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LandesverbandBaden-WürttembergE-Mail: sovd-bw@t-online.deHinsichtlich der Auskunfterteilungund Beratung verweisen wir aufdie jeweiligen Sprechstunden derKreise und OrtsverbändeNr. 4 / April 2010 Landesgeschäftsstelle: Mundenheimer Straße 11 · 68199 Mannheim · Tel. (06 21) 8 41 41 72 · Fax (06 21) 8 41 41 73Seite IIIOrtsverband SchönauKarin Hinz <strong>als</strong> Vorsitzende bestätigtDie Jahreshauptversammlung des Ortsverbandes Schönau fand am Samstag, 20. Februar, im „Siedlerheim“statt. Im Mittelpunkt standen der Rechenschaftsbericht der 1. Vorsitzenden, der Kassenbericht des Schatzmeisterssowie der Bericht der Revisoren.Die 1. VorsitzendeKarinHinz berichtete,dass neben denmonatlichenMitgliederversammlungenein Informationsabendzum Thema„AllgemeineVollmacht“durchgeführtwurde. Anlässlichdes 50-jährigenBestehenswurde imNovember einJubiläumsfestveranstaltet. InVon li. nach re: (vorne im Bild) Doris Edelmann, Inge Kauschka, DorisNaas und Karin Hinz, Leo Redig; (hinten im Bild) Werner Unsöld, HaraldNaas und Manfred Borg.diesem Rahmenwurde der2. VorsitzendeHarald Naas durch die BundesschatzmeisterinIngeborg Saffe fürfünf Jahre ehrenamtliche Tätigkeitgeehrt. Bei der Jahresabschlussfeierwurden die Mitglieder mit einemGeschenk bedacht. Es wurden Veranstaltungenanderer Vereine, dieMitgliederversammlungen der Kultur-und Interessengemeinschaft(KIG) sowie die Sitzungen des Migrationsbeiratesder Stadt Mannheimbesucht. Der Kassenberichterfolgte durch den SchatzmeisterWerner Unsöld. Die RevisorinnenDoris Edelmann und Inge Kauschkabestätigten eine einwandfreieKassen- und Buchführung, so dassdem Antrag auf Entlastung des gesamtenVorstandeseinstimmig entsprochenwurde.Unterstützt durchden 1. KreisvorsitzendenHartmutMarx <strong>als</strong> Wahlleiter,wurden dieNeuwahlen durchgeführt.Der Vorstandsetzt sich wiefolgt zusammen: 1.Vorsitzende: KarinHinz, 2. Vorsitzender:Harald Naas,Schatzmeister:Werner Unsold,Schriftführer: HaraldNaas, BeisitzerDoris Naas,Leo Redig undManfred Borg, Revisorinnen:DorisEdelmann und Inge Kauschka. Unter„Verschiedenes“ informierte der1. Kreisvorsitzende Hartmut Marxüber die Neuigkeiten zur Sozialpolitik.Zum Abschluss dankte die1. Vorsitzende Karin Hinz den Mitgliedernfür des entgegengebrachteVertrauen und „ihrem Vorstand“ fürdie gute Zusammenarbeit.Herzstiftung warnt vor gefährlichem UmwegBei Verdacht auf Infarktschnell handelnImmer wieder denken Menschen mit Herzinfarkt-Symptomen zuerst daran,bei ihrem Hausarzt anzurufen – und riskieren damit nicht selten ihrLeben. Denn in einer solchen Situation zählt jede Minute, damit der Patientmit einem Notarzt-Rettungswagen in die Klinik kommt.