14Der Bundesbewerb „ErsteHilfe“ des ÖsterreichischenJugendrotkreuzes ist Geschichte.E<strong>in</strong>e Mannschaft derHS <strong>Admont</strong>, die sich großeChancen ausgerechnet hat,als Sieger aus Maltschach(Kärnten) nach Hause zurückzukehren,hat dieses Zielnicht ganz erreicht. Mit denerzielten 961 Punkten von1.000 wären die 5 MädchenSchmid Car<strong>in</strong>a, SchlömicherTeresa, Mayer Laura, BauerLisa und Siedler Denise (unterBetreuer Petritsch Wilfried)aber sowohl 2009, als auchim Jahr davor, klarer Siegergeworden.Die Punkte, die abgezogenwurden, waren allerd<strong>in</strong>gsauch ke<strong>in</strong>e eigentlichen Fehler,sondern Banalitäten, auf„Erste Hilfe“Bundesbewerb 2010die man bei diesen Bewerbenschon achtet, um Selektionen<strong>in</strong> dieser „Elite der ErsthelferÖsterreichs“ zu erzielen.Immerh<strong>in</strong> duellierten sichnur mehr die letzten 140 Jugendlichenvon ursprünglichüber 50.000 Schülern, dieösterreichweit heuer wiederKurse des Jugendrotkreuzesbelegten. So ist es <strong>in</strong> Wahrheitschon e<strong>in</strong> echter Erfolg,sich für den Bundesbewerbüberhaupt zu qualifizieren,was der HS <strong>Admont</strong> <strong>in</strong> der11 jährigen „BundesbewerbsGeschichte“ nur zweimal nichtgelungen ist.So konnte durch diese hervorragendeLeistung derEnnstaler Schüler<strong>in</strong>nen e<strong>in</strong>Doppelsieg der Tiroler verh<strong>in</strong>dertwerden. Dieser 2. Platzzählt <strong>in</strong> Wahrheit wie e<strong>in</strong> Sieg,denn wenn man von den Mädchenverlangt, zeitgleich e<strong>in</strong>eBlutstillung durchzuführenund den Notruf abzusetzen,oä., dann weiß man schon,dass wirklich Sekunden, undnicht falsche oder nicht gesetzteHandgriffe, über Siegund Niederlage entschiedenhaben.„Car<strong>in</strong>a, Teresa, Lisa, Lauraund Denise haben wirklichetwas für „das Leben gelernt“,denn während ich diese Zeilenschreibe, hat me<strong>in</strong> Sohnmich angerufen, dass er mite<strong>in</strong>em weiteren Nachbarndurch beherzte Erste Hilfese<strong>in</strong>em Nachbarn das Lebendurch e<strong>in</strong>e Reanimation gerettethat!“Wenn man diese Gesichter genauerbetrachtet, dann kannman sicherlich e<strong>in</strong>en gewissenStolz und e<strong>in</strong>e verständlicheErleichterung, dass die„Erste Hilfe“-Bewerbe so gutgelaufen s<strong>in</strong>d, herauslesen!Sie, liebe LeserInnen, erkennenbestimmt auch e<strong>in</strong>enherzlichen Dank der Schüler<strong>in</strong>nenund des Betreuersan den Herrn Bürgermeister,der nach den Bewerben dieSchüler<strong>in</strong>nen zum Stockhammere<strong>in</strong>lädt, weil er „dieseLeistungen honorierenmöchte!“Und das „Erste Hilfe Team2010 der HS <strong>Admont</strong>“ möchtesich auf diesem Wege aufrichtigbedanken!Wilfried PetritschSTIFTSKELLERADMONTFamilieFischlTe l . 