Lülsfeld, auf Gr<strong>und</strong>lage des Vertragsangebots<br />
vom 26.03.20 2, den Vertrag über die Betriebsführung der<br />
Straßenbeleuchtungsanlage im Gemeindeteil Forst ab.<br />
Brückensanierung BW 11 "Kapellenpfad " <strong>und</strong> BW 12 "Rind" in Ortsteil<br />
Marktsteinach, BW 8 "zu den Sportplätzen" <strong>und</strong> BW 3 "Bogenbrücke" in<br />
<strong>97</strong>453 Schonungen<br />
Den Auftrag für die Brückensanierung der Bauwerke (BW) , 2, 8, <strong>und</strong> 3<br />
erhält die Firma Schwab Bausanierung, Oberschwarzach gemäß den Angebot<br />
vom 7.09.20 2. Die Auftragssumme beträgt ca. 59.620, 6 Euro<br />
Erneuerung der EDV-Anlage im Rathaus Schonungen;<br />
Auftragsvergabe der EDV-Ausstattung, Software <strong>und</strong> Installation<br />
wird der Auftrag zur Lieferung <strong>und</strong> Vorinstallation einer neuen EDV-Anlage<br />
(Los : Hostserver, Los 2: Speichernetzwerk, Los 3: Sicherungsserver, Los 4:<br />
LAN Komponenten & Zubehör, Los 5: Arbeitsplätze) zum Angebotspreis von<br />
insgesamt 90.046,42 Euro inkl. MWSt. an den wirtschaftlich günstigsten<br />
Anbieter, Fa. net2net GmbH, Felix-Wankel-Straße 4, <strong>97</strong>526 Sennfeld,<br />
erteilt. Die Gemeindeverwaltung wird ermächtigt <strong>und</strong> beauftragt, die<br />
erforderliche Software wie in der Sachdarstellung beschrieben bei der<br />
Fa. Comparex AG nach den Software-Rahmenlieferungsverträgen für den<br />
öffentlichen Dienst zum Gesamtpreis von 30.763,26 Euro inkl. MWSt. zu<br />
beschaffen. Den Dienstleistungsauftrag zur Installierung der Hard- <strong>und</strong><br />
Software (Gr<strong>und</strong>einrichtung der virtuellen Umgebung, Durchführung der<br />
Virtualisierung , Konvertierungskosten) sowie Mitarbeiter-Schulungen erhält<br />
gemäß Grobkalkulation die Fa. komuna GmbH, EDV-Beratung, zum Preis von<br />
25.3 ,30 Euro. Die endgültigen Kosten ergeben sich nach dem tatsächlichen<br />
Aufwand. Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme erfolg über einen Leasing-<br />
oder Kreditvertrag. Hierüber erfolgt eine gesonderte Beschlussfassung.<br />
Erneuerung der EDV-Anlage im Rathaus Schonungen; Finanzierung<br />
Aufgr<strong>und</strong> des historisch niedrigen Zinsniveau erfolgt die Finanzierung der<br />
EDV-Anlage nicht durch Leasing sonder durch Kredit. Die Kreditaufnahme<br />
erfolgt mit 50.000,00 Euro bei der DG-Hyp Hamburg als kostengünstigster<br />
Anbieter zum Nominalzins von derzeit 0,99 % in Form eines<br />
Annuitätenkredits mit einer Laufzeit von 5 Jahren. Die Rückzahlung erfolgt in<br />
60 Annuitäts-Monatsraten, erstmal zum 30. 0.20 2.<br />
Besuchen Sie uns im Internet: www.schonungen.de Gemeindeblatt Schonungen 5