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1 VereinsBrief_Nov_2013.pdf - ttvsa

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VereinsrechtVereinsregisterDie Löschung von Eintragungen imVereinsregister: Das sollten Vorstände wissenvon Rechtsanwalt Michael Röcken, Bonn| Mit der Eintragung des Vereins in das Vereinsregister entsteht für Vereineauch die Verpflichtung, bestimmte Vorfälle zur Eintragung anzumelden.Was aber geschieht, wenn Eintragungen fehlerhaft oder falsch waren? Werkann und muss entsprechende Änderungen bzw. Löschungen beantragen?Lernen Sie nachfolgend die typischen Anwendungsfälle kennen und erfahrenSie, wie Sie sich als Vorstand richtig verhalten. |Fehlende und falsche EintragungenEs sind mehrere Fälle denkbar, in denen die Eintragungen im Vereinsregisterfalsch sind.Fehlende EintragungenSo kann es sein, dass eine Vorstandswahl oder eine Satzungsänderung nichteingetragen wurde. Diese Eintragungen sind durch den Vorstand nachzuholen.Versäumnissedes VereinsBeachten Sie | Kommt der Vorstand hier seinen Verpflichtungen nicht nach,kann das Registergericht ein Zwangsgeld androhen und festsetzen (§ 78BGB). Dieses Zwangsgeld kann bis zu 1.000 Euro betragen. Es ist den Mitgliederndes Vorstands persönlich anzudrohen und gegen sie festzusetzen (LGLübeck, Beschluss vom 21.10.1983, Az. 7 T 891/83).Falsche Eintragung des VorstandsEine falsche Eintragung des Vorstands ist in zweifacher Hinsicht denkbar:1. Ist in der Satzung eine feste Amtszeit vorgegeben und keine Klausel enthalten,dass die Mitglieder des Vorstands bis zu einer Neuwahl im Amtbleiben, endet das Vorstandsamt nach Ablauf der Amtszeit, sodass eineAmtslöschung in Betracht kommen kann (OLG Zweibrücken, Beschlussvom 18.9.2003, Az. 3 W 151/03).Problem „festeAmtszeit“ kannzur Amtslöschungführen2. Eine Vorstandsbestellung ist nichtig, wenn der Vorstand durch ein unzuständigesOrgan gewählt wurde oder das zuständige Organ den Vorstand innicht ordnungsgemäßer Form gewählt hat (OLG Köln, Beschluss vom24.11.2008, Az. 2 Wx 43/08).Die Anmeldung der neu gewählten Vorstandsmitglieder bedarf der notariellenBeglaubigung (§ 77 BGB). Ist die Eintragung irrtümlich ohne diese besondereFormvorschrift vorgenommen wird, ist sie ebenfalls fehlerhaft.Formvorschriftenbei neu gewähltenVorständen beachten11-2013 VereinsbriefSteuern • Recht • Vereinsmanagement14

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