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VB 24 Checkliste zur Sicherstellung der Einhaltung - Regio13

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Referenzdokument <strong>VB</strong> <strong>24</strong>, Version 1EU-Beihilfenrecht im Rahmen <strong>der</strong> EU-Strukturfondsabwicklung<strong>Checkliste</strong> <strong>zur</strong> <strong>Sicherstellung</strong> <strong>der</strong> <strong>Einhaltung</strong> <strong>der</strong> einschlägigen beihilfenrechtlichen BestimmungenBegünstigte(r): ........................................................................................Projekttitel: ..............................................................................................Zutreffendes ankreuzenNr.FragenBeschreibungAGVORegionalAGVOKMULeitlinienFEI1.2.EFRE-För<strong>der</strong>ung beruht auf welcher beihilfenrechtlichen Rechtsgrundlage?(Farbig hinterlegtes Feld ankreuzen)För<strong>der</strong>bestätigungsschreiben wurde an Unternehmen umgehend übermittelt(muss bei Anwendung <strong>der</strong> Leitlinien Regional bzw. AGVO "Regional" erfüllt sein)3. Projektbeginn liegt nach Antragstellung ja nein4. Projektbeginn liegt nach dem Datum des För<strong>der</strong>bestätigungsschreiben ja neinjanein5.6.78.Beim Projektträger handelt es sich um ein kleines / mittleres / großesUnternehmen gem. EU-BeihilfenrechtDie Gewährung <strong>der</strong> EFRE-För<strong>der</strong>ung sowie <strong>der</strong> nationalen öffentlichenKofinanzierung erfolgt auf Basis von EK-genehmigten bzw. bei <strong>der</strong> EKo<strong>der</strong> BMWA (bei "de-minimis"-För<strong>der</strong>ungen) angemeldeten RichtlinienDie Gewährung <strong>der</strong> EFRE-För<strong>der</strong>ung sowie <strong>der</strong> nationalen öffentlichen Kofinanzierungerfolgt auf Basis von EK-gemeldeten För<strong>der</strong>ungen im Rahmen destemporären Beihilferahmens (Kleinbeihilfenrahmen gemäß Mitteilung <strong>der</strong> EK -EU 2009/C 16/01).Projekt ist großes Investitionsvorhaben (gem. GFV KMU Projekte ab € 25 Mio.;AGVO Regional Projekte ab € 50 Mio. Projektkosten, FEI ab € 3 Mio. Zuschuss)und wurde vorab <strong>der</strong> EK gemeldet bzw. von <strong>der</strong> EK genehmigt.K M Gjajajaneinneinneinkeingr.Vorh.Seite 1


