Landschaftsplan Teil A+B.pdf - GewerbePark Breisgau
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Gewerbepark <strong>Breisgau</strong>Textteil <strong>Landschaftsplan</strong>Die Bewertung von Bedeutung und Empfindlichkeit der Siedlungsbereiche erfolgt anhandder bebauungsplanrechtlichen Einordnungen.Hohe Bedeutung und EmpfindlichkeitReines und allgemeines WohngebietKrankenhäuser, Schulen, Kindergärten u.s.w.sind im Untersuchungsgebiet nicht vorhandenMittlere Bedeutung und EmpfindlichkeitMischgebietist im Untersuchungsgebiet nicht ausgewiesenGeringe Bedeutung und EmpfindlichkeitGewerbegebietIndustriegebiet3.8.2 Übergeordnete VorgabenAls vorrangiges Ziel in Bezug auf den Umweltbelang Mensch ist der Schutz des Menschenund seiner Gesundheit an seinem Wohn- und Arbeitsplatz vor schädlichen Auswirkungendurch Lärm- und Schadstoffe anzusehen.Der Gesetzgeber hat diesbezüglich verschiedene Richtlinien, Richt- bzw. Grenzwerte festgesetzt.16. BlmSchV: Die 16. Bundesimmissionsschutz - Verordnung gilt für den Bau oder die wesentliche Änderung vonöffentlichen Straßen sowie von Schienenwegen.Zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche ist beim Bau oderbei wesentlicher Änderung sicherzustellen, dass der Lärm – Beurteilungspegel einen der folgenden Immissionsgrenzwertenicht überschreitet.16. BImSchV Lärmgrenzwerte für die einzelnen Siedlungsnutzungenzulässige LärmgrenzwerteTagzulässige LärmgrenzwerteNachtGewerbegebiet bis 69 dB(A) bis 59 dB(A)Sondergebiet keine Angaben keine AngabenFLA Wermuth Bad Krozingen 38