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Nr.1 Februar 2004 - CDU-Kreisverband Frankfurt am Main

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BerlinZentrale Änderungen in derGesetzlichen KrankenversicherungZum 1. Januar <strong>2004</strong>aufgrund des GesundheitsmodernisierungsgesetzesDie Änderungen in der GesetzlichenKrankenversicherung zum 1. Januar<strong>2004</strong> aufgrund des Gesundheitsmodernisierungsgesetzeshaben viele Menschenverunsichert. Die nachfolgendenInformationen geben über NeuregelungenAuskunft, die insbesondere Patientenund Versicherte betreffen.Von Erika Steinbach1. Praxisgebühr: Bei ärztlicher oderzahnärztlicher Behandlung wird fürjedes Quartal eine Praxisgebühr von10 Euro fällig. Überweist ein Arzt denPatienten zur Anschlussbehandlungan einen anderen Arzt, muss keine erneuteGebühr entrichtet werden. AuchVorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungensind von der Praxisgebührausgenommen. Keine Gebühr zahlenKinder bis zum 18. Lebensjahr.2. Krankenhaus/Rehabilitationseinrichtung:Für jeden Tag im Krankenhausund/oder in stationärer Rehabilitationzahlt der Patient in Zukunft 10Euro, max. 28 Tage pro Kalenderjahr.Erika SteinbachBundestagsabgeordneteVerbrauch bestimmten Hilfsmittelnbeträgt die Zuzahlung 10% je Packungjedoch höchstens 10 Euro fürden Monatsbedarf je Indikation, beiHeilmitteln und häuslicher Krankenpflege10% der Kosten sowie 10 Euroje Verordnung.5. Belastungsobergrenze: Insges<strong>am</strong>tdürfen die Zuzahlungen fürPraxisgebühr, Krankenhaus, Medik<strong>am</strong>ente,Heil- und Hilfsmittel usw.2% des Bruttogehaltes der Patienten(bei chronisch Kranken: 1%) nichtübersteigen. Kinder und Jugendlicheunter 18 Jahre sind von Zuzahlungengenerell befreit.6. Nicht-verschreibungspflichtigeArzneimittel: Diese werden ab Januar<strong>2004</strong> grundsätzlich nicht mehrvon der Krankenkasse erstattet, allerdingskönnen die Ärzte bis zum Zeitpunktdes Inkrafttretens der Arzneimittelrichtlinienwie bisher verordnen.Die Arzneimittelrichtlinien bestimmendie Indikationen, in denender Arzt weiterhin zulasten der GKVsog. nicht-verschreibungspflichtigeArzneimittel verordnen kann.7. Leistungsausgrenzungen:✗ Sterbegeld✗ sog. nicht-verschreibungspflichtigeArzneimittel✗ Entbindungsgeld✗ Arzneimittel, die überwiegend derVerbesserung der privaten Lebensführungdienen, wie z.B. Mittel gegenerektile Dysfunktion, werdenvon der Erstattungspflicht derKrankenkassen ausgenommen.8. Begrenzung des Leistungsanspruchs:Bei Sehhilfen: Der Leistungsanspruchbei der Versorgungmit Sehhilfen wird begrenzt auf Kinderund Jugendliche bis zur Vollen-3. Arzneimittelzuzahlung: Die bislangpackungsgrößenbezogene Zuzahlungwird umgestellt auf eineprozentuale Zuzahlung. Bei Medik<strong>am</strong>entenauf Rezept trägt ab 1. Januarder Patient 10% des Preises selbst,mindestens jedoch 5 Euro und höchstens10 Euro. Kostet ein Medik<strong>am</strong>entalso z.B. 30 Euro, zahlt der Patient 5Euro dazu. Kostet es 60 Euro, zahlter 6 Euro selbst usw.4. Heil- und Hilfsmittel: Zuzahlungsregelungenin Höhe von 10%gelten auch für den Heil- und Hilfsmittelbereich,also für Massagen oderKrankengymnastik (Heilmittel) sowieRollstühle oder Hörgeräte (Hilfsmittel)und häusliche Krankenpflege. BeiHilfsmitteln beträgt die Zuzahlung10% des Hilfsmittelpreises; bei zumGesundheitsausgaben nach AusgabenträgernMill. Euro 1999 2000 2001Ausgabenträger insges<strong>am</strong>t 214.270 218.784 225.931Öffentliche Haushalte 17.121 17.380 17.535Gesetzliche Krankenversicherung 121.636 124.393 128.865Soziale Pflegeversicherung 15.216 15.638 15.895Gesetzliche Rentenversicherung 3.582 3.941 4.091Gesetzliche Unfallversicherung 3.756 3.795 3.868Private Krankenversicherung 17.206 17.868 18.677Arbeitgeber 9.094 9.201 9.215Private Haushalte und privateOrganisationen o. E. 26.658 26.567 27.785Nachrichtlich:Ges<strong>am</strong>tgesundheitsausgaben (OECD) 210 426 214 858 222 003Laufende Gesundheitsausgaben (OECD) 204 244 208 853 215 728Einkommensleistungen 64 215 64 785 67 498Stand: 24.4.2003 © Statistisches Bundes<strong>am</strong>t Deutschland 200310

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