Auslobungstext - Stadt Freiburg im Breisgau
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Luftbild mit den Grenzen des Wettbewerbsgebiets<br />
Geltungsbereich<br />
Wohnbaufläche FNp<br />
27<br />
Der Bereich West des plangebietes<br />
wird <strong>im</strong> Süden durch die <strong>Stadt</strong>bahntrasse<br />
und die Carl-Kistner-Straße<br />
begrenzt. Südlich schließt sich die<br />
den <strong>Stadt</strong>teil prägende und denkmalgeschützte<br />
Gartenstadt an. Im<br />
Westen bildet der Marienmattenweg<br />
und die Freiflächen des hallenbades<br />
haslach die Begrenzung; der<br />
Verlauf des haslacher Dorfbaches<br />
stellt die Nordgrenze dar. Im Osten<br />
bildet die Eschholzstraße mit ihrem<br />
stadtbildprägenden Begleitgrün den<br />
Abschluss.<br />
Der Teil Bereich Ost umfasst die<br />
Flächen zwischen Eschholzstraße<br />
und Bahndamm. Dieser Bereich<br />
wird vom haslacher Dorfbach<br />
durchflossen mit seinem ökologisch<br />
wertvollen Begleitgrün. Der vorhandene<br />
Bachlauf liegt <strong>im</strong> Rücken<br />
der vorhandenen Kleingärten und<br />
ist so praktisch dem menschlichen<br />
Zugriff entzogen. Die <strong>im</strong> Norden<br />
an das plangebiet angrenzenden<br />
Kleingartenflächen sollen allesamt<br />
erhalten werden. Im Süden grenzt<br />
das plangebiet an die vorhandene<br />
Wohnbebauung Am Radacker. Der<br />
Bereich soll dem neuen Wohngebiet<br />
zugeordnet werden. Zur Entlastung<br />
des Verkehrsknotens Eschholz-/<br />
Carl-Kistner-Straße soll die Erschließung<br />
des Gebiets Am Radacker<br />
zukünftig über das neue Wohngebiet<br />
erfolgen.