9.Vom Projektträger/Unternehmen (bzw. von <strong>der</strong> Partner-För<strong>der</strong>stelle)wurde die Höhe <strong>der</strong> bisher genehmigten/gewährten "de-minimis"-För<strong>der</strong>ungen innerhalb <strong>der</strong> letzten beiden Steuerjahre plus des aktuellenSteuerjahres bekannt geben und geprüft.janein10.Die Summe aus den bisher genehmigten "de-minimis"/"Kleinbeihilfe-"För<strong>der</strong>ungen (siehe Pkt. 7 und 8) und die für das vorliegende EU-Projekt vorgesehenen "de-minimis"/"Kleinbeihilfe-" För<strong>der</strong>ung liegt unterdem für diese För<strong>der</strong>ungen max. erlaubten Gesamtbetrag (Bruttosubventionsäquivalent).Gesamtsumme <strong>der</strong> "de-minimis"/"Kleinbeihilfe-"För<strong>der</strong>ungen, einschließlich <strong>der</strong> gegenständlichen För<strong>der</strong>ung, in Euro:janeinBetragin €:11.Die beihilfenrechtlich för<strong>der</strong>baren = EFRE-kofinanzierten Gesamtkostenfür das Projekt betragen in Euro:12.Der kumulierte Gesamtför<strong>der</strong>ungsbetrag (Bruttosubventionsäquivalent -Summe aller För<strong>der</strong>ungen) für das Projekt wurde berechnet (inkl. "deminimis"-För<strong>der</strong>ungenfür die selben Projektkosten) und beträgt in Euro:13.14.Der kumulierte För<strong>der</strong>ungssatz (brutto) für das Projekt liegt folglich bei;in %Der kumulierte max. mögl. För<strong>der</strong>ungssatz (brutto) für das Projekt liegtgem. EU-Bestimmungen (gem. Festlegung in den nat. EFRE-Richtlinie)bei; in %15.Zur <strong>Sicherstellung</strong> des kumulierten Gesamtför<strong>der</strong>betrages für das Projekthat die För<strong>der</strong>stelle die Angaben des Projektträgers/Unternehmensgeprüft (Rücksprache mit den entsprechenden För<strong>der</strong>stellen)janein16.Für das vorliegende EU-Projekt wurde ein sogenanntes För<strong>der</strong>ungspaketgeschnürt; in Abstimmung mit <strong>der</strong>/den Partner-För<strong>der</strong>stelle(n) wurdevereinbart, dass <strong>der</strong> ERP-Fonds für die Prüfung <strong>der</strong> <strong>Einhaltung</strong> <strong>der</strong> max.erlaubten För<strong>der</strong>ungshöhe gem. Beihilfenrechts verantwortlich zeichnetja nein wer?17.Das fdb. Projekt enthält Kosten betr./im Zusammenhang mit : Transportmittel (Fahrzeuge) Absatz von Produkten (Export) Verarbeit. u. Vermarkt. landwirtsch. Erzeugnisse, Landwirtschaft,Fischerei StahlindustriejaneinSeite 2


18.19.20.Beleg des Anreizeffektes wurde geprüft, Anreizwirkung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ungist gegebenVergaberecht: Der För<strong>der</strong>ungsnehmer ist ein öffentlicher Auftraggebergem. § 3 Bundesvergabegesetz 2006)Vergaberecht: Das Vorhaben wird mit mehr als 50% direkt subventioniertjajajaneinneinnein_________________________________Datum________________________________________UnterschriftEU-Beihilfenrecht im Rahmen <strong>der</strong> EU-Strukturfondsabwicklung<strong>Checkliste</strong> <strong>zur</strong> <strong>Sicherstellung</strong> <strong>der</strong> <strong>Einhaltung</strong> <strong>der</strong> einschlägigen beihilfenrechtlichen BestimmungenBei För<strong>der</strong>anbot-AusstellungNr.FragenBeschreibungAGVORegionalAGVOKMULeitlinienFEI20.Im För<strong>der</strong>vertrag sind nachfolgende Verweise/Auflagen aufgenommen: im Falle <strong>der</strong> Anwendung einer GFV / AGVO ist auf diese entsprechendBezug genommen (zitiert) bei "Regionalprojekten" ist auf die Aktivierungspflicht für materielleund immaterielle Investitionen sowie auf die Behaltefrist von 5 Jahrenfür Großunternehmen bzw. 3 Jahren für KMU nach Projektabschlussverwiesen bei "de-minimis"-/"Kleinbeihilfe-" För<strong>der</strong>ungen ist <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ungsbetrag(Bruttosubventionsäquivalent) angeführtjanein_________________________________Datum________________________________________UnterschriftSeite 3


EU-Beihilfenrecht im Rahmen <strong>der</strong> EU-Strukturfondsabwicklung<strong>Checkliste</strong> <strong>zur</strong> <strong>Sicherstellung</strong> <strong>der</strong> <strong>Einhaltung</strong> <strong>der</strong> einschlägigen beihilfenrechtlichen BestimmungenBei För<strong>der</strong>vertragsän<strong>der</strong>ungen / Projektabrechnung mit KürzungBegünstigte(r): ........................................................................................Projekttitel: ..............................................................................................Aktenzahl:.................................................................................................Nr.FragenBeschreibungAGFVRegionalAGFVKMULeitlinienFEI21.Die bei För<strong>der</strong>ungsgenehmigung vorgenommene beihilfenrechtlichePrüfung (insbes. betreffend <strong>der</strong> zuvor angeführten Pkt. 1-15) wurde imFalle <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des Projekts (betrifft insbes. Projektkürzungen) o<strong>der</strong><strong>der</strong> För<strong>der</strong>ungsentscheidung (des För<strong>der</strong>ungspakets) wie<strong>der</strong>holt, um zugewährleisten, dass letztlich auch nach Projektabschluss die beihilfenrechtlichenBestimmungen entsprechend eingehalten sind.janein_________________________________Datum________________________________________UnterschriftSeite 4