0 3613 / 3354 F ax 33 54-4www .stiftsk eller -admont.atmail: fisc hl@stiftsk eller -admont.atHERBSTZEIT - Verbrennen vonGartenabfällen nicht erlaubtDas Verbrennen von Materialien pflanzlicher Herkunft, <strong>in</strong>sbesondereStroh, Holz, Rebholz, Schilf, Baum- und Heckenschnitt,Grasschnitt und Laub ist - bis auf ger<strong>in</strong>gfügige Ausnahmen -ganzjährig verboten! Ausgenommen s<strong>in</strong>d Lagerfeuer, Grillfeuerund Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen.Mit Beg<strong>in</strong>n der Heizperiode ist auch immer wieder festzustellen,dass bei so manchem Kam<strong>in</strong> schwarzer, übel riechenderRauch herauskommt und somit die ganze Nachbarschaft <strong>in</strong>Mitleidenschaft gezogen ist. Nach dem Steierm. Luftre<strong>in</strong>haltegesetzist das Verbrennen von Stoffen aller Art (Textilien,Leder, Kunststoffe, Gummi, Teer, Dachpappe, beschichtetesund imprägniertes Holz u.ä.), die bei der Verbrennung e<strong>in</strong>ebesondere Rauch-, Russ-, Abgas- oder Geruchsentwicklungverursachen, verboten. Sollten Sie solche Beobachtungenmachen, ersuchen wir Sie, nicht die Geme<strong>in</strong>de sondern direktdie Firma P<strong>in</strong>ter zu verständigen, die für die E<strong>in</strong>haltung desLuftre<strong>in</strong>haltegesetzes zuständig ist.
Wiederholte Beschwerdenaus der Bevölkerung überHundekot auf Gehwegenund auch über streunendeHunde machen es erforderlich,dass wir sehr oft aufdie Verantwortlichkeit undVernunft der Hundebesitzerappellieren – leider fast immernoch erfolglos. Es gibtgenug Plätze, wo man mitse<strong>in</strong>em Hund h<strong>in</strong>gehen kannund er dort se<strong>in</strong> „Häuferl“ungestört machen kann.Von der BezirkshauptmannschaftLiezen wurde uns imJuli 2010 e<strong>in</strong>e allgeme<strong>in</strong>eInformation über die derzeitgültige Gesetzeslage vorgelegt,die auszugsweise veröffentlichtwird:§ 3 b) „Halten von Tieren“Absatz 1:Die HalterInnen oder VerwahrerInnenvon Tierenhaben diese <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Weisezu beauf-sichtigen oderzu verwahren, dass drittePersonen weder gefährdetnoch unzumutbar belästigtwerden.Liebe HundebesitzerInnen!Absatz 2:Die HalterInnen oder VerwahrerInnenvon Hundenhaben dafür zu sorgen, dassöffent-lich zugängliche, <strong>in</strong>sbesonderestädtische Bereiche,die stark frequentiertwerden, wie zB Geh- oderSpazierwege, K<strong>in</strong>derspielplätze,Freizeit- oder Wohnanlagen,nicht verunre<strong>in</strong>igtwerden.Absatz 3:Hunde s<strong>in</strong>d an öffentlichzugänglichen Orten, wie auföffentlichen Straßen oderPlätzen, Gaststätten, Geschäftslokalenund dergleichen,entweder mit e<strong>in</strong>em umden Fang geschlossenen Maulkorbzu versehen oder so ander Le<strong>in</strong>e zu führen, dass e<strong>in</strong>ejederzeitige Beherrschung desTieres gewährleistet ist.Absatz 4:In öffentlichen Parkanlagens<strong>in</strong>d Hunde jedenfalls an derLe<strong>in</strong>e zu führen. Ausgenommens<strong>in</strong>d Flächen, die alsHundewiesen gekennzeichnetund e<strong>in</strong>gezäunt s<strong>in</strong>d.Absatz 5:Der Maulkorb muss so beschaffense<strong>in</strong>, dass der Hund wederbeißen noch den Maulkorbvom Kopf abstreifen kann.Absatz 6:Der Maulkorb oder Le<strong>in</strong>enzwanggilt nicht für Hunde,die zu speziellen Zwecken gehaltenwerden und die Sicherungdes Hundes mit Maulkorboder Le<strong>in</strong>e der bestimmungsgemäßenVerwendung entgegensteht.Zu diesen Hundenzählen <strong>in</strong>s besonders Jagd-,Therapie- und Hütehundesowie Diensthunde der Exekutive,des Militärs und Rettungshunde.