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Mitglie<strong>de</strong>rversammlung AGkEAachen - 11.03.2009Strafrechtliche SchweigepflichtAGkE Aachen 11.03.2009Prof. Dr. Brigitta Goldberg13Strafrechtliche Schweigepflicht► § 203 StGB –Verletzung von Privatgeheimnissen• Verpflichtete Personen:► Absatz 1:• Nr. 1: ÄrztInnen ...• Nr. 2: PsychologInnen ...• Nr. 4: Ehe-, Familien-, Erziehungs-, JugendberaterInnen undSuchtberaterInnen• Nr. 4a: SchwangerschaftskonfliktberaterInnen• Nr. 5: staatlich anerkannte SozialarbeiterInnen undSozialpädagogInnen► Abs. 2 Nr. 1: Amtsträger► Abs. 3 S. 2:• berufsmäßig tätige Gehilfen <strong>de</strong>r in Abs. 1 Genannten• Personen, die bei <strong>de</strong>n in Abs. 1 Genannten bei <strong>de</strong>r Vorbereitungauf <strong>de</strong>n Beruf tätig sindAGkE Aachen 11.03.2009Prof. Dr. Brigitta Goldberg14Strafrechtliche Schweigepflicht►§ 203 StGB•Tatbestand:►Offenbaren eines (ggf. anvertrauten) frem<strong>de</strong>nGeheimnisses• frem<strong>de</strong>s Geheimnis:►„Je<strong>de</strong> Tatsache aus <strong>de</strong>m persönlichen Lebensbereich, dienur <strong>de</strong>m Einzelnen selbst o<strong>de</strong>r einem beschränktenPersonenkreis bekannt ist und an <strong>de</strong>ren Geheimhaltungdie/<strong>de</strong>r Betroffene ein schutzwürdiges Interesse hat.“• anvertraut o<strong>de</strong>r sonst bekannt gewor<strong>de</strong>n:►anvertraut:„In <strong>de</strong>m Vertrauen mitgeteilt, dass darüber Schweigenbewahrt wird und kein an<strong>de</strong>rer davon Kenntnis erlangt.“• Offenbaren:►einem an<strong>de</strong>ren mitteilen o<strong>de</strong>r sonst zur Kenntnis bringen►unbefugt• ausgeschlossen bei Offenbarungsbefugnis (s. nächste Folie)AGkE Aachen 11.03.2009Prof. Dr. Brigitta Goldberg15Prof. Dr. Brigitta Goldberg5