EU-Beihilfenrecht im Rahmen <strong>der</strong> EU-Strukturfondsabwicklung<strong>Checkliste</strong> <strong>zur</strong> <strong>Sicherstellung</strong> <strong>der</strong> <strong>Einhaltung</strong> <strong>der</strong> einschlägigen beihilfenrechtlichen BestimmungenInvestitionsprojekte in den EU-Kategorien 06 (= 06-1), 07 (= 07-1) und 08 (= 08-1)Als EU-beihilfenrechtliche Rechtsgrundlagen kommen in Frage: Leitlinien für Regionalbeihilfen; 2006/C 54/088 GruppenfreistellungsVO für Regionalbeihilfen; VO (EG) Nr. 1628/2006 vom <strong>24</strong>.10.2006 GruppenfreistellungsVO für KMU-Beihilfen; VO (EG) Nr. 70/2001 vom 12.01.2001 idgF GruppenfreistellungsVO für de-minimis-Beihilfen; VO (EG) Nr. 1998/2006 vom 15.12.2006 Leitlinien für Umweltschutzbeihilfen; 2001/C 037/0003Ab 01.01.2009: Allgemeine GruppenfreistellungsVO, VO (EG) Nr. 80/2008 vomAb Mai 2009: Kleinbeihilfe-Rahmen gemäß vorübergehen<strong>der</strong> Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen <strong>zur</strong> Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmittelnin <strong>der</strong> gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise" (veröffentlicht im Amtsblatt <strong>der</strong> EU 2009/C 16/01)Rechtsgrundlage für die EFRE-För<strong>der</strong>ungsgenehmigung Rechtsbasis für EFRE-För<strong>der</strong>ungsvergabe ist eine nationale För<strong>der</strong>ungsrichtlinie, gemäß einer GFV bzw. AGVO angemeldet o<strong>der</strong> gem. beihilfenrechtl.Leitlinien notifiziert und genehmigt von <strong>der</strong> EK o<strong>der</strong> angemeldet/registriert beim BMWA als "de-minimis"/"Kleinbeihilfen-För<strong>der</strong>ungAnmerkung betr. Vergaberecht: Dieses ist in <strong>der</strong> Regel nicht anzuwenden, da die EU-Projekte von privaten Unternehmen durchgeführt werden und die Gesamtför<strong>der</strong>ung proProjekt grundsätzlich weit weniger als 50% beträgt Sollten die Fragen 18 und 19 mit "ja" zu beantworten sein, so stellt eine allfällige Nichteinhaltung <strong>der</strong> bundesgesetzlichen Vergabevorschrifteneinen Rückfor<strong>der</strong>ungstatbestand für die För<strong>der</strong>ung dar.Ausfüllhilfe: Zutreffende Antworten sind anzukreuzen bzw. Fel<strong>der</strong> zu befüllen, die farblich hinterlegten Fel<strong>der</strong> bei den beihilfenrechtliche Rechtsgrundlagefür die Vergabe <strong>der</strong> EFRE-För<strong>der</strong>ung dienen <strong>der</strong> Orientierung, welche Fel<strong>der</strong> zu beantworten sind. Falls Antwort "nein" ist, ist eine Begründung - warum die gewährte För<strong>der</strong>ung trotzdem mit dem Beihilfenrecht in Einklang steht – anzuführen Falls die nationalen Richtlinien strengere Bestimmungen beinhalten als die damit verbundene EU-beihilfenrechtliche Rechtsgrundlage, dannsind natürlich die strengeren nationalen Regelungen entsprechend einzuhaltenSeite 5

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