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Weitere Infos<br />

Autokauf:<br />

Gebrauchtwagen Punkte, die Sie vor<br />

Abschluss des Kaufvertrages<br />

beachten<br />

sollten:<br />

� Überprüfung des Zustandes<br />

des Fahrzeuges: Lassen Sie<br />

den Zustand des Fahrzeuges,<br />

z.B. durch eine Kaufüberprüfung<br />

beim ÖAMTC, feststellen.<br />

Nur das kann Sie vor unliebsamen<br />

Überraschungen wirklich<br />

schützen!<br />

� Ist am Fahrzeug eine gültige<br />

Begutachtungsplakette ("Pickerl")<br />

angebracht, so heißt<br />

das noch lange nicht, dass<br />

das Fahrzeug auch wirklich in<br />

Ordnung ist!<br />

Bei der Pickerl-Überprüfung<br />

werden viele Teile nicht überprüft,<br />

außerdem besagt das<br />

"Pickerl" lediglich, dass das<br />

Fahrzeug zum Zeitpunkt der<br />

Überprüfung in Ordnung war<br />

(und das kann oft schon<br />

Monate her sein!).<br />

� Lesen Sie unbedingt vor dem<br />

Kaufabschluss den Kaufvertrag,<br />

besonders aber das<br />

Kleingedruckte auf dem<br />

Vertrag!<br />

Privat-Kauf: Verwenden Sie<br />

das von der Rechtsabteilung<br />

des ÖAMTC empfohlene Kaufvertragsformular.<br />

Kauf vom Händler: Auch hier<br />

gibt es Kaufvertragsformulare,<br />

die vom Bundesministerium<br />

für Justiz und dem ÖAMTC<br />

empfohlen werden.<br />

� Erkundigen Sie sich vor dem<br />

Kaufabschluss beim ÖAMTC<br />

über die Preis-Angemessenheit!<br />

Punkte, die Sie beim<br />

Abschluss beachten<br />

sollten:<br />

� Unterschreiben Sie keinen<br />

Blankovertrag! Wer einen<br />

Kaufvertrag blanko unterschreibt,<br />

dem kann nachher<br />

meist nicht mehr geholfen<br />

werden!<br />

� Prüfen Sie, wer als Verkäufer<br />

im Kaufvertrag aufscheint und<br />

ob der schriftliche Vertrag<br />

auch mit der mündlichen Vereinbarung<br />

übereinstimmt!<br />

� Bezahlen Sie nur gegen die<br />

gleichzeitige Aushändigung<br />

des Typenscheines (Zug-um-<br />

Zug-Geschäft)!<br />

� Lassen Sie sich die Zahlung<br />

des Kaufpreises bestätigen!<br />

� Verlangen Sie das letzte<br />

"Pickerl-Gutachten", es wird<br />

bei der Zulassung des Fahrzeuges<br />

gebraucht.<br />

<strong>www</strong>.oeamtc.at<br />

Gewährleistung:<br />

Gewährleistung ist die Verpflichtung<br />

des Verkäufers, für Mängel,<br />

die das Fahrzeug - vereinbarungswidrig<br />

– zum Zeitpunkt der Übergabe<br />

aufweist, einzustehen.<br />

Während beim Kauf von Neuwagen<br />

eine Gewährleistungsfrist von<br />

generell 2 Jahren gilt, so können<br />

bei Gebrauchtwagen Händler und<br />

Käufer ab dem 13. Zulassungsmonat<br />

vereinbaren, dass diese<br />

Frist bis auf ein 1 Jahr reduziert<br />

wird. In jedem Fall muss der Verkäufer<br />

in den ersten 6 Monaten<br />

beweisen können, dass ein allfälliger<br />

Mangel nicht schon zum<br />

Übergabezeitpunkt vorgelegen ist.<br />

Beim Verkauf von privat zu privat<br />

ist es möglich (sofern der Verkäufer<br />

nicht Unternehmer ist), die<br />

Gewährleistung durch eine entsprechende<br />

vertragliche Vereinbarung<br />

ganz auszuschließen.<br />

Allerdings umfasst ein solcher<br />

Vertrag trotzdem die Haftung des<br />

Verkäufers für die Verkehrs- und<br />

Betriebssicherheit, außer es ist<br />

etwas anderes vereinbart.<br />

Punkte, die Sie<br />

nach dem Vertragsabschluss<br />

beachten<br />

sollten:<br />

� Wenn dennoch ein Schaden<br />

eintritt oder ein Mangel offenkundig<br />

wird, dann versuchen<br />

Sie zuerst beim Autohändler/<br />

Verkäufer zu reklamieren, damit<br />

dieser die Behebung der<br />

Mängel durchführt.<br />

� Auf keinen Fall darf eine fremde<br />

Werkstatt mit der Schadenreparatur<br />

beauftragt werden,<br />

ohne dass der Verkäufer etwas<br />

vom Schaden weiß.<br />

� Kommt es zu keiner einvernehmlichen<br />

Lösung bzw. zur<br />

Behebung der Mängel, lassen<br />

Sie den Fehler durch einen<br />

Techniker des ÖAMTC (soweit<br />

möglich) feststellen; sollte<br />

dies nicht möglich sein,<br />

müsste in der Folge ein Sachverständiger<br />

mit der Schadenfeststellung<br />

beauftragt werden.<br />

Bevor Sie ein Sachverständigengutachten<br />

in Auftrag<br />

geben, sollten Sie die Erfolgsaussichten<br />

prüfen lassen, da<br />

<strong>Basar</strong>.<strong>com</strong><br />

<strong>www</strong>.<strong>Cy</strong><br />

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und beliebtester Online-Fahrzeugbörse des ÖAMTC<br />

solche Gutachten mitunter<br />

sehr teuer werden können und<br />

Sie die Kosten in der Regel<br />

zunächst selbst tragen müssen.<br />

� Lassen Sie sich vor einem<br />

Rechtsstreit durch unsere<br />

Rechtsabteilung bzw. durch<br />

den örtlichen zuständigen Vertrauensanwalt<br />

des ÖAMTC<br />

über die Erfolgsaussichten beraten.

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