10.07.2015 Aufrufe

Folien - brigitta-goldberg.de

Folien - brigitta-goldberg.de

Folien - brigitta-goldberg.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Mitglie<strong>de</strong>rversammlung AGkEAachen - 11.03.20092. Fallgespräch mit Fachkräften►Fallgespräch innerhalb <strong>de</strong>r Einrichtung =Datennutzung• Nutzung ist zulässig,Regelungen: § 64 SGB VIII und §§ 67b, 67c SGB XAGkE Aachen 11.03.2009► wenn <strong>de</strong>r Betroffene eingewilligt hat o<strong>de</strong>r► zu <strong>de</strong>m Zweck, zu <strong>de</strong>m die Daten erhoben wur<strong>de</strong>n• Beispiel: Daten wur<strong>de</strong>n zur Abschätzung <strong>de</strong>s Gefährdungsrisikoserhoben sie dürfen in einer Teambesprechungan<strong>de</strong>ren Teammitglie<strong>de</strong>rn erläutert wer<strong>de</strong>n► o<strong>de</strong>r zur Erfüllung <strong>de</strong>r gesetzlichen Aufgabe =Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII / Hilfe zur Erziehung• Beispiel: Persönliche Daten wer<strong>de</strong>n während einer SPFHbekannt bzw. erhoben. Nach einiger Zeit ergeben sichAnhaltspunkte für eine Gefährdung die „alten“ Daten dürfen bei <strong>de</strong>r nun nötigen Abschätzungim Team mitgeteilt wer<strong>de</strong>nProf. Dr. Brigitta Goldberg312. Fallgespräch mit Fachkräften►Fallgespräch mit externer Fachkraft =Datenübermittlung•Übermittlung ist zulässig,►wenn <strong>de</strong>r Betroffene eingewilligt hat o<strong>de</strong>r►zu <strong>de</strong>m Zweck, zu <strong>de</strong>m die Daten erhoben wur<strong>de</strong>n►o<strong>de</strong>r zur Erfüllung <strong>de</strong>r gesetzlichen Aufgabe =Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII / Hilfe zurErziehung•Übermittlung aber nur nachAnonymisierung o<strong>de</strong>r PseudonymisierungRegelungen: § 64 SGB VIII und §§ 67b, 67d, 69 SGB XAGkE Aachen 11.03.2009Prof. Dr. Brigitta Goldberg323. Information an<strong>de</strong>rer Stellen►Information = Datenübermittlung•Die Übermittlung ist zulässig ...►mit Einwilligung o<strong>de</strong>r►zur Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe• z.B. Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII, HzE• Beispiele: Das Jugendamt informiert dasFamiliengericht über einen Fall von Kin<strong>de</strong>swohlgefährdung;<strong>de</strong>r freie Träger informiert das Jugendamt►Durchführung eines mit <strong>de</strong>r gesetzlichen Aufgabezusammenhängen<strong>de</strong>n Strafverfahrens• Beispiel: Das Jugendamt stellt Strafanzeige wegen <strong>de</strong>rKin<strong>de</strong>swohlgefährdung, um die Bereitschaft zurAnnahme einer Hilfe zur Erziehung zu erreichenRegelungen: § 64 SGB VIII und § 69 SGB XAGkE Aachen 11.03.2009Prof. Dr. Brigitta Goldberg33Prof. Dr. Brigitta Goldberg11

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!