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mach mit Ausgabe 02.2007 - Turngemeinde Münster von 1862 e.V.

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Aus dem Vorstandeine soziale Komponente einzukalkulieren und dasSportangebot kostengünstig anzubieten.Paragraphenverzeichnis:§ 1 Mitgliedsbeiträge§ 2 Fälligkeit§ 3 Festsetzung und Erhebung§ 4 Beitragsberechnung und Beitragsgruppen§ 5 Überprüfung der Beiträge§ 6 Umlagen in Dachverein und Sparten§ 7 Überschussverwendung§ 1 MitgliedsbeiträgeDer Verein erhebt zur Deckung seiner finanziellenAufwendungen einen Mitgliedsbeitrag. Der Mitgliedsbeitragsetzt sich aus den Bestandteilen“Dachvereins-“ und “Spartenbeitrag“ zusammen.§ 2 FälligkeitDie Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge <strong>mit</strong> vorschüssigerFälligkeit zum 01.01. eines jeden Kalenderjahres.Die Verpflichtung zur Beitragszahlungerlischt <strong>mit</strong> Beendigung der Mitgliedschaft (siehe § 5der Satzung). Bei Eintritt oder Kündigung wird derJahresbeitrag anteilig berechnet oder rückerstattet.§ 3 Festsetzung und ErhebungDie jeweils gültigen Beiträge, Gebühren und Zuschlägewerden in einer Beitragstabelle zusammengefasstund jährlich durch die Delegiertenversammlungals Teil des Haushaltsetats genehmigt. DieBeitragstabelle enthält alle Beiträge, Gebühren undZuschläge.Die Beitragserhebung soll per Lastschriftverfahrenerfolgen (siehe § 8.2 der Satzung). Hierfür kanneine Ratenzahlung vereinbart werden.Mitglieder, die sich dem Lastschriftverfahren nichtanschließen, sondern per Rechnung zahlen, erhaltendiese nach dem 15.01. In diesem Fall kann keineRatenzahlung vereinbart werden.Zahlungsweisen 15.01. 15.07.jährlich x --halbjährlich x xDie Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Zuschlägewerden ausschließlich und zentral <strong>von</strong> der Geschäftsstelleerhoben. Sparten sind nicht berechtigt,diese selbst zu erheben oder zu erstatten.§ 4 Beitragsberechnung§ 4.1 DachvereinsbeitragDer Dachvereinsbeitrag muss die Kosten des Dachvereinsdecken. Bei der Berechnung wird die <strong>Ausgabe</strong>nplanungfür das kommende Geschäftsjahrzugrunde gelegt. Die ausgewiesenen Kosten abzüglichder zu erwartenden Erträge werden auf diehochzurechnende Anzahl der Mitglieder zunächstgleichmäßig verteilt, woraus sich ein Durchschnittsbeitragergibt.Der Belastungsfähigkeit verschiedener Mitgliedergruppenwird durch die Begründung <strong>von</strong> BeitragsgruppenRechnung getragen. Die Delegiertenversammlungsetzt für jede Beitragsgruppe einen Gewichtungsfaktorfest, <strong>mit</strong> dem der Durchschnittsbeitragmultipliziert wird.§ 4.1.2 Beitragsgruppen im DachvereinGruppe 1: Erwachsene ab 18. LebensjahrErwachsene im Sinne dieser Beitragsordnung sindalle Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.Jugendliche, die diese Altersgrenze im laufendenGeschäftsjahr erreichen, werden automatisch<strong>mit</strong> Beginn des darauf folgenden Geschäftsjahres<strong>mit</strong> dem Erwachsenenbeitrag.Gruppe 2: Kinder & Jugendliche unter 18 JahrenKinder und Jugendliche im Sinne dieser Beitragsordnungsind alle Mitglieder unter 18 Jahren. DieserBeitragssatz ist als Förderung der Jugend zu verstehen(siehe § 2 der Satzung). Die Beitragsvergünstigungwird automatisch gewährt.Gruppe 3: Familien/LebensgemeinschaftenFamilien/Lebensgemeinschaften wird ein Familienbeitraggewährt, wenn entweder- beide Elternteile/Partner und mindestens einKind oder- ein Elternteil/Partner und mehr als zwei KinderMitglieder des Vereins sind.Bei der Gewährung des Familienbeitrages werdennur Kinder und Jugendliche im Rahmen der Gruppe2 dieses Paragraphen berücksichtigt. Als Nachweisfür die Lebensgemeinschaft genügt die Vorlage derMeldebestätigung.7

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