18.11.2012 Aufrufe

Basar.com www.Cy - RiS-Company

Basar.com www.Cy - RiS-Company

Basar.com www.Cy - RiS-Company

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

14<br />

15<br />

Weitere Infos<br />

Fahrzeugversicherungen Autokauf: Neuwagen<br />

Vor der Zulassung 1) ein- oder<br />

mehrspuriger Kraftfahrzeuge<br />

ist der Abschluss einer Kfz-<br />

Haftpflichtversicherung erforderlich.<br />

Die Kfz-Haftpflichtversicherung<br />

leistet in Schadenfällen den<br />

durch den Lenker oder die Fahrzeuginsassen<br />

des versicherten<br />

Fahrzeuges Geschädigten Schadenersatz<br />

bis zur in der Polizze<br />

vereinbarten Versicherungssumme.<br />

Es ist daher wesentlich eine<br />

möglichst hohe Versicherungssumme<br />

zu wählen.<br />

Die ÖAMTC-/SK-Haftpflichtversicherung<br />

beispielsweise<br />

deckt deshalb Schäden bis zu<br />

€ 10 Millionen.<br />

Für PKW/Kombi kommt zur<br />

Prämienberechnung das sogenannte<br />

Bonus-/Malussystem zur<br />

Anwendung. Detail-Informationen<br />

dazu sowie zu allen anderen<br />

wichtigen Versicherungssparten<br />

finden Sie auch unter<br />

<strong>www</strong>.oeamtc.at/versicherung<br />

Gemeinsam mit der Haftpflicht-<br />

Versicherungsprämie wird bei<br />

Motorrädern (über 100 ccm Hubraum)<br />

und bei PKW/Kombi (bis<br />

3,5 t) auch die motorbezogene<br />

Versicherungssteuer, oft auch<br />

„Versicherungssteuer II“ und<br />

ehemals „Kfz-Steuer“ genannt,<br />

eingehoben.<br />

Werden mehrere Fahrzeuge auf<br />

Wechselkennzeichen zugelassen,<br />

ist sowohl die Haftpflicht-<br />

Versicherungsprämie als auch die<br />

motorbezogene Versicherungssteuer<br />

vom jeweils leistungsstärksten<br />

PKW/Kombi bzw. Motorrad<br />

mit höherem Hubraum zu entrichten.<br />

Die Kfz-Haftpflichtversicherung<br />

leistet nicht nur Schadenersatz,<br />

sie wehrt auch unberechtigte<br />

Schadenersatzforderungen ab.<br />

Für Strafverteidigung aber (z.B.<br />

nach Unfällen mit Verletzten)<br />

oder für die gerichtliche Durchsetzung<br />

von eigenen Schadenersatzansprüchen<br />

empfiehlt<br />

der Club den zusätzlichen<br />

Abschluss einer Rechtsschutzversicherung.<br />

Ihr Club berät Sie<br />

diesbezüglich gerne und bietet<br />

mehrere maßgeschneiderte<br />

Varianten.<br />

Die sogenannten Kaskoversicherungen<br />

schützen das<br />

eigene Fahrzeug. Die Teilkasko inkludiert<br />

im Wesentlichen Elementarschäden,<br />

Diebstahl und Glasbruch<br />

und die Vollkasko zusätzlich<br />

zu den Teilkaskoleistungen<br />

auch eigenverschuldete Unfallschäden.<br />

Ihr Club hält exklusiv für<br />

Mitglieder die spezielle ÖAMTC-<br />

Bonus-Kaskoversicherung bereit.<br />

Und wer sich selbst als Fahrzeuglenker<br />

und seine Mitfahrer für<br />

Berge- und Spitalskosten sowie<br />

für das Todesfalls- oder Dauerinvaliditätsrisiko<br />

schützen möchte,<br />

der sorgt mit einer Insassen-<br />

Unfallversicherung gut vor.<br />

+ ÖAMTC TIPP<br />

Nutzen Sie vor dem Versicherungsabschluss<br />

die<br />

kostenlose Beratung Ihres<br />

Clubs.<br />

Auch liegen in den ÖAMTC-<br />

Dienststellen Informationsbroschüren<br />

für Sie bereit<br />

bzw. finden Sie viele Detail-<br />

Informationen und auch<br />

Prämienberechnungsprogramme<br />

unter<br />

<strong>www</strong>.oeamtc.at/versicherung<br />

1) Versicherungsbüros, die als „Zulassungsstelle“<br />

gekennzeichnet sind, geben<br />

Zulassungsbescheinigungen und<br />

Kennzeichentafeln aus.<br />

Folgende Punkte sollten bei<br />

einem Neuwagenkauf beachtet<br />

werden:<br />

Vertrag –<br />

Verhandlungen<br />

� Leicht durchsetzbar sind nur<br />

Vereinbarungen, die im Vertrag<br />

schriftlich und eindeutig festgelegt<br />

sind.<br />

� Verhandeln kann man grundsätzlich<br />

nur vor Unterfertigung<br />

des Vertrages. Sollten Sie also<br />

mündliche Zusatzvereinbarungen<br />

getroffen haben, bestehen<br />

Sie darauf, dass diese auch<br />

im Vertrag schriftlich festgehalten<br />

werden!<br />

� Sobald Sie den Vertrag unterschreiben,<br />

ist er verbindlich.<br />