„Der Hausarzt ist ein wichtiger Ansprechpartner für Patienten im Alltag.Aber wenn keine Zeit zu verlieren ist, ist der Anruf beim Hausarzt eingefährlicher Umweg. Denn der Hausarzt steht nicht immer zur Verfügung.Das gilt nicht nur in der Nacht, auch bei Tag ist er mit Terminen und Untersuchungenbeschäftigt. Und selbst wenn der Hausarzt kommt, kann ernichts anderes tun, <strong>als</strong> die 112 anzurufen. Inzwischen ist viel Zeit verloren.Eine rasche Behandlung ist deshalb so entscheidend, weil es durch den Verschlusseines Herzkranzgefäßes, der jedem Infarkt zugrunde liegt, innerhalbweniger Stunden zu lebensbedrohlichen Herzrhythmusstörungen (Kammerflimmern)und Pumpversagen kommen kann“, erläutert der KardiologeProf. Dr. med. Hans-Jürgen Becker, Vorstandsvorsitzender der DeutschenHerzstiftung. Notarztwagen sind mit einem Defibrillator ausgerüstet, derein Kammerflimmern sofort beenden kann. In der Klinik wird dann dasverschlossene Herzkranzgefäß – meist durch einen Kathetereingriff – wiedergeöffnet. Am erfolgreichsten ist die Herzinfarkt-Behandlung, wenn derPatient innerhalb einer Stunde nach dem Ereignis die Klinik erreicht. „Dassnoch immer rund 40 Prozent der Herzinfarktpatienten vor dem Eintreffenins Krankenhaus sterben, liegt zum größten Teil daran, dass sie trotz Warnsignalenabwarten wollten – statt sofort über 112 den Rettungswagen zurufen“, sagt Prof. Becker.Was sind die Alarmzeichendes Herzinfarkts? FordernSie die Herzinfarkt-Notfallkarte kostenlos anbei: Deutsche Herzstiftunge.V., Vogtstr. 50, 60322Frankfurt / Main, onlineüber www.herzstiftung.deoder telefonisch unter Tel.:069 / 955128-0.Foto: Alex White / fotoliaBei Infarkt-Verdacht sollte sofort über 112der Rettungswagen gerufen werden.Schwere Unfälle in Verbindung mit Trunkenheit belasten die VerkehrsstatistikAlkohol am Steuer – auch für ältere Menschen teuerDie zahlreichen alkoholbedingten Unfälle mit meist schweren – oft tödlichen – Verletzungen,mit denen junge Motorrad- und Autofahrer die Verkehrsstatistik belasten, hat dazu geführt,dass ihnen bereits zum 1. August 2007 der Alkoholkonsum komplett verboten wurde.Jedenfalls, wenn sie sich an das Steuer eines Kraftfahrzeugs setzen und ihre Fahrerlaubnisbehalten wollen. Doch auch für ältere Motorisierte kann Alkohol unangenehme Folgen habenund der Anfang vom (zumindest vorläufigen) Ende des Führerscheinbesitzes sein.Absolutes Alkoholverbot fürjunge Leute am Steuer0,0 Promille (offiziell: „absolutesAlkoholverbot“) – für junge Leuteunter 21 Jahren sowie für ältereFahranfänger innerhalb ihrer zweijährigenProbezeit heißt es: Fingerweg vom Alkohol.Wie lange vor einer motorisiertenFahrt nichts mehr getrunken werdendarf, das hängt von verschiedenenFaktoren ab. Wichtig ist nur, dassbei einer Kontrolle das Blut „sauber“ist. Allerdings: Die Einnahmealkoholhaltiger Medikamente istvon dem Verbot nicht erfasst, so derADAC.Auch geringe Menge Alkoholkosten ein hohes BußgeldDavon abgesehen: Auch eine nochso geringe Menge Alkohol kann zueinem Bußgeld von 250 Euro, zweiPunkten im Flensburger Zentralregisterund zu einer Verlängerung derProbezeit um zwei Jahre führen, so-Foto: Olivier Tuffé / fotoliaWer durch den Alkohol enthemmt einen Unfall verursacht, der bekommtzudem Ärger mit dem Staatsanwalt und verliert für wenigstens sechs Monateden Führerschein.fern sie noch nicht abgelaufen war.Außerdem besteht dann für Autofahrerdie Pflicht, an einem Aufbauseminarvon vier Sitzungen teilzunehmen,ferner an einer Fahrprobevon mindestens 30 Minuten Dauer.Die damit verbundenen Kosten betragenetwa 200 bis 300 Euro.Bereits 0,3 Promille können zumVerlust der Fahrerlaubnis