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Usability Testing - Rolf Schwermer

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diesen Missstand zu beheben, sind in den letzten Jahren von verschiedenen InstitutionenRichtlinien und Leitfäden entwickelt worden, die für den bundesdeutschen Raum eine ArtStandard darstellen.Einschlägige Normen und Gesetze wie z. B. die EG-Richtlinie „Maschinen“ geben bereits Auskunftdarüber, welche minimalen Anforderungen eine Gebrauchs- oder Betriebsanleitung inhaltlich,strukturell und von der Form her erfüllen muss. Im Zusammenhang der Evaluation vonTechnischer Dokumentation soll hier auf zwei spezielle Richtlinien hingewiesen werden, dieumfassende „Checklisten“ für die Analyse einer Gebrauchs- oder Betriebsanleitung zur Verfügungstellen. Eine strikte Einhaltung dieser Checklisten bezüglich ihrer Reihenfolge, ihres Inhaltes undihrer Ausgestaltung ist nicht zwingend erforderlich. Sie stellen aber eine gute Grundlage dar, aufder Analysen aufsetzen und damit einen gewissen Mindeststandard gewährleisten können.tekom-Richtlinie „Technische Dokumentation beurteilen“Die tekom – Gesellschaft für technische Kommunikation e.V. mit Sitz in Stuttgart hat im Jahre1991 eine Richtlinie mit dem Titel „Technische Dokumentation beurteilen“ veröffentlicht. DieseRichtlinie „soll dazu beitragen, die Qualität Technischer Dokumentation in Deutschland zuerhöhen.“ Sie gibt Fachleuten im Bereich Technische Dokumentation Hilfsmittel an die Hand, umeine Technische Dokumentation hinsichtlich Sprache, Struktur und Gestaltung zu untersuchen.Hinweis: Diese Richtlinie wird derzeit (Stand 2005) überarbeitet und ist möglicherweise nichterhältlich.VDI 4500Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) hat Ende 1994 die Richtlinie VDI 4500 „TechnischeDokumentation. Benutzerinformation“ verabschiedet. Diese Richtlinie möchte nicht nurInformationen zur Bewertung von Technischer Dokumentation weitergeben, sondern ist einumfassender Ratgeber für die Erstellung von „Benutzerinformationen“ . Neben den Kapiteln überdie eigentliche Erstellung beinhaltet die Richtlinie z. B. Kapitel über die organisatorischenVoraussetzungen und den betriebswirtschaftlichen Aspekt der Technischen Dokumentation.DIN EN 62079Seit November 2001 ist die Dokumentationsnorm „DIN EN 62079 - Erstellen von AnleitungenGliederung, Inhalt und Darstellung“ in Kraft. Sie beschreibt die Anforderungen der EU-Maschinenrichtlinie 98/37/EU und weitet gleichzeitig den Stand der Technik des Anlagen- undMaschinenbaus auf alle Produkte und Dienstleistungen aus. Qualitative und quantitativeMindeststandards setzt die Norm in den Bereichen:• Medien von Anleitungen• kommunikative Prinzipien/Verständlichkeit von Anleitungen• Inhalt und Struktur von Anleitungen (Anhang D)• Aussehen und Gestaltung von Anleitungen• Sprache von Anleitungen6

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