Optimierung der Beteiligungsstrukturen - bürger portal wilhelmshaven
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B. AUSGANGSLAGE<br />
I. Beteiligungsstruktur<br />
Die Stadt ist zurzeit in vier Hierarchiestufen mittelbar und unmittelbar an 49 Einrichtungen<br />
beteiligt bzw. übt die Mitgliedschaftsrechte aus. Nachfolgend werden diese Einrichtungen als<br />
Unternehmen o<strong>der</strong> Beteiligungen bezeichnet:<br />
Tochterunternehmen Enkel- und Urenkelgesellschaften Gesamt<br />
I. Stufe II. Stufe III. Stufe IV.Stufe<br />
Eigenbetriebe 5 4 3 12<br />
100% Beteiligungen 3 4 7<br />
Min<strong>der</strong>heitsbeteiligungen 6 6<br />
WTFS-Gruppe 1 2 7 6 16<br />
Zweckverb, e.V.´s u. Anstalten 7 1 8<br />
14562 08 6270<br />
10<br />
22 11 10 6 49<br />
Gemäß § 108 Absatz 1 NGO dürfen die Gemeinden sich zur Erledigung von Angelegenheiten<br />
<strong>der</strong> örtlichen Gemeinschaft wirtschaftlich betätigen. Sie dürfen Unternehmen nur errichten,<br />
übernehmen o<strong>der</strong> wesentlich erweitern, wenn und soweit<br />
• <strong>der</strong> öffentliche Zweck das Unternehmen rechtfertigt,<br />
• die Unternehmen nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zu <strong>der</strong><br />
Leistungsfähigkeit <strong>der</strong> Gemeinden und zum voraussichtlichen Bedarf stehen,<br />
• <strong>der</strong> öffentliche Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Dritten erfüllt<br />
wird o<strong>der</strong> erfüllt werden kann.<br />
In <strong>der</strong> Anlage 1 sind alle <strong>der</strong>zeitigen Beteiligungen <strong>der</strong> Stadt aufgeführt. Die Übersicht zeigt<br />
sehr anschaulich, dass es sich um eine historisch gewachsene Struktur handelt, die we<strong>der</strong><br />
überschaubar noch wirtschaftlich sinnvoll steuerbar ist. Beispielsweise sind Einrichtungen, die<br />
sich mit dem Tourismus befassen, auf die ersten drei Stufen verteilt, ohne dass sie in jedem<br />
Fall gesellschaftsrechtlich miteinan<strong>der</strong> verbunden sind. Ähnliche Verhältnisse sind im Immobilienbereich<br />
festzustellen. Diese sehr vielschichtige Struktur von Unternehmen mit unterschiedlichsten<br />
Aufgaben und Anteilsverhältnissen erfor<strong>der</strong>t jedoch eine straffe Steuerung, wenn <strong>der</strong><br />
öffentliche Zweck gemäß § 108 Absatz 1 Nr. 1 NGO gesetzeskonform verwirklicht werden soll.<br />
Nachfolgend wird analysiert, inwieweit eine Steuerung dieser Beteiligungen entsprechend den<br />
Vorschriften <strong>der</strong> NGO möglich ist.