führen0,3 Promille bedeutet vor dem Gesetzbereits „relative“ Fahruntüchtigkeit.Für alle Kraftfahrer gilt: Beieiner Blutalkoholkonzentration von0,3 Promille kann es bereits zu einerBestrafung einschließlich Entzug derFahrerlaubnis kommen, wenn „alkoholbedingteAusfallerscheinungen“– etwa das Fahren in Schlangenlinien– festgestellt wurden. Werdurch den Alkohol enthemmt einenUnfall verursacht, der bekommtzudem Ärger mit dem Staatsanwaltund verliert für wenigstens sechsMonate den Führerschein.In Wiederholungsfällen bis zu 1500Euro Bußgeld und UntersuchungWiederholt angetrunken amSteuer? Bei 0,5 Promille wird voneiner Fahruntüchtigkeit ausgegangen.Der Fahrer begeht eine „Ordnungswidrigkeit“,wenn er mit wenigstens0,5 Promille Alkohol imBlut ein Kraftfahrzeug steuert. DieSanktionen: 500 Euro Bußgeld, vierPunkte in Flensburg und ein MonatFahrverbot, in Wiederholungsfällenbis zu 1 500 Euro und drei MonatenFahrverbot.Wer wiederholt angetrunken amSteuer erwischt wird, der muss einemedizinisch-psychologische Untersuchung(„MPU“) absolvieren.1,1 Promille bedeuten in jedemFalle eine StraftatBei 1,1 Promille wird von einer„absoluten“ FahruntüchtigkeitRechtsurteileRestalkohol am Steuerund die FolgenDas ist nicht nur während der„tollen Tage“ für Autofahrerein Problem: Setze ich mich am„Morgen danach“, <strong>als</strong>o nach einer„durchzechten Nacht“, ans Steuerund fahre wie üblich ins Büro, andie Werkbank oder zum Außentermin?Oder lasse ich mich im eigenenWagen oder per Taxi fahren? Oderhabe ich vorgebaut und bleibe zunächsteinmal zu Hause...?Wenn in der Nacht zuvor derAlkohol in Strömen geflossen ist,dann befindet sich garantiert amausgegangen – 1,1 Promille bedeutenaußerdem eine Straftat, selbstwenn keine Ausfallerscheinungenregistriert wurden. Die möglichenSanktionen: Geldstrafe mit mindestens30 Tagessätzen (entsprichteinem Monatsnettoeinkommen), imWiederholungsfall Freiheitsstrafemit oder ohne Bewährung, aber stetsden Entzug des Führerscheines fürmindestens sechs Monate. SiebenPunkte kommen in der Verkehrssünderkarteihinzu.wbnächsten Morgen noch ein „Rest“davon im Blut. Und dies wird meistensnicht wahr-, zumindest nichternst genommen. Er kann aberschlimme Folgen haben, wie mehrereUrteile belegen.Nach Feier am Morgen danachvon der Fahrbahn abgekommenIn der ersten Entscheidung ginges um einen Autofahrer, der amMorgen nach einer Feier von derFahrbahn abkam und nicht überzeugenddarlegen konnte, dass erdurch einen anderen Verkehrsteil- Fortsetzung auf Seite IV


Seite IV LANDESVERBAND BADEN-WÜRTTE<strong>MB</strong>ERGNr. 4 / April 2010RechtsurteileFortsetzung von Seite IIIAlkohol am Steuer....nehmer zu einem Ausweichmanövergezwungen worden war.Den angerichteten Schaden ersetzteseine Kfz-Haftpflichtversicherungzwar. Doch nahm sie ihrenVersicherten in Regress (was bis zu5112 Euro möglich ist), auch wenner mit „nur 0,65 Promille“ unterwegswar. Das OberlandesgerichtHamm bestätigte dies (AZ: 20 U179/02). Dasselbe Gericht kam zumgleichen Ergebnis im Fall eines Autofahrers,der noch mit „mehr <strong>als</strong>1,1 Promille“ am Morgen nach Weiberfastnachtunterwegs war. SeinArgument, er habe sich nach demDuschen „frisch