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mach mit Ausgabe 02.2007 - Turngemeinde Münster von 1862 e.V.

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Aus dem VorstandGruppe 4: GeschwisterGeschwistern wird ein Geschwisterbeitrag gewährt,wenn mindestens drei Geschwister einer FamilieMitglieder des Vereins sind.Bei der Gewährung des Geschwisterbeitrages werdennur Kinder und Jugendliche im Rahmen derGruppe 2 dieses Paragraphen berücksichtigt.Gruppe 5: Passive MitgliedschaftPassive Mitglieder unterstützen den Verein durchihren Dachvereinsbeitrag. Sie nehmen nicht amSportbetrieb teil.Gruppe 6: Schüler, Studierende, Auszubildende,HärtefälleSchüler, Studierende und Auszubildende im Sinnedieser Beitragsordnung sind alle Mitglieder, die das18., nicht aber das 25. Lebensjahr vollendet habenund sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden.Der Beitragssatz für Schüler, Studenten und Auszubildendeist als Förderung der Nachwuchsgenerationzu verstehen (siehe § 2 der Satzung). Die Beitragsvergünstigungwird nur auf Antrag gewährt undist anhand einer Schul-, Ausbildungs- oder Studienbescheinigungzu begründen.Mitglieder, die aus wirtschaftlichen Gründen nicht inder Lage sind, den ordentlichen Dachvereinsbeitragin voller Höhe zu leisten, können einen Antrag aufBeitragsvergünstigung stellen, der im Einzelfall vomVorstand geprüft wird.Die Anträge sind beim Eintritt in den Verein und anschließendjährlich bis zum 15.11. für das folgendeGeschäftsjahr zu stellen. Die Frist ist eine Ausschlussfrist.Verspätet oder nicht eingereichte Bescheinigungenkönnen nicht nachträglich anerkanntwerden. In solchen Fällen wird ab dem darauf folgenden01.01. der reguläre Beitrag berechnet.§ 4.1.3 GewichtungsfaktorenDie Delegiertenversammlung setzt Gewichtungsfaktorenauf Vorschlag des Vorstands für alle Beitragsgruppenfest.Die aktuellen Sätze wurden wie folgt beschlossen:BeitragsgruppenHebesatzErwachsene ab dem 18. Lebensjahr 1,00Kinder & Jugendliche unter 18 Jahren 0,34Familien/Lebensgemeinschaften 1,50Geschwister 0,72Passive Mitgliedschaft 0,31Schüler, Studierende, Auszubildende, Härtefall 0,34§ 4.2 SpartenbeiträgeJede Sparte erhebt einen kostendeckenden Beitrag.Für die Berechnung des Spartenbeitrages sind dieSparten eigenverantwortlich zuständig.Der Spartenbeitrag steht in vollem Umfang derSparte zu. Diese beschließt über die Mittelverwendungim Rahmen der Gemeinnützigkeitsklauselnach §3 der Vereinssatzung.§ 4.2.1 Beitragsgruppen der SpartenDen Sparten ist es freigestellt, Beitragsgruppen festzulegen.Sie sollen sich nach dem Finanzbedarf desin Anspruch genommenen Sportangebotes richten.Beitragsvergünstigungen auf den Spartenbeitragsind nicht vorgesehen, ausnahmsweise könnenjedoch Sparten in besonderen Härtefällen Beitragsvergünstigungengewähren, die unverzüglich demDachverein <strong>mit</strong>geteilt werden müssen.§ 5 Überprüfung der BeiträgeDer Finanzausschuss überprüft und kommentiertauf Wunsch der Delegiertenversammlung das <strong>von</strong>Dachverein und Sparten verwendete Verfahren derEr<strong>mit</strong>tlung der Mitgliedsbeiträge und dessen Ergebnis(siehe § 20 der Satzung).§ 6 Umlagen in Dachverein und SpartenAus besonders wichtigem Grund kann der VereinUmlagen <strong>von</strong> seinen Mitgliedern erheben. Ein besonderswichtiger Grund kann vorliegen, wenn- die Liquidität des Vereins nicht mehr gewährleistetist,- außerordentliche Aufwendungen fällig werdenoder- eine Sparte über ihre finanziellen Verhältnissegelebt hat.Umlagen sollen zunächst nach dem Kostenverursachungsprinzipin den einzelnen Sparten erhobenwerden. Der Beschluss über eine Spartenumlageerfordert eine 2/3 Mehrheit der Sparten<strong>mit</strong>gliederversammlung.8

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