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Landschaftsplan Teil A+B.pdf - GewerbePark Breisgau

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Gewerbepark <strong>Breisgau</strong>Textteil <strong>Landschaftsplan</strong>träglichkeitsuntersuchungen für die einzelnen Entwicklungsflächen und -bereiche erarbeitet.Hiermit erfüllt die Flächennutzungsplanung die Abarbeitung der Eingriffsregelungund der Verträglichkeitsprüfungen im Rahmen der Umweltprüfung. Auf derEbene der vorbereitenden Bauleitplanung kommt diesen Prüfungen insbesondere dieAufgabe zu, durch einen Alternativvergleich der möglichen Standorte zu einer Vermeidungökologischer Probleme und Eingriffe beizutragen.Schließlich wird ein Maßnahmenkonzept zur Entwicklung der Landschaft und derRahmen für ein effektives Monitoring erstellt.2 Übergeordnete Vorgaben und Fachplanungen2.1 Gesetzliche VorgabenBeurteilungsmaßstäbeDie Zielvorgabe und die Beurteilungsmaßstäbe für die landschaftsplanerischen Fachaussagenund für die Entwicklungskonzeption des <strong>Landschaftsplan</strong>es leiten sich aus den einschlägigenFachgesetzen sowie zahlreichen untergesetzlichen Normen her.Vorrangig zu beachten sind:• das Bundesnaturschutzgesetzt (BNatSchG) und das Naturschutzgesetzt für Baden-Württemberg(NatSchG), insbesondere jeweils die §§ 1 + 2,• die Verordnung zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten (Bundesartenschutzverordnung– BArtSchV),• das Waldgesetz für Baden-Württemberg (Landeswaldgesetz - LWaldG),• die Wassergesetze,• das Landesbodenschutz- und Altlastengesetzt(LBodSchAG),• die Verordnungen über die Schutzgebiete im Planungsraum,• das Baugesetzbuch 1998, insbesondereooo§ 1 Abs. 5 (nachhaltige städtebauliche Entwicklung, Schutz und Entwicklung der natürlichenLebensgrundlagen),§ 1a (umweltschützende Belange in der Abwägung, Anwendung der Eingriffsregelungnach dem BNatSchG),§ 5 Abs. 2 und 2a (Darstellung im FNP von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zurPflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft, Ausgleichsflächen).ZielsetzungenFLA Wermuth Bad Krozingen 15

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