gefühlt“, zog nicht(AZ: 27 U 163/02).Foto: Bifi / fotoliaHände weg vom Steuer eines Kraftfahrzeugs, wenn Restalkohol dazuführen kann, die Fahrerlaubnis zu verlieren.Vollkaskoversicherung ließUnfallverursacher abblitzenIm dritten Fall hatte ein Autofahrer,ohne dass andere Verkehrsteilnehmerbeteiligt waren, mittagseinen Unfall verursacht, nachdemer bis morgens um 4 Uhr nochkräftig dem Alkohol zugesprochenhatte. Bei dem Mann, der vor demLandgericht Kaiserslautern stand,wurden vier Stunden nach dem Unfallein Blutalkoholgehalt von 0,79Promille ermittelt, was auf einenWert von 1,14 Promille zum Unfallzeitpunktschließen ließ.Seine Vollkaskoversicherungließ ihn wegen grober Fahrlässigkeitabblitzen (AZ: 3 O 507/04). Obdies auch nach neuem, seit Jahresbeginn2009 geltenden Recht zu 100Prozent hätte der Fall sein dürfen,ist dahin gestellt.Wegen Restalkohols den Führerscheinund den Job eingebüßtAm schlimmsten traf es einen Arbeitnehmer,der um 9 Uhr vormittagsnach einer feuchtfröhlichenNacht am Steuer seines Pkw beieiner Routinekontrolle angetroffenwurde. 1,35 Promille „Restalkohol“wurden – trotz Toleranzabzugs –festgestellt, der Führerschein soforteingezogen. Als Kraftfahrerwar er für seinen Arbeitgeber, derihm keinen anderen Arbeitsplatzanbieten konnte, nicht mehr tragbar.Dem Arbeitsplatzverlust drohtekurz darauf der nächste Schrecken.Denn die Arbeitsagenturstellte fest, dass der Mann durchseine „strafbare Handlung“ seinenJob grob fahrlässig aufs Spielgesetzt habe. Die Folge: Für dieersten zwölf Wochen gab es keinArbeitslosengeld I. Und das SozialgerichtAachen bestätigte dieseSperrzeit und lehnte es ab, seinerArgumentation zu folgen, der Be-troffene hätte mangels „medizinischerKenntnisse“ die Wirkung desRestalkoholgehalts unterschätzt.Gerade <strong>als</strong> Berufskraftfahrer hätteer über ein „gesteigertes Wissenvon alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit“verfügen müssen (AZ: S 11AL 97/06).Die Lösung für solcherlei Unbillliegt auf der Hand: Hände weg vomSteuer eines Kraftfahrzeugs, wennRestalkohol dazu führen kann, dieFahrerlaubnis zu verlieren.Wer dann aufs Rad umsteigt,hat grundsätzlich bessere Karten– wenn auch nicht unbegrenzt.Das Bundesverwaltungsgerichthat entschieden, dass der Führerscheinauch dann eingezogenwerden kann, wenn ein Radler mitGlückwünschemindestens 1,6 Promille Alkohol imBlut unterwegs ist. In dem Fall ginges um einen Mann, der mit 2,09 PromilleAlkohol im Blut angetroffenwurde. Zwei medizinisch-psychologischeUntersuchungen brachtenanschließend das Ergebnis, dass er„zwischen Alkoholkonsum unddem Führen von (Kraft-)Fahrzeugennicht hinreichend trennen“könne. Führerschein auf unbestimmteZeit adé... (AZ: 3 C 32/07).Sogar gegen einen Rollstuhlfahrerwurde ein „Fahrverbot“ verhängt,da er mit 1,66 Promille Alkohol imBlut „am Straßenverkehr teilgenommen“hatte. Das AmtsgerichtLöbau stellte ihn einem Fahrradfahrergleich (AZ: 5 Ds 430 Js17736/06).wbGlückwünsche zum 70. Geburtstag gehen an:Anneliese Brühler (1.4., Hockenheim); Katharina Hartmann (7.4., Gammertingen);Siegfried Schubert (8.4., Bad Saulgau); Manfred Franke (9.4.,Mannheim); Wolfgang Metzger (14.4., Mannheim); Helmut