Landschaftsplan Teil A+B.pdf - GewerbePark Breisgau
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Gewerbepark <strong>Breisgau</strong>Textteil <strong>Landschaftsplan</strong>Bewertung des Umweltbelang „Arten und Biotope“BewertungBiotoptypHohe BedeutungMittlere BedeutungGeringe BedeutungSehr geringe BedeutungNaturschutzgebieteLandschaftsschutzgebieteNatura 2000 Gebiete (Lebensräume mit Arten nach Anhang I VRL und Anhang Ider FFH- Richtlinien sowie bedrohte Lebensräume nach Anhang II der FFH -Richtlinien)nach §30 BNatSchG geschützte Biotope und Waldbiotope wie z.B.- Wiesengesellschaften wie Halbtrockenrasen, Trockenrasen, Feuchtwiesen- Feldgehölze u. Feldhecken, Gebüsche wärmeliebender Standorte- Kleingewässer u. Tümpel- entwickelte Feldgehölze und Heckenstrukturen einschließlich deren Säume- standortgerechte, naturbelassene Wälder u. naturnahe Waldflächen mit undohne Schutzfunktionsonstige Biotope mit Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten sowie Biotopstrukturen,die für die Biotopvernetzung und für die Biotopausstattung vonbesonderer Bedeutung sindWaldflächenlineare Feld- und Ufergehölze, Hecken die nicht nach §30 kartiert wurdenFließgewässer, zeitweilig wasserführende Gräben, die nicht nach §30 kartiertwurdenWeiher, Kleingewässer, die nicht nach §30 kartiert wurdenEinzelbäume, Baumreihen und Baumgruppenmäßig bis wenig intensiv genutztes WirtschaftsgrünlandSukzessions- und Brachflächen außerhalb regelmäßiger Bewirtschaftungintensiv genutzte AckerflächenÖffentliche und private Grünflächen im SiedlungsbereichRohstoffabbauflächen (Kiesgruben in Betrieb)Siedlungsfläche mit Infrastruktur3.3.3 Naturschutz im Rahmen der EUDas Naturschutzrecht in der Europäischen Union (EU) baut für den Gebiets- und Lebensraumschutzvon Arten im Wesentlichen auf zwei Richtlinien auf:Richtlinie 79/409/EWG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutz-RichtlinienVRL) aus dem Jahr 1979FLA Wermuth Bad Krozingen 26