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Weitere Infos<br />
Autokauf:<br />
Gebrauchtwagen Punkte, die Sie vor<br />
Abschluss des Kaufvertrages<br />
beachten<br />
sollten:<br />
� Überprüfung des Zustandes<br />
des Fahrzeuges: Lassen Sie<br />
den Zustand des Fahrzeuges,<br />
z.B. durch eine Kaufüberprüfung<br />
beim ÖAMTC, feststellen.<br />
Nur das kann Sie vor unliebsamen<br />
Überraschungen wirklich<br />
schützen!<br />
� Ist am Fahrzeug eine gültige<br />
Begutachtungsplakette ("Pickerl")<br />
angebracht, so heißt<br />
das noch lange nicht, dass<br />
das Fahrzeug auch wirklich in<br />
Ordnung ist!<br />
Bei der Pickerl-Überprüfung<br />
werden viele Teile nicht überprüft,<br />
außerdem besagt das<br />
"Pickerl" lediglich, dass das<br />
Fahrzeug zum Zeitpunkt der<br />
Überprüfung in Ordnung war<br />
(und das kann oft schon<br />
Monate her sein!).<br />
� Lesen Sie unbedingt vor dem<br />
Kaufabschluss den Kaufvertrag,<br />
besonders aber das<br />
Kleingedruckte auf dem<br />
Vertrag!<br />
Privat-Kauf: Verwenden Sie<br />
das von der Rechtsabteilung<br />
des ÖAMTC empfohlene Kaufvertragsformular.<br />
Kauf vom Händler: Auch hier<br />
gibt es Kaufvertragsformulare,<br />
die vom Bundesministerium<br />
für Justiz und dem ÖAMTC<br />
empfohlen werden.<br />
� Erkundigen Sie sich vor dem<br />
Kaufabschluss beim ÖAMTC<br />
über die Preis-Angemessenheit!<br />
Punkte, die Sie beim<br />
Abschluss beachten<br />
sollten:<br />
� Unterschreiben Sie keinen<br />
Blankovertrag! Wer einen<br />
Kaufvertrag blanko unterschreibt,<br />
dem kann nachher<br />
meist nicht mehr geholfen<br />
werden!<br />
� Prüfen Sie, wer als Verkäufer<br />
im Kaufvertrag aufscheint und<br />
ob der schriftliche Vertrag<br />
auch mit der mündlichen Vereinbarung<br />
übereinstimmt!<br />
� Bezahlen Sie nur gegen die<br />
gleichzeitige Aushändigung<br />
des Typenscheines (Zug-um-<br />
Zug-Geschäft)!<br />
� Lassen Sie sich die Zahlung<br />
des Kaufpreises bestätigen!<br />
� Verlangen Sie das letzte<br />
"Pickerl-Gutachten", es wird<br />
bei der Zulassung des Fahrzeuges<br />
gebraucht.<br />
<strong>www</strong>.oeamtc.at<br />
Gewährleistung:<br />
Gewährleistung ist die Verpflichtung<br />
des Verkäufers, für Mängel,<br />
die das Fahrzeug - vereinbarungswidrig<br />
– zum Zeitpunkt der Übergabe<br />
aufweist, einzustehen.<br />
Während beim Kauf von Neuwagen<br />
eine Gewährleistungsfrist von<br />
generell 2 Jahren gilt, so können<br />
bei Gebrauchtwagen Händler und<br />
Käufer ab dem 13. Zulassungsmonat<br />
vereinbaren, dass diese<br />
Frist bis auf ein 1 Jahr reduziert<br />
wird. In jedem Fall muss der Verkäufer<br />
in den ersten 6 Monaten<br />
beweisen können, dass ein allfälliger<br />
Mangel nicht schon zum<br />
Übergabezeitpunkt vorgelegen ist.<br />
Beim Verkauf von privat zu privat<br />
ist es möglich (sofern der Verkäufer<br />
nicht Unternehmer ist), die<br />
Gewährleistung durch eine entsprechende<br />
vertragliche Vereinbarung<br />
ganz auszuschließen.<br />
Allerdings umfasst ein solcher<br />
Vertrag trotzdem die Haftung des<br />
Verkäufers für die Verkehrs- und<br />
Betriebssicherheit, außer es ist<br />
etwas anderes vereinbart.<br />
Punkte, die Sie<br />
nach dem Vertragsabschluss<br />
beachten<br />
sollten:<br />
� Wenn dennoch ein Schaden<br />
eintritt oder ein Mangel offenkundig<br />
wird, dann versuchen<br />
Sie zuerst beim Autohändler/<br />
Verkäufer zu reklamieren, damit<br />
dieser die Behebung der<br />
Mängel durchführt.<br />
� Auf keinen Fall darf eine fremde<br />
Werkstatt mit der Schadenreparatur<br />
beauftragt werden,<br />
ohne dass der Verkäufer etwas<br />
vom Schaden weiß.<br />
� Kommt es zu keiner einvernehmlichen<br />
Lösung bzw. zur<br />
Behebung der Mängel, lassen<br />
Sie den Fehler durch einen<br />
Techniker des ÖAMTC (soweit<br />
möglich) feststellen; sollte<br />
dies nicht möglich sein,<br />
müsste in der Folge ein Sachverständiger<br />
mit der Schadenfeststellung<br />
beauftragt werden.<br />
Bevor Sie ein Sachverständigengutachten<br />
in Auftrag<br />
geben, sollten Sie die Erfolgsaussichten<br />
prüfen lassen, da<br />
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solche Gutachten mitunter<br />
sehr teuer werden können und<br />
Sie die Kosten in der Regel<br />
zunächst selbst tragen müssen.<br />
� Lassen Sie sich vor einem<br />
Rechtsstreit durch unsere<br />
Rechtsabteilung bzw. durch<br />
den örtlichen zuständigen Vertrauensanwalt<br />
des ÖAMTC<br />
über die Erfolgsaussichten beraten.