Trompisch(16.4., Hardheim); Arno Wittner (17.4., Stetten); Helmut Geiselhart (21.4.,Tettnang); Ferdinand Lorenz Winkler (23.4., Rottenburg);Norbert Wygoda (23.4., Laichingen); Werner Böhnke (30.4., Albstadt).Glückwünsche zum 75. Geburtstag gehen an:Anton Stauß (1.4., Winterlingen); Lisa Abromeitis (5.4., Albstadt);Katharina Ehnle (10.4., Schwenningen); Alfred Meyer (10.4., Mannheim);Marlies Diem (15.4., Villingen-Schwenningen); Roselinde Bohr (17.4., Hockenheim);Lore Strobel (26.4., Straßberg); Hedwig Seibert (28.4., Mannheim).Glückwünsche zum 80. Geburtstag gehen an:Emmerich Rauter (9.4., Lindau); Helmut Hauper (14.4., Mannheim);Ilse Mannsdörfer (25.4., Stuttgart); Hannelore Müller, (30.4., Mannheim).Glückwünsche zum 85. Geburtstag gehen an:Theodor Gruber (8.4., Mannheim); Bernhardine Sturm (21.4., Rheinfelden);Ella Staiger (26.4., Hockenheim); Wilhelm Kreis (29.4., Meißenheim).Sprechstunden und SozialberatungenSprechstunden in HockenheimDer Ortsverband Hockenheim hältjeden 1. Mittwoch im Monat von 15bis 15.45 Uhr zusammen mit FachanwaltJürgen Nesweda Sprechstundenim Sprechstundenraumdes Rathauses Hockenheim ab.Nichtmitglieder können sich vorOrt über die Leistungen des SoVDinformieren.Gehbehinderte werden auch gernezu Hause besucht.Terminabsprache wird erbeten unterTel.: 06205 / 1 51 90.Sprechstunden in KressbronnDie Sprechstunden des OrtsverbandesKressbronn finden jeden letztenDienstag im Monat von 10 bis 12 Uhrund von 14 bis 16 Uhr im Friedhofweg1 statt.In dringenden Fällen ist Frau Siegelauch unter Tel.: 07543 / 5 07 26zu erreichen.Sprechstunden in SchwetzingenDer Ortsverband Schwetzingenbietet seinen Mitgliedern Sprechstundenim Ordnungsamt Schwetzingen,Zeyherstraße 1, Zimmer002, an; jeweils ab 10 Uhr, Tel.:06202 / 8 72 61.Der nächste Termin ist am 12 April.Weitere Termine sind: 3. Mai, 7. Juni,5. Juli, 6. September, 4. Oktoberund 8. November. Im August und Dezemberfinden keine Sprechstundenstatt.Sprechstunden in RavensburgSprechstunden des OrtsverbandesRavensburg sind donnerstags von16 bis 18 Uhr in der Georgstraße14 a, 88212 Ravensburg, Tel.:0751 / 30 25.Sprechstunden und Sozialberatungim Ortsverband FriedrichshafenDie Sprechstunden des OrtsverbandesFriedrichshafen werden jeden 3.Donnerstag im Monat von 14 bis 16Uhr in der Manzeller Straße 4 in88045 Friedrichshafen / Schnetzenhausenabgehalten. In dringendenFällen wenden Sie sich bitte an WillyPitzner, Tel.: 07541 / 7 27 02, oderKarl Peter, Tel.: 07541 / 7 22 85. Amselben Ort führt der Ortsverband eineSozialberatung durch. Die Terminewerden in der nächsten Ausgabebekannt gegeben.Spruch des MonatsEs kommt nicht darauf an,wie alt man wird, sondernwie man alt wird.Werner MitschSprechstundenund Sozialberatungdes Kreisverbandes StuttgartSprechstunden des KreisverbandesStuttgart sind mittwochs von 9.30 bis12 Uhr und von 13.30 bis 17 Uhr.Das Beratungsbüro befindet sich imGenerationenhaus Heslach, Gebrüder-Schmid-Weg13, 70199 Stuttgart,Tel.: 0711 / 2 16 80 71.Jeden 3. Mittwoch im Monat (außerDezember) findet von 10 bis 11 Uhreine Sozialberatung statt.Sozialberatung inMannheimDie Sozialberatung in Mannheimfindet bei Fachanwalt Jürgen Neswedain der