Es gibt kein allgemeines Rücktrittsrecht!<br />

� Lesen Sie sich den Vertrag<br />

sorgfältig durch und lassen<br />

Sie sich nicht zu einem übereilten<br />

Kauf oder einer Blankounterschrift<br />

drängen!<br />

Preisbindung<br />

� Nach dem Konsumentenschutzgesetz<br />

muss der Händler<br />

für 2 Monate eine absolute<br />

Preisbindung gewährleisten<br />

(das Auto darf nicht teurer<br />

werden).<br />

Achten Sie daher darauf, dass<br />

die Lieferfrist nicht mehr als 2<br />

Monate beträgt, denn dann<br />

kommen Sie in den Genuss<br />

der Preisbindung.<br />

� § 6 Abs. 2 Z 4 KSchG<br />

Lieferfrist<br />

� Kann der Händler zum vereinbarten<br />

Termin nicht liefern, befindet<br />

er sich im Verzug.<br />

(Ausnahme: im Vertrag wurde<br />

eine abweichende Vereinbarung<br />

getroffen, siehe unten!)<br />

� Sie können - falls Sie nicht<br />

auf Erfüllung des Vertrages bestehen<br />

wollen - unter Setzung<br />

einer angemessenen Nachfrist<br />

kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.<br />

Die Nachfristsetzung<br />

sollte nachweislich schriftlich<br />

erfolgen und auch den Rücktritt<br />

vom Vertrag - im Falle des<br />

ergebnislosen Ablaufs der<br />

Nachfrist - beinhalten.<br />

Das vom Bundesministerium<br />

für Justiz empfohlene Kaufvertragsformular<br />

für Neufahrzeuge<br />

enthält folgende Bestimmungen:<br />

� Der Verkäufer kann den Liefertermin<br />

um 2 Wochen überschreiten,<br />

ohne in Verzug zu<br />

geraten. (Es gibt aber Verträge,<br />

in denen unterschieden wird:<br />

Bei Lieferung eines Fahrzeuges<br />

mit Serienausstattung ist<br />

eine Überschreitung von 2 Wochen<br />

möglich, bei Fahrzeugen<br />

mit Sonderausführungen sogar<br />

eine Überschreitung von<br />

2 Monaten!)<br />

� Befindet sich der Verkäufer in<br />

Verzug, so kann der Käufer unter<br />

Setzung einer Nachfrist von<br />

2 Wochen kostenfrei vom Vertrag<br />

zurücktreten. Auch dies<br />

sollte zu Beweiszwecken<br />

schriftlich erfolgen.<br />

Fixgeschäft<br />

� Sollten Sie Ihr Fahrzeug zu einem<br />

bestimmten Zeitpunkt<br />

benötigen, so ist es möglich,<br />

ein sog. "Fixgeschäft" zu vereinbaren.<br />

� Wird die Bezeichnung "Fixtermin"<br />

bei der Lieferfrist eingesetzt,<br />

können Sie, falls das<br />

Fahrzeug nicht rechtzeitig geliefert<br />

wird, ohne Schwierigkeiten<br />

aus dem Vertrag aussteigen.<br />

Bezeichnung des<br />

Fahrzeuges<br />

� Achten Sie darauf, dass das<br />

Fahrzeug im Kaufvertrag ganz<br />

genau beschrieben ist (Farbe,<br />

Marke, PS/kW, Ausstattung,<br />

z.B. "laut Prospekt vom ....").<br />

Fahrzeugübernahme<br />

� Überprüfen Sie Ihr Fahrzeug<br />

bei der Übergabe genau und<br />

nehmen Sie sich genug Zeit<br />

dafür.<br />

Eine genaue Überprüfung zeigt<br />

oft Mängel, aufgrund derer Sie<br />

das Auto nicht übernehmen<br />

müssen.<br />

Das betrifft insbesondere Reparaturspuren<br />

wie z.B. Nachlackierungen;<br />

sie sind immer<br />

wieder an überlackierten<br />

Gummidichtungen, Chromleisten<br />

etc. zu erkennen.<br />

<strong>www</strong>.oeamtc.at/vorteilspartner<br />

30.000x Ermäßigungen GEWINNSPIEL<br />

<strong>www</strong>.oeamtc.at Sparen Sie mit der ÖAMTC-Clubkarte bei Vorteilspartnern in Österreich, Europa und weltweit.<br />

Garantien<br />

Studieren Sie auch ganz genau<br />

die Garantiebedingungen, um<br />

folgende Punkte festzustellen:<br />

� Dauer der Garantie<br />

� Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung<br />

der Garantie<br />

� Inhalt der Garantie (Leistungsumfang)<br />

� Kosten der einzelnen Garantieleistungen<br />

(etwaiger Selbstbehalt<br />

etc. ....)<br />

Besonders beachten:<br />

Auch fabriksneue Fahrzeuge müssen<br />

eine Begutachtungsplakette<br />

(sog. "Pickerl") haben! Achten<br />

Sie daher auch beim Neuwagenkauf<br />

darauf, dass Sie von der Zulassungsstelle<br />

im Zuge der Anmeldung<br />

auch ein "Pickerl" bekommen<br />

und dieses am Fahrzeug<br />

angebracht wird.<br />

jeden Monat<br />

NEU!

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!