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Landschaftsplan Teil A+B.pdf - GewerbePark Breisgau

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Gewerbepark <strong>Breisgau</strong>Textteil <strong>Landschaftsplan</strong>• Entwicklung von Hinweisen und Konzepten zur Minimierung von Eingriffen und Eingriffsfolgensowie zu Art und Umfang von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, soweitdies auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung möglich ist (Vorbereitung desverbindlichen Bauleitplanes),• gegebenenfalls auch Entwicklung eines Konzeptes zur Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen(Maßnahmen- bzw. Ausgleichspool, Ökokonto).1.5 Verhältnis <strong>Landschaftsplan</strong> und FlächennutzungsplanDie Flächennutzungsplanung ist durch die Änderungen des Baurechts betroffen. Durch das2004 und zuletzt 2007 novellierte Baugesetzbuch wird für die Aufstellung eines Flächennutzungsplaneseine Umweltprüfung notwendig.Der <strong>Landschaftsplan</strong> des Zweckverbandes Gewerbepark <strong>Breisgau</strong> bündelt die verschiedenenAnforderungen der Naturschutz- und Umweltgesetzgebung. Hiermit soll erreicht werden,dass mit einem Instrument alle notwendigen umweltbezogenen Untersuchungen im Aufstellungsprozessdes neuen Flächennutzungsplanes an einer Stelle zu finden sind. Die Gliederungdes somit erweiterten <strong>Landschaftsplan</strong>s nimmt die Veränderung des rechtlichen Rahmensim Umfeld der Flächennutzungsplanung und <strong>Landschaftsplan</strong>ung auf.Die Umweltprüfung besteht ausScoping (Festlegung von Umfang und Detaillierungsgrad der Untersuchung)Erstellung UmweltberichtBeteiligung der Behörden und der ÖffentlichkeitErstellung einer Umwelterklärung über die Berücksichtigung der UmweltauswirkungenAuch die <strong>Landschaftsplan</strong>ung ist durch die Einführung des Gesetzes zur Einführung einerStrategischen Umweltprüfung und zur Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG (SUPG) vom 25.Juni 2005 berührt.Die <strong>Landschaftsplan</strong>ung selbst unterliegt der Prüfpflicht;Die Inhalte der <strong>Landschaftsplan</strong>ung sollen auch bei der Umweltprüfung des FlächennutzungsplanesVerwendung finden.Das am 1. Januar 2006 in Kraft getretene Naturschutzgesetz Baden-Württemberg formt dierahmengesetzlichen Vorgaben und europarechtlichen Anforderungen aus. Hierdurch entstehenneue Anforderungen:die Aufgabe und die Inhalte der <strong>Landschaftsplan</strong>ung (§ 16 NatSchG BW)FLA Wermuth Bad Krozingen 13

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