Mundenheimer Str. 11in 68199 Mannheim nur nach vorherigertelefonischer Vereinbarungunter Tel.: 0621 / 84 11 51 statt.Sozialberatung in AlbstadtDie Sozialberatung in der Sonnenstr.16 in 72458 Albstadt findetnur nach telefonischer Vereinbarungstatt. Die Beratungsstelle istvon Montag bis Freitag in der Zeitvon 8 bis 12 Uhr und donnerstagszusätzlich von 13 bis 17 Uhr unterder Telefonnummer 07431 / 26 30erreichbar.Sozialberatung im BezirkBodensee-AlbDie nächste Sozialberatung für Mitgliederfindet am 7. April von 12.30bis 17.15 Uhr beim Ortsverband Ravensburgstatt (Tel.: 0751 / 30 25).Für die Sprechtage werden Terminevergeben, die mit der RechtsberatungsstelleAlbstadt unter derTel.: 07431 / 26 30 vereinbart werdenmüssen. In dringenden Fällenwenden Sie sich bitte an IhrenOrtsverband.Sozialberatung im RaumNeckar-OdenwaldDie Sozialberatung im Raum Neckar-Odenwaldfindet jeden 2.Freitag im Monat von 10 bis 11Uhr im Gasthaus „Zum Ochsen“in Höpfingen statt.Sozialberatung imOrtsverband BühlDie Sozialberatung findet jeden3. Mittwoch im Monat (außer Dezember)in der Zeit von 14 bis 15Uhr im Gasthof „Alte Post“, Eisenbahnstraße34, in 77815 Bühl,durch Rechtsanwalt Nesweda statt;Tel.: 0621 / 84 11 51.Glückwünsche zum 90. Geburtstag gehen an:Harry Bollhorst (10.4., Reutlingen).Glückwünsche zum 91. Geburtstag gehen an:Martha Großkopf (9.4., Sindelfingen).Glückwünsche zum 94. Geburtstag gehen an:Margarete Nellen (20.4., Mannheim).Glückwünsche zum 96. Geburtstag gehen an:Berta Pieske (10.4., Schriesheim).Glückwünsche zum 98. Geburtstag gehen an:Irmgard Barth (5.4., Lörrach); Katharina Götz (25.4., Affalterbach).Glückwünsche zum 99. Geburtstag gehen an:Emma Holeszek (29.4., Mannheim).Auch den hier nicht genannten Mitgliedern, die im April ihren Ehrentagfeiern, wünscht der Landesvorstand sowie die Kreis- und OrtsverbändeGlück und Gesundheit auf ihrem weiteren Lebensweg. Unseren krankenMitgliedern wünschen wir auf diesem Wege von Herzen baldige Genesungund die vollständige Wiederherstellung ihrer Gesundheit.TermineOrtsverband Schönau: Mitgliederversammlungen finden jeweils dienstagsum 19 Uhr statt. Termine: 13. April, 11. Mai, 8. Juni, 13. Juli, 10. August, 14.September, 12. Oktober und 9. November. Die Jahresabschlussfeier ist am11. Dezember um 15 Uhr. Sämtliche Veranstaltungen finden in der Gaststätte„Siedlerheim“, Bromberger Baumgang 5, in Mannheim-Schönau, statt.Ortsverband Neckarau: Mitgliederversammlung jeden 2. Freitag im Monat,außer im August und Dezember, um 15 Uhr, in der Gaststätte „Zur Axt“,Adlerstraße, Neckarau.Ortsverband Bühl: Termine 2010: 19. Juni, Mitgliederversammlung; 11.September, Mitgliederversammlung; 10. Dezember, Jahresabschlussfeier –jeweils um 15 Uhr in der Gaststätte „Alte Post“, Eisenbahnstraße 34, 77815Bühl.Ortsverband Walldürn: Infonachmittage finden jeweils um 14.30 Uhr statt.Termine: 6. Mai, Gasthaus „Zum Hirsch“; 8. Juli, Café Tobias Leiblein; 14.Oktober, Gasthaus „Zum Engel“. Im August ist ein Ausflug geplant; derTermin wird noch bekannt gegeben.Ortsverband Biberach : 13. April, 15 Uhr: Monatszusammenkunft im Hotel„Drei König“ in Biberach.

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