(Anmerkung: Ausnahme giltnur für im E<strong>in</strong>satz bef<strong>in</strong>dlicheHunde).Übertretungen gegen den§ 3 b des Steierm. Landes-Sicherheitsgesetzes könnenmit e<strong>in</strong>er Geldstrafe bis zu€ 2.000,00 bestraft werden.Zusätzlich kann <strong>in</strong> schwerenFällen der Verfall der Tiereausgesprochen werden.Die Bestimmungen des Steierm.Landes-Sicherheitsgesetzeslassen dem Hundehalterdem Grunde nach überhauptke<strong>in</strong>en Freiraum. Wer se<strong>in</strong>enHund frei herumlaufen lässt,ihn nicht entsprechend an derLe<strong>in</strong>e führt bzw. e<strong>in</strong>en gesichertenMaulkorb überstreift,ist grundsätzlich strafbar, egalwelche Folgen das freie Herumlaufenmit sich br<strong>in</strong>gt.Zur Sicherheit aller MitbürgerInnenaber auch zu IhrerSicherheit ergeht der dr<strong>in</strong>gendeAppell, Ihren Hundentsprechend zu halten undzu verwahren sowie daraufzu achten, dass das „Dauerkläffen“verh<strong>in</strong>dert wird.Gemäß Hundeabgabegesetzist der Hundebesitzer verpflichtet,e<strong>in</strong>en Hund ab dem3. Monat bei der Geme<strong>in</strong>de anzumelden.Der Erwerb e<strong>in</strong>esabgabepflichtigen Hundesist b<strong>in</strong>nen zwei Wochen beider Geme<strong>in</strong>de zu melden.15StrauchschnittentsorgungDie Strauchschnittablagerungsstelle <strong>in</strong> Hall wird von denBauhofmitarbeitern der Geme<strong>in</strong>de Hall mit betreut. Hierdarf jedoch nur re<strong>in</strong>er Strauch- oder Heckenschnitt abgelagertwerden. Ausgerissene Heckensträucher samt Wurzelnmüssen völlig von der Erde befreit se<strong>in</strong>, um abgeliefertwerden zu dürfen. Verunre<strong>in</strong>igungen führen nämlich zuenormen Problemen bei der Weiterverarbeitung <strong>in</strong> Biomasseheizanlagenoder Kompostanlagen und verursachenZusatzkosten.Bitte werfen Sie auch ke<strong>in</strong>en Grünschnitt auf den Strauchschnittablagerungsplatz,sondern entsorgen Sie diesen<strong>in</strong> der Miststätte von Herrn Hermann Seebacher, vlg.Schneer.Sollten Sie ke<strong>in</strong>e Transportmöglichkeit haben, so übernimmtHerr Alois Siedler, Landwirt <strong>in</strong> Aigen, Tel.: 0664 1363165,gegen Gebühr, den Abtransport. Wir bitten Sie jedoch, sichvorher mit Herrn Siedler <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung zu setzen, damitdieser e<strong>in</strong>en Anhänger zum Aufladen bereitstellen kann.Hecken und Sträucher entlang von öffentlichen Wegenund <strong>in</strong> SiedlungsgebietenBei Hecken und Sträuchern im Bereich von Geme<strong>in</strong>destraßenist dafür zu sorgen, dass es nicht durch unkontrolliertes Wachsenzu e<strong>in</strong>er Bee<strong>in</strong>trächtigung der Sicht bzw. des Verkehrskommt. Weiters sollte im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er guten Nachbarschaftauch bei den übrigen Hecken darauf geachtet werden, dassdiese nicht über die Grundgrenze ragen und regelmäßigzurückgeschnitten werden.